Michael Hörter
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Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der Staat darf die Einhaltung seiner Gesetze nicht auf dem Basar aushandeln. Ich will es noch einmal sagen: Es darf nicht der Eindruck entstehen, dass der Staat die Einhaltung seiner Gesetze wie auf dem Basar aushandelt.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, dies ist ein Zitat des FDP-Landesvorsitzenden Rainer Brüderle.
Genau dies aber ist bei dem rheinland-pfälzischen Asylirrsinn der Fall. Mit Geldprämien, Computern oder Haushaltsgeräten will die Landesregierung abgelehnte Asylbewerber zur Heimreise in die Herkunftsländer ködern.
Das fünf Millionen Euro schwere Sonderprogramm, die so genannte Landesinitiative „Rückkehr 2005“, wird vom Ministerpräsidenten und seinem Minister Herrn Bruch als besonders humanitärer Beitrag gefeiert.
Dabei richtet sich dieses Asylirrsinnsprogramm besonders an solche Asylbewerber, die, nachdem sie sich zuerst durch alle Instanzen durchgeklagt haben, nicht anerkannt wurden, um dann den Behörden hartnäckig ihre Identität und Herkunft zu verschweigen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Anerkennungsquote, also die Quote für die Anerkennung von Asylbewerbern, hat sich in den letzten Jahren wie folgt entwickelt: 2002 sind ganze 1,8 % aller Asylbewerber anerkannt worden, 2003 1,6 %, 2004 1,5 % und 2005 ganze 0,9 %.
Das heißt, 99,1% aller Asylbewerber sind im letzten Jahr in Deutschland nicht anerkannt worden.
Wir reden über ausreisepflichtige Ausländer, solche, die beispielsweise ihre Pässe weggeworfen haben und nach all diesen Prozessen, wenn sie nicht anerkannt wurden, ihre Ausreise dadurch zu verhindern versuchen, dass nicht klar ist, wohin sie abgeschoben werden sollten, solche also, die von vornherein davon ausgehen, dass sie Deutschland wieder verlassen müssen und dann durch illegale Tricks, letztendlich durch Straftaten das Durchsetzen rechtsstaatlichen Handelns verhindern.
Jetzt tun wir bitte nicht so, als ob diese Landesregierung eine gewaltige humanitäre Lücke entdeckt hätte und
durch ihr Programm nun als einzige versuchen würde, diese Lücke zu schließen.
So werden etwa die Beförderungskosten für Flugzeug oder Bahn usw. übernommen und die Reisebeihilfe in Höhe noch von 100 Euro pro Erwachsenen gewährt. Bei GARP, also jenem Starthilfeprogramm, wird die Starthilfe von 250 Euro für jeden, der beispielsweise in die Türkei zurückkehrt, und von 500 Euro für denjenigen, der etwa ins Kosovo zurückkehrt, gezahlt.
Nun zusätzlich zu diesem Bundesprogramm wird die Landesregierung aktiv, bietet den Kommunen und den Landkreisen insgesamt fünf Millionen Euro an, über die sie nahezu völlig frei verfügen können.
Zum zweiten Teil komme ich gleich.
Ich will aber jetzt noch zwei – – –
Ich will kurz noch auf zwei Bemerkungen eingehen. Das Eine ist die Frage der Rechtsstaatlichkeit.
Man kann dieses ganze Kaleidoskop hier entfalten und die ganze Nächstenliebe und alles, was Sie apostrophiert haben, Tatsache bleibt,
der Asylbewerber, der ganz bewusst seinen Pass weggeworfen hat und seine Identität nicht preisgibt, wird mit Geldgeschenken belohnt. Der deutsche Staatsbürger, der seine Identität verweigert, kommt in Beugehaft. Das ist der Unterschied.
Erklären Sie das den Menschen in unserem Land.
Erklären Sie das den Menschen in unserem Land.
Das ist das Eine. Die zweite Bemerkung: Wenn wir denn so viel Geld in diesem Land für Soziales und Humanitäres übrig haben, dann folge ich dem Vorschlag des Fraktionsvorsitzenden unserer Fraktion.
Dann sollten wir das Geld lieber für einen Fonds für zu Unrecht in Schwierigkeiten geratene Rheinland-Pfälzer ausgeben als für ein solches Projekt. Das macht mehr Sinn, und das hilft den Menschen in unserem Land mehr als all das, was Sie hier vorgetragen haben.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Lassen Sie mich eine kleine persönliche Bemerkung vorwegstellen. Ich darf mich für die Genesungswünsche, die ich aus allen Reihen erhalten habe, herzlich bedanken und freue mich, wieder an Bord zu sein.
Offensichtlich hat unsere Fraktionsführung gemeint, ich sollte mir einen schonenden Einstieg genehmigen und gönnt mir den bei einem Thema, das wenig Gelegenheit zu Streit und Auseinandersetzung gibt, – –
sodass wir mit einigen wenigen Sätzen in der ersten Lesung etwas dazu sagen können.
Die Umstrukturierung der Polizeiführungsakademie in diese Deutsche Hochschule der Polizei macht Sinn. Sie macht deshalb Sinn, weil die Anforderungen an die Führungskräfte der Polizei ständig zunehmen. Es wird eine zunehmende Internationalisierung der Aufgabenwahrnehmung notwendig, und wir erreichen einen Anschluss an die internationale Entwicklung der Polizeiausbildung.
Der Abschluss Master of Public Administration – Police Management erleichtert dann auch im internationalen Bereich den Umgang.
Lassen Sie mich noch zwei, drei Bemerkungen machen. Ich glaube, wir müssen darauf achten – wobei ich die Hoffnung habe, dass dies gar nicht in dem Umfang notwendig ist –, dass die Freiheit der Wissenschaft die eine Seite ist. Wir müssen aber diesem Spagat zu polizeilichen und gesellschaftlichen Bedürfnissen in dieser Ausbildung Rechnung tragen.
Herr Minister, ich glaube, es sind so im Schnitt pro Jahr vier Personen aus Rheinland-Pfalz an der bisherigen Akademie. Dann sind es einmal fünf. Also es ist egal. Es ist eine relativ überschaubare Mannschaft. Es ist sicherlich ein Kompliment an unsere Teilnehmer in der Ausbildung: Ich glaube, es sind immer die Besten oder mit die Besten. Das spricht dann auch zum einen für das Potenzial unserer Leute und zum anderen für eine vernünftige Ausbildung.
Die einzige Frage, die man doch noch stellen könnte, wäre, ob es Möglichkeiten gibt, noch ein Stück weit die Attraktivität des höheren Dienstes zu steigern, damit vielleicht der eine oder andere Bewerber mehr diese Laufbahn und das Studium wahrnehmen möchte.
Von daher gehe ich davon aus, dass wir dem Antrag bzw. dem Gesetzentwurf nachher zustimmen.
Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Vielleicht ist es doch hilfreich, wenn wir uns das Verfahren zur Änderung des Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes noch einmal in Erinnerung rufen.
Ende Februar dieses Jahres wurde der erste Entwurf des Gesetzes der Fraktionen der SPD und FDP eingebracht, der Anfang März allen Fraktionen als offizielle Drucksache zugänglich war. Es erfolgte die erste Lesung im Parlament und eine Beratung im Innenausschuss, und Ende Mai wurde die Anhörung im Innenausschuss dazu durchgeführt.
Herr Kollege Pörksen, wenn Sie von einer breiten Zustimmung sprechen,
dann weiß ich nicht, inwieweit Sie offensichtlich nur eine selektive Wahrnehmung haben.
Ja, ich habe das Protokoll gelesen, und ich war auch in der Sitzung anwesend und habe aufgepasst.
Im Gegensatz zu diesen etwas einseitigen Zwischenrufen möchte ich nun versuchen, dies differenziert darzustellen.
Man kann feststellen, es gab in der Tat eine breite Zustimmung, etwa in der Frage des Richterbandes. Ich sehe auch gar keinen Anlass, dies zu kritisieren.
Das ist die Frage, ob es der Kernpunkt ist. Man muss im zweiten Schritt fragen: Welche Straftaten sollen verhindert werden? – Dazu werde ich gleich auch einiges sagen.
Es gab von der überwiegenden Zahl der Sachverständigen eine Vielzahl sehr konstruktiver Verbesserungsvorschläge. Es wäre sinnvoll gewesen, wenn Sie auch diese wahrgenommen hätten. Einer dieser konstruktiven Vorschläge war – dies haben Sie selbst angesprochen – die Änderung des zeitlichen Rahmens von zwei auf drei Monate.
Das ist jetzt erfolgt, ich gehe gleich noch einmal darauf ein.
Ich erinnere mich aber noch genau, dass Herr Kollege Schweitzer im Verlauf der Sitzung eine Frage gestellt hat, die Herr Kollege Pörksen in seiner unnachahmlich charmanten Art mit den Worten quittierte: „Wir haben uns doch entschieden!“ – Also, in Wahrheit war Ihnen diese Anhörung zu großen Teilen eher etwas lästig.
Die Anhörung fand Ende Mai statt. Anfang Juni hat die CDU-Fraktion einen Änderungsantrag vorgelegt,
der die richtigen Schlussfolgerungen aus der Anhörung der Experten gezogen hat. Mitte Juni erfolgte eine erneute Beratung im Innenausschuss, und vorgelegen hat immer noch unverändert der Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD und der FDP. Wir haben auch über den Änderungsantrag der CDU beraten.
Am 30. Juni wurde im Rechtsausschuss von der SPD angekündigt, dass es einen Änderungsantrag zum eigenen Gesetzentwurf geben soll.
Er liegt doch vor! Schauen Sie doch in die Drucksachen hinein! Also, Herr Kollege Schweitzer! Ich muss wirklich einmal sagen, wenn man des Lesens und des Schreibens nicht mehr mächtig ist, sollte man an der Diskussion nicht mehr teilnehmen!
Dieser Gesetzentwurf liegt seit Anfang Juni vor. Sie müssen sich die aktualisierte Ausgabe der Einladung anschauen. Dort ist eine Drucksachennummer ausgewiesen, und die Drucksache liegt vor.
Also wirklich! Herr Schweitzer, auf dieser Ebene diskutiere ich mit Ihnen nicht mehr weiter.
Von SPD und FDP wurde ein Änderungsantrag zu dem ursprünglichen Gesetzentwurf vorgelegt, der aber in keinem Fachausschuss beraten wurde. Mitte Juni hatte ich Ihnen bereits vorgeworfen, dass Ihr Entwurf mit der heißen Nadel gestrickt sei. Sie haben dem damals vehement widersprochen und Ihre sorgfältige Arbeit hervorgehoben.
Erlauben Sie mir dazu zwei Bemerkungen: In Ihrem Änderungsantrag sind Sie auf die sorgfältige Arbeit, die Sie vorher geleistet haben, etwas eingegangen. Sie haben beispielsweise Paragraphen gestrichen, die vorher überhaupt nicht existierten. § 232 a Abs. 1 Nr. 3, auf den Sie in Ihrem Gesetzentwurf hingewiesen haben, existiert überhaupt nicht.
Sie haben des Weiteren § 251 des Strafgesetzbuchs mit der Begründung herausgenommen, „dass der Straftatbestand als erfolgsqualifiziertes Delikt als Eingriffsvoraussetzung der Struktur des Gefahrenabwehrrechtes so nicht entspricht.“ – Meine Damen und Herren, ich weiß nicht, wer diese Begründung verstanden hat, ich will aber den Satz erläutern.
Es geht um Raub mit Todesfolge. Dabei haben selbst Sie erkannt, dass man durch einen entsprechenden Lauschangriff vielleicht einen Raub verhindern kann, aber keine Straftat „Raub mit Todesfolge“, da der Tod des Betroffenen überhaupt nicht geplant war. – So viel nur zum Thema sorgfältige Arbeit Ihrerseits.
Ich möchte in einem weiteren Punkt auf das eingehen, was wir in unseren Katalog aufgenommen haben. Ich berufe mich dabei auf das, was von den Sachverständigen gesagt wurde.
Ich möchte an einem weiteren Beispiel deutlich machen, weshalb Ihr Gesetzentwurf auch in der veränderten Form nicht unsere Zustimmung finden kann. Das von Ihnen, von Rotgrün in Berlin verabschiedete Luftsicherheitsgesetz lässt den Tod mehrerer hundert unschuldi
ger Menschen zu, wenn man etwa durch den Abschuss einer solchen Passagiermaschine eine Tragödie wie die des 11. September verhindern kann. Das Verhindern dieser Tragödie ist nach rheinland-pfälzischem Recht nicht möglich; denn die Verhinderung gemeingefährlicher Straftaten wie in § 315 Abs. 3 Nr. 1 „Gefährliche Eingriffe in den Bahn-, Schiffs- und Luftverkehr durch den so genannten großen Lauschangriff“ ist nicht möglich, da Sie dies in Ihrem Katalog nicht vorsehen.
Sie wären mit Ihrem Änderungsantrag entweder besser in die Beratung der Fachausschüsse gegangen oder – das wäre die einfachere Alternative gewesen – Sie hätten unseren Änderungsantrag 1 zu 1 übernommen. Dem Änderungsantrag, den Sie vorgelegt haben, können wir auf jeden Fall nicht zustimmen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Kollege Pörksen, ich habe eben deutlich gemacht, was in Sachen ordentlicher Arbeit von Ihnen geleistet wurde, indem Sie auf Paragraphen hingewiesen haben, die gar nicht existieren.
Ich möchte aber noch einmal an Ihre Sinnhaftigkeit und an Ihr Verständnis appellieren. Erklären Sie mir bitte einmal, wieso es nach Bundesgesetz möglich ist, ein Passagierflugzeug abzuschießen, aber warum es nicht möglich sein soll, diese Tat bei denjenigen, die ein solches Flugzeug entführen wollen, zu verhindern. Warum soll das nicht verfassungskonform sein? Das kapiert doch kein Mensch, Herr Pörksen. Wir sind doch nicht mehr glaubwürdig, wenn wir auf der einen Seite sagen, man kann ein solches Flugzeug abschießen, aber auf der anderen Seite nicht bereit sind, eine solche Straftat zu verhindern.
Ich möchte noch zwei Bemerkungen machen.
Erste Bemerkung: Herr Minister, wenn man Sie eben gehört hat, scheint sich das an Schwierigkeiten fortzusetzen, was Ihr Vorgänger schon hatte, nämlich bei der ganzen POG-Geschichte scheinen die Schwierigkeiten mehr auf der Seite Ihres Koalitionspartners zu liegen als anderswo.
Zweite Bemerkung zu dem Straftatenkatalog: Sie haben natürlich 1 zu 1 die repressiven Dinge in die präventiven übertragen. Sie haben keine Antwort darauf gefunden, was wir zur Verhinderung gemeingefährlicher Straftaten tun können, weil diese nicht in dem Straftatenkatalog enthalten sind.
Dann noch eine Bemerkung zu den Grünen zum Abschluss. Frau Grützmacher, Sie haben eben auf die Experten verwiesen. Ich will aus der Anhörung nur den einen Experten zitieren, was Ihren Entwurf angeht. Es sind zwei kurze Beschreibungen:
Sachwidrig eng
und disfunktional, faktische Abschaffung des präventiven Großen Lauschangriffs. – Das ist in der Tat das, was die Grünen wollten. Das können wir allesamt nicht mitmachen. Es passt auch nicht in das, was Sie sonst praktizieren. Wenn es nämlich um rechtsradikale Aufmärsche geht, geben Sie keine Ruhe, bis die Polizei Ihnen auch ermittlungsmäßig sagen kann, welche Konfektionsgröße und Schuhgröße die Entsprechenden haben.
Ich frage die Landesregierung:
1. Ist ein Schreiben des bayerischen Staatsministers des Innern an Bundesaußenminister Fischer bekannt, in dem Zustandekommen und Inhalt der neuen Visavergabeleitlinie aus dem Jahr 2000 der Bundesregierung scharf kritisiert wurden, wenn ja, seit wann?
2. Hat sich die rheinland-pfälzische Landesregierung in der Vergangenheit mit der neuen Visavergabeleitlinie aus dem Jahr 2000 beschäftigt, bestand zu irgendeinem Zeitpunkt Einverständnis seitens der Landesregierung damit?
3. Wann wurden durch die Landesregierung oder nachgeordnete Behörden Prognosen angestellt, wie sich die neuen Modalitäten der Visavergabe durch die Bundesregierung auf Rheinland-Pfalz auswirken könnten?
4. Waren nach dem März 2000 Gremien auf Bundes- oder Landesebene (zum Beispiel Innenministerkon- ferenz, Staatssekretärskonferenz, Arbeitskreis „In- nere Sicherheit“) mit dem Thema befasst, gegebenenfalls wann wurden welche Problembereiche dabei behandelt?
Herr Minister, nach einem Bericht in „DIE WELT“ hat der Bundesvorsitzende des Bundes Deutscher Kriminalbeamter, Klaus Jansen, darauf hingewiesen, dass sich die Zahl der ukrainischen Tatverdächtigen vom Jahr 2000 bis zum Jahr 2002 um 37,5 % erhöht hat. Können Sie etwas zur Situation in Rheinland-Pfalz sagen, oder ist das Land Rheinland-Pfalz völlig abgekoppelt von der Entwicklung im Bund insgesamt?
Herr Minister, teilen Sie die Auffassung des SPDInnenexperten Wiefelspütz, der in „DIE WELT“ mit der Aussage zitiert wird, wir würden heute nicht mehr „im Zweifel für die Reisefreiheit“ sagen?
Ich habe noch eine kurze Nachfrage. Sehen Sie nicht, dass der „Fischer-Erlass“ auch Auswirkungen auf die Sicherheitslage in den einzelnen Bundesländern hat, und wäre es von daher nicht ganz normal, dass Sie sich mit dieser Thematik beschäftigen?
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der „Spiegel“ titelt: „Fischers Schleusererlass grünes Licht für Menschenhändler“ und ein anderes Mal „Auswärtiges Amt fördert Prostitution“. Angesichts von 250.000 Prostituierten in Deutschland – davon sind nach Schätzungen des Bundeskriminalamts 150.00 Frauen Zwangsprostituierte –, angesichts der Medienberichte über Kaiserslautern, Ludwigshafen, Trier und Speyer ist es doch nur berechtigt, wenn wir Fragen stellen, was die Landesregierung gegen Menschenhandel, Zwangsprostitution und Schleuserkriminalität tut.
Was tut die Landesregierung? Wie beantwortet sie berechtigte Fragen? Herr Innenminister, bei Ihrem Vorgänger hatte ich den Eindruck, dass er Fragen anständig und ordentlich beantwortet.
Was wir hier in den vergangenen Wochen erlebt haben, ist der ständige Versuch, sich um Antworten zu drücken, mit Informationen nur dann herauszurücken, wenn man den Vorgang auch schon aus den Medien kennt.
Herr Innenminister Bruch, es wird von der Landesregierung stets argumentiert, die polizeiliche Kriminalstatistik weise keine signifikante Entwicklung auf und deshalb bestehe für die Landesregierung kein Handlungsbedarf. Andererseits weist der Justizminister darauf hin, dass es in der polizeilichen Kriminalstatistik keinen eigenen Erfassungsschlüssel gebe.
Meine Damen und Herren, Sie machen es sich denkbar einfach. Da es keinen Erfassungsschlüssel in der polizeilichen Kriminalstatistik gibt, gibt es keine signifikante Entwicklung, und daher besteht kein Handlungsbedarf. Dann stellen Sie sich hier hin und führen die Gründerin und Vorsitzende der Organisation SOLWODI, Schwester Lea Ackermann, als Kronzeugin dafür auf, dass Sie etwas tun. Dann will ich einmal genau Schwester Lea Ackermann aus dem „Pfälzer Merkur“ vom 19. März dieses Jahres zitieren: „Die Anzahl der Razzien in Rheinland-Pfalz ist nicht mehr zu unterbieten. Im letzten
Zwangsprostitution ist die massivste Form sexueller Gewalt und nichts anderes als Vergewaltigung. Der Innenminister sieht offensichtlich keinen Handlungsbedarf. Dafür gehen Sie aber hin und warnen vor der Kriminalisierung von Osteuropäern. Ich kann Ihnen nur sagen, Sie haben dieses Problem nicht verstanden. Dank der veränderten Visa-Politik durch den Schleusererlass des Herrn Fischer ist es Kriminellen, Menschenhändlern und Schleusern viel einfacher geworden, junge Frauen wie im Fall „Kaiserslautern“
als Schautänzerinnen deklariert aus der Ukraine nach Deutschland und in die Zwangsprostitution zu bringen.
Wie betonen Sie doch, dass für die Landesregierung kein Handlungsbedarf besteht.
Meine Damen und Herren, ich will in der ersten Runde noch ein einziges Zitat bringen, nämlich das von Alice Schwarzer: Die einzigen, die von der Visa-Praxis profitiert hätten, seien Zuhälter und Menschenhändler.
Wir hören von Ihnen ständig, es gebe keine Relevanz für Rheinland-Pfalz.
Sie kennen den Bericht. Dann kann ich ihn nur allen empfehlen.
Schauen Sie einmal in die Sonderauswertung „Wostok“ – Bericht des Bundeskriminalamts über Schleusungen aus dem Gebiet der GUS-Staaten – und dort in den Punkt 2.2 – Regionale Brennpunkte –. Dort sind 14 regionale Brennpunkte für das ganze Bundesgebiet genannt. Einer dieser regionalen Brennpunkte ist Speyer. Soviel ich weiß, liegt Speyer unverändert in Rheinland-Pfalz.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich will doch noch auf das eingehen, was vom Herrn Innenminister gesagt wurde. Ich habe die Vorsitzende von SOLWODI, Schwester Lea Ackermann, zitiert. Ich wiederhole das Zitat, das sie im "Pfälzer Merkur" vom 19. März dieses Jahres nachlesen können: "Die Anzahl der Razzien in Rheinland-Pfalz ist nicht mehr zu unterbieten. Im letzten Jahr gab es nur eine einzige." Ich habe dies nur zitiert. Sie haben eben ausgeführt, dass Schwester Lea Ackermann gewissermaßen als Kronzeugin für die Tätigkeiten stehe.
Herr Minister, ich habe auf die Sonderauswertung „Wostok“ hingewiesen, nachdem Sie die ganze Zeit gesagt haben, das hätte keine Relevanz für Rheinland-Pfalz. Erst als ich auf den „Wostok“-Bericht hingewiesen habe, haben Sie jetzt ebenfalls auf diesen Zusammenhang hingewiesen.
Der Punkt ist doch, dass wir nur mühsam Informationen zusammenbekommen.
In der Antwort auf eine Mündliche Anfrage von mir – das will ich jetzt doch noch erwähnen – haben Sie am 17. März dieses Jahres ausgeführt – ich zitiere –: "Eine offizielle, durch den Bund veranlasste Unterrichtung der Ausländerbehörden ist nicht erfolgt." Dies entspricht nicht der Wahrheit. Am 13. März 2000 ist auch das Ausländerreferat im rheinland-pfälzischen Innenministerium genauso wie die entsprechenden Referate in den anderen Innenministerien der Länder durch das Auswärtige Amt über die Neuregelungen zu Visa für Besuchsaufenthalte informiert worden.
Herr Minister, das ist doch das Kernproblem. Wir sprechen an, dass wir Fälle von Zwangsprostitution haben. Diese sind durch die Visa-Regelungen erleichtert wor
den, weil es für die Schleuser viel, viel einfacher geworden ist, diese Frauen nach Deutschland zu bringen. Wir wollten von Ihnen wissen, was die rheinland-pfälzische Landesregierung tut, um dem zu begegnen. Wir müssen Ihnen Stückchen für Stückchen die Informationen abringen. So können Sie mit dem Parlament nicht umgehen!
Ich frage die Landesregierung:
1. Zu welchem Zeitpunkt wurden der Landesregierung die Tatsachen, die der so genannten Visaaffäre zugrunde liegen, bekannt?
2. Hat die Landesregierung gegenüber der Bundesregierung gegebenenfalls bestehende Bedenken gegen die Modalitäten der Visavergabe vorgetragen?
3. Gibt es bzw. gab es nach Informationen der Landesregierung seit 1999 im Land einen so genannten Arbeiterstrich, also eine Örtlichkeit, an der sich hier illegal oder legal aufenthältliche Ausländer für eine nicht legale Arbeitsaufnahme für Dumpingpreise anbieten?
4. Gab es Anweisungen oder ähnliche Korrespondenz von den zuständigen Ministerien zu nachgeordneten Behörden – zum Beispiel Ausländerbehörden – zur Verhinderung schädlicher Auswirkungen durch den so genannten Vollmer-Erlass und seiner Missbrauchsmöglichkeiten?
Herr Minister, würden Sie bestätigen, dass in meinen Fragen keine Formulierung Anlass zu der Annahme gibt, dass eine allgemeine Kriminalisierung etwa von Ukrainern stattgefunden hat?
Danke schön. Ich dachte, ich hätte schon das Wort, weil das Lämpchen aufleuchtete.
Herr Minister, ich frage Sie noch einmal: Können Sie bestätigen, dass in meinen Anfragen keine Formulierung Anlass zu der Annahme gibt, dass eine allgemeine Kriminalisierung etwa aller Ukrainer intendiert ist?
Herr Minister, in der SWR-Ländersache hat der Vizepräsident des Landeskriminalamts ausgeführt, dass das Landeskriminalamt mehrjährige Ermittlungen durchgeführt habe. Können Sie dazu etwas sagen?
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Frau Kollegin Grützmacher hat einen Teil des Weges, den unser Gesetzentwurf, Landesgesetz zur Anpassung von Personal-, Sach- und Verfahrensstandards an die konkreten örtlichen Verhältnisse betreffend, den Gesetzentwurf der Landesregierung, Erstes Landesgesetz zur Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung durch Flexibilisierung landesrechtlicher Standards betreffend, gegangen ist, beschrieben. Ergänzen kann man auch – ich will nachher noch einmal darauf eingehen –, dass unser Gesetzentwurf nicht nur im angesprochenen Innenausschuss beraten wurde, sondern auch noch in der EnqueteKommission „Kommunen“.
In der Begründung für den Abbau von Standards, für die Notwendigkeit einer Standardreduzierung bzw. Flexibilisierung, auch aus verfassungsrechtlichen Gründen, sind sich fast alle einig. So sieht entgegen dem, was wir allzu
oft hier von Vertretern der Koalitionsfraktionen zu hören bekamen, mittlerweile auch die Landesregierung, dass sich – ich zitiere aus der Begründung Ihres Gesetzentwurfs –, die Finanzsituation der rheinland-pfälzischen Kommunen in den letzten Jahren deutlich verschlechtert hat.
Auch der Vorsitzende der SPD-Fraktion, Joachim Mertes, kommt in seinem jüngsten Rundschreiben an die lieben Genossinnen und Genossen nicht umhin festzustellen, dass – Zitat – „die Schere zwischen kommunalen Einnahmen und Ausgaben immer weiter auseinander klafft.“ So in seinem Schreiben in der letzten Woche vom 10. März dieses Jahres.
Natürlich, ich war doch überrascht, welche Handlungsanweisung Sie Ihren kommunalen Mandatsträgern in dem Schreiben geben mussten.
Er zitiert den Rechnungshof. Liebe Kolleginnen und Kollegen, es hat sich einmal jemand fürchterlich aufgeregt, als ich das tat. Ich erinnere an die Debatte vom letzten Jahr, vom 26. Mai vergangenen Jahres.
Jetzt wörtliches Zitat: „Nach Auffassung des Landesrechnungshofs, die ich,“ also Mertes, „für zutreffend halte, gibt der Anstieg der kurzfristigen Kassenverstärkungskredite zum Ausgleich der defizitären Verwaltungshaushalte die finanzielle Lage und insbesondere die strukturellen Probleme der kommunalen Haushalte anschaulich wieder.“ So weit das Zitat.
So hat der Rechnungshof in seinem letzten Bericht über die angesprochenen Kassenkredite Folgendes ausgeführt – Zitat –: „Der Stand der Kassenkredite in Rheinland-Pfalz, der vor zehn Jahren noch 230 Millionen Euro betrug, ist bis 2004 um 736 % auf 1,923 Milliarden Euro angestiegen.“
Die Landesregierung selbst hat in einer Antwort auf die Kleine Anfrage meines Kollegen Schnabel und von mir am 5. November letzten Jahres auf die Frage nach der Finanzierungslücke der 44 kommunalen Gebietskörperschaften, kreisfreien Städte, Landkreise und Großen kreisangehörigen Städte in den Verwaltungshaushalten eine Zahl von mehr als 2 Milliarden Euro bestätigt.
Meine Damen und Herren, vor diesem Hintergrund – er ließe sich noch wesentlich umfassender darstellen – der dramatisch unverändert schlechten Haushaltslage der rheinland-pfälzischen Kommunen müssen die beiden Gesetzentwürfe, der der Landesregierung und der der CDU-Fraktion, betrachtet und bewertet werden; denn so einig wir uns offensichtlich mittlerweile in der Bewertung der unverändert katastrophalen Haushaltslage unserer Städte, Gemeinden und Landkreise sind, so uneins sind wir in den Vorschlägen zur Bewältigung der Finanzkrise.
Das kleine Beispiel – ich sage bewusst, das kleine Beispiel – der Standardfrage zeigt dies wieder einmal überdeutlich.
Die Landesregierung und die sie tragenden Fraktionen sind nicht bereit, die Probleme wirksam anzugehen. Sie sind nicht einmal bereit, gemeinsam nach Lösungen zu suchen, wie man den Kommunen wirksam helfen kann.
Wenn wir die Haushaltsschieflage beseitigen wollen, werden wir es auf dem herkömmlichen Weg, also durch Kürzungen von Einzelpositionen, von Zuschüssen, von Leistungen etc., nicht schaffen.
Wenn wir die Haushaltsschieflage beseitigen wollen, müssen wir uns unter anderem überlegen, wie wir mittelund langfristig auf dem Weg von Strukturveränderungen Einspareffekte erzielen können.
Der Landesrechnungshof spricht zu Recht von den strukturellen Problemen der Kommunen. Das heißt, wir müssen uns überlegen, wo wir Strukturen verändern, wo wir uns von Standards trennen können.
Bei der ersten Lesung zu unserem Gesetzentwurf bat unser Vorsitzender, nicht die Keule herauszunehmen, zu sagen, das ist verfassungsrechtlich alles Quatsch, sondern einmal gemeinsam zu überlegen, wie ein solcher Weg aussehen könnte.
Was haben Sie gemacht? Sie haben die Keule herausgenommen, lehnen aus scheinbar verfassungsrechtlichen Bedenken heraus unseren Vorschlag ab
und sind nicht bereit, gemeinsam zu überlegen, wie der Weg aussehen kann.
Die Gesetzentwürfe sind – ich habe das eingangs gesagt – nicht nur im Innenausschuss beraten worden, sondern auch sehr intensiv in der Enquete-Kommission „Kommunen“ diskutiert worden. Das Ergebnis dieser Beratung: Die Bereitschaft der Regierungsfraktionen, sich auf den Weg zu begeben, war gleich null und das Ergebnis entsprechend ernüchternd.
Meine Damen und Herren, mit Verweis auf das laufende Gesetzgebungsverfahren – damit waren die Artikel 12 und 13 des Gesetzentwurfes der Landesregierung gemeint – hielt der Kollege Pörksen es nicht für sinnvoll, sich mit diesem Thema weiter zu beschäftigen. Wörtliches Zitat: „Gegebenenfalls könne es zu einem späteren Zeitpunkt behandelt werden“, so am 25. Juni 2004.
Herr Pörksen, es ist doch nicht wahr. Warten Sie doch einmal ab, Herr Pörksen.
Ohne Zweifel hätten wir mit der Verfolgung des Weges, den wir vorgeschlagen haben, – wie der von der uns benannte Sachverständige Prof. Wieland formulierte –, Neuland beschritten. Aber er gab auch in Richtung Ihrer Fraktion zu bedenken – wört-liches Zitat –: „Kein Jurist werde verantwortlich die Grenze bestimmen können zwischen dem, was verfassungsgemäß sei, und dem, was verfassungswidrig sei; denn seines Wissens existiere keine Verfassungsrechtsprechung zu diesen Punkten.“
Wir hätten die große Chance gehabt, mit einem Vorschlag einer generellen Standardöffnung, eines generellen Angebots an die Kommunen ein Stück weiterzukommen. Diese verfassungsrechtliche Keule ist das Ergebnis einer doch sehr ängstlichen Betrachtung gewesen.
Herr Pörksen, das können Sie – Sie haben genauso wie ich die Protokolle gelesen – auch in dieser Bewertung von allen Sachverständigen in der Enquete-Kommission nachlesen.
Meine Damen und Herren der Regierungskoalition, wer wie Sie glaubt, auf dem herkömmlichen Weg Lösungen zu finden und nicht die Bereitschaft hat, neue Wege zu suchen oder zumindest wenigsten die Wege zu begehen, die andere schon ein Stück gegangen sind – Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, das Saarland – wird den Kommunen nicht wirklich helfen.
Der wird nur das zustande bringen, was Sie zustande gebracht haben: Vorschläge, von denen niemand überzeugt ist, dass sie wirklich etwas bringen, meine Damen und Herren.
Niemand – wenn Sie ehrlich sind, auch Sie selbst nicht – spricht davon, dass der Landesregierung auch nur im Ansatz etwas gelungen ist, das auch nur nach einem großen Wurf aussieht.
Wirklich helfen wird dies niemandem, beruhigen wird es noch nicht einmal Sie, da Ihre kommunalen Mandatsträger keine Entlastung durch dieses Gesetz wahrnehmen werden.
Was mich ärgert, ist, dass das Angebot der Sachverständigen, einen Gesetzentwurf zu erarbeiten, von Ihnen nicht angenommen wurde. Das war doch das Ärgerliche.
Selbst wenn Sie sagen, der Entwurf der CDU ist an der einen oder anderen Stelle nach Ihrer Meinung nicht verfassungsgemäß, dann haben Sie das Angebot der Sachverständigen, einen verfassungsgemäßen Entwurf zu entwickeln, nicht angenommen.
Ich komme sofort zum Schluss.
Sie haben wieder einmal eine Chance vertan, die Probleme in unserem Land zu lösen.
Stattdessen kreißt erneut der Berg und gebiert ab und zu ein kleines Mäuschen. Das ist Ihre Politik. Viel heiße Luft um nichts.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich habe es befürchtet, es werden alle theoretischen Möglichkeiten
vermengt. Es werden Szenarien entwickelt, die in Wirklichkeit niemand will und niemand fordert und die nur ein einziges Ziel haben, Ängste zu schüren und die Notwendigkeit zu erarbeiten, warum die Bürgerrechte in Gefahr seien.
Wir wollen festhalten, niemand will den gläsernen Menschen, hier im Land nicht, die Fraktionen dieses Parlaments nicht, die Polizei nicht und im Bund auch nicht.
Die bundesweit laufende Diskussion zielt auf die Rücknahme einiger restriktiver Einschränkungen. Wenn wir die Diskussion im Land führen, dann müssen wir doch die Frage stellen dürfen, warum es über die bundesgesetzlichen Regelungen in Rheinland-Pfalz noch weiter gehende Restriktionen gibt. Lassen Sie uns diese Diskussion in unserem Land über die Situation in unserem Land führen.
Ich will dazu zwei Beispiele geben. Das erste ist die Frage der Freiwilligkeit. Überall darf mit Zustimmung des Betroffenen DNA-Material entnommen und Speichelproben abgegeben werden. Das klingt dramatisch. Nur in Rheinland-Pfalz darf man das nicht. Dort bedarf es eines richterlichen Beschlusses über eine freiwillige Abgabe einer Speichelprobe.
In dem Zusammenhang ist doch schon einmal interessant, dass auf Beschluss der Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister vom 17. und 18. Juni 2004 die Justizminister und Justizministerinnen übereingekommen sind, einen Verzicht auf den Richtervorbehalt bei dokumentierter Freiwilligkeit vorzusehen. Abstimmungsergebnis: 15 Ja-Stimmen, keine Nein-Stimme, eine Enthaltung. Die Enthaltung kommt aus SchleswigHolstein. Rheinland-Pfalz hat mitgestimmt. Aber hier in der Praxis in Rheinland-Pfalz läuft es anders.
Ich kann das nur erklären, es kann nur ein abgrundtiefes Misstrauen gegen die rheinland-pfälzische Polizei geben; denn ansonsten würde man es längst aus den Regelungen herausgenommen haben.
Lassen Sie mich eine Feststellung treffen, die eigentlich Konsens aller sein müsste. Das ist wieder vermengt worden. Es geht um den Vergleich der DNA-Muster zur Identifizierung, also um die nicht codierte DNS, die keine Rückschlüsse auf Erbanlagen, Krankheiten usw. zulässt. Dies ist gesetzlich eindeutig geregelt. Ich empfehle den Blick in § 81 e der Strafprozessordnung, Feststellungen über andere Tatsachen dürfen nicht erfolgen, hierauf gerichtete Untersuchungen sind unzulässig.
Darüber reden wir. Wer alles andere mit reinpackt, verhindert eine sachliche Diskussion über das Thema „DNA-Analyse“ und die polizeilichen Möglichkeiten.
Malen Sie also den Teufel nicht an die Wand, den es überhaupt nicht gibt.
Ich will ein zweites Beispiel aufgreifen, nämlich die Frage der Datenspeicherung während des laufenden Verfahrens beim BKA. Auch dies ist in Rheinland-Pfalz nicht möglich. Dort darf die Bundesdatei erst nach dem Urteil mit den Daten versehen werden. Jetzt nehmen Sie sich einfach das Beispiel eines in Rheinland-Pfalz gefassten Exhibitionisten.
Nach allen anderen Länderverfahren ist es möglich, einen Abgleich mit der Datenbank beim BKA mit bisher nicht identifizierten Spuren von Straftaten, von Straftätern vorzunehmen. Nur in Rheinland-Pfalz ist dies nicht möglich. Dort muss man warten, bis es zu einem Urteil gekommen ist, was in der Konsequenz die Möglichkeit hat, dass dieser Straftäter in Rheinland-Pfalz, der einige Monate auf sein Urteil als Exhibitionist wartet, die Gelegenheit hat, eine weitere Straftat zu begehen.
Wenn Sie eben ausgeführt haben, dass es um eine Ausweitung geht, will ich auch noch einmal auf einen Beschluss der Justizministerinnen- und Justizministerkonferenz eingehen.
Einen Satz noch: Die gegenwärtigen gesetzlichen Regelungen für DNA-Analysen zum Zweck der Identifizierung in künftigen Strafverfahren schöpfen den verfassungsrechtlichen Rahmen aber nicht voll aus und belassen dem Gesetzgeber Spielräume für eine Ausweitung des Anwendungsbereichs. – Auch hier wurde das mit den Stimmen von Rheinland-Pfalz so beschlossen. Es stellt sich wirklich die Frage, warum man in der Justizm inisterkonferenz so beschließt und hier in die andere Richtung marschiert.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Bericht der Landesregierung gemäß § 4 des Verwaltungsorganisationsreformgesetzes liegt vor. Darauf hat Herr Schweitzer hingewiesen. Das war richtig.
Das war aber auch das Einzige, was richtig war.
Wenn man die Rede von Herrn Schweitzer Revue passieren lässt, dann hat er 10 Minuten gesprochen. Das macht schon deutlich, woran das liegt. Die Hälfte der Redezeit ging um den Bericht, und die andere Hälfte war Beschimpfung der CDU-Fraktion und der Medien in Rheinland-Pfalz.
Warum ist das so? – Weil man natürlich über diesen Bericht inhaltlich nicht viel mehr sagen kann. Wenn man alles in allem diese rund 75 Seiten zur Aufgabenkritik in Rheinland-Pfalz ansieht, dann steht über all dem das Ziel, dass die Modernisierung der Verwaltung eine der wichtigsten Aufgaben der Landesregierung bleibt. Das ist auch in der Koalitionsvereinbarung erwähnt. Wenn man sich das betrachtet und aus dem Bericht die Luft herauslässt, also die selbstgefälligen Lobesarien, die Schönrederei, die Unmengen Absichtserklärungen, bleibt nicht mehr viel übrig.
Nach der Lektüre des Berichts fragt man sich, wann Sie diese so wichtige Aufgabe anpacken. Natürlich ist eine solche Aussage in dieser pauschalen Form ungerecht. Man kann beispielsweise unter dem Kapitel „Aufgabendelegation, Aufgabenabbau und neue Aufgaben“ erfahren, wie es durch das Bestellen eines Taxis gelungen ist, die Kosten für notwendige Dienstfahrten zu reduzieren, wenn der vorhandene Fahrdienst keine ausreichenden Kapazitäten mehr aufweist. Das geht etwa über eine halbe Seite.
Das Nächste geht auch über eine halbe Seite, wie durch Änderung der Verwaltungsvorschrift zur Ausstellung von Dankesurkunden für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerin
nen des öffentlichen Dienstes der Ministerpräsident entlastet wird, weil er zukünftig nur für die 40 und 50jährigen, aber nicht mehr für die 25-jährigen Dienstjubiläen Urkunden ausfertigt.
Meine Damen und Herren, diese Beispiele ließen sich beliebig fortsetzen. Sie finden Sie alle in diesem Bericht. Eins wird dann deutlich, die wirklichen Probleme werden günstigstenfalls noch teilweise im Bericht angesprochen, aber über Ankündigungen, dass Arbeitskreise prüfen und Vorschläge ausarbeiten sollen, kommt man nicht hinaus.
Streicht man all das, was in der Zukunft erledigt werden soll, heraus, passt der Bericht schon auf weniger als die Hälfte des Papiers. Streicht man all die gewaltigen Reformwerke à la Taxifahrten und Dankurkunden auch noch heraus, reduziert sich der Papierbedarf nochmals um die Hälfte.
Verzichtet man dann auf die Allgemeinplätze und durch nichts bewiesenen Behauptungen wie – Zitat – „Die funktionale Neuorganisation der Mittelinstanz hat sich bewährt“ oder „So ist festzustellen, dass auch die Zufriedenheit der Kunden mit der Verwaltung deutlich zugenommen hat“, streicht man also all diese Allgemeinplätze auch noch heraus, dann hätte der ganze Bericht auf weniger als zehn Seiten gepasst.
Wenn man dann genau hinschaut, stellt man fest, selbst bei allem Eigenlob müssen Sie zugeben – das will ich nur zur Neuorganisation an einem Beispiel, dem Thema „Mittelinstanz“ sagen –, dass bei den städtebaulichen Entwicklungsmaßnahmen – dafür ist die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion zuständig – und den städtebaurechtlichen Angelegenheiten – dafür sind die Strukturund Genehmigungsdirektionen zuständig – noch zusätzlicher Koordinationsbedarf besteht. Man hat also neue Probleme geschaffen, die man früher nicht hatte.
In diesem Zusammenhang sind auch die immer wieder vollmundig angekündigten Stelleneinsparungen bei der Neuorganisation der Mittelinstanz nicht tatsächlich nachgewiesen worden. Die wirklichen Probleme sind nicht oder nur andeutungsweise angesprochen. Ich nenne nur das Stichwort „Kommunaler Standardabbau“, seit Jahren ein Dauerthema, ohne dass irgendein Ergebnis, das tatsächlich den Kommunen helfen könnte, vorliegt.
Ach Herr Schweitzer. Wenn ich mir überlege, was in dieser Zeit an neuem Mist produziert wurde, dann wären Sie froh, Sie hätten nur noch mit der Hälfte unseres Mists zu tun.
Zum Thema der Verwaltungsreform äußern sich zwar hier und dort einzelne Mitglieder der Landesregierung in den Medien, aber eine alte Bauernregel lautet: Eine Pressemeldung macht noch keine Reform.
Mir bleibt zum Schluss, Ihnen trotzdem ein Kompliment zu machen. Mit so wenig tatsächlich Erreichtem so viel Papier zu produzieren, ist wahrscheinlich die eigentliche Leistung dieses Berichts.
Herzlichen Dank.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Staatsminister Mittler hat in seiner Rede zur Einbringung des Doppelhaushalts betont, dass ein – Zitat – „eindeutiger Schwerpunkt auch auf dem Gebiet der Inneren Sicherheit“ gesetzt worden sei. Er hat auf die – Zitat – „großen Anstrengungen für die Innere Sicherheit“ hingewiesen.
Zwei Punkte hat Minister Mittler in seiner Rede dann hervorgehoben: 250 Neueinstellungen und eine Verpflichtungsermächtigung mit Fälligkeit im Jahr 2007 – wir beraten jetzt den Doppelhaushalt 2005/2006 – in Höhe von 5 Millionen Euro für die Einführung des Digitalfunks.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wenn dies für Sie schon große Anstrengungen sind, dann dokumentiert das nur – damit wird das ganze Ausmaß Ihrer verfehlten Finanzpolitik deutlich –, dass Sie die Kernaufgaben des Staats nicht mehr bewältigen können.
Sie schaffen es nicht, die notwendigen Mittel für die Innere Sicherheit zur Verfügung zu stellen, weil Sie in der Vergangenheit für alles und alle immer genug Geld
Dabei hätten Sie aus der Entwicklung der Straftaten in den vergangenen Jahren erkennen können, dass auf Sie ein großes Problem zurollt. Da man mit Ihnen darüber aber nicht diskutieren kann, weil Sie sich konsequent weigern, die Realität anzunehmen und jeden, der Sie darauf aufmerksam macht, gleich der Panikmache bezichtigen, haben Sie weder die Entwicklung wahrgenommen noch sind Sie in der Lage, die richtigen Maßnahmen zu ergreifen.
Es hat nämlich nichts mit Panikmache zu tun, wenn man auf einige wenige Daten in der Entwicklung hinweist. So ist in den vergangenen 13 Jahren eine Zunahme über alle Straftaten von 42 % festzustellen.
In einzelnen Bereichen stellt sich die Zunahme der Kriminalität noch wesentlich schlimmer dar. Gewaltkriminalität plus 82 %, Hoheitsdelikte plus 115 %, gefährliche und schwere Körperverletzung plus 96 % und bei Delikten mit Schusswaffen gibt es fast ein Plus von 300 %. Ich will dies nur einmal deutlich machen und sagen, dass es nicht um Panikmache, sondern um die Beschreibung objektiver, die Situation in unserem Land kennzeichnende Fakten geht.
Dazu gehört auch, dass immer weniger, immer ältere Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten einer stetig steigenden Zahl von Straftätern gegenüberstehen. Die tatsächliche Einsatzstärke der Polizei in Rheinland-Pfalz beträgt 7.964 Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte. So lautet die Auskunft der Landesregierung vom 14. Mai dieses Jahres, die in der Drucksache 14/3138 nachgelesen werden kann.
Nun ist in diesem Haus mehrfach die Polizeidichte diskutiert worden. Diese Zahl gibt Auskunft über das Verhältnis von Einwohnerzahl zu Polizeibeamten. Rheinland-Pfalz bildet im bundesweiten Vergleich hier das absolute Schlusslicht. Nirgendwo in Deutschland kommen auf einen Polizeibeamten oder eine Polizeibeamtin mehr Einwohner als in Rheinland-Pfalz.
Die geplante Neueinstellung von 250 Anwärterinnen und Anwärtern wird noch nicht einmal den Bestand der einsatzbereiten Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten sichern. Deshalb ist unser Antrag, zusätzlich weitere 100 Einstellungen im Anwärterbereich vorzunehmen, nicht nur folgerichtig, sondern auch zwingend geboten.
Dies auch und gerade im Hinblick auf die zusätzlichen Aufgaben, die auf die Polizei unseres Landes zukommen. Ich nenne nur ein Stichwort in diesem Zusammenhang: die Weltmeisterschaft 2006.
Ich sage das ganz bewusst; denn um die Aufgaben dort zu erledigen, werden Sie gar nicht anders agieren können, als aus allen anderen Landesteilen die Polizei in den Raum Kaiserslautern zusammenzuziehen. Die Folgen dieses Manövers liegen jetzt schon auf der Hand: zusätzliche Sicherheitslücken in allen anderen Landesteilen, zusätzliche Überstunden über das jetzt schon nicht mehr verkraftbare Maß an über 1,3 Millionen Stunden hinaus.
Der erste Verlierer der WM 2006 steht heute schon fest. Das ist jeder Polizeibeamte und jede Polizeibeamtin dieses Landes. Auf deren Rücken wird die Fußballweltmeisterschaft ausgetragen.
Meine Damen und Herren, wer am Sonntag die vorzeitige Beendigung eines Fußballspiels in Madrid am Bildschirm verfolgt hat, der muss doch begreifen, dass eine solche Bombendrohung – sie ist noch die harmloseste Variante denkbarer Szenarien – ein Vorgeschmack von dem ist, was im Zusammenhang mit der WM auf uns zukommen kann.
Alle erwarten ein Höchstmaß an Sicherheit von uns, angefangen von der FIFA bis hin zu jedem einzelnen Besucher. Sie vermitteln aber nicht den Eindruck, als hätten Sie den Ernst der Lage begriffen. Diese Lage lässt sich eben nicht mit weniger Polizei bewältigen.
Wir brauchen aber gar nicht bis Madrid zu gehen. Am vergangenen Wochenende war zur Unterstützung der rheinland-pfälzischen Polizei bei einem Zweitligaspiel in Trier eine Beweissicherungs- und Festnahmeeinheit der saarländischen Polizei im Dienst.
Dies muss auch gar nicht verwundern; denn das bestätigt die Aussage des Trierer Polizeipräsidenten gegenüber den Medien, dass ihm 100 Beamte fehlen.
Das ist ein Beleg für den alltäglichen Polizeinotstand in unserem Land.
Ich gehe davon aus – Herr Kollege Pörksen schreibt schon fleißig mit –,
dass er gleich die Gelegenheit wahrnehmen wird, die „großartigen Leistungen“ der Landesregierung zu rühmen. Das ist eine Aufgabe, um die ich ihn nicht beneide, da er gezwungen ist, vieles wider besseren Wissens auszuführen.
Er wird wahrscheinlich die hohe Aufklärungsquote der rheinland-pfälzischen Polizei loben. In diesem Punkt will ich ihm noch nicht einmal widersprechen. Das ist aber doch kein Verdienst der Landesregierung, sondern dem hohen Ethos der Polizeibeamtinnen und -beamten zu verdanken, die trotz schlechter Bedingungen einen vorzüglichen Dienst leisten. An dieser Stelle möchte ich namens der CDU-Fraktion allen Beamtinnen und Beamten ausdrücklich für ihren Einsatz und ihre Arbeit danken.
Er wird dann vielleicht auch auf die anderen Bundesländer verweisen – vornehmlich auf CDU-regierte – und sich zu der Aussage verleiten lassen, dass dort alles noch schlimmer ist als in Rheinland-Pfalz.
Jetzt machen Sie einmal etwas Neues. Da bin ich einmal gespannt.
Ach Herr Kollege Pörksen.
Eben. Sehen Sie, deshalb will ich es Ihnen erklären, damit es wenigstens richtig kommt, Herr Kollege Pörksen.
Abgesehen davon, dass sich die Frage des Sicherheitsgewinns für die rheinland-pfälzische Bevölkerung nur schwerlich daraus ableiten läst, ob woanders Polizei abgebaut wird, muss man mit solchen Vergleichen sehr vorsichtig sein.
Wenn in einzelnen Ländern Polizei abgebaut wird, gehören zu einer redlichen Diskussion auch die Ausgangszahlen, von denen diese Reduzierungen ausgehen. Wenn die Polizeidichte in einem Bundesland unter 400, unter 300 und, meine Damen und Herren Kollegen, in einem Einzelfall sogar unter 200 liegt, macht es schon einen Unterschied.
Es macht auch einen Unterschied, ob ein Bundesland wie Bayern 2006 seine Finanzen in Ordnung hat und
trotzdem unverändert seine Aufgaben erfüllt oder wie hier der Marsch in die Verschuldung weiter geht, aber eine der Kernaufgaben des Staats, für die Sicherheit seiner Bürgerinnen und Bürger zu sorgen, nicht richtig erfüllt wird.
Die Gleichung ist deshalb so einfach wie richtig: Anstieg der Kriminalität plus Reduzierung der Polizei gleich weniger an Sicherheit.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, das ist die Bilanz dieser SPD-geführten Landesregierung zur Inneren Sicherheit in unserem Land. Dabei müsste die Diskussion angesichts der Bedrohung, die von einem weltweit agierenden Terrorismus ausgeht und die auch für Deutschland längst nicht mehr abstrakt ist, auf einer völlig anderen Ebene geführt werden. Das ist aber nicht möglich, weil die einfachsten Grundvoraussetzungen, wie beispielsweise eine ausreichende Anzahl von Polizeibeamtinnen und -beamten, nicht gegeben sind.
Dass die Gefahr terroristischer Anschläge sehr konkret ist, ist mit der Festnahme von Tatverdächtigen Anfang dieses Monats in Berlin deutlich geworden. Sie hatten einen Anschlag auf den irakischen Präsidenten vorbereitet. Auch die Ereignisse in den Niederlanden lassen die Terrorgefahr dicht an uns heranrücken, und in London – ebenfalls in diesem Monat – ist durch die Sicherheitskräfte ein Anschlag verhindert worden, der in etwa die Dimension des Anschlags von Madrid hatte.
Meine Damen und Herren, die Einschläge kommen näher. Ob die vom Bundesinnenminister gewählte Form der beiden Informations- und Analysezentren zielführend ist, wird sich noch erweisen. Sie ist Bestandteil der nach dem 11. September 2001 geforderten Maßnahmen. Zu kritisieren ist heute schon der lange Zeitraum bis zu ihrer Realisierung.
Ich habe trotzdem Zweifel, ob diese Konstruktion mit je einem polizeilichen und einem nachrichtendienstlichen Informations- und Analysezentrum wirklich die erhoffte Verbesserung bringt. Im Kampf gegen den islamistischen Terror muss der Informationsfluss zwischen der Polizei und den Geheimdiensten wesentlich verbessert werden. Gleiches gilt für die befreundeten Dienste außerhalb Deutschlands.
Ich gehe trotz aller Kritik an der geschaffenen Organis ationsform davon aus, dass die rheinland-pfälzischen Behörden in beiden Zentren kompetent vertreten sein werden. Der 11. September 2001 in den USA und der 11. März dieses Jahres in Madrid haben nicht nur die Verwundbarkeit der freiheitlichen Demokratien offen gelegt, sondern auch die Mängel in unseren Sicherheitsstrukturen.
Dazu gehört auch – damit bin ich wieder bei uns –, dass die geplante Rücknahme der polizeilichen Befugnisse, wie etwa bei der Wohnraumüberwachung (§ 29 POG), nicht mehr, sondern weniger Sicherheit schafft. Wenn man die Frage nach Panikmachern stellt, sind sie genau
an dieser Stelle am Werk, weil sie nämlich den Menschen suggerieren, sie würden bald in einem Überwachungsstaat leben.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, mein Kollege Schnabel wird noch auf die Finanzen der rheinlandpfälzischen Kommunen eingehen.