Protokoll der Sitzung vom 11.02.2004

Ich will einen weiteren Bereich ansprechen. Meine Kolleginnen haben mich ausdrücklich gebeten zu erwähnen, dass es in dem Gesetz eine Veränderung hinsichtlich der Gewalt in engen familiären Beziehungen, wie sie andernorts bereits praktiziert wird, geben muss.

Es geht nicht nur darum, die Polizei mit entsprechenden rechtlichen Instrumentarien auszustatten, sondern sie auch in die Lage zu versetzen, in den vielen kritischen Situationen auch ihre eigene Sicherung zu verstärken,

(Beifall des Abg. Schreiner, CDU)

was zum Teil durch die Installation von Videoanlagen in den Autos geschehen ist. Diese Gemengelage macht es nötig, dass dieses Gesetz im Land verändert und fortentwickelt wird.

Nachdem dieser Gesetzentwurf schon ein Jahr im Landtag behandelt wird, kann niemand bestreiten, dass wir diese Fortentwicklung intensiv diskutiert haben. Wir haben das mit einer Anhörung, in vielen Gesprächen und mit öffentlicher Begleitung getan. Ich hatte am Freitag, als wir den Gesetzentwurf im Innenausschuss abschließend beraten haben, das Gefühl, dass wir die vorgebrachte Kritik berücksichtigt – es ist legitim, dass das Parlament solche Änderungen aufgreift – und alles zum Abschluss gebracht haben. Ich will ausdrücklich erwähnen, dass sich die Kirchen, die Frauen, die Polizeigewerkschaften, die Kommunen, aber auch der Datenschutzbeauftragte in diesem Gesetzentwurf wieder

finden und alle damit einverstanden sind, wie wir das gelöst haben.

Meine Damen und Herren, wir hatten in der Anhörung einen Rechtsgelehrten, der durchaus an der einen oder anderen Stelle sehr kritisch mit bestimmten Regelungen umgegangen ist. Er hat uns ausdrücklich mitgegeben, dass wir als Politikerinnen und Politiker in diesem Landtag das Recht haben, eine gewisse Abwägung vorzunehmen und die Entscheidung darüber zu treffen, was und wie wir das letztendlich konkret regeln.

Ich meine, wir sollten ein Stück weit darauf pochen, dass wir das Recht haben, bestimmte Instrumentarien rechtlicher, aber auch technischer Art in diesem Gesetzentwurf in der nach einer Abwägung gefundenen Art und Weise zu regeln, wenn wir uns um die Innere Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger bemühen und kümmern. Mir ist es wichtig, dies festzustellen.

Da der Gesetzentwurf insgesamt sehr komplex ist, haben wir aufgrund unterschiedlicher Veränderungen in der letzten Zeit nicht nur bei der Kriminalitätsentwicklung, sondern auch bei der Rechtsprechung im Bereich der Datenschutzbeauftragten und der Experten bei der Polizei versucht, diese Entwicklungen aufzugreifen. Wenn Sie sich einmal die Mühe machen und die Begründung des Gesetzentwurfs anschauen, können Sie nachvollziehen, zu welchen interessanten Veränderungen es in diesem Gesetzentwurf gekommen ist. Es hat sogar auch im Bereich des Datenschutzes oder des Richtervorhalts Verschärfungen gegenüber dem derzeit geltenden Recht gegeben. Das heißt, man hat die neuesten Rechtsprechungen und wissenschaftlichen Entwicklungen mit einbezogen. Es ist eine runde Geschichte geworden.

Ich möchte noch einmal auf den Bereich der häuslichen Gewalt zu sprechen kommen. Andere Bundesländer regeln es über die Generalklausel. In Rheinland-Pfalz haben wir uns sehr frühzeitig fraktionsübergreifend in diesem Bereich betätigt und Initiativen über Haushaltsansätze ergriffen. Die GRÜNEN werden ein Stück weit zufrieden sein. Wir haben dezidiert das Näherungsverbot benannt. Das ist eine Entwicklung, die sich im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens verfestigt hat.

Die Anhörung hat auch ergeben, dass zusätzlich zu der Bekämpfung der häuslichen Gewalt gegen Männer und Frauen eine gewisse Struktur in diesem Land aufgebaut werden muss. Ich habe das auch im Ausschuss gesagt. Diese Interventionsstellen werden Geld kosten. Wir müssen uns darüber im Klaren sein, dass dieses Geld auch zur Verfügung gestellt wird.

Für die Maßnahmen – das habe ich schon im Ausschuss gesagt –, die wir einführen, zum Beispiel das Näherungsverbot, gilt, dass wir diese Regelungen nur sinnvoll umsetzen können, wenn wir auch das entsprechende Personal haben. Ich schaue zu der FDP in diesem Hause. Ich fand es bemerkenswert, wie Sie sich in all diesen Fragen eingelassen haben. Das ist sicher auch für Ihre Partei nicht selbstverständlich gewesen. Vielleicht wäre es schön, wenn Sie ein bisschen mit uns an der Front kämpfen würden, dass wir nicht nur die 9.000 Polizeibeamten in diesem Land langfristig werden halten können

im Moment sieht es dafür schlecht aus –, sondern der von Ihnen in den Raum gestellten Zahl von 10.000 näher kommen können.

(Zuruf des Abg. Kuhn, FDP)

Sie verstehen, was ich sagen will. Es wird nicht gehen, dass wir uns auf der einen Seite mehr Aufgaben überlegen und in diesem Gesetzentwurf festschreiben, ohne dass wir gleichzeitig auch im Bereich der Personalentwicklung etwas tun.

(Beifall bei der CDU)

Ich kann zusammenfassend noch einmal sagen – das ist in der Öffentlichkeit inzwischen bekannt –, dass die CDU den Gesetzentwurf auch nach der jetzt erfolgen Veränderung so mittragen wird. Ich stelle noch einmal fest: Wir hätten gern an der ein oder anderen Stelle auch zusammen mit den Polizeigewerkschaften noch die eine oder andere Veränderung gehabt, aber wir dachten, bevor die SPD noch hasenfüßiger wird, als sie sich ein Stück weit gezeigt hat, werden wir auf weitere Verschärfungen in diesen Fragen verzichten und uns dem Gesetzentwurf einfach so anschließen.

(Beifall bei der CDU)

Für die SPD-Fraktion erteile ich Herrn Abgeordneten Pörksen das Wort.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir beraten heute abschließend ein Gesetzesvorhaben, das der Polizei im Land eine gute Arbeitsgrundlage bei der vorbeugenden Verbrechensbekämpfung sein wird. Die Zuschriften der Interessenvertreter der Polizei, sowohl der GdP als auch der Deutschen Polizeigewerkschaft, bestätigen dies ausdrücklich, auch wenn nicht alle Wünsche befriedigt werden konnten.

(Beifall bei der SPD)

Den Koalitionsfraktionen und jetzt auch die CDU mit eingeschlossen ist es nach meiner festen Überzeugung gelungen, den schwierigen Abwägungsprozess zwischen dem Schutz des Bürgers vor den Eingriffen des Staates in seine Grundrechte einerseits und die Gewährung der Sicherheit des Bürgers in unserem Land andererseits erfolgreich abzuschließen.

Das war schwierig vor dem Hintergrund des verbrecherischen Anschlags vom 11. September 2001, der einen erheblichen öffentlichen Druck zur Verschärfung von Sicherheitsbestimmungen nach sich zog. Es ist deshalb vernünftig gewesen und eigentlich nicht zu kritisieren, sich bei der Novellierung des Polizei- und Ordnungsbe

hördengesetzes Zeit zu lassen, um einen gewissen Abstand zu gewinnen.

(Beifall bei SPD und FDP)

Die Beratung, Diskussion, öffentliche Auseinandersetzung und viele Gespräche mit den vom Gesetz befassten Personengruppen bzw. Interessenvertretern, ob als Handelnde oder als Betroffene, auch nach der parlamentarischen Anhörung im Innenausschuss haben diesen Abwägungsprozess weiter gefördert.

Das Ergebnis liegt Ihnen in Form des Änderungsantrags der Koalitionsfraktionen vor, der auf breite Zustimmung gestoßen ist. In diesem Zusammenhang begrüßen wir, dass die CDU-Fraktion im Innenausschuss ebenfalls ihre Zustimmung angekündigt und heute auch bestätigen wird, obwohl das Gesetz – Frau Kohnle-Gros hat es ausgeführt – in Teilen hinter ihren eigenen Anträgen zurückbleibt.

Dass die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN diesen Schritt nicht mitmacht, obwohl gerade durch den Änderungsantrag die meisten Kritikpunkte aus der Anhörung beseitigt worden sind, verwundert dagegen bei der Haltung, insbesondere der Kollegin Grützmacher, was die Polizei betrifft, eigentlich nicht.

(Zuruf der Abg. Frau Grützmacher, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Die Bürger in diesem Land können froh sein, dass die GRÜNEN keine Verantwortung für die Innere Sicherheit tragen.

(Beifall bei SPD und FDP – Zuruf des Abg. Dr. Braun, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Herr Dr. Braun, dass das weht tut, weiß ich.

Der Weg zu diesem Änderungsantrag war nicht ganz einfach. Nicht jede Äußerung in der Öffentlichkeit, manchmal auch sehr überzogen, war dabei zielführend. Trotzdem ist es gelungen, ein modernes, der veränderten Situation im Bereich der Inneren Sicherheit angepasstes und den Einsatz technischer Möglichkeiten verantwortungsvoll zulassendes Gesetz abschließend zu beraten.

(Beifall bei SPD und FDP)

Deshalb möchte ich allen, die daran mit Rat und Tat mitgewirkt haben, recht herzlich danken. Schließlich handelt es sich, wie Staatsminister Zuber mehrfach ausgeführt hat, um eines der wichtigsten Gesetze im Bereich der Innenpolitik in dieser Legislaturperiode.

Bevor ich einige Grundsätze des Gesetzes sowie des Änderungsantrags, der im Ausschuss mit breiter Mehrheit beschlossen wurde, erläutere, möchte ich kurz auf die Kriminalprävention eingehen, die nunmehr im Gesetz festgeschrieben ist.

Wir haben zwar auf eine Sollvorschrift verzichtet, weil wir der Auffassung sind, die Kommunen sollen selbst ent

scheiden, ob sie einen derartigen Präventionsrat einsetzen, eines ist aber völlig klar, wir halten die Kriminalpräventiven Räte für ein wichtiges Instrument zur Vorbeugung von Kriminalität und Aufklärung, kein Ersatz für die Polizeiarbeit, aber eine wichtige Ergänzung.

(Beifall bei SPD und FDP)

Einer der wesentlichen Grundsätze bei der Behandlung dieses Gesetzesvorhabens war für uns die Verhinderung verdachtsunabhängiger Kontrollmaßnahmen jeglicher Art. (Beifall bei SPD und FDP)

Dies ist zwischenzeitlich durch die durchgängige Form ulierung gewährleistet, dass grundsätzlich durch Tats achen begründete Anhaltspunkte vorliegen müssen, wenn Eingriffe vorgenommen werden sollen. Das gilt bei Fahrzeugkontrollen genauso wie bei der Überprüfung an Kontrollstellen, bei Wohnungsdurchsuchungen, bei Datenerhebung usw. Durch die Festlegung auf Tatsachen wird den in der Anhörung vom Datenschutzbeauftragten gemachten Bedenken der zu großen Unbestimmtheit der Voraussetzung Rechnung getragen und gleichzeitig der Polizei die Arbeit erleichtert.

(Beifall bei SPD und FDP)

Den in der letzten Ausschusssitzung plötzlich gemachten Vorschlag seitens des Datenschutzbeauftragten, den Begriff „Tatsachen“ durch den Begriff „schwer wiegende Tatsachen“ zu ergänzen, haben wir nicht übernommen, da sich aus dem Sinngehalt des Gesetzes heraus schon ergibt, dass nur schwer wiegende Tatsachen überhaupt die Maßnahmen begründen können.

(Beifall bei SPD und FDP)

Vielleicht war dies der Ausgangspunkt für die heute Morgen mir auf den Tisch geflatterte erneute Presseerklärung des Datenschutzbeauftragten, der an seiner Meinung festhält, dass das Gesetz gar nicht erforderlich sei. Diese Meinung kann ich überhaupt nicht teilen.

(Beifall bei SPD und FDP)

Die Punkte, die er aufgeführt hat, sind auch so nicht zutreffend. Das können wir aber in der nächsten Woche in der Datenschutzkommission diskutieren.

Besonders wichtig war für uns – Frau Kohnle-Gros hat auf diesen Bereich hingewiesen – eine Regelung des Gewaltschutzes in engen sozialen Beziehungen, zumal dadurch eine durch das Gewaltschutzgesetz des Bundes entstandene Regelungslücke für den Zeitraum bis zur Entscheidung der Zivilgerichte geschlossen werden konnte und sollte. Dem ausdrücklichen Wunsch sowohl der Polizei als auch der in der Opferarbeit tätigen Frauen in der Anhörung folgend wurde § 13 um ein Näherungsund Kontaktverbot erweitert. Damit ist es der Polizei möglich, Verantwortlichen zu untersagen, sich in einem bestimmten Umkreis der Wohnung der betroffenen Person aufzuhalten oder unter Verwendung von Telekommunikationsmitteln Kontakt aufzunehmen.

(Vereinzelt Beifall bei der SPD)

Auf die Festlegung bestimmter Fristen haben wir dabei ausdrücklich verzichtet.