Wenn wir das geschafft haben, können wir das öffentlich-rechtliche und das private System, das gesamte duale System – ich sage es jetzt etwas pathetisch – in die Freiheit entlassen, zumindest in großen Bereichen.
Meine Damen und Herren, zu den Gebühren ist schon einiges gesagt worden. Mir ist vor allem eins wichtig. Da gab es große Aufregung – ein Sturm im Wasserglas –, wenn es um Internetradio ging. Es ist bei Gott nicht so, dass jetzt unmäßig zugeschlagen wird im Bereich von PCs und überall da, wo man tatsächlich den PC oder den Computer auch zum Radio oder auch zum Ferns ehempfang nutzen kann, sondern das sind ganz vorsichtige Gebührenerhebungen, auf die man sich da verständigt hat. Es gilt nicht für den privaten Bereich. Es ist so formuliert, dass ein Gerät in einem Betrieb zur Gebühr führt und nicht etwa so, wie es schlimme Verdächtigungen sofort hinausposaunt haben, ohne sich tatsächlich kundig zu machen.
Herr Ministerpräsident, was mir auch wehtut – das kann ich nicht verhehlen –, ist die Regelung für kleinere Hotels. In einem Land, dass auch in Zukunft touristisch ausbauen muss wie Rheinland-Pfalz, wo wir auch neue Anbieter in den Tourismus führen müssen – die werden in den seltensten Fällen mit über 50 Betten starten –, ist das einer der vielen Punkte, die diesen Menschen den Weg erschweren. Das ist bedauerlich. Vielleicht lässt sich das irgendwann – – –
Es entlastet unter 50. Nichtsdestotrotz, es bleibt ein ordentlicher Batzen übrig. Sie sagten, umgerechnet auf
das Bett ist es nicht viel, aber ich hätte mir auch eine Zimmerlösung gewünscht. Das wäre besser gewesen. Das Argument, dass es wettbewerbsverzerrend ist, trage ich nicht mit. Das ist eine Gebühr, die alle treffen wird; denn Hotelzimmer ohne Radio gibt es überhaupt nicht mehr, und Hotelzimmer ohne Fernseher sind inzwischen wohl auch nicht mehr vorzufinden. Der wettbewerbsverzerrende Effekt ist nicht gegeben. Wir werden auch über diese Dinge noch sprechen. Es ist heute die erste Lesung.
Damit ist die erste Beratung dieses Gesetzentwurfs abgeschlossen. Wir überweisen den Gesetzentwurf an den Ausschuss für Medien und Multimedia – federführend – und an den Rechtsausschuss. Gibt es dafür Einverständnis? – Ich sehe Nicken und keinen Widerspruch. Dann ist das so beschlossen.
Landesgesetz zur Änderung reise- und umzugskostenrechtlicher sowie besoldungs- und versorgungsrechtlicher Vorschriften Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 14/3722 – Erste Beratung
Es ist eine Überweisung ohne Aussprache vorgesehen. Die Fraktionen sind übereingekommen den Gesetzentwurf an den Haushalts- und Finanzausschuss – federführend – und an den Rechtsausschuss. Ist auch dafür Einverständnis vorhanden? –
...tes Landesgesetz zur Änderung des Landesgesetzes über die Notarversorgungskasse Koblenz Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 14/3753 – Erste Beratung
Auch da besteht die Absprache, den Gesetzentwurf ohne Aussprache zu überweisen. Der Überweisungsvorschlag lautet: Überweisung an den Rechtsausschuss. – Gibt es dafür Zustimmung? – Damit ist das so beschlossen.
Landesgesetz zu dem Staatsvertrag zwischen dem Land Rheinland-Pfalz und dem Saarland über die Errichtung eines gemeinsamen Mahngerichts Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 14/3754 – Erste Beratung
Auch hier besteht die Absprache, die erste Beratung ohne Aussprache durchzuführen. Der Gesetzentwurf soll
an den Rechtsausschuss überwiesen werden. Gibt es hierfür Einverständnis? – Damit ist auch das so beschlossen.
Wir sind damit am Ende der heutigen Tagesordnung. Ich lade Sie zur 87. Plenarsitzung morgen früh um 09:30 Uhr ein.