Wir haben genau dies jetzt in diesem Gesetz niedergelegt; denn der Anspruch auf Ausbildungsvergütung und die Refinanzierungsmöglichkeit über Ausgleichsbeiträge sind die wesentlichen Inhalte dieses Gesetzes. Es ist eigentlich eine Harmonisierung mit dem Bundesrecht; denn dort ist in § 17 der Anspruch festgelegt und in § 24 die Ermächtigung der Landesregierung, durch Rechtsverordnung zu bestimmen, dass zur Aufbringung, und zwar vollständig oder teilweise, dieser benötigten Mittel auch Ausgleichszahlungen erhoben werden können, wenn dies erforderlich ist. Das ist Inhalt dieses Gesetzes und auch unseres Gesetzes.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Pflege älterer Menschen ist eines unserer Zukunftsthemen. Dafür sorgt schon die demographische Entwicklung, die heute auch schon eine Rolle gespielt hat. Die Aus-, Fortund Weiterbildung der Pflegenden ist dabei eine wesentliche Aufgabe.
Wir sehen in diesem Gesetz, das wir heute in erster Lesung einbringen, einen notwendigen Schritt auf diesem Weg. Es wäre schön, wenn wir im Lauf der Verhandlungen in den Ausschüssen dann entsprechend zu einer gemeinsamen Verabschiedung in der zweiten Lesung noch vor der Sommerpause kommen könnten.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir wissen, dass die Zahl der schwerstpflegebedürftigen älteren Menschen stetig steigt. Eine gute Altenpflegeausbildung wird somit immer wichtiger und dringender. Wir müssen konsequent einem Mangel an Pflegekräften vorbeugen. Als sachgerecht beurteilen wir, inhaltliche Regelungen zum Ausbildungsgang der Fachschulverordnung Altenpflege vorzubehalten. Jedenfalls gehört dies zum schulischen Bereich. Dennoch passt es in den heutigen Kontext, einige Aussagen zu machen, wie wir uns grundsätzlich die Altenpflegehilfeausbildung vorstellen.
Wir legen großen Wert darauf, dass diese einjährige Helferinnen- und Helferausbildung keine „SackgassenAusbildung“ ist. Sie sollte ein erstes Modul sein und im Normalfall zu einer dreijährigen Ausbildung hinführen.
Da das Bundesaltenpflegegesetz für die Altenpflegeausbildung nur noch den Realschulabschluss vorsieht, ist für Hauptschüler die Helferausbildung damit der einzige Zugang zu den Pflegeberufen, und der muss offenge
halten werden, gerade auch unter dem Gesichtspunkt, dass viele aus dieser Gruppe der Hauptschüler sich bisher entschieden haben, tatsächlich in die Altenpflege zu gehen.
Sosehr wir es begrüßen, dass es Sicherheit in der Vergütung der Altenpflegehilfeausbildung gibt, umso größere Bedenken melden wir im Zusammenhang mit der Ausbildungsumlage an. Grundsätzlich hat das Bundesverfassungsgericht zwar am 17. Juli 2003 positiv zugunsten des Gesetzgebers über eine Ausbildungsumlage zur Ausbildungsfinanzierung von stationären und ambulanten Pflegeeinrichtungen geurteilt, aber nur, wenn ganz bestimmte Rahmenbedingungen erfüllt sind.
Das Bundesgesetz spricht von einem Vorbehalt dahin gehend, dass ein Ausgleichsverfahren nur dann erhoben werden darf, um einen Mangel an Ausbildungsplätzen zu verhindern oder zu beseitigen. Diese Voraussetzungen sehen wir derzeit nicht erfüllt. Das Land muss laut Verfassungsgerichtsurteil beweisen, dass die Ausbildungsquote fällt, falls man keine Umlage einführt.
Selbst die Landesregierung hat in einer Antwort auf eine Große Anfrage der CDU-Fraktion am 11. Oktober 2002 noch über sehr unterschiedliche über die Existenz einer Umlage hinausführende Ursachen für die Entwicklung der Personalsituation in der Altenpflege berichtet. Diese benannten Ursachen behebt eine Umlage nicht. Entsprechend wurde uns auch ein anderer Maßnahmenkatalog zur Behebung der Defizite unterbreitet.
Es ist zu prüfen, ob sich die besondere Situation eines Pflegekräftemangels gerade nicht aus der Situation heraus ergibt, dass eine zu geringe Zahl an Ausbildungsplätzen zur Verfügung steht, sondern vielmehr daraus, dass sich zu wenig junge Menschen dafür entscheiden, einen Beruf in der Altenpflege zu ergreifen. Für dieses letztendlich gesellschaftliche Problem dürfen Pflegeeinrichtungen nicht doppelt bestraft werden, indem sie neben dem Personalmangel nun auch noch durch zusätzliche Kosten belastet werden.
Am 11. Oktober 2002 berichtete die Landesregierung ebenfalls auf eine Große Anfrage der CDU, dass die Zahl der neuen Ausbildungsverträge im Schuljahr 2000/2001 und im Schuljahr 2001/2002 trotz zu diesem Zeitpunkt bereits ausgesetzter Umlage höher war als in den Jahren 1997 bis 1999, als die Umlage noch Gültigkeit hatte.
Im Mai 2002 haben Sie, Frau Ministerin, noch für den Wechsel von der Umlage zur Direktabrechnung geworben und festgestellt, dass sich das Direktabrechnungsverfahren bewährt habe. Gerade für ambulante Dienste ist die heutige Regelung eine vertretbare Lösung.
Jetzt stellen Sie die Dinge wieder auf den Kopf. Wo bleibt die Planungssicherheit für die Träger? Da gerade nicht die Zahlen belegen, dass ein Umlageverfahren erfolgreicher ist als eine Direktabrechnung der Ausbildungskosten, stellt man sich die Frage, ob nicht der „Münte“-Effekt es ist, der SPD und – man höre und
Es ist schon bezeichnend, dass kaum eine Woche nach einer groß initiierten Aktion der Landesregierung zum Abbau von Bürokratie ein neuer Wust an Bürokratie aufgebaut werden soll. Sicherlich kann man Kritikpunkte am derzeitigen Direktabrechnungsverfahren finden. Aber in Abwägung der Einführung einer generellen Ausbildungsplatzumlage sind diese nur marginal. Die geplante Umlage kann also nur eine Zweite-Wahl-Lösung sein. Mein Appell lautet also: Finger weg von der Ausbildungsumlage.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Die Geschichte dieser Ausbildungsplatzumlage für Pflegehilfe setze ich als bekannt voraus, auch wenn offensichtlich einige Dinge in der Diskussion ein bisschen durcheinander gegangen sind; denn die Reihenfolge spielt eine große Rolle, was aufgrund der höchstrichterlichen Entscheidung vorher war und was nachher war und was jetzt wieder eingesetzt wird. Wir setzen Dinge wieder ein, die früher die Zustimmung der CDU gefunden hatten. Daran möchte ich erinnern. Außerdem setzen wir Dinge wieder ein, die unter zeitlichem Druck geschehen müssen, weil wir Planungs- und Rechtssicherheit bis zum Beginn des Schuljahres haben müssen.
Das heißt, dass wir auch bei diesen Fragen sehr genau hinschauen müssen. Ich teile durchaus die grundsätzlichen ordnungspolitischen Bedenken im Zusammenhang mit dieser Umlage.
Wenn in der Altenpflege über drei Jahre 188 Schulplätzen 173 Anmeldungen gegenüberstehen, dann kann man darauf verweisen, dass nur 146 Personen eingestellt werden konnten, weil nicht genügend praktische Ausbildungsplätze vorhanden waren. Aus diesen Zahlen kann aber genauso gut der Schluss gezogen werden, bei 188 Schulplätzen und 173 Anmeldungen würden auch dann, wenn genügend Ausbildungsplätze zur Verfügung stehen würden, die bestehenden Schulplätze nicht ausgeschöpft. Dann würde auch eine Umlage nichts helfen. In der Tat hilft deshalb nur, sich Gedanken darüber zu machen, weshalb die Altenpflegehilfe in der jetzigen Konstruktion offensichtlich nicht in der Lage ist, genügend Nachwuchs zu generieren. Dass wir mehr Nachwuchs benötigen, ist unter dem Eindruck der Diskussion, den die heutige Diskussion über die Demographie bei den meisten hinterlassen hat, an und für sich selbstverständlich. Die Frage ist also nur: Wie?
An dieser Stelle mache ich auf einen wesentlichen Unterschied zwischen der Diskussion über die generelle Ausbildungsplatzzwangsabgabe auf Bundesebene und der Diskussion in diesem Hause aufmerksam, da der Versuch unternommen wurde, das in eine Schublade zu bringen. Ganz zutreffend ist das aber nicht; denn bei dieser Form der Umlage handelt es sich insofern um die eigentümliche Struktur einer umlegungsfähigen Umlage, als dass die Pflegebetriebe, die diese Umlage zahlen, ihrerseits diese wieder in den Pflegekosten umlegen können. Letztlich zahlen diese Ausbildungsplatzumlage also die Pflegeversicherung und die Privatleute, die Pflege einkaufen. Durch diesen Effekt werden die Pflegekosten verteuert.
Das führt natürlich zu Konkurrenzverzerrungen zwischen denen, die die Umlage zahlen, und denen, die die Umlage nicht zahlen. Das ist ein weiterer Aspekt dafür, dass wir in Rheinland-Pfalz nicht ganz frei in unseren Entscheidungen sind; denn schließlich müssen wir darauf achten, dass in den Nachbarbundesländern keine attraktiveren Bedingungen gelten als bei uns. Würden wir rigoros sein und beispielsweise für den fachschulischen Teil keine Ausbildungsvergütung zahlen, so würde das zumindest in den Grenzregionen dazu führen, dass sich die Leute in Baden-Württemberg und Hessen ausbilden lassen würden und damit dem rheinland-pfälzischen Markt gegebenenfalls sogar auf Dauer entzogen wären. Das darf aber nicht sein.
Meine Damen und Herren, auch für die FDP-Fraktion kann ich bestätigen, dass es letztlich auch um die große Frage der Finanzierung der Pflegeversicherung geht. Das steht im Hintergrund. Pflegeberufe werden wir nicht attraktiv machen können, wenn die finanziellen Rahmenbedingungen nicht stimmen. Dann können wir machen, was wir wollen. Dann bleibt es bei einem großen Markt für polnische Hilfskräfte, die anders akquiriert werden. Dann bleibt es dabei, dass die Chancen, die wir alle in den Sozial- und Pflegeberufen auch zur Entlastung des Arbeitsmarkts haben, nicht wahrgenommen werden können, weil sie nicht adäquat bezahlt werden.
Deshalb warte ich gespannt auf das Ergebnis der Beratungen der Bundesregierung, die noch im Mai eine neue Finanzierungsvorstellung im Rahmen der Pflegeversicherung präzisieren will. Für die FDP auf Bundesebene darf ich einen ähnlichen Vorstoß noch bis zur Sommerpause ankündigen. Dann sollten wir die Gelegenheit wahrnehmen, die Dinge zusammenzuführen. Bis dahin sehe ich unsererseits Zustimmungsbereitschaft zu diesem Gesetzentwurf.
(Beifall bei FDP und SPD – Frau Thomas, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Haben Sie den Gesetzentwurf nicht mit eingebracht? – Dr. Schmitz, FDP: Es sind noch Details abzusprechen!)
Frau Präsidentin, vielleicht ist es recht erhellend, was Herr Dr. Schmitz dazwischengerufen hat. Ich verstehe ihn aber leider nicht, weder akustisch noch inhaltlich.
Meine Damen und Herren, völlig unbestritten ist, dass im Vollzug einer sinnvollen bundesgesetzlichen Regelung in Rheinland-Pfalz das Thema „Ausbildungsvergütung in der Altenpflegehilfe“ geregelt werden muss. Ebenso unumstritten ist es für mich, dass es eine Regelung bezüglich der Ausgleichszahlungen bzw. der Umlage geben muss.
Die CDU bestreitet, dass das notwendig ist. Mir erschließt es sich jedoch nicht, wie man dazu kommen kann, das nicht für notwendig zu halten. Das müsste vielleicht erklärt werden. An der einen oder anderen Stelle scheint man etwas reflexartig auf Worte zu reagieren, die nur im Entferntesten an Ausbildungsplatzumlagen erinnern, und diese reflexartig abzulehnen. Dabei wird aber offensichtlich vergessen, dass das, worüber wir reden, sowohl im Hinblick auf die ordnungspolitische Motivation als auch im Hinblick auf die konkrete Konstruktion ein klein wenig anders ist als das, was auf Bundesebene bezüglich einer Ausbildungsplatzabgabe diskutiert wird.
Ich denke, man kann und soll es so regeln, wie es in diesem Gesetzentwurf vorgesehen ist. Sie werden sich nun vielleicht fragen, weshalb die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN diesen Gesetzentwurf nicht schon heute unterschrieben hat. Herr Kollege Dröscher hat vorhin gesagt, er habe Hoffnungen, dass dies im Laufe des weiteren Gesetzgebungsverfahrens vielleicht noch passieren könnte. Herrn Kollegen Dröscher und der SPD-Fraktion habe ich aber bereits vor sechs bis acht Wochen angeboten, dieses Projekt gemeinsam auf den Weg zu bringen. Dem ist zunächst einmal nicht ablehnend begegnet worden, da wir in der Sache einer Meinung sind. Deshalb muss ich nicht wiederholen, was Herr Kollege Dröscher gesagt hat.
Auf erstaunliche Art und Weise ist es dann aber geschehen, dass man der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN das Blatt zur Unterschrift nicht mehr vorgelegt hat. Offensichtlich gibt es Empfindlichkeiten und Schwierigkeiten mit dem Koalitionspartner.
Meine Damen und Herren, ich halte das für keinen guten politischen Stil. Wenn wir uns in einer Sache einig sind, können wir das auch in der Antragstellung dokumentieren und müssen nicht so tun, als gebe es dort Differenzen, wo es keine gibt.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Herren und Damen! Wir sind uns meiner Meinung nach in einem Punkt einig, nämlich dass die einjährige und die dreijährige Ausbildung aus der Altenpflege überhaupt nicht mehr wegzudenken ist und diese Ausbildungen letztlich der Garant dafür sind, dass wir eine gute Qualität bei der Versorgung in unserem Land haben. Klar ist aber auch heute schon, dass wir feststellen können, dass die Nachfrage nicht mehr befriedigend ist.
Wir haben eine Studie im Rahmen der Kampagne „Menschen pflegen“ in Auftrag gegeben. Danach ist vollkommen klar, dass wir in bestimmten Regionen bereits heute einen Fachkräftemangel zu verzeichnen haben. Im Ergebnis sieht es so aus, dass derzeit im Land 120 Altenpflegehelferinnen und -helfer fehlen und wir künftig an diesem Punkt natürlich weiter arbeiten müssen; denn – das ist auch schon gesagt worden – im Rahmen des demographischen Wandels ist davon auszugehen, dass sowohl der Bedarf an Altenpflege als auch an Personal in diesem Bereich natürlich in der Zukunft steigen wird.
Es werden aber nicht nur die über drei Jahre ausgebildeten Fachkräfte benötigt – das will ich an dieser Stelle noch einmal ausdrücklich sagen –, sondern es werden verstärkt auch gut ausgebildete Hilfskräfte und damit die Altenpflegehelferinnen und -helfer benötigt. Unabhängig davon, wie die Ausbildungsfolge, zum Beispiel in den Stufen, organisiert ist, ist klar, dass es auch im altenpflegerischen Bereich genügend Tätigkeiten gibt, die nicht eine dreijährige Ausbildung voraussetzen, sondern dass wir natürlich auch solche Hilfstätigkeiten brauchen. Deshalb geht es uns darum, beide Ausbildungsmöglichkeiten für die Zukunft zu sichern.
Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Altenpflegeausbildung machen das Landesgesetz notwendig. Ich werde nicht mehr auf die Entscheidung eingehen, weil Herr Abgeordneter Dröscher das schon sehr ausführlich dargestellt hat. Klar ist aber, die Altenpflege ist nun im Grunde umfassend auf der bundesgesetzlichen Ebene geregelt worden. Sie ist dort als Gesundheitsfachberuf geregelt. Als Einziges ist noch die Frage des Umlageverfahrens umzusetzen. Dafür gibt es im Bundesgesetz eine Ermächtigung.
Komplett nicht geregelt ist die Altenpflegehilfe, weil der Bund davon ausgeht, dass es sich nicht um einen Gesundheitsfachberuf, sondern um einen sozialpflegerischen Beruf handelt, weshalb das Ganze in die Landeskompetenz gehört. Das bedeutet, wir müssen in der Altenpflegehilfe die Frage des Anspruchs auf eine Ausbildungsvergütung regeln – das sieht der Gesetzentwurf vor – sowie deren Refinanzierung durch Ausgleichsbeiträge, so wie das bundesrechtlich eben nicht geregelt ist.
Ich möchte noch kurz auf das eingehen, was von den Abgeordneten vorgebracht wurde und vor allem zu den Ausführungen von Herrn Abgeordneten Dr. Rüddel das eine oder andere sagen.
Ich habe die Direktabrechnung in den vergangenen Jahren deshalb befürwortet, weil wir gar nicht in der
Lage waren, das Umlageverfahren zu betreiben. Das Umlageverfahren konnte nicht betrieben werden, weil aufgrund der Verfassungsklage aus Bayern das Ganze vor dem Bundesverfassungsgericht hing und wir wegen des Risikos, dass wir gegebenenfalls ein Verfahren einführen, das zu haushaltsrechtlichen Problemen führen würde, das Verfahren nicht umgesetzt haben. Die Direktabrechnung beruht auf einer Vereinbarung mit allen Beteiligten, um die Zeit, für die eine Regelung nicht möglich war, sinnvoll zu nutzen und eine entsprechende Vereinbarung zu treffen.