Protokoll der Sitzung vom 21.01.2005

Ich kann Ihnen das weder bestätigen noch dementieren. Ich bin aber der Meinung, dass es überhaupt keine Frage ist. Bezogen auf die nicht rauchenden Lehrerinnen und Lehrer habe ich darauf hingewiesen, dass sie zu schützen sind. Das gilt allemal für die Schülerinnen und Schüler. Ich denke, in der Runde am 25. Januar können dann, wenn es solche Problemfälle gibt, solche Grundsätze noch einmal klargestellt werden, wobei ich davon ausgehe, dass solche Dinge normalerweise in den Schulen beachtet werden. Es wäre aber eine Gelegenheit, darauf auch noch einmal hinzuweisen.

Zu einer Zusatzfrage hat Herr Abgeordneter Keller das Wort.

Frau Ministerin, wenn man über das Ziel der rauchfreien Schule einig ist, dann kann man über die Methoden reden. Bei Ihren Ausführungen ist aber nicht klar geworden, dass Sie die rauchfreie Schule wollen, wie es andere Bundesländer deutlich formuliert haben. Sie geben die Verantwortung für die rauchfreie Schule ab.

(Zurufe im Hause)

Herr Kollege Keller, würden Sie bitte eine Frage stellen!

Deshalb meine Frage: Wenn die Diskussionen vor Ort nicht ergeben, dass es eine rauchfreie Schule gibt, denken Sie dann an ein Verbot?

Herr Abgeordneter Keller, ich habe leider die Frage der Abgeordneten Frau Schäfer nicht hier liegen. Ich glaube aber, die Frage 3 lautete: Strebt die Landesregierung die rauchfreie Schule an? – Darauf antwortete ich mit dem Satz: Dieses Ziel ist aus Sicht der Landesregierung anstrebenswert. – Damit habe ich die Frage völlig eindeutig beantwortet.

(Beifall bei SPD und FDP)

Vielleicht war es einfach das Problem, dass Sie das in dem Moment nicht in den Kontext der Frage stellen konnten.

Ich komme nun zu Ihrer zweiten Frage, die Sie gestellt haben. Ich finde, ich habe sehr ausführlich deutlich gemacht, dass wir uns in dem Ziel einig sind, dass Kinder und Jugendliche vom Rauchen fern gehalten werden. Wir wollen außerdem, dass sich möglichst viele Schulen auf den Weg zur rauchfreien Schule machen. Ich habe das heute abgekürzt. In der ausführlichen Ausschussdebatte habe ich Ihnen die einzelnen Materialien und Briefe genannt, die wir zu diesem Zweck an die Schulen übersandt haben. Das habe ich heute nicht wiederholt. Insofern unterstützt die Landesregierung dieses Ziel nachdrücklich.

Das, was zum Teil in anderen Ländern gemacht wird, ist ein Gesetz, offensichtlich auch, ohne dass es vorher immer sehr ausführliche Absprachen und Beteiligungen der Betroffenen gegeben hat. Da sage ich ganz ausdrücklich, uns ist es ausgesprochen wichtig, solche Fragen mit allen an den Schulen Beteiligten zu diskutieren, weil wir der festen Überzeugung sind, dass es überhaupt nur dann umsetzbar ist.

Jetzt müssen wir doch auch einmal nicht aneinander vorbeireden. Ein Gesetz zu machen, ist das Allerleichteste. Wenn Sie aber sagen, ich delegiere das, dann ist es aber hinterher bei einem Gesetz so, dass die Leute das vor Ort jeden Tag kontrollieren müssen. Sie müssen das vor Ort auch durchsetzen. Ich meine, insofern spricht sehr vieles dafür, dass man einen fairen Weg geht, indem man miteinander diskutiert, was geeignete Maßnahmen sein könnten. Das andere wäre ein Abdrücken auf die Schulleiterinnen und Schulleiter.

(Beifall bei SPD und FDP)

Das Wort hat Frau Abgeordnete Schäfer.

Frau Ministerin, die CDU-Fraktion hatte schon im Ausschuss für Bildung und Jugend die Forderung aufgestellt, dass Sie den Dialog mit den Schulleitern führen. Zu dem Zeitpunkt waren Sie offensichtlich noch nicht damit einverstanden. Ich freue mich, dass es jetzt anders ist.

Nun meine Frage: Sind wir damit nicht ein wenig spät, wenn wir sehen, dass man in anderen Bundesländern doch sehr viel weiter ist?

Ich kann nicht erkennen, dass man in anderen Ländern sehr viel weiter ist. Sehr viel weiter wären wir nur, wenn wir die Zahl der rauchenden Kinder und Jugendlichen drastisch reduziert hätten. Ich kann nicht erkennen, dass

dieser Effekt in anderen Ländern bereits eingetreten ist. Er ist übrigens für mich die einzige Messlatte, nicht der Zeitpunkt, wann wir ein Gesetz verabschieden. Alle diese Maßnahmen sind an einem einzigen Ziel zu messen, ob es uns nämlich gelingt, die Zahl rauchender Kinder und Jugendlicher zu reduzieren.

(Beifall bei SPD und FDP)

Ich erteile Herrn Abgeordneten Wiechmann das Wort.

Frau Ministerin, welche Sanktionsmöglichkeiten sehen Sie denn, einen konsequenten Nichtraucherschutz, wie es Herr Lelle eben auch in seinem Beispiel gesagt hat, tatsächlich auch insbesondere in Lehrerinnen- und Lehrerzimmern wirksam umzusetzen, um nicht rauchende Lehrerinnen und Lehrer, wenn es in einer Schule nur ein Lehrerzimmer gibt, was häufig der Fall ist, tatsächlich vor dem Zigarettenqualm zu schützen?

Im Prinzip ist das über die Arbeitsstättenverordnung geregelt. Nach meiner Kenntnis ist es auch so, dass es für die Lehrerinnen und Lehrer, die in der Schule rauchen, ein spezielles Raucherzimmer gibt. Ich habe aber eben schon deutlich gemacht, natürlich werden wir die Runde am 25. Januar nutzen, um auch solche Punkte noch einmal zu hinterfragen. Wenn sich an Stellen noch einmal Klärungsbedarf ergeben sollte, werden wir dies selbstverständlich auch machen.

Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Keller.

Frau Ministerin, bis wann sollte Ihrer Meinung nach die rauchfreie Schule in Rheinland-Pfalz verwirklicht sein? Was machen Sie, wenn sich Schulen, wie Sie so schön formuliert haben, nicht auf den Weg zur rauchfreien Schule machen?

(Mertes, SPD: Dann werden sie geschlossen oder gesprengt!)

Wir unterstützen diese Bemühungen der Schulen seit geraumer Zeit. Ich erwähne das Material jetzt doch noch einmal. Wir unterstützen die Schulen durch das Material der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung „Auf dem Weg zur rauchfreien Schule“, die genau auf diesen

Weg setzt, dass nämlich in den Schulen eine Verständigung stattfindet, und dann auch aufzeigt, wie man das schrittweise erreicht.

Viele Schulen nutzen auch solche Materialien. Das wollen wir weiter machen.

Ich sage dazu, wir wollen die Maßnahmen sogar noch verstärken. Wir sind aktuell mit dem Ministerium für Arbeit, Soziales, Familie und Gesundheit in der Abstimmung, dass wir den Schulen weiteres Material zur Verfügung zu stellen, in dem solche Wege aufgezeigt werden.

Wie ich jetzt bereits mehrfach berichtet habe, führen wir im Übrigen am 25. Januar dieses Jahres das Gespräch mit allen Beteiligten durch. Danach werden wir entscheiden, ob es über das hinaus, was ich heute angekündigt habe, noch weitere Maßnahmen geben wird.

Gibt es noch Zusatzfragen? – Das ist nicht der Fall. Die Mündliche Anfrage ist erschöpfend beantwortet worden.

(Beifall bei SPD und FDP)

Ich rufe die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Bernhard Braun (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN), Untersuchung auf Dioxin in Freiland-Hühnereiern in Rheinland-Pfalz – Nummer 10 der Drucksache 14/3769 – betreffend, auf.

Zum gleichen Thema liegt die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Edmund Geisen (FDP), Dioxinbelastete Freilandeier – Nummer 11 der Drucksache 14/3769 – betreffend, vor. Ich stelle anheim, wie die zuständige Ministerin antworten möchte, zusammen oder nacheinander. Die Fragen werden nacheinander verlesen, zunächst von Herrn Dr. Braun, dann von Herrn Dr. Geisen.

In mehreren Bundesländern (Bayern, Baden- Württemberg, Niedersachsen) haben Kontrollen von Freiland-Hühnereiern eine zu hohe Belastung mit Dioxin ergeben. In Hessen wurden dagegen keine Besorgnis erregenden Werte gemessen. Die Berichte des Landesuntersuchungsamtes Rheinland-Pfalz 2002 und 2003 machen keine Angaben zu Untersuchungen von Hühnereiern nach Rückständen von Dioxinen.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

1. Aufgrund welcher Untersuchungen in welcher Häufigkeit ist die Landesregierung zu der Erkenntnis gekommen, dass 20 % bis 25 % der Freilandeier mit Dioxin belastet sind (Aussage von Umweltministerin Frau Conrad in „Rheinland-Pfalz Aktuell“ vom 15. Januar 2005)?

2. Welche konkreten Ergebnisse von Untersuchungen liegen für die vergangenen beiden Jahre vor?

3. Wie konkret sehen die geplanten Ausweitungen und Optimierungen der Tests aus, die die Landesregierung laut „Rheinland-Pfalz Aktuell“ vom 17. Januar 2005 jetzt vorziehen will?

4. Teilt die Landesregierung die Auffassung, dass trotz der erhöhten Dioxinwerte in manchen Freilandeiern die Käfighaltung von Hühnern keine akzeptable Alternative zur Freilandhaltung darstellt?

Soll Herr Dr. Geisen seine Frage anschließen? – Ja, bitte schön.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Erhöhte Dioxinfunde in Eiern aus Freilandhaltung bestimmen die Berichterstattung in den Medien dieser Tage. Nach Aussage des agrarpolitischen Sprechers der FDPBundestagsfraktion, Goldmann, in der „FAZ“ vom 18. Januar 2005 habe Bundeslandwirtschaftsministerin Künast die Öffentlichkeit nicht über erhöhte Dioxinbelastungen von Freilandeiern informiert, obwohl das Problem seit langem bekannt ist.

Ich frage die Landesregierung:

1. Liegen der Landesregierung Erkenntnisse über dioxinbelastete Freilandeier auch in Rheinland-Pfalz vor?

2. Welche Unterschiede hinsichtlich der Dioxinbelastung bestehen zwischen Eiern aus Freilandhaltung, Bodenhaltung und Käfighaltung?

3. Welche Maßnahmen hat die Landesregierung ergriffen, um den Verbraucherschutz zu gewährleisten?

Durch Verlesung der beiden Vorspanne wissen wir jetzt, um was es geht. Vielen Dank.

Frau Ministerin, bitte schön.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich komme zunächst zur Beantwortung der Frage Nummer 10. In einem Artikel der „Mainzer Allgemeine Zeitung“ vom 18. Januar 2005 war zu lesen, dass in Rheinland-Pfalz etwa ein Viertel der in der Vergangenheit auf Dioxin untersuchten Freilandeier den ab 1. Januar geltenden Grenzwert von 3 Pikogramm überschritten hätten. In Hessen dagegen habe keines von 100 im Jahr 2004 untersuchten Freilandeiern den Grenzwert erreicht. Im Gegenteil, die gefundenen Werte lägen niedriger als 0,1 Pikogramm pro Gramm und damit um den Faktor 30 unter dem nunmehr geltenden Grenzwert. Für diese ganz offensichtliche Diskrepanz

gab es zunächst keine vernünftige Erklärung. Eine Nachfrage auf Fachebene beim zuständigen Ressort in Hessen ergab, dass Hessen im Jahr 2004 selbst keine Messungen durchgeführt hat, sondern diese bei einem externen Institut in Auftrag gegeben hat. Untersucht wurden lediglich vier Eier. Laut Zeitungsbericht lagen die für Hessen gemessenen Dioxinwerte unter 0,1 Pikogramm pro Gramm. Dieser Wert beruht auf einer falschen Berechnungsgrundlage. Statt die gefundenen Dioxingehalte auf den Fettgehalt umzurechnen, wie es die Verordnung verlangt, wurden sie auf das Frischei bezogen.

Die tatsächlich in Hessen ermittelten Werte liegen knapp über 1 Pikogramm pro Gramm Fett. Keine der vier hessischen Eierproben überschritt allerdings den Grenzwert von 3 Pikogramm pro Gramm Fett. Die Erklärung liegt vermutlich darin, dass die hessischen Eier in rein ländlichen Gebieten gezogen wurden, während die rheinlandpfälzischen Eier vorwiegend in industrienahen Gebieten entnommen wurden. Die aus industriefernen Gebieten in Rheinland-Pfalz entnommenen Freilandeier lagen genau wie in Hessen auch alle unter dem Grenzwert.