Der heute auch angesprochene Gesetzentwurf des Bundes – die dort vorgesehene Sondersteuer – zielt darauf ab, durch deutliche Preiserhöhungen den Konsum von Spirituosenmixgetränken bei Jugendlichen zu reduzieren. Bei den Billigalkopops führt die beabsichtigte Sondersteuer – darauf ist hingewiesen worden – fast zu einer Verdoppelung des Preises. Jugendliche verfügen in der Regel über begrenzte Finanzmittel, sodass Verteuerung prinzipiell ein geeignetes Mittel sein kann, auf Konsumverhalten steuernd einzuwirken.
Aber ich werde Sie nicht enttäuschen – Herr Dr. Rosenbauer hat schon darauf hingewiesen –, wie üblich werden wir als Landesregierung unsere Haltung zum vorliegenden Gesetzentwurf zum gebotenen Zeitpunkt, das heißt, bei der Befassung des Bundesrats, festlegen.
Herr Dr. Rosenbauer, aber nicht aus dem Grund, den Sie genannt haben, sondern aus dem Grund, dass zum Beispiel die Gesetzesinitiative sich noch in den Ausschussberatungen des Bundestags befindet und noch Veränderungen im Hinblick auf Fragen erfahren kann, die angesprochen worden sind. Deswegen ist es aus meiner Sicht ein geklärtes und sinnvolles Verhalten, dass wir uns dann klar werden, wenn uns die Vorlage vorliegt, zu der wir uns dann zu positionieren haben.
Aus jugendschutz- und suchtpräventiven Gesichtspunkten sind bei der geschilderten Gefährdungslage grundsätzlich alle Maßnahmen, welche die Griffnähe – so nennt man das – verringern, zu begrüßen. Die Landesregierung wird bei ihrer Meinungsbildung alle in der Diskussion befindlichen Argumente und Fakten berücksichtigen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Manchmal überrascht mich die Landesregierung schon allein wegen der Zuständigkeit.
Ich bin mit vielem einverstanden, was Sie gesagt haben. Ich muss Ihnen nur sagen, bei den zwei entscheidenden Fragen haben Sie sich wieder einmal gedrückt.
Die zwei entscheidenden Fragen betreffen die wesentlichen Instrumente die uns in diesem Punkt zur Verfügung stehen. Das ist einmal der Jugendschutz. Da sagen Sie, die Durchsetzung ist auch ein Handlungsfeld, aber nichts weiteres Konkretes. Das Zweite betrifft die Steuer. Herr Dr. Rosenbauer hat, prophetisch wie er ist, schon festgestellt, das Richtige legen wir erst fest.
Das ist ein Instrument, das man sozusagen zeitunabhängig feststellen kann, nämlich ob man für ein solches Instrument ist oder dagegen. Das begegnet einem doch immer wieder.
Ich will in der kurzen Zeit, die mir noch bleibt, auf wenige inhaltliche Dinge eingehen, weil es auch bei Herrn Kollegen Dr. Rosenbauer trotz Prophetie und bei Herrn Kollegen Dr. Schmitz – da ist es schon chronisch – in einigen Punkten Verwirrung zu geben scheint.
Der entscheidende Punkt ist, dass Alkopops das Einstiegsalter für die Droge Alkohol nach unten setzen. Deshalb setzt diese Gesetzesinitiative genau da an.
Auch diese Frage ist beantwortet: Die Landesregierung hat in Beantwortung unserer Großen Anfrage zur Drogenpolitik, die wir noch aussprechen werden – nach dieser Debatte heute freue ich mich darauf –, klar fes tgestellt – lesen Sie es einmal nach –, Marihuana ist keine Einstiegsdroge für härtere Drogen. Aber es ist festgestellt, nicht in der Großen Anfrage, aber durch Untersuchungen, dass Alkopops die Einstiegsdroge für späteren Alkoholmissbrauch und Alkoholismus sind. Das ist festgestellt, und darauf muss man reagieren.
Herr Dr. Schmitz, Ihre Bundestagsfraktion hat den Clou gebracht, wie man dem Problem begegnet. Im Protokoll steht als Ihre Haltung: In Zusammenarbeit mit Herstellern von Alkopops und anderen Ready-to-drinkGetränken sowie mit Handel und Gastronomie solle die Bundesregierung detaillierte Schutzmaßnahmen durchsetzen. Wo leben Sie denn?
Sie haben ein Interesse daran, das zu verkaufen. In Zusammenarbeit mit denen wollen Sie Jugendschutz durchsetzen. Das ist mehr als blauäugig. Das ist richtig schlimm, was Sie probieren.
Herr Marz, Sie haben offensichtlich nicht richtig zugehört; denn die Frau Ministerin hat die vier Entscheidungsebenen dargestellt. Zu drei dieser Entscheidungsebenen sind eine Menge Dinge gesagt worden. Im letzten Satz ging es um die Griffnähe. Das sind Dinge, die man sicherlich schon heute regeln kann, indem man die strikte räumliche Trennung alkoholhaltiger Mischgetränke von Nicht-Alkoholika in den Verkaufsstellen und deutliche Hinweise an den Verkaufsregalen anbringt, und zwar Hinweise auf das Abgabeverbot an Jugendliche, so wie es bei Tabak und Zigaretten der Fall ist. Außerdem brauchen wir eine konsequente Schulung und Sensibilisierung des Verkaufspersonals.
Die Jugendlichen selbst kennen das Jugendschutzgesetz und kennen in den meisten Fällen die Wirkung der neuen Modedrinks. Offensichtlich kennen aber viele Erwachsene das Problem nicht.
So gab es beim Rosenmontagszug im Jahr 2003 in Koblenz ein großes Problem wie in vielen anderen Städten auch. Zahlreiche Notarzteinsätze waren die Folge. In diesem Jahr haben das Jugendamt und das Ordnungsamt Vorsorge getroffen und dafür gesorgt, dass entsprechende Kontrollen an den beliebtesten Jugendtreffs durchgeführt wurden. Das Problem war einigermaßen im Griff.
Prävention ist wichtig. Dazu brauchen wir die Gewerbeaufsichtsämter, die Ordnungsämter und die Jugendämter. Das Beispiel in Koblenz zeigt, dass dies funktionieren kann, zumindest in entsprechenden Ansätzen. Man könnte auch vor Ort Verabredungen mit Veranstaltern von Jugendevents treffen, quasi als Selbstverpflichtung. Auch das Bewusstsein der Eltern gilt es zu schärfen. Ich glaube nicht, dass alle Eltern wissen, was in den bunten Fläschchen steckt, die ihre Kinder auf der Party oder in der Disko trinken.
Lassen Sie mich noch zwei Sätze zur Reaktion der Getränkehersteller anmerken. Die gesamte Branche brachte im Jahr 2003 über 200 Millionen Flaschen unter die Leute. Laut Spirituosenverband machte der Anteil dieser Drinks allerdings nur 0,4 % des Marktes aus. Bei dieser Größenordnung eine rechtliche Überprüfung oder Klage anzukündigen, halte ich für überzogen.
Die Debatte im Deutschen Bundestag zu diesem Thema war äußerst sachlich. Bei allen Fraktionen wurde Hand
lungsbedarf festgestellt. Man darf also gespannt sein, welcher Vorschlag nach den Ausschussberatungen auf dem Tisch liegen wird.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Frau Dreyer, ich habe damit gerechnet, dass Sie antworten, weil Sie meine Kleine Anfrage zu dieser Problematik im Dezember beantwortet haben. Ich war etwas überrascht, als Frau Ahnen sprach. Ich glaube, Herrn Marz ging es ähnlich.
Ich bin erstaunt über das, was man heute hört: Das Eintrittsalter des Konsums von Alkohol und Drogen sinkt. – Das haben wir in den Jahren 1997, 1998 und 1999 beim Thema „Ecstasy“ unentwegt diskutiert. Wenn man einen Blick in alte Protokolle wagt, so stellt man fest, dass nicht alle Fraktionen in diesem Haus diese Meinung so massiv vertreten haben wie heute. Insofern ist das ein Fortschritt. Das ist gut so.
Noch einmal zu den Getränken. Sie haben völlig offen gelassen, was Sie bei dem Punkt „Steuern“ machen wollen. In allen anderen Punkten sind wir uns einig. Das neue Jugendschutzgesetz feiert am 1. April sein einjähriges Bestehen. Daher wäre es sinnvoll zu überlegen, die Ergreifung welcher Maßnahmen möglich ist, um jetzt schon Prävention zu betreiben.
Es gibt vorbildliche Veranstaltungen dazu in RheinlandPfalz. Im Hinblick auf das Jugendschutzgesetz hat Herr Maul wunderbare Veranstaltungen im Kreis MayenKoblenz durchgeführt. All diese Dinge können wir jetzt schon betreiben. Man muss aber dahinter stehen und diese Dinge umsetzen.
Bei Ecstasy war es genauso. Das Problem ist zunächst verschwiegen, dann andiskutiert worden. Dann haben Sie eine Reihe von Maßnahmen aufgezählt, die man durchführen könnte. Eines ist doch völlig klar: Egal was wir machen, wir werden nie verhindern, dass es so ist, weil Neugierde und ein bestimmter Trieb immer dahinter stecken. Wir müssen aber die Latte des Missbrauchs so hoch wie möglich legen. Je mehr Leute es versuchen, umso mehr Leute bekommen irgendwann Probleme damit – egal über welche Droge wir reden. Deshalb bitte ich auch die GRÜNEN, in diesem Zusammenhang gemeinsam vorzugehen, um die Jugendlichen zu schützen. Dies ist nicht nur mit einem höheren Preis machbar.
Sie haben vorhin gesagt, der Preis würde sich verdoppeln. Das stimmt nicht. Der Preis der Mixgetränke liegt zwischen 80 Cent und 4 Euro. Wenn nun 85 Cent hinzu
kommen, wird sich der Konsum der Billigprodukte erhöhen. Es ist schon etwas anderes, 4,85 Euro anstatt 1,65 Euro zu bezahlen.
Das Hauptproblem liegt bei der Definition. Sie können die Definition nicht beibehalten, weil nur 0,4 % aller Mixgetränke unter diese Definition fallen. Die Definition wird nicht zu halten sein, da man dann mit Produktabweichungen reagieren wird und das Problem erhalten bleibt.
Wir müssen bei uns anfangen. Wir müssen uns wieder aufregen, wenn bei Feiern Jugendliche im Alter von 12 Jahren besoffen in der Ecke liegen.
Auf vielen Veranstaltungen wird das doch einfach geduldet, und keiner schaut mehr hin. Ich meine, wir brauchen alle mehr Mut, egal ob Lehrer, Eltern oder Jugendleiter. Wir müssen auf diese Problematik hinweisen und versuchen, die Jugend in die richtige Bahn zu leiten.
Als Gäste begrüße ich die Gruppe „Dürr“ aus Netzbach, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Polizei-Verwaltungsinspektion Schifferstadt sowie Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter des Studienseminars Mainz. Herzlich willkommen im Landtag!