Der Hinweis von Professor Dr. Schoch, die Länder hätten über den Bundesrat gewissen Einfluss auf die Bundesgesetzgebung, führt zu keiner anderen Beurteilung, zumal der Einfluss des einzelnen Landes jweils zu gering ist und durchaus auch unterschiedliche Interessenlagen vorhanden sein können. Dies haben übrigens neben der SPD und FDP auch mehrere Sachverständige im Rahmen der schriftlichen Anhörung so gesehen.
Nachdem in der Kommission im Juni 2003 vereinbart worden war, sich im Herbst abschließend mit dem Thema „Konnexität“ zu befassen, preschte die CDU-Fraktion im September 2003 vor, indem sie den Vorschlag von Professor Dr. Schoch als Vorlage gänzlich unverändert einbrachte. Nach Durchführung der schriftlichen Anhörung, in der neben dem CDU-Vorschlag auch die bayerische Entscheidung zum Gegenstand der vorzunehmenden Bewertung gemacht werden sollte, legten die Koalitionsfraktionen Anfang November ebenfalls einen Vorschlag vor. In diesem Vorschlag wird ausdrücklich auf die Bundes- und euorpäische Ebene verzichtet, weil das Land für deren Entscheidungen keine finanzielle Verantwortung übernehmen kann.
Vielmehr haben wir vorgeschlagen, die Landesregierung zu bitten, sich für eine Verankerung des Konnexitätsprinzips im Grundgesetz einzusetzen. So wird es auch geschehen. Die eingesetzte Bund-LänderKommission zur Reform des Föderalismus ist die dafür bestens geeignete Arbeitsebene.
1. Die Einnahmensituation der Kommunen soll verlässlicher gestaltet werden. Dies soll dadurch geschehen, dass die Gemeinden und Gemeindeverbände vor Aufgabenübertragung ohne entsprechenden Ausgleich für die finanziellen Belastungen geschützt werden. Wichtig ist das Wort „entsprechenden“ Ausgleich; denn das ist das, worüber man sonst streiten kann. Wenn es nur um einen angemessenen Ausgleich geht, was in einigen Verfassungen drinsteht, dann ist das kein striktes Konnexitätsprinzip.
Das wird in Zukunft dazu führen, dass genauer als bisher über die finanziellen Folgen landesrechtlicher Entscheidungen nachgedacht und möglicherweise auf Entscheidungen sogar verzichtet wird. Darin dürfte im Übrigen die größte Wirkung des Konnexitätsprinzips liegen, wie die Erfahrungen aus anderen Bundesländern zeigen.
2. Das Konnexitätsprinzip gilt umfassend sowohl für die Auftragsangelegenheiten als auch für die Pflichtaufgaben der Selbstverwaltung. Das Prinzip hat zwar keine Rückwirkung – das ist wohl auch kaum möglich –, aber es gilt dann, wenn bisherige Aufgaben – das ist wichtig – verändert werden und mit zusätzlichen Kosten verbunden sind oder wenn bisher freiwillige Selbstverwaltungsaufgaben zu Pflichtaufgaben gemacht werden. Wichtig ist die Feststellung, dass zum Beispiel mit der Übertragung von Aufgaben gleichzeitig Bestimmungen über die Deckung der Kosten zu treffen sind. Das bedeutet nicht, dass dies im gleichen Gesetz oder in der gleichen Verordnung zu erfolgen hat, es muss aber in einem engen sachlichen und zeitlichen Zusammenhang geschehen.
Bei der Kostenfestlegung ist dem Land ein gewisser Ermessensspielraum einzuräumen. Da darf es zum Beispiel auf generelle Erfahrungen zurückgreifen oder Typisierung und Pauschalierung zugrunde legen. Auch ist nicht ausgeschlossen, dass durch gleichzeitigen Wegfall von Aufgaben, Senkung von Standards und Erschließung neuer kommunaler Finanzquellen ein Ausgleich geschaffen werden kann.
3. Es wird das strikte Konnexitätsprinzip eingeführt. Das heißt, jede einzelne Gebietskörperschaft, die von der Aufgabenübertragung betroffen ist, kann sich auf das Prinzip berufen. Es gibt einen individuellen Anspruch, auch wenn kein individueller Ausgleich garantiert ist, keine Spitzabrechnung. Der Ausgleich soll in der Regel pauschaliert erfolgen.
4. Werden durch Landesrecht lediglich bundes- oder europarechtliche Vorgaben umgesetzt, ohne dass ein eigener Gestaltungsspielraum verbleibt oder genutzt werden kann, besteht nicht die Verantwortlichkeit des Landes für einen finanziellen Ausgleich. Wir müssen hier gemeinsam den Bund an seine Verantwortung erinnern bzw. ihn verfassungsrechtlich absichern lassen. In einem Ausführungsgesetz werden nähere Einzelheiten zur Konsultation der kommunalen Seite bei der Anwendung des Konnexitätsprinzips festgelegt, um das Miteinander noch verlässlicher zu machen. Durch dieses Gesetz darf selbstverständlich – darauf will ich gern hinweisen – das Konnexitätsprinzip nicht wieder ausgehebelt werden. Darauf werden wir achten.
Der Druck der Kommunen, aber auch die auf allen Seiten des Hauses verbreitete Auffassung, eine Entscheidung herbeizuführen, machte es möglich, dass sich die Enquete-Kommission in ihrer Sitzung am 5. Dezember 2003 endgültig und einstimmig auf einen Formulierungsvorschlag für eine Ergänzung der Landes
verfassung einigte, die das strikte Konnexitätsprinzip beinhaltet. Gleichzeitig einigte man sich einstimmig auf einen Entschließungsentwurf als Empfehlung für den Landtag, in der dieser die Landesregierung bittet, auf bundespolitischer Ebene tätig zu werden. Die SPDFraktion, die sich begleitend zur Kommission mehrfach mit diesem Thema beschäftigt hat, begrüßt den Gesetzesvorschlag und den Entschließungsentwurf der Enquete-Kommission. Sie wird in den nächsten Wochen – weil das hier auch vom Kollegen Schnabel angesprochen worden ist – auf die anderen Fraktionen zukommen, damit möglichst bald ein gemeinsamer Gesetzesantrag im Landtag eingebracht werden kann.
Am Schluss möchte ich genauso wie meine beiden Vorredner allen, die an dieser Arbeit beteiligt sind, recht herzlich für ihren Beitrag danken.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen, meine Herren! Sollte der Eindruck entstanden sein, die von der Enquete-Kommission vorgeschlagene Lösung bezüglich des Konnexitätsprinzips sei ein Kompromiss, dann will ich dem widersprechen. Ich halte die Lösung, die wir gefunden haben, für eine gute Lösung. Viele Kompromisse sind keine gute Lösung. Ich glaube, das ist eine ausgesprochen gute Lösung. Ich will Ihnen das auch ganz kurz begründen. Wir als BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sind mit drei Vorgaben an diese Aufgabe herangegangen, was das Konnexitätsprinzip angeht.
Wir haben erstens gesagt, die Regelung muss eindeutig sein. Zweitens müssen die Kommunen Möglichkeiten oder Instrumente an die Hand bekommen, sich bei Verstößen gegen das Konnexitätsprinzip zur Wehr zu setzen. Drittens muss eine Perspektive bezüglich eines Konnexitätsprinzips auf Bundesebene eröffnet werden.
Ich werde nachher darauf eingehen, weshalb diese drei Grundsätze in dem vorgesehenen Beschluss, in der Empfehlung der Kommission, voll berücksichtigt worden sind.
Das gute Ergebnis – ich will aber zunächst noch einmal auf den Weg eingehen – war möglich, weil wir das Rad nicht neu erfinden mussten. Es ist bereits darauf hingewiesen worden, dass Rheinland-Pfalz als letztes Flä
Zum Zweiten hatten wir vonseiten der Sachverständigen eine hervorragende Zuarbeit, eine hervorragende Beratung, eine hervorragende Vorarbeit und ein großes Engagement – das ist nicht immer selbstverständlich –, was uns in die Lage versetzt hat, sehr konkret darüber zu sprechen.
Wir haben sehr früh begonnen – ich würde einmal sagen, durch einen glücklichen oder unglücklichen Zufall –, und wenn die Rahmenbedingungen so günstig sind, kann man sich fragen, warum wir eigentlich so lange gebraucht haben.
Dazu muss man ein paar Sätze über den Verlauf dieser Angelegenheit verlieren. Die ersten Sitzungen der Enquete-Kommission, die sich mit diesem Thema befasst haben, verliefen nicht eben so, wie man sich Sitzungen einer Enquete-Kommission vorstellt, sondern sie hatten eher den Charakter gruppentherapeutischer Sitzungen mit dem Ziel – ich danke an dieser Stelle schon einmal dem Vorsitzenden für seine Geduld und für seine Einfühlsamkeit –, mit sanftem Druck die Sozialdemokraten von ihrer Selbstblockade und von ihrer Isolation langsam herunterzubringen, weil immer deutlich war, dass wir eine Zweidrittelmehrheit brauchen. Dafür brauchen wir natürlich die Sozialdemokratie, die in ihrer Selbstblockade gefangen war.
Herr Pörksen, Ihre Zwischenrufe kann man locker provozieren. Vielen Dank, Häuptling hastige Zunge. Das ging wieder einmal ganz schnell. Dann kann ich Ihnen auch etwas anderes nicht ersparen. Erinnern Sie sich noch daran, als wir über den Einsetzungsbeschluss verhandelt haben, als Sie mit großer Energie verhindern wollten, dass überhaupt das Thema hineinkam.
Sie wollten verhindern, dass das Thema hineinkommt. Dann haben wir uns auf eine umständliche Formulierung geeinigt. Sie haben sie vorhin sogar selbst genannt. Da durfte das Wort „Konnexität“ nicht vorkommen. Dann haben wir angefangen, und dann ist der Kollege Pörksen aufgetreten und hat gesagt, wenn jemand das Wort „Konnexität“ in den Mund genommen hat, das ist ein Kampfbegriff, und wenn Sie so hier anfangen, dann kommen wir gar nicht weiter.
Ich will jetzt nicht behaupten, dass Sie es an den Ohren haben, es liegt vielleicht an der Sprechgeschwindigkeit des Kollegen Pörksen, dass Sie es nicht gehört haben.
Der Vorsitzende hat es gehört. Es kann sogar sein, dass es in dem einen oder anderen Protokoll auftaucht. Wir müssten da einmal intensiver nachschauen. Der Kampfbegriff sollte also nicht auftauchen. Er hat ihn selbst nicht in den Mund genommen. Das hat mich so an die Anführungsstrichediskussion bei der früheren DDR und der „BILD“-Zeitung erinnert. Der Kampfbegriff sollte also nicht auftauchen. Dann war es so weit, es war nicht mehr zu verhindern, der Kampfbegriff war sozusagen in der Kampfarena.
Wir hatten in vielen gruppentherapeutischen Sitzungen die Blockade gelöst, und dann blieb nur noch der Versuch, das Ergebnis zu verbessern. Das war der letzte Strohhalm des großen Kampfes von Carsten Pörksen.
Bei bestimmten Themen braucht man überhaupt keine Reden vorzubereiten; denn von Ihnen bekommt man jedes Stichwort geliefert.