Herr Ministerpräsident, es wäre noch schlimmer, wenn diese Oberbürgermeister nicht den Schrott wegräumen müssten, den Ihre Oberbürgermeister angerichtet haben.
Ich führe wieder nur aus, was der Rechnungshof wörtlich geschrieben hat. Der Stand der Kassenkredite in Rheinland-Pfalz, der vor zehn Jahren noch 230 Millionen Euro betrug, ist bis 2003 um 736 % auf 1,923 Milliarden Euro angestiegen.
Meine Damen und Herren, dies ist die dramatische Entwicklung in unserem Land. Wenn man sich diese ganzen Zahlen vor Augen führt, will ich Ihnen aus Artikel 49 unserer Verfassung den Absatz 5 vorlesen: „Der Staat hat den Gemeinden und Gemeindeverbänden die zur Durchführung ihrer eigenen und der übertragenen Aufgaben erforderlichen Mittel im Wege des Lasten- und Finanzausgleichs zu sichern. Er stellt ihnen für ihre freiwillige öffentliche Tätigkeit in eigener Verantwortung zu verwaltende Einnahmequellen zur Verfügung.“ Das war so weit der noch bestehende Absatz 5 des Artikels 49 unserer Verfassung. Was müssen wir feststellen? Der Staat, dieses Land Rheinland-Pfalz, diese Landesregierung und die sie tragenden Fraktionen sichern in keiner Weise den Gemeinden und Gemeindeverbänden die zur Durchführung ihrer eigenen und der übertragenen Aufgaben erforderlichen Mittel im Wege des Lasten- und Finanzausgleichs.
Meine Damen und Herren, Sie von der Regierungskoalition haben die Verantwortung für den beispiellosen Niedergang der kommunalen Finanzen in unserem Land.
Sie wissen es. Wir wissen es. Ihre kommunalen Mandatsträger in den Stadt- und Gemeinderäten, die Tag für Tag die Auswirkungen dieser verfehlten Finanzpolitik und des unverantwortlichen Umgangs mit verfassungsrechtlichen Vorgaben vor Ort zu ertragen haben, wissen es auch.
In keinem Bundesland ist die Schere zwischen der finanzpolitischen Wirklichkeit und den Vorgaben der Verfassung zur Sicherung der kommunalen Finanzausstattung weiter auseinander gegangen als in RheinlandPfalz.
Ich will einen Blick auf die Einnahmeentwicklung des Landes im Vergleich zu den Kommunen werfen, da das Thema auch immer wieder kommt.
Auch hier ist die Schere weit auseinander gegangen. Die Einnahmeentwicklung von Land und Kommunen verläuft sehr unterschiedlich. Lagen die bereinigten Einnahmen des Landes 1975 noch zu nur 25 % über denen der Kommunen, so sind wir im Jahr 2000 bereits bei einer weiter auseinander gehenden Schere von 47,7 % angelangt. Das heißt, die Kluft zwischen der Einnahmeentwicklung des Landes und der der Kommunen ist heute fast doppelt so groß wie vor 25 Jahren.
Die landesweite Forderung nach einer Einführung eines strikten Konnexitätsprinzips ist also nicht nur der Hilferuf der Kommunen, die die von ihnen nicht zu verantwortende Finanzkatastrophe der Haushalte nicht bewältigen können, sondern es spricht daraus auch die Befürchtung, dass sich diese Landesregierung auch zukünftig ihren Gestaltungsspielraum nicht einengen lassen wird – dieses Zitat hatten wir schon einmal – und weiterhin Aufgaben und Finanzierungslasten auf die Kommunen übertragen und deren Finanzbasis in stärkerem Maße beeinträchtigen wird.
Mit der vorgeschlagenen Änderung der Verfassung schieben wir wenigstens für die Zukunft dieser Entwicklung den sprichwörtlichen Riegel vor. Deshalb ist dieser Tag mit der Beratung und Verankerung des Konnexitätsprinzips ein guter Tag für die rheinland-pfälzischen Kommunen.
Ich will an dieser Stelle abschließend herzlich all denen danken, die durch ihren Einsatz am Zustandekommen der heute zu beratenden Vorlage großen Anteil haben. In besonderer Weise gilt mein Dank Professor Dr. Schoch, aber auch Professor Dr. Wieland und den übrigen Sachverständigen.
Die Verankerung des Konnexitätsprinzips in der rheinland-pfälzischen Verfassung löst nicht die Probleme, die
durch Entscheidungen des Bundes und der Europäischen Union erhebliche Rückwirkungen auf die Kommunen und ihre finanzielle Leistungsfähigkeit haben. Es ist darüber eben schon einiges gesagt worden.
Die Verankerung des Konnexitätsprinzips in der rheinland-pfälzischen Verfassung löst auch nicht die heute drängenden Probleme der Kommunen. Hier ist unverändert der Haushaltsgesetzgeber gefordert. Bei allem Schutz, den das Konnexitätsprinzip für zukünftige Aufgabenübertragungen bietet, stellt es keine Lösung für die durch die bisherigen Übertragungen erzeugten Finanzierungslasten dar. Die aufgabenangemessene kommunale Finanzausstattung steht unverändert auf der Agenda. Soll die kommunale Selbstverwaltung Bestand haben, werden wir an der Lösung dieser Aufgabe nicht vorbeikommen. Wir haben heute einen Teilschritt erfolgreich bewältigt. Es liegt aber noch ein weiter Weg vor uns, das Miteinander von Land und Kommunen noch verlässlicher zu gestalten.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Herr Kollege Hörter, die Wählerinnen und Wähler der Stadt Koblenz haben bei der Oberbürgermeisterwahl die richtige Entscheidung getroffen. Ich denke, dies haben sie hier eindrucksvoll unter Beweis gestellt.
(Vereinzelt Beifall bei der SPD – Böhr, CDU: Noch nicht einmal die eigene Gruppe klatscht! – Weitere Zurufe von der CDU)
Sie haben den Kommunalbericht des Rechnungshofes erwähnt. Es wäre redlich gewesen, wenn Sie nicht nur einen Teil des Berichtes des Rechnungshofes vorgelesen hätten. Ihre Rede bestand nur aus Zitaten, aber hatte im Grund nichts mit einem gemeinsamen Antrag bzw. gemeinsamen Gesetzentwurf zu tun. Das fand ich ausgesprochen merkwürdig.
Wenn Sie schon den Kommunalbericht zitieren, dann wäre es richtig gewesen, dass Sie auch die andere Seite
zitiert hätten. Dazu gehört die Nennung der Investitionsquote der Kommunen in Rheinland-Pfalz im Gegensatz zu anderen Bundesländern. Dann werden Sie feststellen, dass sie in Rheinland-Pfalz zum Teil doppelt so hoch ist wie in anderen Ländern, die Sie angeführt haben. Es wäre auch redlich gewesen, dass Sie einmal sagen, wie sich das Vermögen der rheinland-pfälzischen Kommunen summiert. Das liegt nicht in Ihrem Interesse. Das blenden Sie einfach aus.