Protokoll der Sitzung vom 27.05.2004

34 Legislativeingaben gab es. Dabei waren die Schwerpunkte Kehr- und Überprüfungsordnung, Nachbarschaftsrecht, Gefahrenabwehrverordnung für gefährliche Hunde.

Man kann sagen, dass diese Legislativeingaben in nur ganz wenigen Fällen zu einem positiven Abschluss für die Betroffenen kommen, aber in fast allen Fällen auch in den Geschäftsgang der Fraktionen und der Ministerien hineingehen und sich dann sicher auch auf künftige gesetzliche Veränderungen auswirken.

Das so weit zum Petitionsausschuss. Ein ständiger Unterausschuss des Petitionsausschusses ist die Strafvollzugskommission. Hier kann ich auch für das Berichtsjahr auf gute Kommunikation und Zusammenarbeit mit dem Justizministerium zurückblicken. Wir haben im vergangenen Jahr die Runde der Besuche in den rheinland-pfälzischen Strafvollzugsanstalten zunächst einmal beendet. Wir sind einmal rundherum bei den jetzt zehn Anstalten. Wir haben uns für das laufende Jahr und auch für die Zukunft eine Änderung des Konzepts vorgenommen. Wir besuchen die Justizvollzugsanstalten jetzt unter thematischen Schwerpunkten.

Ich kann kurz berichten – obwohl es schon in dieses Geschäftsjahr hineinfällt –, dass wir uns in Schifferstadt um Berufsförderung und Ausbildung gekümmert haben, wir uns in Frankenthal zur Umsetzung des Handlungskonzepts „Russlanddeutsche im Strafvollzug“ unterhalten haben, wir auch im offenen Vollzug über die Problematik der Ersatzfreiheitsstrafen diskutiert haben und wir jetzt für Diez und Koblenz eine Veranstaltung zum Thema „Psychisch erkrankte Häftlinge, auch Sicherungsverwahrung“ vorhaben. Wir halten das für einen guten Weg, dort weiterzugehen.

Ich möchte zum Ende meiner Ausführungen im Namen des Ausschusses noch einmal allen, die zum Erfolg unserer Arbeit beigetragen haben, ein herzliches Dankeschön sagen. Das ist zum einen der Bürgerbeauftragte mit seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in seinem Büro, die das jeweils korrekt, sorgfältig und für uns in einer guten Weise vorbereitet haben. Es ist die Landtagsverwaltung mit ihrem Wissenschaftlichen Dienst, der uns ebenfalls begleitet, und es ist das Justizministerium für die Kooperation und die gute Zusammenarbeit.

Ich persönlich bedanke mich bei den Mitgliedern des Ausschusses für die kollegiale und konstruktive Zusammenarbeit und danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall im Hause – Pörksen, SPD: Guter Bericht!)

Für die CDU-Fraktion hat Herr Abgeordneter Ernst das Wort.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Es gibt einige Konstante in diesem Bericht. Da ist zum einen die Zahl der Neueingaben, die sich bei der 3.000er-Marke einpendelt. Es sind mal mehr, mal weniger. Diesmal ist sie leicht rückläufig. Ich denke aber, diese Zahl darf für uns jetzt nicht die Messlatte bedeuten; denn unser Ziel muss eigentlich lauten, die Zahl der Unzufriedenen langfristig zu reduzieren und nicht immer diese schöne Zahl der 3.000er irgendwie immer erreichen zu wollen. Die Schwerpunkte Sozialwesen, Ordnungsverwaltung und Rechtspflege beschäftigen uns zum anderen immer weiter mit etwa einer Größenordnung von 50 %.

Wenn ich auf den Inhalt einiger Punkte eingehen darf, dann muss ich zu Beginn sagen, etwas befremdlich fand ich die Position des Bürgerbeauftragten zum Bürgerentscheid in Kaiserslautern, die Pfalzarena betreffend. Hierzu im Bericht Stellung zu beziehen, halte ich persönlich für nicht angebracht. Ich denke, nicht überall, wo das Wort „Bürger“ auftaucht, ist der Bürgerbeauftragte auch gleich gefragt.

Bisher gab es in den Berichten der Jahre 2001 und 2002 immer einige Anmerkungen, die wir als unnötig dargestellt haben und auch in den entsprechenden Plenardebatten angesprochen haben. Im Bericht über das Jahr 2003 ist so etwas nicht mehr in dem Maß vorgekommen. Das heißt, ich habe es so formuliert: Die Sachverhalte sind wirklich auf ein Minimum an Sachlichkeit gefahren worden.

Außerdem – das hatten wir auch kritisiert, und zum Glück ist es so eingetreten – ist die Zahl der Einzelbeispiele, die auch schon einmal die 100er-Grenze erreicht haben, deutlich weniger geworden. Nur einen Ausreißer muss ich an dieser Stelle noch erwähnen. Wer es gern nachschlagen möchte, es ist die laufende Nummer 56. Es geht hier um die Zuordnung einer neuen Hausnummer. Sie ist dem Bürgerbeauftragten eine Dreiviertelseite wert. Ich denke, da gibt es mit Sicherheit prägnantere Beispiele, die man hätte auflisten können, oder man lässt es ganz, wäre da nicht noch die Auseinandersetzung des Bürgerbeauftragten mit einem Mitarbeiter der Kreisverwaltung Altenkirchen. Die war ihm in diesem Bericht mehr als sieben Seiten wert und wichtig.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, wenn am Ende der Abhandlung darauf hingewiesen wird – jetzt zitiere ich – „die Angelegenheit zu den Akten zu legen“, dann ist das, was vorher geschrieben steht, aus unserer Sicht ein unnötiger Akt, der wenig Stil aufweist und auch den faden Beigeschmack des Nachkartens hat. In dieser Form auf die Angelegenheit zu reagieren, war aus uns erer Sicht völlig unnötig. Ich sage es an dieser Stelle: Herr Bürgerbeauftragter, Souveränität sieht anders aus.

(Beifall der CDU)

Der Ältestenrat hat übrigens in seiner Sitzung vor zwei Wochen die Mitglieder des Landtags in der Kommission beim Landesbeauftragten für den Datenschutz mit der Klärung einer Eingabe in eben dieser Angelegenheit auch betraut.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, wenn ich nun doch wieder die Zusammenarbeit mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Bürgerbeauftragten, mit den Kolleginnen und Kollegen im Ausschuss, auch mit ihm selbst und allen, die ansonsten auch noch in dem gesamten Umfeld mitarbeiten, als positiv darstelle, dann ist das keine Floskel von mir; denn sie ist in der Tat überwiegend positiv. Die Zusammenarbeit ist gut. Deshalb fällt es mir an dieser Stelle auch nicht schwer, im jährlichen Rhythmus sie auch zu wiederholen – ich betone das –, falls es zukünftig so bleibt.

Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall der CDU)

Für die SPD-Fraktion hat Herr Abgeordneter Seiler das Wort.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die heutige Aussprache zum Jahresbericht 2003 des Bürgerbeauftragten bietet hier im Parlament die Gelegenheit, die Arbeit des Bürgerbeauftragten zu beleuchten, Grenzen aufzuzeigen und natürlich auch Dank zu sagen. Wenn man als Dritter auftritt, fällt es natürlich immer etwas schwer, weil gewisse Wiederholungen hereinkommen. Die, die nach mir kommen, werden noch größere Probleme dabei haben, da es nicht so viel hergibt.

Das Petitionsrecht ist eines der wichtigsten Bürgerrechte in unserer Landesverfassung. Wie wichtig es ist, sieht man daran, dass jährlich durchschnittlich ca. 3.000 Bürgerinnen und Bürger von diesem Recht Gebrauch machen. Erfreulich ist, dass in mehr als zwei Dritteln aller Fälle den Petentinnen und Petenten geholfen werden kann. Die Vorlage des Jahresberichts für das Jahr 2003 durch den Bürgerbeauftragten Ulli Galle erfolgte im März dieses Jahres in der gewohnt ausführlichen und auch guten Qualität. Es zeigt in der Verteilung keine gravierenden Veränderungen der Schwerpunkte.

Diese waren wie in den Vorjahren das Sozialwesen, die Rechtspflege mit einer leichten Zunahme im Bereich des Strafvollzugs. Herr Kollege Wilhelm Dröscher hat schon darauf hingewiesen. Dies erklärt sich im Wesentlichen dadurch, dass allein von einer Person 78 Eingaben gemacht wurden. Wir hatten beim letzten Besuch des Ausschusses in Innsbruck gehört, dass Petenten, die eine solche Anzahl von Petitionen schreiben, in Österreich „Persönlich Vorsprechende mit verdichtetem Rechtsempfinden“ genannt werden. In unserem Alltagssprachgebrauch würde man sie meines Erachtens anders nennen.

Im Bereich der Ordnungsverwaltung ist besonders die deutliche Zunahme der Eingaben von Bürgerinnen und Bürgern erwähnenswert, die nach Ablehnung ihres Asylverfahrens ein dauerndes Bleiberecht bei uns anstreben. Ich komme später noch einmal darauf zurück.

Ein für mich wichtiger Teil des Erfolgsmodells Petitionsrecht in Rheinland-Pfalz sind die Sprechstunden des Bürgerbeauftragten vor Ort. Hier konnten laut Bericht durchschnittlich 20 Personen ihre Sorgen und Nöte vorbringen. Oft suchen die Bürgerinnen und Bürger lediglich jemanden, der ihnen zuhört und die für sie schwer zu verstehende Rechtslage ausführlich erklärt. In einzelnen Fällen – wenn auch erfreulicherweise selten; hier wurde auch schon zweimal darauf hingewiesen – wird dem Bürgerbeauftragten und somit auch dem Ausschuss durch die beteiligten Institutionen das Leben schwer gemacht, die sich nicht gerade dadurch auszeichnen, dass sie zeitnah und konstruktiv mitarbeiten. Hier möchte ich für das Berichtsjahr 2003 besonders die Kreisverwaltung Altenkirchen hervorheben.

Ich möchte mir, da im Jahresbericht des Bürgerbeauftragten und in der Presse ausführlich darüber berichtet wurde, eine Kommentierung ersparen und hoffe, dass nach Abschluss des Verfahrens und der heutigen Aussprache die Angelegenheit nun ihren endgültigen Abschluss findet.

Lassen Sie mich – wie schon angekündigt – kurz auf zwei Punkte eingehen. Auf Initiative des Bürgerbeauftragten Ulli Galle hat das Wirtschaftsministerium intens ive Gespräche mit den entsprechenden Ministerien der angrenzenden Bundesländer geführt und nun eine Regelung für Schwerbehinderte mit dem Merkzeichen „G“ in ihrem Ausweis erreichen können. Diese konnten bisher, da es sich um eine entsprechende Länderregelung handelt, nicht mit einem in Rheinland-Pfalz ausgestellten Ausweis auf den entsprechend ausgewiesenen Parkplätzen in anderen Bundesländern parken. Dieser untragbare Zustand, der Gegenstand vieler Petitionen war, konnte nun durch die Anerkennung des Ausweises durch die Länder Hessen, Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen und Thüringen größtenteils behoben werden.

Den zweiten Punkt erachte ich aus aktuellem Anlass für besonders wichtig, und zwar betrifft es die Vielzahl der Fälle im Bereich des Bleiberechts. Auf Initiative unseres Bundeskanzlers Gerhard Schröder haben sich am Dienstagabend die Parteispitzen auf die Grundzüge eines neuen Zuwanderungsrechts geeinigt. Ich hoffe, aufgrund dieser Einigung kommen wir nun schnellstens zu einem modernen Zuwanderungsgesetz, das Integration fördert und Arbeitsmigration gezielt steuert, die Rechte von Flüchtlingen wahrt, aber auch den Asylmissbrauch nachhaltig eindämmt.

Besonders wichtig wäre für uns das Instrument der Härtefallregelung. Wir schieben – das hat Herr Peter Wilhelm Dröscher auch schon gesagt – in Erwartung einer solchen Regelung schon seit längerer Zeit, teilweise seit Jahren, eine Vielzahl von Petitionen vor uns her. Eine solche Regelung würde uns unsere Arbeit erheblich erleichtern; denn es geht immer um menschliche

Schicksale, und in der Mehrzahl sind Kinder die Hauptbetroffenen.

Es wird höchste Zeit, dass alle, die davon reden, wie dringend dieses neue Zuwanderungsrecht ist, jetzt bei der Formulierung des Gesetzestextes nicht wieder nach einzelnen Krümeln suchen und so zu einer weiteren Verzögerung beitragen.

(Beifall bei SPD und FDP)

Die Bürgerinnen und Bürger erwarten hier von der Politik schnelle Entscheidungen und kein endloses Taktieren.

Meine Damen und Herren, zum Schluss gelten mein besonderer Dank und natürlich auch der Dank der SPDFraktion dem Bürgerbeauftragten Ulli Galle, seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Landtagsverwaltung und nicht zuletzt meinen Kolleginnen und Kollegen im Petitionsausschuss für die auch über die Parteigrenzen hinweg stets vertrauensvolle und gute Zusammenarbeit zum Wohl unserer Bürgerinnen und Bürger im Land Rheinland-Pfalz.

Ich danke Ihnen.

(Beifall der SPD und der FDP)

Ich erteile Herrn Abgeordneten Marz das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Damit ich es am Schluss nicht vergesse und es den gebührenden Stellenwert hat, beginne ich mit dem Dank.

Ich bedanke mich – ich meine das weiß Gott in diesem Fall nicht formelhaft – bei dem Bürgerbeauftragten und seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für die Kooperation und gute Zusammenarbeit. Ich bedanke mich auch bei den Kolleginnen und Kollegen des Petitionsausschusses für das gute Klima. Ich bedanke mich insbesondere beim Vorsitzenden des Petitionsausschusses für die umsichtige Verhandlungsführung, die einiges zu einem guten Klima beiträgt.

Ich will in einigen wenigen Punkten Dinge nennen, die Sie noch nicht genannt oder noch nicht so genannt haben, wo es vielleicht den einen oder anderen Dissens gibt. Das kann man an dieser Stelle auch einmal machen.

Zum einen betrifft dies die Frage des schon erwähnten Zuwanderungsrechts, das nun in der aktuellen Diskussion ist. Seit Jahren haben zumindest Teile des Petitionsausschusses, vor einigen Jahren dann auch der Bürgerbeauftragte selbst, sich dafür eingesetzt, dass es in Zukunft eine Härtefallkommission für humanitäre Härtefälle geben soll. Das werden wir wohl jetzt bekommen. Da wir als Mitglieder des Petitionsausschusses an der Sache ganz nah dran sind, wissen wir wahrscheinlich am besten, wie wichtig dies ist.

Ich freue mich darüber, dass es diese Regelung geben wird, weil es – das klingt immer so abstrakt – um existenzelle Fragen im so genannten Ausländerrecht geht. Es geht häufig darum, ob Leute abgeschoben werden sollen oder ob dies nicht der Fall sein soll. Wenn hier Behörden Fehler machen, kann das existenziell bedrohliche Folgen für die Betroffenen haben. Deshalb ist es in diesem Bereich besonders wichtig, dass die Regeln sorgfältig eingehalten werden und wir Möglichkeiten haben, in besonderen Fällen, die im Gesetz nicht vorgesehen sind, flexibel zu reagieren, und zwar aus hum anitären Gründen. Das wird in Zukunft möglich sein.

Ein zweiter Punkt ist, was das neue Zuwanderungsrecht angeht, klimatisch zu sehen, dass nämlich Zuwanderung ganz anders gesehen wird, jetzt auch im Gesetz neu gesehen wird, als das in der Vergangenheit der Fall gewesen ist. Damit wird einem bestimmten gesellschaftlichen Klima Rechnung getragen.

Ich sage Ihnen offen, der nunmehr politisch erzielte Kompromiss auf Bundesebene ist nicht das, was GRÜNE sich unter einem modernen Zuwanderungsrecht vorgestellt haben. Es ist ein Kompromiss. Es ist an einigen Stellen ein bitterer Kompromiss. Da hilft auch kein hämisches Lachen. Das ist nun einmal so. Da für einige Teile eines neuen Zuwanderungsrechts auch die Zustimmung der Union nötig ist, mussten wir uns auf solche Kompromisse einlassen.

Ich will Ihnen auch sagen, warum es nicht optimal ist. Es gibt sehr viele Verbesserungen, aber es ist aus hum anitären Gründen – neben der erwähnten Härtefallkommission – und auch aus wirtschaftlichen Gründen nicht optimal. Ich glaube, die CDU tut sich mit ihrer Blockadehaltung selbst keinen Gefallen. Aus wirtschaftlichen Gründen ist es Unsinn, gegenüber Zuwanderung so restriktiv vorzugehen. Auch aus demographischen Gründen ist es Unsinn, so zu blockieren, wie die Union das getan hat.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich denke, dass wir damit aber dennoch einen ersten Schritt tun, und gehe davon aus, dass das Zuwanderungsrecht weiterentwickelt wird und tatsächlich ein modernes Zuwanderungsrecht werden kann.

Nächste Bemerkung: Dieses Themenfeld ist hier mehr oder weniger umschifft worden. Das ist das Thema, das im Bericht des Bürgerbeauftragten einen breiten Raum unter der sinngemäßen Überschrift „Besondere Schwierigkeiten mit einer Kreisverwaltung“ einnimmt. Es handelt sich um die Kreisverwaltung Altenkirchen und um Vorgänge, die sich nun über einen längeren Zeitraum hingezogen haben.

Ich mag dieses Thema an dieser Stelle nicht so umschiffen, wie das andere getan haben; denn es hat grundsätzliche Bedeutung für das Verhältnis des Parlaments und des Bürgerbeauftragten zu Behörden oder umgekehrt. Es hat für die Institution des Bürgerbeauftragten grundsätzliche Bedeutung, wie miteinander umgegangen wird.

Ich sage Ihnen zwei Dinge dazu: Zum Ersten, was die Sache selbst angeht, was den gesamten Vorgang angeht, hat sich für mich der Bürgerbeauftragte in vollem Umfang korrekt verhalten.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei SPD und FDP)

Zum Zweiten, was die Art und den Umfang der Darstellung im Bericht des Bürgerbeauftragten angeht, ist auch das der Sache angemessen und völlig korrekt.