Protokoll der Sitzung vom 11.02.2004

Ich möchte heute Abend nicht noch alle Regelungen durchsprechen, die wir schon im Rahmen der ersten Lesung besprochen haben.

(Schweitzer, SPD, und Pörksen, SPD: Ein paar aber schon!)

Ich möchte nur darauf hinweisen, dass bereits einige Normänderungen im Rundfunkänderungsstaatsvertrag, der jetzt in Kraft treten wird, zu Umsetzungen und zu einem Handeln in den öffentlich-rechtlichen Anstalten geführt haben. Das ist zum Beispiel bei der ARD so. In der ARD-Hauptversammlung werden jetzt schon Programmrichtlinien erarbeitet, um den Funktionsauftrag, der in der Kritik stand und der jetzt definiert worden ist und bei dem es um eine Klarstellung ging, auszugestalten.

Es geht ferner um Selbstverpflichtungserklärungen, die jetzt auch die ARD-Anstalten abgeben wollen. Sie sind in einige Staatsverträge, wie beim RBB, schon aufgenommen worden, aber sie sollen jetzt auch flächendeckend für die ARD durchgesetzt werden. Im privaten Bereich gibt es dieses Modell der Selbstkontrolle schon. Ob dies allerdings dort immer funktioniert, ist angesichts sagenhafter RTL-Dschungelsendungen vielleicht fragwürdig.

Ein weiteres Instrument der Reformanstrengungen sind quantitative Selbstbindungen. Auch hier wird bei der ARD und dem ZDF schon diskutiert, dass die OnlineAktivitäten nur noch 0,75 % des jeweiligen Haushalts beanspruchen sollen.

Damit werden jetzt schon im Vorfeld Dinge berücksichtigt, die der Rundfunkänderungsstaatsvertrag in seiner Zielrichtung vorgibt. Damit werden aber auch die Interessen der Gebührenzahler berücksichtigt, die ein Anrecht darauf haben, dass wirtschaftlich und sparsam mit den Geldern umgegangen wird. In diesem Rundfunkänderungsstaatsvertrag geht es nicht um eine Gebührenregelung. Man hat in der öffentlichen Diskussion manchmal den Eindruck, dass hier eine Vermischung stattgefunden hat. Das ist ein gesondertes Verfahren, das auch nicht nach bayerischer Gutsherrenart verändert werden darf. Mit Blick auf die Gebühren sind allein die Informations- und Vermögensinteressen des Publikums in Betracht zu ziehen.

Der Siebte Rundfunkänderungsstaatsvertrag ist wohl vorbereitet und wohl durchdacht. Wir bitten um Zustimmung.

(Beifall der SPD und der FDP)

Herr Kollege Hammer, ich habe bei Ihnen die blaue Karte gesehen. Haben Sie den Wunsch nach einer Kurzintervention?

(Hammer, SPD: Ich will den Ablauf der Sitzung jetzt nicht mehr stören!)

Dann erteile ich Herrn Abgeordneten Dr. Braun das Wort.

Holt mich hier raus, ich bin ein Abgeordneter! Ich weiß, das ist das Gefühl, das die meisten Abgeordneten um diese Zeit haben.

(Beifall des Hauses)

Dennoch eine Bemerkung, die über das, was ich in der zurückliegenden Sitzung gesagt habe, hinausgeht. Wir hatten die entsprechenden Regelungen für ARD und ZDF zum Internet diskutiert.

Eine Anmerkung möchte ich machen, weil mir das aufgefallen ist und weil das auch in einer Pressemitteilung des Ministerpräsidenten vor einigen Monaten angesprochen worden ist. Das ist eine Protokollerklärung der Länder Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Hamburg, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein zu § 11. Darin geht es darum, dass die ARD – insbesondere die Anstalten der ARD – und das DeutschlandRadio aufgefordert werden, mehr deutschsprachige Musikangebote und ausreichende Sendeplätze im Programm für diese deutschsprachige Musik anzubieten. So, wie die Protokollerklärung das sagt, mag das etwas unscharf sein. Ich vermute, Sie meinen nicht das, was auch von der deutschsprachigen Musik ganz neu auf den Markt kommt. Das ist etwas zu allgemein gehalten. Ich meine nicht, dass damit das deutsche Kulturgut gefördert wird, falls das die Absicht bei dieser Protokollerklärung war. Andererseits kann ich mir in Zeiten der Globalisierung auch nur schwer vorstellen, dass man über mehr Sendeplätze für deutschsprachige Musik irgendjemanden beeinflussen kann.

(Ministerpräsident Beck: Sehen Sie mal nach Frankreich! Das ist ein riesiger Markt!)

Ich weiß, ich weiß. Für deutsche Musik in Frankreich!

(Ministerpräsident Beck: Ich meine für französische Musik!)

Ja, für französische. Das ist vollkommen klar.

(Ministerpräsident Beck: Kindereien mache ich nicht mit!)

Ich bin nicht der Meinung, dass wir damit Wirtschaftsförderung betreiben können. Gerade in den Radios, gerade bei der Musik setzt sich das durch, was die Leute gern hören wollen. Wenn wir gute deutschsprachige Musik haben – die haben wir und die hat sich in den vergangenen Jahren verstärkt durchgesetzt –,

(Ministerpräsident Beck: Sie haben keine Ahnung davon, Herr Dr. Braun!)

werden die Leute diese Musik auch mehr hören. Da bin ich ganz der liberalen Tradition verhaftet.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und des Abg. Schreiner, CDU – Vereinzelt Heiterkeit)

Ich erteile Herrn Abgeordneten Dr. Schmitz das Wort.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte mich kurz fassen. Mir ist es als Kons ument in erster Linie wichtig, dass das Angebot qualitativ hochwertig ist. In welcher Sprache es qualitativ hochwertig ist, ist auch nicht ganz belanglos, aber die Qualität steht im Vordergrund. Darin liegt für uns Liberale auch das Zentrum des Siebten Rundfunkänderungsstaatsvertrags. Es gibt erstmalig die Selbstverpflichtung der Rundfunkanstalten, die meine Vorredner schon erwähnt haben.

Ich möchte das kurz mit einem Satz in den Kontext „Gebührendiskussion“ stellen. Der entscheidende Punkt für uns ist, dass erstmals am 1. Oktober dieses Jahres überprüft wird, ob tatsächlich Qualität und Quantität des Programms stimmen, so wie die Sender das in dieser Selbstverpflichtung versprechen und nachvollziehbar vortragen müssen.

Das ist für uns einer der vielen Fortschritte, wegen derer wir dieses Gesetz unterstützen.

Danke sehr.

(Beifall der FDP und der SPD)

Für die Landesregierung hat Herr Staatssekretär Stadelmaier das Wort.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! In der Debatte ist deutlich geworden, wie aktuell die siebte Änderung zum Rundfunkstaatsvertrag ist und um welchen Baustein es sich für die künftige Ordnung des öffentlichrechtlichen Rundfunks handelt.

Herr Braun, Sie veranlassen mich mit Ihrer Bemerkung, noch einmal unmittelbar auf die Debatte einzugehen, weil ich den Spott nicht nachvollziehen kann, den Sie für das aufbringen, was sich hinter dieser Protokollerklärung verbirgt.

Das Ziel ist, dass beispielsweise in den Hörfunkprogrammen die Möglichkeit bestehen muss, deutschsprachige Angebote zu hören. Sie wissen auch, dass wir es mit einem ganzen Teil von Musiksendern zu tun haben,

die 50, 60 oder 70 Titel, die sich besonders gut verkaufen, den ganzen Tag hintereinander abspielen und deshalb keine Bandbreite des künstlerischen Schaffens mehr dargeboten wird, das es gibt.

Ich halte es für eine bare Selbstverständlichkeit, dass es ein völlig legitimes Interesse ist, das im Rundfunk und im Fernsehen wiederzufinden, was Kultur in Deutschland in seiner gesamten Bandbreite ausmacht. Wenn man den Eindruck hat, dass das in eine Schieflage geraten ist, muss man auch entsprechend deutlich machen, dass dort Änderungen erforderlich sind.

Dass wir damit nicht allein stehen, mag Ihnen ein Blick auf die Europäische Union und das Anliegen der Kommission verdeutlichen, die in verschiedenen Erklärungen immer wieder unterstrichen hat, wie notwendig es ist, europäisches Kulturgut und damit das Kulturgut der Mitgliedstaaten und der einzelnen Regionen auch im öffentlichen Rundfunk und im Fernsehen zu fördern. Ich vermag deswegen überhaupt keinen Anlass zu sehen, sich in dieser Art und Weise über dieses Anliegen zu äußern.

Ich möchte mich insgesamt für die sehr konstruktive Debatte zu dieser Rundfunkstaatsvertragsänderung bei Ihnen bedanken. Ich bitte um Zustimmung zu diesem Staatsvertrag.

Vielen Dank.

(Beifall der SPD und der FDP)

Wir kommen zur unmittelbaren Abstimmung über den Gesetzentwurf – Drucksache 14/2688 – in zweiter Beratung, da die Beschlussempfehlung die unveränderte Annahme empfiehlt. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Das ist einstimmig.

Wer dem Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung zustimmen möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben! – Damit ist der Gesetzentwurf auch in der Schlussabstimmung einstimmig angenommen worden.

Ich rufe Punkt 10 der Tagesordnung auf:

Landesgesetz über die Stiftung Staatliches Friedrich-Wilhelm-Gymnasium Trier Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 14/2713 – Zweite Beratung

dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Landwirtschaft und Weinbau – Drucksache 14/2914 –

Gemäß Absprache wird dieser Gesetzentwurf ohne Aussprache behandelt. Ebenso wird auf eine Berichterstattung verzichtet.

Wir kommen zur unmittelbaren Abstimmung über den Gesetzentwurf – Drucksache 14/2713 – in zweiter Beratung, da die Beschlussempfehlung die unveränderte Annahme empfiehlt. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Das ist einstimmig.

Wer dem Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung zustimmen möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben! – Damit ist der Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung einstimmig angenommen worden.

Ich rufe Punkt 11 der Tagesordnung auf:

Landesreferenzzinsgesetz (LRZG) Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 14/2748 – Zweite Beratung