Meine Damen und Herren, es ist keinesfalls gesagt, dass es sich bei der Bereitstellung und Unterhaltung des Fahrwegs um eine staatliche Aufgabe handelt. Auch in diesem Fall – das zeigt der private Bau von Autobahnen – wäre es durchaus möglich, diese Aufgaben zu privatisieren.
Entscheidend dabei ist, dass sich solche Investitionen für Private rechnen würden. Dies würde bedeuten, dass die Investitionskosten durch die späteren Nutzungsentgelte erwirtschaftet werden können.
können von der FDP-Fraktion ebenfalls nicht geteilt werden. Es kann nicht Aufgabe einer Landesregierung sein, „die ihr zur Verfügung stehenden Möglichkeiten zu nutzen, um die Einbeziehung der Infrastrukturunternehmensteile bei einem Börsengang der Deutschen Bahn zu verhindern“. Frau Kollegin Kiltz, welches Verständnis haben Sie vom Eigentum anderer Menschen? Der Bund ist Eigentümer, und Sie wollen dem Eigentümer vorschreiben, was er machen soll. Damit würden Sie die Börsenfähigkeit der Bahn verhindern. Der Börsengang der Deutschen Bahn macht nur dann Sinn, wenn er erfolgreich durchgeführt werden kann. Dies wird jedoch nur dann der Fall sein, wenn es genügend Investoren gibt, die bereit sind, an der Börse die zu handelnden Aktien zu erwerben.
Die Deutsche Bahn AG hat ein Gutachten bei Morgan Stanley über ihre Kapitalmarktfähigkeit in Auftrag gegeben, das zu dem Schluss kommt, dass ein geplanter Börsengang durch eine institutionelle Trennung von Infrastruktur und Transporteuren belastet würde. Abstimmungsverluste mit dem wesentlichen Wertschöpfungsglied „Netz“ und dessen geringere Marktorientierung würden am Kapitalmarkt als Risiko bewertet und die Attraktivität aller Bahnunternehmen langfristig schwächen.
Diese Schlussfolgerung ist nach unserer Auffassung jedoch nur dann gerechtfertigt, wenn eine Trennung von Schienenverkehrswegen und Transportleistungen dem Eigentümer der Schienenverkehrswege nicht genügend Erträge bringen würde, um diese zu unterhalten. Deshalb ist es erforderlich, dass sich die Bundesregierung und die Deutsche Bahn AG darüber im Klaren sind, wie in Zukunft sowohl die Schienenverkehrswege und deren Unterhaltung als auch die Transportleistungen auf wirtschaftlich gesunde Füße gestellt werden.
Meine Damen und Herren, der Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ist in sich widersprüchlich, unausgegoren und greift vor allen Dingen in die unternehmerische Entscheidung des Eigentümers ein.
Ich sage Ihnen noch einmal, dass wir dem nicht zustimmen werden. Man kann für die Trennung zwischen Verkehrswegen und dem Netz sein. Wir sind aber nicht dafür, dem Eigentümer vorzuschreiben, wie er ein Unternehmen an die Börse bringen kann. Mit Ihren Vorstellungen würden wir den Unternehmer enteignen.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Zehn Jahre nach der Bahnreform ist in den vergangenen Monaten verschiedentlich Bilanz gezogen worden. Diese Bilanz hat positive und negative Seiten.
Positiv ist festzustellen, dass viele Länder die neuen Aufgaben im Rahmen der Regionalisierung engagiert angegangen sind. Es ist positiv festzustellen, dass Rheinland-Pfalz das Land ist, das mit dem RheinlandPfalz-Takt alle Regionalisierungsmittel sachgerecht einsetzt. Das ist bei weitem nicht bei allen Ländern so. Herr Dr. Gölter, in Debatten des Haushalts- und Finanzausschusses der vergangenen Jahre haben Sie bezweifelt, dass das so in Ordnung ist. Man könne es auch anders machen. Wir haben richtigerweise die Regionalisierungsmittel für den Schienenpersonennahverkehr eingesetzt.
Meine Damen und Herren, negativ ist anzumerken, dass ein zentrales Ziel der Bahnreform noch nicht realisiert werden konnte. Dieses Ziel ist die deutliche Verlagerung des Straßenverkehrs auf die Schiene.
Die Bahnreform war als mittel- bis langfristiger Prozess angelegt. Am Ende dieses Prozesses kann auch nach Auffassung der Landesregierung eine teilweise oder vollständige Privatisierung der Deutschen Bahn AG stehen.
Verschiedene Anhörungen zu den Ergebnissen der Bahnreform – zuletzt auch im Deutschen Bundestag – haben gezeigt, dass die Chancen und Risiken einer materiellen Teilprivatisierung zum jetzigen Zeitpunkt sehr unterschiedlich bewertet werden.
Aus Sicht der Landesregierung ist derzeit nicht überzeugend dargelegt, weshalb dem Modell einer Teilprivatisierung mit dem Schienennetz, das der Vorstand der DB AG verfolgt, der Vorzug gegeben werden sollte. Im Gegenteil, es bestehen erhebliche Zweifel, ob es gelingen kann, in einem integrierten Konzern einen diskriminierungsfreien Zugang aller Eisenbahnunternehmen zum Netz zu gewährleisten. Herr Dr. Gölter hat dazu alles Richtige gesagt.
Ohne einen diskriminierungsfreien Zugang ist ein fairer Wettbewerb aber nicht möglich; ohne Wettbewerb wird es keinen dauerhaften Mehrverkehr und keine Verlagerung auf die Schiene geben.
Die Landesregierung tritt deshalb dafür ein, alle infrage kommenden Privatisierungsmodelle zunächst noch einmal umfassend und letztlich ergebnisoffen zu prüfen. Diese Forderung hat auch der Deutsche Bundestag in einem Entschließungsantrag erhoben, der am 17. Juni 2004 von allen Fraktionen gefasst worden ist.
Wir brauchen Klarheit hinsichtlich der Verkehrs-, Haushalts- und Kapitalmarktwirkungen der verschiedenen Modelle. Dies gilt auch für ein Modell, das eine Tren
nung von Netz und Betrieb vorsieht. Klar ist auch, dass eine langfristig stabile Rentabilität der DB AG die entscheidende Grundlage für eine Privatisierung ist. Diese Rentabilität scheint jedoch derzeit nicht gesichert zu sein.
Eine Grundsatzentscheidung über eine Teilprivatisierung der DB AG sollte daher erst dann getroffen werden, wenn der nachhaltige Erfolg des Unternehmens fes tsteht. Die Rentabilität darf jedenfalls nicht auf Leistungen des Bundes für die Schieneninfrastruktur beruhen.
Letztlich sollte bei der Frage einer Trennung von Netz und Betrieb schrittweise vorgegangen werden. Hierzu hat die Konferenz der Länderverkehrsminister im März dieses Jahres unter rheinland-pfälzischem Vorsitz einen einstimmigen Beschluss gefasst. Dies geschah auf der Grundlage des Berichts der so genannten „Task-Force Zukunft der Schiene“ und des Entwurfs eines dritten Gesetzes zur Änderung eisenbahnrechtlicher Vorschriften, der von der Bundesregierung vorgelegt worden ist.
Die Verkehrsministerkonferenz hat sich dafür ausgesprochen, die Vorschläge der Task-Force, die im Wesentlichen eine verstärkte organisatorische Trennung von Netz und Betrieb unter dem Dach der DB Holding vorsehen, jetzt mit dem Dritten Eisenbahnänderungsgesetz umzusetzen.
Gleichzeitig hat die Konferenz der Verkehrsminister mit ihrem Beschluss deutlich gemacht, dass diese Vorschläge nur einen ersten wichtigen Schritt zur Sicherstellung eines diskriminierungsfreien Zugangs zur Netzinfrastruktur, zu diskriminierungsfreien Trassenpreisen sowie zu hinreichender Transparenz darstellen können.
Nach abgeschlossener Umsetzung können weitere Maßnahmen zur Reorganisation der DB AG folgen. Auch der Bundesrat hat sich dieser Auffassung mit seinem Beschluss vom 14. Mai 2004 angeschlossen.
1. Ein Börsengang der DB AG sollte allenfalls dann in Betracht gezogen werden, wenn die DB AG nachhaltig positive Ergebnisse, das heißt, eine mehrjährige positive Gewinnentwicklung, erzielt. Dies ist derzeit noch nicht mit hinreichender Sicherheit – um es vorsichtig zu formulieren – abzusehen.
2. Die DB AG macht für eine Privatisierung unter Einschluss des Schienennetzes eine Reihe von langfristigen Vorteilen geltend. So verweist sie beispielsweise auf eine erleichterte Koordination und Konfliktlösung in einem integrierten Konzern. Darüber hinaus geht sie davon aus, dass bei einer dauerhaft staatlichen Infrastruktur die Produktivität und Marktorientierung geringer seien.
Diese behaupteten Vorteile einer integrierten Teilprivatisierung sind nicht überzeugend. Im Gegenteil, vieles spricht dafür, das Netz zur Sicherung der grundgesetzlich verankerten Verantwortlichkeit des Bundes für den Schienenverkehr in staatlicher Hand zu lassen. Dies schließt aber den privatwirtschaftlichen Betrieb und
3. Die derzeit sehr schwierige Haushaltslage zeigt, dass es kaum möglich sein wird, den Vorstellungen der DB AG zu entsprechen und einer privaten AG jährlich bestimmte Summen zum Erhalt der Schieneninfrastruktur vertraglich zu garantieren.
4. Ein übereilter Börsengang mit Netz würde eine spätere Trennung von Netz und Betrieb erheblich erschweren und ist daher sehr kritisch zu bewerten.
Meine Damen und Herren, aus der Sicht der Landesregierung ist deshalb zunächst einmal die Bundesregierung am Zuge. Sie muss die Dritte Eisenbahnrechtsnovelle unter Berücksichtigung der Stellungnahme des Bundesrats als ersten Schritt einer verstärkten Trennung von Netz und Betrieb unter Dach und Fach bringen. Sie muss weiter – gemeinsam mit der DB AG – über das bisher vorliegende Gutachten hinaus die verkehrs-, finanz- und haushaltspolitischen Chancen und Risiken der infrage kommenden Privatisierungsmodelle umfassend und ergebnisoffen prüfen lassen. Erst auf dieser Grundlage könnte entschieden werden, welches der Modelle dem verkehrspolitischen Ziel, höhere Marktanteile auf der Schiene zu erreichen, am besten entspricht.
In diesem Zusammenhang könnte auch die Frage geprüft werden, ob die gesamte Infrastruktur, das heißt das Schienennetz und die Verkehrsstationen, zusammengeführt werden sollten.
Die Landesregierung wird auf der Grundlage dieser Ergebnisse ihre Position abschließend festlegen und im Rahmen ihrer Möglichkeiten in der verkehrspolitischen Diskussion und im Bundesrat für das Modell eintreten, das faire Wettbewerbsbedingungen und damit die größten Chancen für mehr Verkehr auf der Schiene gewährleisten kann.
Damit sind wir am Ende der Debatte angelangt. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat den Antrag gestellt, ihren Antrag – Drucksache 14/3205 – an den Ausschuss zu überweisen. Wer diesem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Das ist einstimmig der Fall. Dann wird dieser Antrag an den Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr überwiesen.
Meine Damen und Herren, Punkt 14 der Tagesordnung, Familienpolitik in Rheinland-Pfalz, wurde auf Antrag der Antrag stellenden Fraktion von der Tagesordnung abgesetzt.
Vorsorgemaßnahmen für ältere Menschen bei Hitzeperioden Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 14/3243 –
dazu: Versorgungsmaßnahmen für ältere Menschen bei einer Hitzewelle Antrag (Alternativantrag) der Fraktionen der SPD und FDP – Drucksache 14/3264 –
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Gestatten Sie mir zu diesem Thema zwei Vorbemerkungen.
2. Es ist niemand dafür verantwortlich zu machen, dass es keine Sondermaßnahmen gegeben hat, weil das eben nicht vorhersehbar war.