Protokoll der Sitzung vom 27.05.2004

(Frau Thomas, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Transrapid! Was ist das denn für ein Stichwort?)

Ich kann heute in diesem Land dorthin kommen, wohin ich möchte. Die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister aller Ortsgemeinden kommen immer mit einem einzigen Petitum an, nämlich die Landesstraßen besser und forciert auszubauen, weil die Verkehre dort nachgefragt werden. Von daher hat der Landesstraßenbau natürlicherweise für uns eine hohe Bedeutung, auch, weil es keine gute wirtschaftliche Entwicklung ohne eine gute Verkehrsinfrastruktur gibt. Es macht auch keinen Sinn, die Leute zu bevormunden, welches Verkehrsmittel sie nehmen sollen. Es macht Sinn, ein Angebot zu machen. Das machen wir in breitester Form.

Das erst im vergangenen Jahr fortgeschriebene großräumige Radwegenetz ist die Planungsgrundlage für diese integrierte Gesamtverkehrspolitik, durch die sichergestellt wird, dass die zur Verfügung stehenden Mittel zielgerichtet dort eingesetzt werden, wo sie am meisten gebraucht werden.

Allein in den Jahren 1997 bis 2003 wurden für den Bau von Radwegen an Bundes-, Landes- und Kreisstraßen rund 40 Millionen Euro verausgabt und hierfür über 250 Kilometer Radwege angelegt.

Erfreulich ist auch die Situation bei den kommunalen Radwegen. Trotz der angespannten Situation im Landeshaushalt hat das Land mit der Bezuschussung von kommunalen Radwegen aus den Fördertöpfen des kommunalen Straßenbaus im gleichen Zeitraum knapp 35 Millionen Euro Fördermittel mobilisiert.

Allein in diesem Jahr werden für den Ausbau der Radwegeinfrastruktur durch Bund, Land und Kommunen voraussichtlich rund 15 Millionen Euro investiert.

(Creutzmann, FDP: Hört, hört, Frau Kiltz!)

Diese Zahlen zeigen, welche Anstrengungen im Land unternommen werden, um das Fahrradfahren attraktiver zu gestalten.

Natürlich kommen diese Mittel aber nicht, wie im Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN dargestellt, ausschließlich dem Radtourismus zugute. Vielmehr profitiert in aller Regel auch der Alltagsverkehr in gleichem Maß von den angelegten Radwegen.

So erhöht sich etwa durch die Verbesserung der innerbzw. zwischenörtlichen Verbindungen gleichzeitig die Erreichbarkeit beispielsweise von Schulen, Bahnhöfen, Arbeitsplätzen und anderen wichtigen Standorten.

Darüber hinaus setzt die Landesregierung auch darauf, dass ein Radfahrer, der in Freizeit und Urlaub die Vorzüge des Fahrradfahrens schätzen lernt, auch viel eher gewillt ist, beispielsweise seine Brötchen am Wochenende statt mit dem Auto mit dem Fahrrad zu holen.

Meine Damen und Herren, die Landesregierung hat also ihre Hausaufgaben bei der Radverkehrspolitik gemacht. Angesichts des erreichten hohen Niveaus der Radwegeinvestitionen sind jedoch weitere deutliche Mittelerhöhungen, beispielsweise wie die von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN geforderte Verdoppelung der Fördermittel, schlicht unrealistisch. Diese würden zulasten ebenfalls dringend erforderlicher kommunaler Straßenbau- oder öffentlicher Nahverkehrsprojekte gehen.

Meine Damen und Herren, nun zu einigen Forderungen im Einzelnen:

Vieles von dem, was in dem Programm gefordert ist, hat längst Eingang in die Radverkehrspolitik des Landes gefunden. So wird zum Beispiel unter Nummer 6 ein Wettbewerb „Fahrradfreundlichste Gemeinde“ gefordert. Bereits seit Jahren findet alljährlich bundesweit der Wettbewerb „Best for bike“ statt, mit dem Beispiele fahrradfreundlicher Verbesserungen in den Ländern prämiert werden. Vor diesem Hintergrund haben wir einen weiteren Wettbewerb zu diesem Thema zurückgestellt und erachten ihn auch nicht für erforderlich.

Seit diesem Frühjahr läuft darüber hinaus im Internet unter „radwanderland.de“ ein Fotowettbewerb zum Thema „Radfahren“, mit dem der Bekanntheitsgrad der Landesinternetseite mit ihren vielfältigen Aktivitäten zum Thema „Fahrrad“ weiter erhöht werden soll.

Auch die Forderung Nummer 8, die Transparenz der Verantwortlichkeiten für den Radverkehr umfassend darzustellen, ist längst umgesetzt. Die Landesregierung unterrichtet die mit dem Thema „Fahrrad“ befassten Stellen im Land regelmäßig über radverkehrsrelevante Fragestellungen und Entwicklungen.

Besonderen Anklang gerade auf kommunaler Ebene hat in diesem Zusammenhang die seit 2001 alljährlich in Emmelshausen stattfindende Fachtagung gefunden. Darüber hinaus besteht seit Jahren eine enge Zusammenarbeit mit dem ADFC, die Eingang in verschiedene konkrete Projekte gefunden hat.

Die unter Nummer 10 angesprochene Mitnahmeregelung im öffentlichen Personennahverkehr wurde in Rheinland-Pfalz als einem der ersten Bundesländer überhaupt eingeführt.

(Frau Kiltz, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das wissen wir!)

Mit der derzeitigen Regelung wird sichergestellt, dass außerhalb eng begrenzter Spitzenzeiten – dafür muss man Verständnis haben, Herr Mehdorn wird die Börse nie schaffen, wenn er Ihre Politik vertreten würde –

(Frau Kiltz, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Wollen Sie denn, dass er an die Börse geht?)

nahezu rund um die Uhr die Fahrräder kostenfrei transportiert werden können.

Völlig überzogen aber sind Forderungen des Programms wie beispielsweise die Forderung zur Vorlage eines Fahrradberichts oder zur Entwicklung eines Masterplans Rheinland-Pfalz.

(Frau Kiltz, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Warum?)

Für einen solchen Plan würde lediglich ein beispielloser Verwaltungsaufwand betrieben werden müssen, ohne dass hierfür konkrete messbare Verbesserungen für den Radverkehr eintreten würden.

(Frau Kiltz, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das sagen Sie!)

Meine Damen und Herren, mit Ihrer Politik zur Förderung des Radverkehrs verfolgt die Landesregierung das Ziel, die Akzeptanz des Fahrrads als alltags- und freizeittaugliches Verkehrsmittel zu erhöhen. Sie ist damit auf gutem Weg und wird diese erfolgreiche fahrradfreundliche Politik fortsetzen.

Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei SPD, FDP und vereinzelt bei der CDU)

Damit ist die Große Anfrage beantwortet. Ich frage, ob für den Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Ausschussüberweisung beantragt wird.

(Zuruf von der SPD: Direkt abstimmen!)

Wir stimmen zunächst über die Ausschussüberweisung ab. Wer für die Überweisung an den Ausschuss ist, den bitte ich um das Handzeichen! – Gegenstimmen? – Damit ist die Ausschussüberweisung mit den Stimmen der SPD, der CDU und der FDP gegen die Stimmen des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN abgelehnt.

Wir stimmen direkt über den Antrag ab. Wer dem Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache

14/3167 – zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Gegenstimmen? – Der Antrag ist mit den Stimmen der SPD, der CDU und der FDP gegen die Stimmen des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN abgelehnt.

Ich rufe die Punkte 14 und 15 der Tagesordnung auf:

Jahresbericht 2003 Besprechung des Berichts des Bürgerbeauftragten (Drucksache 14/3042) auf Antrag der Fraktion der CDU – Drucksache 14/3055 –

Bericht des Petitionsausschusses gemäß § 112 der Geschäftsordnung des Landtags

Die Fraktionen haben eine Redezeit von zehn Minuten vereinbart. Zunächst erfolgt die Berichterstattung durch den Vorsitzenden des Petitionsausschusses. Herr Abgeordneter Dröscher hat das Wort.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte den Bericht des Petitionsausschusses abgeben. Ich beziehe mich dabei im Wesentlichen auf den Ihnen schriftlich in der gewohnt ausführlichen und sorgfältigen Form vorliegenden Bericht des Bürgerbeauftragten. Ich empfehle Ihnen, sich diesen Bericht ausführlich zu Gemüte zu führen, soweit das nicht schon geschehen ist. Er beschreibt in vielen Einzelfällen und in Strukturen das, was wir in etwa als Seismograph oder als eine Gesetzesfolgenabschätzung im Petitionsausschuss und vorher im Büro des Bürgerbeauftragten erleben.

Zunächst sind das nüchterne Zahlen. Wir hatten wie im Vorjahr etwa 3.000 Eingaben. Davon waren zunächst 10 % nicht zulässig. Insgesamt konnte etwa ein Drittel dieser Eingaben nicht zu einem Ergebnis gebracht werden, das den Petenten gerecht wird und sie zufrieden stellt.

Im Petitionsausschuss haben wir gerade diese Eingaben auf dem Tisch, sodass wir die persönlichen Schicksale der Petenten ganz nah erleben. Ich danke dem Büro des Bürgerbeauftragten und dem Bürgerbeauftragten selbst. Das, was uns auf den Tisch gekommen ist, ist sorgfältig geprüft und vorbereitet. Gemessen wird dabei die Rechtmäßigkeit und Zweckmäßigkeit von Verwaltungshandeln. Es wird auch an der Formulierung des europäischen Kodexes für gute Verwaltungspraxis gemessen, der heißt: Jede Person hat ein Recht darauf, dass ihre Angelegenheiten unparteiisch, gerecht und innerhalb einer angemessenen Frist bearbeitet werden. Jede Person hat das Recht, gehört zu werden, bevor ihr gegenüber eine für sie nachteilige individuelle Maßnahme in der Verwaltung getroffen wird.

Die Mitglieder des Ausschusses und der Bürgerbeauftragte nehmen diese Aufgabe sehr ernst. Das ist unsere Einschätzung. Deshalb ist es unvermeidlich, dass sich Verwaltungen von dieser Nachfrage auch einmal belästigt fühlen. In seltenen Fällen eskaliert das. Ein Beispiel, auf das ich nicht näher eingehen will, ist im Bericht des

Bürgerbeauftragten ausführlich beschrieben und dort zu entnehmen.

Manchmal ist es schwer zu vermitteln, dass unsere Nachfragen oder die Nachfragen des Bürgerbeauftragten nicht der Drangsalierung der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen von Behörden dienen, sondern der Wahrung des Petitionsrechtes der durch Verwaltungshandeln betroffenen Bürger. Das halten wir für ganz wichtig.

Es gibt auch die andere Seite der unzufriedenen Petenten. Wir haben vor kurzem bei einem Besuch in Innsbruck Formulierungen gehört, die heute sicher noch von anderen Rednern zu hören sind. Ich möchte mich darauf beschränken, dass diese Petenten nicht mit dem zufrieden sind, was wir für sie erreicht haben. Es ist eine Veränderung in den letzten Jahren. Es werden zunehmend Briefe und E-Mails bis hin zu nicht angemeldeten persönlichen Besuchen mit der Bitte an den Ausschussvorsitzenden oder an die Landtagsverwaltung, den Wissenschaftlichen Dienst gerichtet, sich der Angelegenheit anzunehmen, die bereits als nicht einvernehmlich abgeschlossen worden ist. Das ist eine zunehmende Geschichte. Es weist darauf hin, dass die Bereitschaft der Bürgerinnen und Bürger zu akzeptieren, dass es nicht immer einvernehmliche Lösungen gibt, offenbar zurückgeht.

Ich nenne zwei Beispiele. Wir haben zunehmend in dem sensiblen Bereich der Kehrordnung bei den Schornsteinfegern Eingaben, die dazu geführt haben, dass wir das zum Gegenstand einer Besprechung mit den zuständigen Ministerien gemacht haben. Wir erwarten, dass sich in Zukunft etwas in Bewegung setzt. Wir haben Petenten, die uns über das Maß hinaus angehen und drängen.

Ähnliches ist aus dem Strafvollzug zu berichten, bei dem wir den Rekord von 78 Eingaben einer bestimmten Person haben. Ich hoffe, ich habe richtig gezählt. Das ist ein weiterer Bereich. Insgesamt haben sich die Schwerpunkte relativ wenig verändert. Wir haben etwas über 70 Sachgebiete, die angesprochen werden. Das sind zum Beispiel Rechtspflege, Ordnungsverwaltung, Gemeindeverfassungsrecht, Beamtensozialversicherungsrecht, Sozialwesen, Wirtschaftsordnung, Kultur, Landwirtschaft und Umwelt, Bauordnungs- und Bauplanungsrecht. Das betrifft eigentlich alle Bereiche der öffentlichen Verwaltung. 65 % davon beziehen sich auf knapp 20 Sachgebiete, sodass die Schwerpunkte „Strafvollzug“, „Ausländerwesen“ und „Sozialhilfe“ geblieben sind.

Mich hat überrascht, dass zur Frage der Grundsicherung, die 2003 eingesetzt hatte, unerwartet wenig Eingaben gekommen sind. Es waren nur 1,3 %. Das sind 35 Eingaben. Im Vorfeld haben wir mit mehr gerechnet. Das ist ein Hinweis darauf, dass das Verwaltungshandeln weitgehend den Bedürfnissen der Bevölkerung gerecht wird.

Der Petitionsausschuss hat in elf Sitzungen etwa 700 Eingaben noch einmal intensiv behandelt. In einem Fall gab es im vergangenen Jahr eine Überweisung zur Berücksichtigung. Das wurde 2004 endgültig gelöst.

Beschäftigt hat uns auch besonders die Erwartung des Zuwanderungsgesetzes. Das ist eine endlose Geschichte. Wir haben das im vergangenen Jahr schon berichtet. Das, was in den vergangenen Tagen geschehen ist, gibt uns Hoffnung, dass wir einen Schritt nach vorn gehen. Wir haben eine Reihe von Petitionen aus diesem Bereich, die im Hinblick auf diese Lösung auf Erledigung warten.

34 Legislativeingaben gab es. Dabei waren die Schwerpunkte Kehr- und Überprüfungsordnung, Nachbarschaftsrecht, Gefahrenabwehrverordnung für gefährliche Hunde.