Protokoll der Sitzung vom 10.11.2004

Ein weiterer Bereich ist nicht angesprochen, weil er auch auf Bundesseite, beispielsweise zwischen SPD und Grünen und auch zwischen verschiedenen Ländern streitig ist. Das ist die Frage, inwieweit man den Artikel 35 öffnet, um den Bundesverfassungsschutzorganen und dem Bundeskriminalamt weitergehende Rechte im Bereich des Terrorismus oder der Terrorismusbekäm pfung der internationalen Kriminalität zukommen lässt.

Ich würde Ihnen gern anbieten, dass wir darüber noch einmal reden, wenn sich eine Arbeitsgruppe, die wir in der letzten Sitzung letzte Woche eingesetzt haben, weil das Thema schon verworfen war, weil es als nicht lösbar galt, aber dann in der Diskussion in der Kommission doch Ansätze gefunden worden sind, es möglicherweise zu lösen, konstituiert hat. Da arbeitet eine Kommission dran. Das müssen wir uns noch einmal anschauen, welche Lösungen die erbringt.

Möglicherweise unter verfassungsrechtlichen Lösungen, die einen Informationsaustausch sicherstellen – Herr Kollege Bruch, da hat es ja wohl richtige Probleme gegeben –, und die im internationalen Bereich, im Vorfeld, im präventiven Bereich dann Klarheiten schaffen.

Das überschaue ich einfach nicht, wie das im Einzelnen aussehen soll. Da muss man die genauen Vorschläge haben, die die Kommission noch machen wird, und sie dann abklopfen auf Praktikabilität, Zuständigkeit, aber auch auf die spannende Frage der Gewaltenteilung.

An dieser Stelle haben die Mütter und Väter des Grundgesetzes ein bewusstes Zeichen der Gewaltenteilung und der Zuständigkeiten gesetzt. Damit müssen wir auch entsprechend sorgfältig umgehen.

(Beifall des Abg. Dr. Schiffmann, SPD)

1946/1947 war die Situation eine andere als heute in der internationalen Kriminalität. Das muss man auch gelten lassen als Prüfungskriterium, glaube ich, aber ich wäre dankbar, wenn wir da noch einmal einen Meinungsaustausch beibehalten könnten, bevor wir uns verorten und letztlich Position beziehen.

Wenn Sie diese beiden Kataloge betrachten, werden Sie darauf kommen, dass ein Restbereich übrig bleibt, der nach wie vor in der konkurrierenden Gesetzgebung wäre, sehr viel weniger, aber ein Restbereich, wo man sich nach Entwicklungen in der Republik vorstellen kann, dass das die Länder regeln, dass aber durchaus auch der Bund sagen kann: „Jetzt ist ein allgemeines Interes

se entstanden, und deshalb ziehen wir die Kompetenz an uns.“

Da ist der Bereich der öffentlichen Fürsorge, Kriegsschäden und Wiedergutmachung genannt – das sind, wie wir hoffen, für alle Zeit auslaufende Themen –, aber auch die Themen Ausbildungsbeihilfen und Förderung der wissenschaftlichen Forschung, Recht der Enteignung, Überführung von Grund und Boden, von Naturschätzen in Gemeineigentum, Gemeinwirtschaft, Wohnungswesen, wirtschaftliche Sicherung der Krankenhäuser, Hochsee- und Küstenschifffahrt, mit einer Einschränkung.

Straßenverkehr- und Kraftfahrzeugwesen, Schienen, Bahnen und Bundeseisenbahnen, Bergbahnen und das Thema Staatshaftung. An dieser Stelle muss dann darüber noch einmal geredet werden, wie gesagt, wie Konflikte auflösbar wären, entweder klassisch oder durch ein neues Verfahren, das man erfindet.

Ich glaube, im Zweifelsfall sollte man an dieser Stelle, in diesem verengten Bereich, bei dem bewährten – durchaus bewährten in vielen Bereichen; es ist nicht alles so streitig, wie immer getan wird – Vermittlungsverfahren bleiben. Da muss aber sicher über den Artikel 72 und seine Ausgestaltung noch einmal geredet werden.

Ein Wort, ich sagte es, zur Steuerkompetenz. Da geht der Bund sehr weit. Er tut es, wie ich fürchte, auch in der Gewissheit, dass dort die Länder alles andere als beieinander sind.

Der Bund sagt, er kann sich sehr gut vorstellen, dass weitgehende Gesetzgebungsrechte im Steuerbereich bei reinen Ländersteuern nach Artikel 106 Grundgesetz auf die Länder übertragen werden.

Die Länder müssen sich dann natürlich in das Gesamtgefüge einbinden. Es ist klar, dass dies, soweit es Verbundsteuern sind, aus den Finanzausgleichsregelungen herausgenommen werden muss. Es ist klar, dass es direkt zufließt, wenn man es selbst machen kann.

Dort sind ein paar Punkte genannt, die für Länder, die nicht so finanzstark sind, dass sie im Zweifelsfall einen Wettlauf nach unten durchstehen könnten, nicht ohne sind. Dort ist die Vermögensteuer genannt, die jedoch in Deutschland nicht erhoben wird. Das ist im Moment zumindest theoretisch. Es ist aber auch die Erbschaftund Schenkungsteuer, Verkehrssteuer, die Feuerschutz-, die Grunderwerb-, die Rennwett-, die Lotterieund die Versicherungsteuer genannt. Ich denke, man muss darüber reden können. Das ist für finanzstarke Länder eine sehr reizvolle Angelegenheit, aber für andere ein zweischneidiges Schwert. Ich wäre sehr dankbar, wenn Sie uns – Herrn Kollegen Mertin, mir und der Landesregierung insgesamt – für die weiteren Beratungen klar Ihre Meinung sagen würden. Dies muss nicht wie aus der Pistole geschossen geschehen. Das erwarte ich nicht. Auch ich habe die Vorschläge erst seit einer halben Stunde auf dem Tisch liegen. Wir müssen aber unsere Position diesbezüglich bestimmen; denn der Boden, auf dem wir uns bewegen, schwankt.

Weiterhin geht es dem Bund darum, die Versicherungsteuer in der Ertragshoheit auf die Länder zu übertragen und die Kraftfahrzeugsteuer und die Biersteuer an den Bund zu übertragen. Herr Kollege Mittler sagt mir, das gibt sich in etwa, und die Finanzminister führen eine Diskussion um einen zweimal fünfjährigen Ausgleichszeitraum, in dem entsprechende Ausgleiche, die aktuell unter Umständen auch aus Schwankungen entstehen können, vorgenommen werden können. Auch das muss noch entschieden werden. Wenn dies für uns einigermaßen finanzneutral ist, denke ich, ist es im Interesse der Entflechtung durchaus kein unspannender Gedanke.

Weiterhin ist die Frage der Transparenz und der Effizienz angesprochen worden. Dort bin ich wieder sehr hellhörig, muss ich sagen. Der Bund sagt: „Wir haben eine Mischverwaltung“, und begründet zu Recht, wissend, dass dies keine falsche Behauptung ist, dass es Länder gibt, die Wirtschaftsförderpolitik auch darin sehen, dass sie das Steuerrecht sehr unterschiedlich intensiv vollziehen. Das kann nicht sein. Man kann immer über die Berechtigung eines Steuertatbestandes reden. Aber man kann nicht darüber reden, dass ein Land nicht so genau hinschaut. Dies ist eine berechtigte Kritik seitens des Bundes.

Aber es gibt eine zweite Sorge, die ebenfalls nicht unberechtigt ist, nämlich dass sich 17 Steuerreferenten auch über Detailfragen des Steuerrechts und nicht über Steuernachlassmöglichkeiten unterhalten wollen. Bis dies geklärt ist, ist uns eine Ansiedlungsentscheidung zwischen Deutschland oder woanders an der Nase vorbeigegangen. Auch darin müssen wir sicherlich in den Entscheidungen vorankommen. Ich glaube, dass mehr Bundeskompetenz hinsichtlich der Auslegung und Anwendung von Tatbeständen richtig wäre.

Darüber, ob deswegen die gesamte Steuerverwaltung auf den Bund übertragen werden sollte, habe ich meine Zweifel. Ich führe darüber einen heftigen Streit mit dem meiner Partei angehörenden Bundesfinanzminister und mit dem Kanzleramt. Das will ich nicht verschweigen. Ich bin momentan einer der Letzten, die dagegenhalten, da ich davon überzeugt bin, dass – die Fragen, die ich soeben angesprochen habe, einmal vor die Klammer gezogen – wir hinsichtlich der inneren Organisation unserer Steuerverwaltung, beispielsweise mit dem Konzept „Finanzamt 2010“ und mit all den elektronischen Maßnahmen zielgenauer waren und für unser Land und seine Struktur bessere Entscheidungen getroffen haben, als sie in Berlin selbst bei gutem Willen, den ich nicht absprechen will, getroffen werden können. Ich hätte eben Zweifel daran, ob am Ende in Berlin unter dem Aspekt der Demographie einmal eine Entscheidung dahin gehend getroffen würde, in Pirmasens ein Finanzamt zu belassen, um damit auch einen Zweck zu erfüllen, der über den reinen Vollzug der finanzwirtschaftlichen Aufgaben hinausgeht. Deshalb wollen wir noch ein wenig darum ringen, ob man die Dinge nicht besser regeln kann, ohne die gesamte Kompetenzverschiebung hinzunehmen.

Ich möchte eine letzte Bemerkung zu den Gemeinschaftsaufgaben machen. Dabei hat sich der Bund noch fein herausgehalten. Ich glaube, dass wir an die eine oder andere Sache durchaus herangehen könnten, auch

an den Bereich des Hochschulbaus bei einer Entflechtung der Forschungsförderung, wobei Großanlagen sowie Anlagen innerhalb der Universitäten eindeutig in der Kompetenz des Bundes bleiben sollten, während die normalen Forschungsanlagen in der Kompetenz der Länder liegen könnten. Das hängt natürlich auch davon ab, wie wir uns bei der Entflechtung der Finanzierung bewegen. Dabei haben wir schon versucht, uns gegenseitig ein wenig über den Tisch zu ziehen.

Eine Mehrheit der Länder, an der wir nicht beteiligt waren, da man nicht immer allzu vordergründige Sachen mitmachen darf, bestimmt einen Referenzzeitraum von 1996 bis 2000. Darauf muss der Bund die Kohle rüberschieben. Der Bund verlegt umgekehrt den mittelfristigen Finanzplanungszeitraum nach vorn, und dabei werden die Mittel vor dem Hintergrund der defizitären Entwicklung der Haushalte deutlich zurückgeschrieben. Wir müssen uns dabei entweder bewegen, oder es ist bei der Entflechtung nichts möglich; denn hinterher ein alleiniges Recht zu haben, aber kein Geld, um es auch auszufüllen, ist nicht vertretbar, wobei es in diesem Zusammenhang die neuen Länder noch unendlich schwerer hätten als wir.

In dieser Entflechtungsüberlegung wird der Agrarbereich in Erwägung gezogen. Es besteht Einvernehmen, dass es nicht der Küstenschutz sein kann. Die Länder haben den Bereich des Hochwasserschutzes oder der Hochwassergefährdung in diese Küstenschutzgemeinschaftsaufgabe mit einbezogen. Ob dies so kommt, wage ich aufgrund der Finanzentflechtungen, die im Moment zumindest nicht erkennbar sind, nicht vorherzusagen.

Ich komme zu dem, was Artikel 23 des Grundgesetzes, nämlich Europa, angeht. Herr Kollege Dr. Schiffmann, das ist schon eine schwierige Ecke. Es ist zweifelsfrei richtig, dass wir es so schlecht nicht könnten, wenn wir die Kompetenz wahrnehmen. Im Bereich der Medien tun wir dies. Ich habe auch ganz persönliche Erfahrungen darin, diese Aufgabe im Kulturministerrat wahrzunehmen. Aber wir müssen ehrlicherweise sehen, wir fordern die Möglichkeiten des Artikels 23 Abs. 6 derzeit nicht in vollem Umfang ein. Viele Dinge machen wir einfach nicht. Wir lassen sie den Bund machen, obwohl wir zuständig wären. Das betrifft die große Mehrzahl der Dinge.

Wenn dann die konkurrierende Gesetzgebung so aufgegliedert wird, dass ein Großteil des Katalogs – ich habe Ihnen die Angebote genannt – reines Länderrecht wäre, bedeutet dies natürlich, alles, was korrespondierende Europazuständigkeiten sind, wäre ebenfalls in der Entscheidungsbefugnis der Länder.

Wir müssen ernsthaft darüber nachdenken, ob wir das leisten können, ob wir dies hinsichtlich der Koordination zwischen 16 Ländern in diesen Bereichen bei hunderten von Detailvorschriften, die gemacht werden müssen, leisten können. Ich denke, darüber muss man ernsthaft nachdenken. Uns nur ein Recht zu erhalten, das wir nicht ausfüllen können, ist auch nicht unproblematisch.

Ich sage ganz offen, ich verstehe den Bund insoweit, als er sagt, wir müssen in Brüssel, in Straßburg oder wo der

Ministerrat tagt, mit einer einigermaßen geschlossenen deutschen Position auftreten.

(Dr. Schiffmann, SPD: Die haben sie oft selbst nicht!)

Ja, klar. Sie haben sie oft selbst nicht, aber machen wir uns nichts vor: Zwischen 17 Ländern zu koordinieren, ist noch wesentlich schwieriger. Wir müssen darüber nachdenken, einen Kompromiss abzugleichen, der am Tag zuvor in nächtlichen Verhandlungen gefunden wurde, um am nächsten Tag im Ministerrat nicht handlungsunfähig zu sein.

Dänemark hat sich eine solche Krücke geschaffen. Aufgrund eines Referendums haben sie für alles den Parlamentsvorbehalt. Für jedes Detail, das die dänische Regierung macht, gibt es einen Parlamentsvorbehalt mit der Folge, sie spielen in Brüssel keine Rolle mehr, weil sie nie mitverhandeln können. Sie sind kein Partner. Sie sind keiner, der sagt, jetzt lege ich einmal etwas auf die Waagschale und dafür bekomme ich woanders etwas. Das läuft doch so. Sie sind weitgehend außen vor. Das müssen wir als Bundesrepublik Deutschland mit bedenken.

Wenn die Bundesrepublik Deutschland dort kein Pfund mehr wäre, hätte das andere Wirkungen für die Gemeinschaft insgesamt, als wenn es Dänemark wäre, bei allem Respekt vor den Dänen.

Ich glaube, wir müssen wirklich noch sehr vertieft darüber nachdenken, wie wir diese Geschichte miteinander regeln. Kein Mensch gibt gern Rechte auf, das ist völlig klar. Die Argumente, die von Ihnen, Herr Kollege Grimm, und von Ihnen, Herr Kollege Schiffmann, und anderen genannt worden sind, sind auch meine Argumente. Aber wir müssen noch einmal die Waagschale in Bewegung setzen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich muss noch einen Punkt ansprechen, Entschuldigung. Es tut mir Leid, aber wenn wir da Mist bauen, haben wir für viele Jahrzehnte richtig Mist gebaut. Ich möchte mir zumindest nicht vorhalten müssen, dass wir nicht alle Möglichkeiten des Dialogs auch mit den Verantwortlichen in diesem Land genutzt hätten. Anzusprechen ist noch der Streit um einen nationalen Stabilitätspakt.

Ich sage Ihnen offen, da wir nicht in einer Mehrheit sind, außer in großer Übereinstimmung mit NordrheinWestfalen, glaube ich, wir können eine Argumentation als Länder nicht durchhalten, dass wir sagen, wir wollen jetzt Kompetenzen bis hin zu eigener Steuerrechtskompetenz. Die Diskussion habe ich angesprochen. Es wurde hier diskutiert. Wenn dann aber die Stabilitätskriterien infrage gestellt werden, dann sagen wir. Damit haben wir nichts zu tun, das geht uns überhaupt nichts an.

Oder wir sagen, wir wollen einen großen zusätzlichen Katalog als eigene Zuständigkeit der Länder, die wir auch selbst in Brüssel vertreten wollen, aber wenn das

Ding dann nicht rechtzeitig in Deutschland umgesetzt ist und ein Bußgeld kommt, dann sagen wir: Das geht uns nichts an, das soll der Bund machen. – Ich glaube, das kann man nicht ernsthaft aufrechterhalten. Deshalb denke ich, wir müssen eine solche Regelung miteinander finden.

Es liegt ein Vorschlag vor, Artikel 104 a mit einer Nummer 6 zu ergänzen und die gemeinschaftliche Zuständigkeit zu beschreiben. Ich glaube, dass es dann eine unterverfassungsrechtliche Vereinbarung geben muss. Da hat der Bund natürlich das größere Paket zu tragen, Stichwort „Sozialversicherungsträger“ usw. Dass wir aber sagen, das geht uns gar nichts an, zahle du nur, und wir verweigern uns im Zweifelsfalle, ich glaube, das kann man nicht ernsthaft durchhalten.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bitte um Entschuldigung, dass meine Rede viel länger geworden ist, als ich es eigentlich gewollt habe. Ich glaube aber, dass die Fragen damit auf dem Tisch sind, auch sehr aktuell, über die wir in den nächsten Wochen reden müssen. Wir bieten gern an, dass wir entweder im Parlament weiter debattieren – wir haben schon über umfassende Dinge von nicht weniger Tragweite debattiert – oder dass wir entsprechend den Vertretern der Fraktionen zur Verfügung stehen und versuchen, vor dem 17. Dezember, wenn es denn überhaupt dieses Datum wird, was wir auch alle noch nicht so definitiv wissen, eine Runde drehen, in der man sich austauscht, um soweit es eben geht mit einer abgesicherten Position oder mit dem Wissen um Positionen in die weiteren Gespräche hineinzugehen.

Vielen Dank.

(Beifall im Hause)

Als weitere Gäste im Landtag begrüße ich Mitglieder des CDU-Gemeindeverbandes Nassau. Herzlich willkommen im Landtag!

(Beifall im Hause)

Meine Damen und Herren, aufgrund der Redezeit des Herrn Ministerpräsidenten hat jetzt jede Fraktion noch eine Redezeit von neun Minuten. Ich bitte um Wortmeldungen, wenn noch solche vorhanden sind.

(Dr. Gölter, CDU: Der wird erschlagen werden!)

Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen mehr. Wir kommen nun zur Abstimmung über den vorliegenden gemeinsamen Antrag aller vier Fraktionen, Modernisierung der bundesstaatlichen Ordnung zum Erfolg führen – Drucksache 14/3566 – betreffend. Wer diesem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Ich stelle einstimmige Annahme fest. Für heute haben wir dieses Thema dann abgeschlossen.

Ich rufe Punkt 4 der Tagesordnung auf:

Landesgesetz zur Änderung des Brand- und Katastrophenschutzgesetzes (LBKG), des Rettungsdienstgesetzes (RettDG) und anderer Vorschriften Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 14/3502 – Erste Beratung

Es ist eine Redezeit von fünf Minuten pro Fraktion vereinbart worden.

Ich erteile Herrn Staatssekretär Bruch das Wort.