Die FDP-Fraktion unterstützt ausdrücklich die Forderung der Landesregierung nach einer zeitlichen Begrenzung der Transportdauer für Schlachttiere auf maximal acht Stunden. Ich denke auch, dass durch die EUAgrarreform, die eine Umwandlung der Tier- in eine Grünlandprämie bzw. die Kürzung von Exporterstattungen vorsieht, eine Abhilfe geschaffen werden kann.
Dass der amtliche Tierschutz in Rheinland-Pfalz gut funktioniert, zeigt die große Zahl von Kontrollen durch die zuständigen Veterinärbehörden, sowohl auf der Straße als insbesondere an den Bestimmungsorten, den Aufenthalts- und den Umladestationen.
Dies wird von uns voll unterstützt. Die Zahl der dabei beanstandeten Fahrzeuge und die tierschutzrechtlichen Verstöße haben im Jahr 2003 gegenüber 2002 erheblich zugenommen. Dies kann natürlich ein Zeichen vermehrter Kontrollen und gleichzeitig vermehrter Transporte sein.
Meine Damen und Herren, ein anderes tierhygienisches und rechtliches Problem liegt in der nach wie vor gravierenden und grassierenden Schweinepest.
Die von der Landesregierung mit Zustimmung des Tierschutzbeirates ergriffenen Maßnahmen, nämlich in erster Linie scharfe Bejagung mit dem Ziel der deutlichen Bestandsabsenkung, ferner die orale Immunisierung durch die Köderauslage, schließlich die zunächst verfügte Aufhebung der Schonzeit für Schwarzwild, werden von der FDP als wirksame Hilfe zur Eindämmung der Schweinepest für richtig gehalten.
An dieser Stelle möchte ich den Einsatz der Jägerschaft im Kampf gegen die Schweinepest einmal lobend hervorheben.
Mit hohem Zeitaufwand und mit viel Idealismus haben die Jäger die Köder ausgelegt, mit hohem Einsatz wird das Schwarzwild bejagt. Die Ergebnisse, was den Schwarzwildbestand angeht, lassen allerdings noch zu wünschen übrig.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, würde man eine Vorschau für den Tierschutz machen, so würde deutlich werden, dass erstens die Rahmenbedingungen für Tierschutzpolitik zunehmend durch die EU beeinflusst und zweitens der große Bereich der landwirtschaftlichen Nutztiere in die Lebensmittelkette und den Verbraucherschutz eingegliedert sind.
Tierschutz erhält flankierende Unterstützung durch den Umwelt- und den Naturschutz. Die hier mit einbezogenen Tierschutzaspekte dienen indirekt auch dem Schutz des Tieres.
Da die Belange des Tierschutzes und des Umweltschutzes sachlich und politisch als gleichrangig zu bewerten sind, bleiben Divergenzen zwischen Tierschutz und Umweltschutz erfreulicherweise eine Ausnahme.
Meine sehr verehrten Damen, meine Herren, das politische Zusammenwirken auf den verschiedenen Ebenen von EU, Bund und Land ist sinnvoll und unverzichtbar. Die Landesregierung hat bisher gezeigt, dass sie in der Lage ist, ihre eindeutige und politisch entschlossene Haltung auch in den Gremien des Bundes und der EU zur Geltung zu bringen.
Die Landesregierung hat mit dem Tierschutzbericht 2002/2003 ein Dokument vorgelegt, welches Bemühen und Erfolg im Tierschutz gleichermaßen widerspiegelt. Die FDP kann diesem Bericht mit gutem Gewissen zustimmen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Der Tierschutz ist natürlich auch in Rheinland-Pfalz ein wichtiger Faktor im Ehrenamt. Ich glaube, viele Menschen, die ehrenamtlich engagiert sind, sind im Tierschutz engagiert.
Ich glaube, ohne die Ehrenamtlichen könnten wir den Tierschutz überhaupt nicht gewährleisten. Das geht von dem Schutz der Haustiere weiter über den Schutz beispielsweise und das Engagement bei den Tieren, die in den Tierheimen leben müssen, die ausgesetzt worden sind, und bei dem Schutz von Tieren überhaupt, zum Beispiel bei Tiertransporten.
In diesem Bereich sind viele Leute aktiv und machen auch auf das Elend der Tiere aufmerksam. Ich glaube, deswegen ist es ganz wichtig, das Ehrenamt beim Tierschutz in den Vordergrund zu stellen, meine Damen und Herren.
Wir wollen deswegen auch weiterhin das Ehrenamt und den Tierschutzbeirat unterstützen. Ich denke, dies sind sehr sinnvolle Einrichtungen; denn die Regierung und die Kontrollorgane des Staates allein können den Tierschutz nicht so gewährleisten, wie er durch die ehrenamtliche Arbeit gewährleistet wird.
Dies vorausgeschickt, will ich drei Themen kurz ansprechen, die wir heute bestimmt nicht vollständig diskutieren können. Das erste Thema hat Herr Dr. Geisen bereits angesprochen. REACH, die neue EU-Chemikalienverordnung, erfüllt uns, was den Tierschutz anbelangt, alle mit Sorge, auch wenn wir uns für den verstärkten Schutz vor Chemikalien und den verstärkten Test bei Chemikalien einsetzen. Dennoch müssen wir aufpassen, dass in diesem System nicht viel mehr Tiere sterben müssen. Deswegen glaube ich, es ist wichtig
das wird auch nachverhandelt werden –, dass bei den Testtieren nicht doppelt getestet wird, sondern die einzelnen Chemikalien von verschiedenen Herstellern gemeinsam getestet werden, dass also nicht unsinnige Tiertests stattfinden müssen und deswegen auch nicht unsinniges Leid über die Tiere gebracht wird, egal, ob es nun Mäuse oder Menschenaffen sind.
Ich glaube, es gibt Ansätze, die wir verfolgen können, dass es beispielsweise nur eine Firma gibt, die ein bestimmtes Präparat testet, und sich andere Firmen anschließen, dass beispielsweise der Marktführer diese Präparate testet, sodass unnötige Tests vermieden werden können. Allerdings sind wir noch nicht so weit, Tests ganz auszuschließen. Wir sind dabei, Tests beispielsweise durch Zellentests zu ersetzen, sodass nicht die Tiere insgesamt getestet werden müssen. Aber natürlich sind immer noch EU-weit Tiertests vorgeschrieben. Wir wollen nur vermeiden, dass es eine Verdoppelung gibt, und ich glaube, das können wir auch vermeiden. Da ist kein Firmengeheimnis davor.
Bei der Verbandsklage sind wir anderer Auffassung als manch andere Partei in diesem Hause. Die Verbandsklage ist ein entscheidender Baustein für die Tierrechte; denn natürlich können die Tiere nicht selbst klagen. Auch die Tierbesitzer werden nicht klagen, wenn sie ihre Tiere falsch behandeln. Irgendjemand muss diese Klage übernehmen.
Deswegen ist die Verbandsklage der Tierschutzorganisationen entscheidend. Ich glaube auch nicht, dass Tierschutzorganisationen damit Schindluder treiben werden. Der Missbrauch eines solchen Klagerechts wird zumindest nicht größer sein als in anderen Bereichen auch. Deswegen glaube ich, wir sollten uns als Land und als Parlament dafür einsetzen, dass Tiere nicht nur formal Rechte genießen können, sondern dass solche Rechte auch umgesetzt und eingeklagt werden können. Es nützt dabei wenig, wenn wir den Tierschutz in die Verfassung aufnehmen, aber dann nicht dafür sorgen können, dass es insgesamt zu einem Klageweg und zu einem Klagerecht kommen kann, sodass es auch vor Gericht zu Verhandlungen kommen kann und das umgesetzt werden kann, was in den Gesetzen steht, meine Damen und Herren.
Wir haben schon massiv und häufig über das Töten von Tieren durch die Jagd gesprochen. Ich meine nicht die Wildschweine und die Rehe, die auch zum Schutz des Waldes und zur Vermeidung weiterer Schäden in der Landwirtschaft getötet werden müssen. Herr Dr. Geisen, Sie hatten das angesprochen. Der Besatz ist einfach zu hoch. Deswegen lehnen wir die Jagd nicht gänzlich ab. Aber beispielsweise die Jagd auf die Rabenvögel, über die wir schon häufig diskutiert haben, geht immer weiter. Wir haben einmal die Zahlen zusammengerechnet: Inzwischen wurden weit über 100.000 Tiere geschossen.
Weit über 100.000 Elstern und Rabenkrähen wurden geschossen, ohne dass es einen bemerkenswerten Rückgang in der Population gibt. Das heißt, es ist genau das eingetreten, was wir schon immer gesagt haben: Man kann den einen oder anderen Bestand natürlich dezimieren, aber er wird sich immer wieder erholen. Das heißt nicht, dass dadurch in der Landwirtschaft weniger Schäden verursacht würden. Die Schäden waren ohnehin äußerst gering. Der Bestand erholt sich einfach. Es gibt eine neue Brut, es gibt mehr Aufzucht, und es gibt genau den gleichen Schaden wie zuvor. Die Jagd auf diese geschützten Tiere ist daher nicht sinnvoll.
Meine Damen und Herren, hunderttausend zusätzliche Tiere, die innerhalb von fünf Jahren geschossen wurden, sind zum Teil 20 %, 30 % oder 40 % der Population, die sich dann aber doch wieder erholt. Das muss man sich einmal vor Augen führen. Ob die Bejagung dieser Tiere sinnvoll ist, die nur wenig oder so gut wie keinen Schaden verursacht haben, sollte man sich neu überlegen, und darauf sollte im Ministerium auch entsprechend reagiert werden, meine Damen und Herren.
Erfreulich ist, dass die Tierversuche in Rheinland-Pfalz insgesamt zurückgegangen sind. Allerdings ist angekündigt, dass es ein neues Tierversuchslabor an der Universität in Mainz geben soll. Das hat viele wachgerüttelt. Einerseits kämpfen wir dafür, dass Tierversuche reduziert werden, aber andererseits soll es eine große Einrichtung geben. Die Befürchtung besteht nun allerorten und auch bei den Tierschützern sehr stark, dass es zu einem sehr starken Anstieg der Tierversuche in Rheinland-Pfalz kommen wird. Wir hoffen, dass dies vermieden werden kann. Wir wollen auch nicht, dass solche Tierversuche durch Landesmittel unterstützt werden. Inzwischen ist geplant, dass erhebliche Landesmittel in diese Einrichtung fließen sollen. Von daher ist Zurückhaltung geboten. Bitte überdenken Sie noch einmal, ob Sie tatsächlich eine solche Einrichtung in Rheinland-Pfalz, in Mainz, unterstützen wollen.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Verbesserung des Tierschutzes war und ist für die Landesregierung eine politische Herausforderung, der wir uns kontinuierlich und konsequent stellen. Unsere Politik macht dies deutlich. Ich denke, der vorgelegte Tierschutzbericht, der in einem Zwei-JahresRhythmus dargestellt wird, macht dies ebenfalls deutlich.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, Sie wissen selbst, dass Rheinland-Pfalz den Tierschutz in der Landesverfassung sehr früh verankert hat. Gleichermaßen haben wir auch immer auf eine Ergänzung des Arti
kels 20 a des Grundgesetzes gedrängt, um die Staatszielbestimmung „Tierschutz“ zu verankern. Dies konnte tatsächlich 2002 mit einer großen Mehrheit umgesetzt werden.
Es ist ein Erfolg für den Tierschutz, weil wir davon ausgehen, dass er die Rechtsprechung und die Praxis nachhaltig positiv im Interesse der Tiere verändern wird.
Um ein anderes Beispiel zu nennen – ich kann aus dem letzten Berichtszeitraum nur einige exemplarisch herausgreifen –, Sie wissen sehr gut, dass der Ministerpräsident selbst, unterstützt durch den Kollegen Bauckhage, in der langen und schwierigen Debatte um die Neufassung der Legehennenhaltungs-Verordnung oder auch bei den Tiertransportzeiten ein klares Bekenntnis zu mehr Tierschutz und für verbesserte Haltungsbedingungen abgegeben hat. Sie wissen auch, dass RheinlandPfalz in einem Themenfeld, welches wesentlich zu dem schließlich breiten politischen Konsens für die Grundgesetzänderung geführt hat, nämlich beim Thema des Schächtens, zu einem sehr frühen Zeitpunkt eine Politik definiert hat, die sich darum bemüht, in sehr strikter Interpretation des viel kritisierten Urteils des Bundesverfassungsgerichts den Belangen des Tierschutzes Rechnung zu tragen. Dies ist, wie es sich gezeigt hat, mit Erfolg geschehen. Wir waren auch vor anderen Bundesländern dabei, über eine Handlungsanleitung den nachgeordneten staatlichen Behörden eine Möglichkeit der Intervention zu geben, die dazu geführt hat, dass im letzten Jahr keine einzige Ausnahmegenehmigung für das Schächten in unserem Land erteilt werden musste.
An dieser Stelle möchte ich mich ausdrücklich für das große Engagement und die große Diskussionsbereitschaft ehrenamtlicher Mitglieder des Tierschutzbeirats bedanken. Insbesondere für diese Zusammenarbeit bin ich sehr dankbar. Um ein Beispiel aus der Vergangenheit zu nehmen: Bereits vor eineinhalb Jahren haben wir zusammen mit dem Tierschutzbeirat eine sehr breite Diskussion geführt, welche Konsequenzen die Änderung des Grundgesetzes für den Tierschutz haben kann. Wir sollten uns nicht vorrangig und vorzeitig auf einen der Adressaten der Grundgesetzänderung, nämlich auf den Gesetzgeber, fixieren. Das sage ich ganz bewusst.
Vielmehr sind selbstverständlich auch die Verwaltungen und vor allen Dingen die Rechtsprechung in die Pflicht genommen, diese Verfassungsänderung der Staatszielbestimmung umzusetzen. Ich habe den Eindruck, dass sich tatsächlich etwas bewegt.
Nehmen Sie nur eine jüngste Entscheidung des Landgerichts Essen, bei der in der Frage der Behandlung eines Hundes ganz eindeutig in der Rechtsgüterabwägung dem Tierschutz der Vorrang eingeräumt worden ist.
Es gibt ein zweites Beispiel, nämlich in der Frage der Genehmigung von Versuchstieren. Bereits im August 2003 hat das Verwaltungsgericht entschieden, dass wesentlich mehr als nur eine Plausibilitätskontrolle möglich ist, wenn es darum geht, Tierversuche zu genehmigen, und durchaus auch Prüfrechte tieferer Art dabei möglich und notwendig sind.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir haben zunächst bei der Legehennenhaltungs-Verordnung Erfolge gehabt, was ich dargestellt habe. Nichtsdestotrotz haben einige Bundesländer im August letzten Jahres versucht, in Verbindung mit der zweiten Änderungsverordnung zur Änderung der TierschutznutztierhaltungsVerordnung, wo es eigentlich um Schweine ging, die Erfolge der ersten Abstimmung wieder zurückzudrehen. Ich darf dazu sagen, dass wir uns gegen solche Veränderungen ausgesprochen haben.
Frau Weinandy, es gibt andere Mehrheiten im Bundesrat, was Sie auch hätten darstellen sollen. Sie haben eine Mehrheit mit der Hoffnung zustande gebracht, dass die ursprünglich getroffene Entscheidung zurückgenommen wird. Ich bin der Bundesregierung ausdrücklich dankbar, dass sie der Forderung der Bundesratsmehrheit an dieser Stelle nicht nachkommt, aber angeboten hat – dies unterstützen wir –, dass in einer Arbeitsgruppe Eckwerte für eine tierschutzgerechte Legehennenhaltung zum Beispiel in Kleinvolieren – darum ging es unter anderem – erarbeitet wird.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, Tiertransporte waren ein Stichwort. Die Vorrednerinnen und Vorredner haben das aufgegriffen. Die Landesregierung setzt sich für eine absolute Begrenzung der Transportdauer für Schlachttiere und für eine amtliche Kontrolle beim Verladen schon am Abgangsort des Langstreckentransportes ein. Letzteres ist in Deutschland für internationale Transporte bereits vorgeschrieben. Wir wollen, dass dies auch Standard in der Europäischen Union wird. Leider sind die Versuche, die auch die Europäische Kommission hierzu gestartet hat, bisher an den notwendigen einheitlichen Voten europaweit gescheitert. Aber wir werden uns weiter auch für diese europaweiten Standards einsetzen.