Protokoll der Sitzung vom 12.02.2004

Besteht Interesse an einer Antwort?

(Zurufe aus dem Hause: Ja!)

Herr Staatssekretär, bitte schön.

Im Saarland betrugen die etatisierten Haushaltsmittel in dieser Gruppe bezogen auf die Einwohner 6,56 Euro, in Bayern 21,81 Euro,

(Zurufe aus dem Hause: Oh!)

in Thüringen 2,40 Euro, in Sachsen 21,63 Euro, in Schleswig-Holstein 33,91 Euro,

(Zurufe von der CDU: Oh!)

in Niedersachsen 6,07 Euro. In Rheinland-Pfalz betragen sie 4,46 Euro.

(Bischel, CDU: Sind da auch alle dabei?)

Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Schreiner.

(Zuruf des Abg. Bischel, CDU)

Das ist die vierte Frage. Die steht Ihnen nicht zu.

Herr Schreiner.

Herr Staatssekretär, wie beurteilen Sie vor dem Hintergrund unseres parlamentarischen Kontrollrechts und unserer Kontrollpflicht, dass ich in der Antwort auf die Kleine Anfrage – Drucksache 14/1590 –, in der ich nach den Beraterverträgen des Sozialministeriums gefragt habe, zur Antwort bekommen habe, es gebe keine Verträge im Sinn der Fragestellung. Als ich die gleiche Frage wieder stellte und das Wort „Beraterverträge“ durch „Dienstleistungs- und Werkverträge, die der besseren inhaltlichen Ausrichtung der Arbeit dienen“, ersetzt habe, bekam ich eine sechsseitige Tabelle mit entsprechenden Verträgen, die zum Teil mit dem Begriff „Beratung“ gekennzeichnet waren? Das ist meine erste Frage.

Meine zweite Frage lautet – um einen solchen Vertrag zu nehmen –: Dort bekommt eine Einzelperson für die Beratung – – –

Herr Kollege, Frage nach Frage, sonst kommen die anderen Kollegen zu kurz. Eine Frage. Ich habe eine Ausnahme bei dem Fragesteller Bischel gemacht. Aber bei der Zusatzfrage nur eine Frage.

Ich stelle zunächst einmal fest, dass sich Frau Thomas, Herr Bracht, Herr Wirz und Herr Schmitt gemeldet haben. Danach muss ich im Blick auf die Uhr die Beantwortung der Zusatzfragen beenden, damit wir noch zu anderen Fragen kommen.

Herr Abgeordneter Schreiner, ich kann Ihnen die Frage deswegen nicht beantworten, weil mir die Unterlage nicht vorliegt. Ich bin aber gern bereit, das aufzuklären und Sie schriftlich zu unterrichten.

(Schreiner, CDU: Darüber würde ich mich freuen!)

Eine Zusatzfrage der Frau Abgeordneten Thomas.

Ich habe eine Nachfrage zu einem Gutachten, das von der Staatskanzlei vergeben wurde. Deswegen werden Sie diese Frage beantworten können. In der Liste der nicht ausgeschriebenen Gutachten haben Sie das „Mediengutachten Rheinland-Pfalz“ nicht aufgezählt, das von Accenture erstellt wurde. Kann ich davon ausgehen, dass dieses Gutachten europaweit ausgeschrieben wurde? Wenn ja, würde mich interessieren, was zur Auswahl von Accenture geführt hat. Würden Sie in Anbetracht der Ergebnisse dieses Gutachtens einen solchen Betrag erneut aufwenden?

(Hartloff, SPD: Das ist ein Bündel von Fragen!)

Zum ersten Teil Ihrer Frage: Es ist so, dass das europaweit ausgeschrieben worden ist. Wir haben das Angebot der Firma Accenture für das wirtschaftlichste und geeignetste Angebot gehalten. Deswegen haben wir den Auftrag an Accenture vergeben. Im Übrigen ist die Firma auch in anderen Zusammenhängen einschlägig erfahren.

Zum Gutachten selbst: Das Gutachten war aus unserer Sicht zu diesem Zeitpunkt erforderlich, um zehn Jahre bzw. zwölf Jahre nach der letzten Vorlage eines Gutachtens zur Frage des Medienstandorts Rheinland-Pfalz feststellen zu können, wie sich die Revolution im Bereich der Informationstechnologien in Rheinland-Pfalz ausgewirkt hat und welche Schlüsse wir daraus in der Politik zu ziehen haben. Diese Vorgabe hat das Gutachten erfüllt. Insofern würden wir zu einem entsprechenden Zeitpunkt ein ähnliches Gutachten wieder in Auftrag geben.

(Vereinzelt Beifall bei SPD und FDP)

Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Bracht.

Herr Staatssekretär, Sie haben im Zusammenhang mit der Beantwortung der dritten Frage dargestellt, dass Sie deshalb in vielen Fällen nicht ausgeschrieben haben, weil der Schwellenwert des Gutachtenvolumens eine bestimmte Größe nicht erreicht habe. Das ist offensichtlich rechtlich gemäß der VOL so geregelt. Die Landesregierung unterliegt aber nicht nur der Einhaltung der VOL, sondern auch der LHO und verschiedenen anderen rechtlichen Vorgaben. Es kann also unabhängig von der in der VOL vorgeschriebenen Mindestgröße notwendig sein auszuschreiben, wenn dies wirtschaftlich und finanziell von Vorteil sein kann. Deshalb frage ich Sie, ob Sie für alle von Ihnen dargestellten Fälle bestätigen können, dass es auch wirtschaftlich vorteilhaft war, nicht auszuschreiben.

Herr Bracht, Sie verfügen über eine langjährige Verwaltungserfahrung und wissen, dass zu solchen Verfahren ausführliche Begründungen gehören, die ich nur stichwortartig vorgetragen habe. In der Regel umfassen solche Begründungen zwei oder drei Seiten oder mehr, auf denen solche Dinge abgewogen werden.

Ich gehe davon aus, dass dies in der Regel der Fall gewesen ist. Im Übrigen bitte ich dabei zu beachten, dass ein erheblicher Aufwand für Ausschreibungen im Hinblick auf Personal und Arbeit betrieben werden muss. Das muss gegengerechnet werden. Deswegen ist beispielsweise die 10.000-Euro-Schwellengrenze eingeführt worden, um dies in einem vertretbaren Ausgleich zu halten.

Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Wirz.

Herr Staatssekretär, ich habe eine kurze Frage, die Sie mit Ja oder Nein beantworten können. Sind in den von Ihnen genannten Zahlen die Gutachten und Aufträge der Landesbetriebe enthalten? Wenn nein, können Sie sie nachliefern?

Wir können selbstverständlich die Zahlen darüber nachliefern, was die Landesbetriebe gemacht haben. Wie Sie meiner Darstellung entnommen haben, sind sie darin nicht enthalten.

(Frau Thelen, CDU: Dann kann ich das doch nicht mit anderen Ländern vergleichen!)

Mein Vergleich mit anderen Ländern bezog sich auf die Haushaltsgruppe 526.

(Vereinzelt Beifall bei SPD und FDP)

Vorhin habe ich dargestellt, dass dies der einzig verlässliche Bezugsrahmen ist, weil es eine Reihe von Landesregierungen gibt, die, wie Sie ausweislich der Zeitschriften „Kapital“ und anderen lesen konnten, überhaupt keine Angaben m achen.

Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Schmitt, und zwar die letzte Zusatzfrage.

Herr Staatssekretär, nachdem sie vorhin bei der Beantwortung der Frage von Herrn Kollegen Mertes Äpfel mit Birnen verglichen und die Zahlen einzelner Länder selektiv genannt haben und somit heute sehr gut vorbereitet sind, dann liegen Ihnen sicherlich darüber hinaus auch die Zahlen der Bundesregierung vor. Wenn Sie schon die Zahlen mit den Zahlen anderer Länder vergleichen – was gar nicht hierhin gehört –, dann nennen Sie doch bitte auch die Zahlen hinsichtlich der Beraterverträge der Bundesregierung. Diese liegen Ihnen doch sicherlich auch vor.

(Zuruf des Abg. Pörksen, SPD)

Das war die gleiche Frage wie vorhin.

(Unruhe im Hause)

Herr Abgeordneter, diese Zahlen liegen mir nicht vor. Der öffentlichen Debatte habe ich jedoch entnommen, dass die Bundesregierung im Bundestag ausführlich Stellung dazu genommen hat. Insofern erlaube ich mir, Ihnen die entsprechenden Drucksachen des Bundestags zuzuleiten.

(Beifall bei SPD und FDP)

Ich stelle fest, dass die Mündliche Anfrage beantwortet ist. Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Darüber hinaus stelle ich fest, dass die Fragestunde um 27 Minuten gemäß § 98 Abs. 2 der Geschäftsordnung verlängert wird.

Ich rufe nun die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Elke Kiltz und Ise Thomas (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN), Unangemessenes Finanz- und Geschäftsgebaren des Landesbetriebes Straßen und Verkehr – Nummer 3 der Drucks ache 14/2904 – betreffend, auf.

Frau Thomas, bitte schön.

Ich frage die Landesregierung:

1. Warum hat der Wirtschaftsminister den Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr bzw. das Parlament nicht von der Überschreitung der Kreditaufnahme in Höhe von rund 30 Millionen Euro im Jahr 2003 unterrichtet?

2. Wann wurde das Finanzministerium über die Inanspruchnahme der erhöhten Kreditermächtigung in Kenntnis gesetzt bzw. wann hat das Finanzministerium diesem Vorhaben zugestimmt?

3. Welche geplanten Unterhaltungsmaßnahmen konnten aufgrund der Verschiebung der 30 Millionen Euro in Neubaumaßnahmen nicht realisiert werden?

4. Wie rechtfertigt die Landesregierung die Vertragsverlängerung mit dem externen Geschäftsführer bei Weiterbeschäftigung der Geschäftsführer für technische und kaufmännische Fragen?