Protokoll der Sitzung vom 30.06.2004

1. § 7 wird wie folgt geändert:

a) In Absatz 3 Satz 1 wird das Wort ‚einschließlich‘ durch die Worte ‚und zur Deckung‘ ersetzt.

b) Absatz 4 Satz 2 wird gestrichen.

2. § 9 wird wie folgt geändert:

a) In Absatz 2 Satz 1 werden die Worte ‚oder den Prüfungsbericht‘ gestrichen.

b) Absatz 2 Satz 3 erhält folgende Fassung:

‚Wird die Jahresrechnung einer Stiftung durch einen Prüfungsverband, eine Wirtschaftsprüferin, einen Wirtschaftsprüfer, eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft oder eine Behörde geprüft und der Prüfungsbericht der Stiftungsbehörde vorgelegt, bedarf es keiner nochmaligen Prüfung durch die Stiftungsbehörde‘.“

(Beifall bei SPD und FDP)

Ich erteile Herrn Abgeordneten Stretz das Wort.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Der Gesetzentwurf fand breite Übereinstimmung. Man sollte in

diesem Haus einmal sagen, dass es auch Gesetzeswerke gibt, die einvernehmlich verabschiedet werden. Meistens wird draußen nur zur Kenntnis genommen, wenn Streit vorhanden ist und man vielleicht mehr Freude dabei hat zuzuhören.

Es handelt sich nunmehr um eine Gesetzesvorlage, die eine breite Übereinstimmung gefunden hat. Deshalb möchte ich nur noch wenige Anmerkungen machen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, der Stiftungswille ist in unserem Bundesland ungebrochen.

(Beifall bei der SPD)

Es existieren weit über 500 private Stiftungen in Rheinland-Pfalz. Dabei sind wir mit 17 Stiftungen pro 100.000 Einwohnern an der Spitze der Bundesrepublik Deutschland.

Ich möchte es so sagen, wir haben das alte Gesetz entrümpelt und auf 15 Paragraphen gesundgeschrumpft. Wir wollen jeden, der eine Stiftung gründen möchte, positiv begleiten und mögliche Hemmnisse aus dem Weg räumen. Der erforderliche Verwaltungsaufwand ist drastisch reduziert. Wer das nicht glauben mag, kann sich das alte Gesetz anschauen, es durchlesen und vergleichen, was davon noch übrig geblieben ist. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir setzen viel Vertrauen in die Eigenverantwortlichkeit des Stifters. Ich denke, wir tun gut daran, die Selbstbestimmung zu unterstreichen.

(Beifall bei der SPD)

Wir wollen mit dem neuen Stiftungsgesetz auch ganz bewusst Vorreiter in der Bundesrepublik Deutschland sein. Dies hat uns auch der Bundesverband Deutscher Stiftungen vor einiger Zeit in Trier bestätigt.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Änderungen, die im Innenausschuss eingebracht wurden, auf die die Frau Berichterstatterin hingewiesen und die sie zitiert hat, sind lediglich redaktionelle Klarstellungen, die sich an anderer Seite des Gesetzes bereits wiederfinden.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich meine, wir sind in Rheinland-Pfalz mit diesem neuen Stiftungsgesetz als Ausdruck einer Bürgergesellschaft im positiven Sinn auf einem guten Weg zusammen mit den Stiftungswilligen.

Vielen Dank.

(Beifall bei SPD und FDP)

Es spricht Herr Abgeordneter Jullien.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! In den letzten Jahren hat das Stiftungswesen einen starken Aufschwung erfahren. So sind allein im

Jahr 2003 fast 800 neue Stiftungen in Deutschland errichtet worden. Die Breite der Stiftungszwecke ist vielseitig und dient vor allem gemeinnützigen Zwecken. Stiftungen haben ihren festen Platz in unserer Gesellschaft. Daher ist es eine ganz besondere Aufgabe des Staates, das Stiftungswesen zu fördern und zu unterstützen.

Bereits in der ersten Lesung dieses Gesetzentwurfes haben alle im Landtag vertretenen Fraktionen darauf hingewiesen, dass dieser Gesetzentwurf ein wichtiger Beitrag zur weiteren Förderung des Stiftungswesens in Rheinland-Pfalz ist. Bereits in der vorhergehenden Plenardebatte ist auch darauf hingewiesen worden, dass der vorliegende Entwurf den bisherigen Umfang des Stiftungsgesetzes erheblich reduziert. Herr Kollege Stretz, Sie haben bereits darauf hingewiesen. Die Zahl der Paragraphen wurde von 54 auf nunmehr 15 zurückgefahren.

Dieses neue Stiftungsgesetz hat eine klare Zielsetzung, die im Wesentlichen darin besteht:

1. Die Bereitschaft zur Gründung von Stiftungen soll verbessert und aktiviert werden.

2. Die Stiftertätigkeit und das Stiftertum sollen gestärkt werden.

3. Die gesetzlichen Regelungen sollen auf den unbedingt notwendigen Umfang beschränkt werden, indem ein einfacheres und überschaubareres Gesetz geschaffen wird.

Durch die Bündelung der stiftungsbehördlichen Aufgaben bei einer zentralen Stelle, die landesweit als Stiftungsbehörde zuständig ist, wird zugleich ein Beitrag zur Entbürokratisierung und zur Verwaltungsvereinfachung geleistet.

Meine Damen und Herren, der vorliegende Gesetzentwurf bezweckt vor allem eine Stärkung der Eigenverantwortung von Stiftungen und Stiftern sowie die Gewährleistung der Handlungs- und Entscheidungsfreiheit der jeweiligen Stiftungsorgane. Daneben sollen mit diesem Landesstiftungsgesetz auch die staatlichen Aufgaben im Bereich des Stiftungswesens auf den unbedingt notwendigen Mindestumfang zurückgeführt werden.

Es ist darüber hinaus anzumerken, dass der vorliegende Gesetzentwurf von den kommunalen Spitzenverbänden ohne Einwände gebilligt wurde und von den Kirchen und Notarkammern in Rheinland-Pfalz ausdrücklich begrüßt wird.

Es bleibt daher abschließend festzuhalten, dass mit diesem Gesetzentwurf die Rahmenbedingungen für die Einrichtung und Verwaltung von Stiftungen erheblich verbessert werden. Insoweit werden mit diesem Gesetz die Voraussetzungen für die nachhaltige Stärkung der Stifterfreiheit und der Eigenverantwortung von Stiftungen geleistet.

Meine Damen und Herren, Stiftungen sind und müssen ein fester Bestandteil unserer Gesellschaft sein. Stiftungen dürfen allerdings nicht einer staatlichen Überregle

mentierung unterliegen. Insoweit wird dieser Gesetzentwurf dem Anliegen gerecht, indem Stiftungen so viel Eigenständigkeit wie möglich erhalten und so wenig staatliche Reglementierung, Aufsicht und Kontrolle wie nötig erfahren. In diesem Sinn wird die CDU-Fraktion dem vorliegenden Gesetzentwurf ihre Zustimmung erteilen.

Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU)

Herr Abgeordneter Hohn hat das Wort.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Nachdem von meinen beiden Vorrednern schon alles gesagt wurde und nachdem Herr Kollege Stretz schon lobend erwähnt hatte, dass im Ausschuss Einvernehmen zum Landesstiftungsgesetz bestand, möchte ich Ihnen es ersparen, meine Rede voll vorzutragen. Das deckt sich im Grunde genommen mit dem, was meine Vorredner gesagt haben. Von unserer Fraktion kann ich Zustimmung erteilen.

Vielen Dank.

(Beifall bei FDP und SPD)

Es spricht Frau Abgeordnete Grützmacher.

Meine Damen und Herren! Ich finde dieses Landesstiftungsgesetz ist ein wirklich wichtiges Gesetz. Darum werde ich meine fünf Minuten nutzen, nicht dass Hoffnungen entstehen.

(Zuruf des Abg. Pörksen, SPD – Weitere Zurufe von der SPD)

Ich bin froh, dass ich Ihre Erwartungen immer wieder erfülle.

Meine Damen und Herren, ich will gleich vorweg sagen, dass wir vom BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN dieses Stiftungsgesetz begrüßen. Das war in der letzten Diskussion schon klar.

Ein bürgerfreundliches unbürokratisches Stiftungsrecht passt genau in unsere grüne Vorstellung von einer aufgeklärten und zivilen Bürgergesellschaft, in dem der Einzelne nicht immer bei jeder Gelegenheit nach dem Staat ruft, sondern indem er bei den Dingen, die ihn interessieren, zusieht, was er selbst machen oder in die Hand nehmen kann. Dafür sind gerade die Bürgerstif

tungen wirklich ein schönes Beispiel. Darauf wurde vor allem bei der letzten Debatte besonders hingewiesen.

Ich will noch erzählen, das passt in unsere Vorstellungen von Verteilungsgerechtigkeit, auch wenn es nur ein ganz kleines Mosaiksteinchen ist. Menschen sind durch uns ere gesellschaftlichen Umstände zu Wohlstand gekommen. Diese geben das oder einen Teil davon in Form einer Stiftung an die Gesellschaft zurück. Ich finde, das ist eine gute Sache. Das sollten wir auf jeden Fall in Rheinland-Pfalz unterstützen.

Meine Damen und Herren, natürlich hat die steuerrechtliche Möglichkeit, die das Stiftungsrecht seit 2000 bietet, dazu beigetragen, dass diese Stiftungen immer mehr zugenommen haben. Zum Beispiel kann man die Erbschaftssteuer ersparen, wenn man sein Vermögen einer Stiftung vermacht usw. Ich will das nicht im Einzelnen aufzählen.