Protokoll der Sitzung vom 27.05.2004

Bei den Forschungsinstituten ist seit 1991 eine Steigerung von 16 auf 35 Institute und

bei den Gründerzentren eine Steigerung von vier Zentren im Jahr 1991 auf heute 22 Zentren zu verzeichnen.

Es hat sich zudem gezeigt, dass sich eine Reihe von Netzwerken in unterschiedlichen Bereichen und zu unterschiedlichen Themen im Land gebildet hat, um sich im Wettbewerb besser zu positionieren.

In der Analyse der Wettbewerbssituation in RheinlandPfalz und seinen Regionen sowie der externen Bewertung der Wirtschaftsaktivität von Rheinland-Pfalz schlagen sich diese Aktivitäten positiv nieder. So erreicht Rheinland-Pfalz in der neuesten Studie von Capgemini Ernst & Young bezüglich der Unternehmerfreundlichkeit und Standorterfolgsfaktoren jeweils den dritten Platz aller Bundesländer. Dieses Ergebnis basiert auf statistischen Untersuchungen und Befragungen von Unternehmern.

Meine Damen und Herren, insgesamt zeigt das Gutachten ermutigende Ergebnisse und bietet mit seinen Vorschlägen und Handlungsempfehlungen gute Ansätze für die Weiterentwicklung der Standorte. Wichtig ist jedoch, dass für die Gestaltung der Zukunft der Regionen und Branchen alle Kräfte in Rheinland-Pfalz zusammenwirken und selbst Initiative ergreifen. Die Landesregierung wird diese Prozesse begleiten und hilft

insbesondere bei der Kommunikation, Strategiefindung und bei Fragen der Kooperation.

Vielen Dank.

(Beifall der SPD und der FDP – Zurufe von der CDU: Regierungserklärung! – Lelle, CDU: So umfassend beantwortet!)

Gibt es Zusatzfragen? – Bitte schön, Frau Raab.

Herr Staatssekretär, welche Rolle spielt der Bereich des E-Government innerhalb der Multimedia-Politik des Landes?

Wir investieren erhebliche Mittel im Bereich des EGovernment. Sie wissen, dass wir in diesem Haushaltsjahr etwa 58 Millionen Euro für den gesamten Bereich der Informationstechnologie ausgeben, davon 42 Millionen Euro für den Bereich E-Government. Dies hat mit der internen Verwaltung, aber auch sehr viel mit Erleichterungen von Bedingungen für Unternehmen, für die Polizei oder der Information der Bürger zu tun. Denken Sie beispielsweise an das neu aufgebaute TrinkwasserInformationssystem.

Eine Zusatzfrage der Frau Abgeordneten Kohnle-Gros.

Herr Staatssekretär, Sie haben soeben die Polizei erwähnt. Können Sie Zahlen nennen, wie die einzelnen Dienststellen bzw. die einzelnen Beamten im Land mit PCs und Internet-Anschlüssen ausgestattet sind, um in diesem Bereich auch die Kriminalität intensiv bekämpfen zu können?

Ich kann Ihnen das nicht aus dem Kopf sagen. Ich bin aber sicher, dass der Innenminister dies schon verschiedentlich beantwortet hat und reiche Ihnen das gern nach.

(Schmitt, CDU: Aber unzureichend! – Frau Kohnle-Gros, CDU: Das würde mich sehr interessieren!)

Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Mittrücker.

Herr Staatssekretär, die erste Frage nach dem Bereich des E-Government möchte ich ergänzen und Ihnen sagen, E-Government ist notwendig, aber man spricht heute nicht mehr nur von E-Government, sondern von EGovernance. Das heißt, das ist ein ganz anderer – – –

(Heiterkeit bei der SPD)

Wer so lacht, hat keine Ahnung.

Herr Staatssekretär, was tut die Landesregierung nicht im Bereich des E-Government, sondern im Bereich des E-Governance?

Herr Mittrücker, ich weiß nicht, ob die Auseinandersetzung um neudeutsche Begriffe uns in diesen Fragen weiterhilft.

(Beifall bei der SPD)

Die Landesregierung tut auf diesem Gebiet sehr viel. Lassen Sie noch einmal die Ergebnisse der Ministerratssitzung vom 20. April zum Bürokratieabbau Revue passieren, in der wir uns auch ausführlich mit dem Regieren auf elektronischer Basis beschäftigt haben. Ich habe Ihnen soeben das Beispiel des TrinkwasserInformationssystems genannt. Wir haben eine Reihe weiterer Punkte auf den Weg gebracht.

Denken Sie beispielsweise daran, dass wir bei der Feuerwehr die Möglichkeit eröffnet haben, virtuell bestimmte Gefahrensituationen zu trainieren. Wir haben für die Ausbildung unserer Verwaltungsbeamten in Mayen an den Ausbildungsplätzen die Formulare auf elektronischem Weg zur Verfügung gestellt. Wir eröffnen ihnen die Möglichkeit, elektronisch den Einsatz von modernen Technologien zu trainieren. Dies zeigt deutlich, dass wir in der gesamten Bandbreite dieser Fragen präsent und gut aufgestellt sind.

Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Dr. Braun.

Herr Staatssekretär, Sie hatten erwähnt, dass dem Land Rheinland-Pfalz in dieser Studie der dritte Platz im Ländervergleich in der Bundesrepublik Deutschland zugesprochen wird. Wenn man diesen dritten Platz näher betrachtet, sieht man, dass er sich aus verschiedenen Faktoren, wie beispielsweise die Lebensqualität, zusammensetzt. Die Wirtschaftskraft und das Arbeitsstellenangebot sind allerdings eher weiter hinten angesiedelt. Können Sie einmal differenziert darstellen, wie dieser dritte Platz zustande kommt?

Der dritte Platz kommt zustande aus einer Reihe von Faktoren, die bewertet worden sind. Sie stellen das völlig richtig dar. Dies ist eine Mischung aus harten ökonomischen Faktoren und aus weichen Faktoren, die aber für die Ansiedlung von außerordentlicher Bedeutung sind. Es ist im Übrigen die erklärte Strategie der Landesregierung, beide Typen von Faktoren zu stärken.

Wenn Sie das Gutachten lesen, so werden dort sehr viele differenzierte Informationen gegeben. Es ist überhaupt keine Frage, dass wir beispielsweise im Versorgungsgrad von Informationstechnologien in den einzelnen Regionen erhebliche Unterschiede aufweisen. Wir stehen in Mainz und Kaiserslautern diesbezüglich recht gut da, aber wir haben ohne jeden Zweifel nur eine Mittelposition in Ludwigshafen. Man wird sich überlegen müssen, wie man diesen Aufholprozess schafft. In diesem Gutachten ist keineswegs der Eindruck vermittelt, als lägen wir überall an der Spitze. Aber ich habe dies deswegen erwähnt, weil es insgesamt Mut macht und zeigt, dass wir auf dem richtigen Weg sind.

Eine weitere Zusatzfrage der Frau Abgeordneten Raab.

Herr Staatssekretär, Sie haben soeben deutlich gemacht, dass nach dem Medien-Gutachten von accenture auch der Dialog in den Regionen begonnen hat. Kann man heute schon sagen, dass sich in einigen Regionen schon Initiativen gebildet haben, die diesen Dialog, der als Impuls gesetzt worden ist, fortsetzen?

Es gehört, wie ich offen gestehe, für mich zu den überraschenden Befunden, die sich in dem accentureGutachten bereits angedeutet haben und in dem Fraunhofer-Gutachten noch deutlicher werden, wie wenig unter den Akteuren in den einzelnen Regionen kommuniziert wird und wie wenig man voneinander weiß. Dies ist auch ein Punkt, der in Zukunft unveränderte Bedeutung haben wird.

Deswegen haben wir es außerordentlich begrüßt, dass es in der Region Rhein-Main ein regionales Forum gibt, das sich um diese Fragen kümmert. Auch in Kaiserslautern ist dies der Fall. Wir haben mit großer Zufriedenheit festgestellt, dass man sich nun in Ludwigshafen auf den Weg gemacht hat, genau diese Kommunikationsprozesse zu organisieren. Ich bin sehr zuversichtlich, dass die regionalen Akteure in Trier und die dortige Industrie- und Handelskammer dies erfolgreich auf die Beine stellen können.

Zu einer Zusatzfrage erteile ich Frau Abgeordneter Grosse das Wort.

Herr Staatssekretär, vor dem Hintergrund des demographischen Wandels und des zu erwartenden Fachkräftemangels ist es besonders wichtig, auch die Geringqualifizierten mit auf die Reise zu nehmen. Können sie vor diesem Hintergrund noch einige Worte zum ELearning darstellen? Nach meiner Auffassung stellt dies eine weitere Chance für die Geringqualifizierten dar, sich also mithilfe der IT-Medienkompetenz für den Wettbewerb zu wappnen und damit gut ausgebildete Fachkräfte zu werden.

Wir haben in Rheinland-Pfalz einen Internetnutzungsund -erschließungsgrad von 50 %. Das reicht nicht aus. Wir haben die ausdrückliche Zielsetzung, dies deutlich zu steigern.

Ein wesentlicher Punkt dabei ist, dass wir eine digitale Schere haben. Wir stellen fest, dass sich einige Gruppen außerordentlich schwer tun, sich dieses Medium zu erschließen, was aber für den Arbeitsmarkt und andere Fragen des alltäglichen Lebens von großer Bedeutung ist. Wir haben es deswegen auf den Weg gebracht, dass wir für einige dieser Gruppen exemplarisch deutlich machen, wie man diesen Bereich neu lernen kann.

Wir haben ein Programm, das versucht, im Bereich der Mädchen einen Impuls zu setzen. Wir haben die Volkshochschulen unterstützt. Wir haben ein Programm, das versucht, diese Medien zusätzlich für Senioren zu erschließen.

Darüber hinaus ist es ganz ohne jeden Zweifel so, dass sich im Bereich E-Learning eine ganze Reihe an Möglichkeiten der Fortbildung erschließt, für die es bisher notwendig gewesen ist, sich an einen bestimmten Ort zu begeben, was man jetzt berufsbegleitend und zu Hause sehr viel leichter machen kann. Dies muss ausgebaut werden. Wir sind dabei und haben eine Reihe sehr guter Angebote. Ich glaube, dort läuft auch sehr viel von selbst. Das, worauf es für die Landesregierung ankommt, ist, dort Schwerpunkte zu setzen und Initiativen zu starten, wo wir erhebliche Schwierigkeiten haben, die Dinge in Gang zu bringen. Ich habe Ihnen zwei Bereiche genannt.

Es gibt keine weiteren Fragen mehr. Die Mündliche Anfrage ist beantwortet.

(Beifall bei SPD und FDP)

Ich freue mich, als Gäste im Landtag Schülerinnen und Schüler der Hauptschule Katzenellnbogen begrüßen zu können. Herzlich willkommen im Landtag!

(Beifall im Hause)

Ich rufe die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Christian Baldauf (CDU), Nachträgliche Sicherungsverwahrung – Nummer 2 der Drucksache 14/3168 – betreffend, auf und erteile Herrn Abgeordneten Baldauf das Wort.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie viele Fälle sind der Landesregierung bekannt, in denen die Justizbehörden und Gerichte keine Möglichkeit hatten, eine isolierte nachträgliche Sicherungsverwahrung anzuordnen, obwohl sich während eines Haftvollzuges Hinweise darauf verdichtet hatten, dass der jeweilige Verurteilte nicht therapierbar und im Fall seiner Haftentlassung für die Allgemeinheit gefährlich war und die Anordnung der nachträglichen Sicherungsverwahrung geboten erschien? Die Landesregierung wird gebeten, die Beantwortung der Frage aufgeteilt auf die einzelnen Oberlandesgerichte wie Landgerichte vorzunehmen.

2. In wie vielen der unter 1. ermittelten Fälle wurden durch diese Haftentlassenen Straftaten verübt, und welcher Straftatbestand wurde dabei erfüllt?

3. Welche Maßnahmen hat die Landesregierung bei den unter 1. ermittelten Fällen unternommen, um die Bevölkerung vor weiteren Straftaten der aus der Haft zu Entlassenden tatsächlich wie rechtlich zu schützen, und welche Erfolge konnten hierbei erzielt werden?

4. Welche Maßnahmen wird die Landesregierung – in der Zeit bis zum Erlass einer bundesgesetzlichen Regelung – zum Schutze der Bevölkerung vor Tätern, bei denen die Anordnung der nachträglichen Sicherungsverwahrung aus rechtlichen Gründen scheitert, ergreifen, und in wie vielen Fällen ist eine Haftentlassung trotz Anhaltspunkten für die Gefährlichkeit der Täter zu erwarten?

Es antwortet Herr Justizminister Mertin.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Im Namen der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage wie folgt:

Zu Frage 1: Eine aus Anlass dieser Mündlichen Anfrage bei den Staatsanwaltschaften des Landes durchgeführte Umfrage hat ergeben, dass nur der Staatsanwaltschaft Koblenz ein Fall bekannt ist, bei dem die Verhängung einer isolierten nachträglichen Sicherungsverwahrung hätte geprüft werden müssen.