Protokoll der Sitzung vom 14.12.2004

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wir wollen – das ist der letzte Punkt, den ich aufgreifen will – aber auch im originären Naturschutz noch einmal mehr Geld zur Kartierung unserer wertvollen Gebiete einsetzen. Wir haben immer wieder gemerkt, dass im

originären Naturschutz, und zwar im Ankauf und in der Pflege von Schutzgebieten und in der originären Grundlagendatensammlung, die Ansätze zurückgehen. Wir wollen nicht, dass diese Ansätze permanent zurückgehen. Sie sind Jahr für Jahr zurückgegangen.

Wir wollen diese auf dem alten Niveau belassen, und zwar nicht, weil wir demgegenüber treu dastehen, sondern es eine Notwendigkeit ist, Grundlagendaten zu sammeln, sonst können wir die entsprechenden Beschlüsse nicht umsetzen und haben nicht die Fakten, mit denen wir argumentieren können. Notwendig ist auch, mehrere Grundstücke anzukaufen, weil manchmal Naturschutz auch dadurch funktioniert, dass man bestimmte Teile der Landschaft aus der Nutzung herausnimmt.

Vielen Dank.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Für die FDP-Fraktion erteile ich Herrn Abgeordneten Hohn das Wort.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wenn man mit knappen Mitteln erfolgreiche und in die Zukunft gerichtete Politik machen will und es mit einem Haushalt zu tun hat, der eine Mehrzahl komplexer und ganz unterschiedlicher Politikfelder mit schwierigen Aufgabenbereichen enthält, muss man innovative Ideen und Phantasie haben, aber auch eindeutige politische Prioritäten setzen, entsprechende Entscheidungen treffen und diese auch umsetzen.

Meine Damen und Herren, es kommt selten vor, dass ich dem Kollegen Braun, wenn es um Umweltpolitik geht, Recht gebe, aber seine Einschätzung zu dem Beitrag des Kollegen Licht, der von einem Armutszeugnis sprach, kann ich voll und ganz unterstützen.

(Beifall der FDP und der SPD – Zuruf des Abg. Licht, CDU)

Herr Kollege Licht, wenn Sie Parteitagsbeschlüsse zitieren, müssten doch gerade Sie wissen, wie das mit Parteitagen ist.

(Beifall der FDP und der SPD)

Es gibt Landesparteitage, die tun sich bei der Findung ihres Spitzenkandidaten schwer. Die müssen vorher noch eine Mitgliederbefragung durchführen, um nicht hinterher baden zu gehen.

(Zuruf des Abg. Dr. Altherr, CDU)

Herr Kollege Licht, das war sehr dürftig, was Sie vorgetragen haben.

(Unruhe im Hause)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, den Haushalt des Einzelplans 14 kann man mit Recht als einen Nachhaltigkeits- und Investitionshaushalt bezeichnen. Eine weitere Besonderheit dieses Haushalts besteht in der Intensität der Einbindung in internationale Rahmenvorgaben der Europäischen Union – das wurde auch schon vom Kollegen Stretz betont –, welche die rheinlandpfälzische Landesregierung umsetzen muss.

Beispiele dafür sind die NATURA-2000-Gebiete, das Veterinär- und Lebensmittelrecht, das Chemierecht und die Wasserrahmenrichtlinie.

31 % der Gesamtausgaben entfallen auf Investitionen. Das sind 87 Millionen Euro. Es fällt nicht leicht, im Haushalt des Umweltministeriums die für alle Einzelpläne geltende Effizienzrendite von rund 1,8 % zu erwirtschaften. Das Personalkorsett ist sehr eng, und die Wiederbesetzungssperre muss auch in 2005 aufrechterhalten werden.

Unsere Fraktion trägt diese Maßnahme mit, gibt aber zu bedenken, dass in dem einen oder anderen Fachbereich des Ministeriums eine wirklich sehr enge Personalausstattung vorliegt.

Meine Damen und Herren, ich möchte mich einigen konkreten Bereichen zuwenden, so der Energiepolitik, insbesondere wenn es um erneuerbare Energien geht.

Die Energiefrage ist in der jüngsten Zeit zu einer Schicksalsfrage für die gewerblichen Nutzer geworden. Wir haben das heute Morgen schon eingehend diskutiert. Sie nimmt aber auch im privaten Sektor zunehmend eine Schlüsselrolle ein. Die Gründe dafür sind bekannt:

undurchsichtige Förder- und Bereitstellungspolitik des Öls, – stark ansteigende Preise, die befürchten lassen, dass sich Energie zu einer Konjunkturbremse entwickeln könnte und – weltweit rasant steigender Energieverbrauch.

Meine Damen und Herren, Energie ist nach den Arbeitskosten der größte Kostenfaktor in der Wirtschaft. Die prognostizierte Kostenentwicklung bei der Energie ist sehr problematisch zu beurteilen. Das Bestreben uns erer Partei ist deshalb darauf gerichtet, einseitige Abhängigkeiten von begrenzten Energieressourcen, die noch dazu zu einem großen Teil in politisch sensiblen Regionen lagern, zu vermindern.

Meine Damen und Herren, unsere Fraktion unterstützt grundsätzlich regenerative Energien und ihre ordnungspolitisch vertretbare Förderung.

(Beifall der FDP und der SPD)

Sowohl die Erschließung aller Potenziale der erneuerbaren Energien als auch eine umfassende Energieeinsparung und Effizienzsteigerung hält die FDP-Fraktion für wesentliche Voraussetzungen, um den Bedürfnissen einer wachsenden Weltbevölkerung nach Energie entsprechen zu können.

Durch die grüne Umweltpolitik in Berlin ist die Gleichrangigkeit der Ziele Wirtschaftlichkeit, Versorgungssicherheit sowie Umwelt- und Sozialverträglichkeit verloren gegangen.

(Beifall der FDP)

Meine Damen und Herren, Markt und Wettbewerb müssen wieder greifen. Staatliche Regulierungen und Subventionen gehören ausnahmslos auf den Prüfstand. Ein Glaubensbekenntnis der FDP lautet: Energie ist Standortpolitik.

Deshalb fördert Wirtschaftsminister Bauckhage den weiteren Ausbau von effizienteren regenerativen Energien.

Herr Kollege Braun, es wäre besser, wenn Sie beherzigen würden, dass Ökologie nicht ohne Ökonomie funktionieren kann. Darüber haben wir schon sehr häufig diskutiert. Jeder Euro, den Sie zum Teil für Ihre ökologischen Ideologien ausgeben wollen, muss erst verdient werden.

(Zuruf des Abg. Dr. Braun, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Doch, ich habe sehr gut zugehört. Herr Minister Bauckhage hat heute Morgen schon einmal versucht, Ihnen zu erklären, dass Sie nicht auf der einen Seite gerade bei den erneuerbaren Energien und der Windenergie die Einzelprojektförderung und auf der anderen Seite über Einspeisevergütungen noch einmal eine Doppelförderung haben können. Auch die Einspeisevergütung muss letztendlich der Verbraucher bezahlen. Ich denke, deshalb sollten wir auf erneuerbare Energien mit den entsprechenden Förderbedingungen setzen, die sich letztendlich auch am Markt durchsetzen.

Meine Damen und Herren, ich greife gern noch einmal auf, was unser Fraktionsvorsitzender Werner Kuhn bereits gestern zu den Wirkungen der Umweltpolitik der Bundesregierung gesagt hat: Nicht ohne Grund wird in verschiedenen Gutachten klar, dass die Politik von Umweltminister Trittin in Berlin Deutschland jedes Jahr 0,5 % an Wirtschaftswachstum kostet.

Bei einem Gesamtjahreswachstum von ca. 1,5 % ist ein negativer Beitrag von 0,5 % viel. Er wiegt schwer und belastet unsere Volkswirtschaft und den Arbeitsmarkt.

Meine Damen und Herren, Rheinland-Pfalz ist in der glücklichen Lage, in den Bereichen der Biomasse und der Tiefengeothermie klare Standortvorteile gegenüber anderen Ländern zu besitzen, die entsprechend genutzt werden müssen. Auch das wurde von den Vorrednern unterstrichen.

Die Energie- und Förderpolitik von Wirtschaftsminister Bauckhage hat deswegen besonders die Energiegewinnung aus Biomasse und Geothermie im Blick, nicht zuletzt auch deswegen, weil diese Energieformen im Gegensatz zur Wind- und Solarenergie grundlastfähig sind und damit zuverlässige Energiequellen darstellen.

Meine Damen und Herren, ein Bereich mit besonders hoher Investitionsquote ist der Hochwasserschutz. Er ist dies trotz einer Einsparauflage von 12,4 Millionen Euro bei der Förderung der Wasserwirtschaft. Die Rückführung von Finanzhilfen bei Wasserversorgungsanlagen und bei der Abwasserbeseitigung ist politisch vertretbar, weil die Versorgung flächendeckend bereits so gut wie vollständig ist.

Trotz dieser Rückführung wird ein GesamtInvestitionsvolumen von ca. 29 Millionen Euro im Bereich des Hochwasserschutzes realisiert. Meine Damen und Herren, mit dem Haushalt der Wasserwirtschaft müssen auch die Aufgaben, die sich aus der EUWasserrahmenrichtlinie ergeben, bewältigt werden. Hier geht es zunächst um eine Bestandsaufnahme und dann um eine landesweit naturnahe Wiederherstellung der Qualität der Gewässer. In die Finanzierung dieser Aufgabe werden auch Mittel aus der Abwasserabgabe einbezogen. Der diesbezügliche Entschließungsantrag der CDU ist insoweit zwar nicht falsch, aber er geht ins Leere, weil der Inhalt des Entschließungsantrags bereits in der Planung und in der Agenda der Landesregierung vollständig enthalten ist. Aus diesem Grund wird unsere Fraktion diesen Antrag ablehnen.

Meine Damen und Herren, von großer Aktualität ist das geplante Hochwasserschutzgesetz. Dieser Gesetzentwurf wendet sich massiv gegen die Interessen zahlreicher landwirtschaftlicher Betriebe und beeinträchtigt auch die Belange vieler betroffener Kommunen. Die Landesregierung hat nach Auffassung unserer Fraktion den richtigen Standpunkt vertreten und hält mit großer politischer Konsequenz an ihrer Überzeugung fest.

Unbeschadet der grundsätzlichen Berechtigung des Gesetzentwurfs ist das Ackerbauverbot und die flächendeckende Ausweisung von Überschwemmungsgebieten unverhältnismäßig, praxisfremd, kurzum falsch. Die Erosionsgefährdungen, die als Begründung von der Bundesregierung dafür herangezogen werden, gehen an der Realität weit vorbei. Diese Regelung soll nach dem Gesetzentwurf von 2013 an wirksam werden. Meine Damen und Herren, Gott sei Dank sieht es so aus, dass der Protest aus Rheinland-Pfalz und aus anderen Bundesländern, im Übrigen auch aus Brandenburg, das Gesetzesvorhaben von Bundesumweltminister Trittin verhindern wird. Ich hoffe, es bleibt dabei, dass die rotgrüne Koalition eine Zweidrittelmehrheit im Bundesrat gegen das Gesetz im Deutschen Bundestag nicht mehr überstimmen kann.

Meine Damen und Herren, das Projekt „QuasiLandesbetrieb Landesforsten“, das im Jahr 2002 gestartet wurde, läuft Ende dieses Jahres aus. Das Experiment ist geglückt, und die Landesforstverwaltung wird ab 1. Januar 2005 als Landesbetrieb nach § 26 der Landeshaushaltsordnung geführt.

Entsprechend der spezifischen Aufgabenstellung von Landesforsten unterscheidet sich dieser Landesbetrieb wesentlich von anderen Landesbetrieben, wie zum Beispiel der LBB oder der LSV.

Er unterscheidet sich dadurch, dass der Landesbetrieb Landesforsten in der Organisation der Landesverwaltung

eingebunden bleibt und er politisch durch das Ministerium für Umwelt und Forsten geführt wird. Diese Lösung war für unsere Fraktion ein großes Anliegen, und wir sind jetzt damit zufrieden, dass in dem Konzept des Landesbetriebs Landesforsten das Herzstück der Forstverwaltung, nämlich das Gemeinschaftsforstamt, unverändert erhalten bleibt.

Unsere Fraktion begrüßt es auch sehr, dass in dem Haushalt 40 Hebungen von Planstellen von A 11 nach A 12 vorgenommen werden können und damit ein weiterer Schritt in Richtung des technischen Dienstes getan wird.

Meine Damen und Herren, im Übrigen spreche ich der Landesregierung, insbesondere Ihrem Haus, Frau Ministerin Conrad, meine Anerkennung dafür aus, dass die Umsetzung der Forstorganisation reibungslos läuft, und bei den Betroffenen auf hohe Akzeptanz stößt.

(Vereinzelt Beifall bei FDP und SPD)

Meine Damen und Herren, aus dem Wirtschaftsplan Landesforsten möchte ich nur eine Zahl herausgreifen, nämlich die Rücklage, die derzeit eine Größe von rund 26,5 Millionen Euro aufweist. In den kommenden beiden Jahren ist zwar ein gewisser Betrag zur Entnahme aus der Rücklage vorgesehen, es besteht aber die Hoffnung, die Ministerin Conrad bereits im Haushalts- und Finanzausschuss angedeutet hat, dass es sich beim Haushaltsvollzug als nicht notwendig erweisen wird, die vorgesehene Entnahme aus der Rücklage tatsächlich in Anspruch zu nehmen.

Meine Damen und Herren, gerade im Forstbereich kann man zu keinem Zeitpunkt Naturkatastrophen, Schädlingsbefall und Markteinbrüche beim Holz ausschließen. Die Rücklage dient als gute Vorsorge. Das sollte sie nach unserer Auffassung auch bleiben.