Protokoll der Sitzung vom 21.01.2005

Es geht darum: Ist geltendes Recht eingehalten worden oder nicht? Geltendes Recht ist eingehalten worden.

(Mertes, SPD: So ist es! Das wäre ja noch schöner! – Frau Grützmacher, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Was dahinter steht! Tun Sie nicht so unschuldig!)

Gibt es Zusatzfragen? – Frau Abgeordnete Kiltz, bitte schön.

Herr Minister, nachdem Sie sich als Justizminister und nicht als Wirtschaftsminister präsentiert haben heute

Morgen, möchte ich noch wissen, wie die Landesregierung zur Abwasserproblematik steht.

Ich habe das akustisch nicht verstanden. Das Erste habe ich gut verstanden.

Wie steht die Landesregierung als Anteilseigner mit 17,5 % zu der Abwasserproblematik, die mit der Verbandsgemeinde Thalfang noch zu regeln ist?

(Lewentz, SPD: Soll die Umwelt- ministerin antworten?)

Frau Kollegin Kiltz, zunächst einmal habe ich mich nicht als Justizminister präsentiert. Das ist eine Wertung. Es ist auch eine Stilfrage, wie man wertet.

(Beifall der FDP und der SPD)

Da kann man sehr deutlich erkennen, wie Stil interpretiert werden kann.

Zunächst einmal habe ich mich nicht als Justizminister geäußert, sondern es ist eine klare, ganz eindeutige Rechtsgrundlage. Dafür muss man nicht Jurist sein, das kann auch ein Normalverbraucher durchaus gut verstehen. (Beifall des Abg. Kuhn, FDP)

Das ist die eine Seite. Die andere Seite ist, wir haben uns als Landesregierung zunächst einmal – Beteiligungsverhältnisse sind bekannt – exakt nach geltendem Recht verhalten.

Dann kommt eine dritte Frage. Ich sehe sehr oft derzeit im Fernsehen und auch anderswo Bilder. Auf den Bildern werden Bäume gezeigt, die abgeholzt worden sind oder nicht, die aus ganz anderen Gründen von der Forstverwaltung schon abgeholzt worden sind.

(Beifall der FDP und der SPD – Mertes, SPD: Aus wirtschaft- lichen Gründen!)

Ich will etwas zu Stil und Tendenz sagen. Meine sehr verehrten Damen und Herren, gestern waren bei mir Bürger. Die haben mir eine Unterschriftenmappe übergeben über eine Unterschriftenaktion für die Verlängerung der Start- und Landebahn des Flughafens Frankfurt-Hahn auf 3.800 Meter.

(Beifall der FDP – Creutzmann, FDP: Für!)

Das ist die schweigende Mehrheit. 2.241 steht hier. Es sind auch 2.242,

(Heiterkeit bei der FDP)

weil spontan – 5.241 war früher meine Postleitzahl, daher kenne ich die gut – ein Abgeordneter Joachim Mertes hereinkam und sagte: „Das will ich unterschreiben“, für die Verlängerung der Start- und Landebahn Frankfurt-Hahn auf 3.800 Metern.

Das sind Betroffene aus der Region, die in erster Linie die Entwicklung der Region – – –

Das sind nicht Betroffene von irgendwoher, sondern 2.242 aus der Region. Alles freiwillig geleistete Unterschriften für die Verlängerung der Landebahn, für eine positive wirtschaftliche Entwicklung der Region und für Arbeitsplätze in den Regionen, meine Damen und Herren.

(Zuruf der Abg. Frau Grützmacher, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das sind Menschen, die wollen in ihrer Region einen Arbeitsplatz haben.

(Beifall der FDP, der SPD und bei der CDU)

Eine Zusatzfrage der Frau Abgeordneten Kiltz.

Herr Minister, ich hatte Sie nach der Abwasserproblematik gefragt, die mit der Verbandsgemeinde Thalfang noch zu regeln ist. Ich habe dazu kein Wort gehört, aber viele Wörter zu Sachen, die ich gar nicht gefragt habe.

(Zuruf des Abg. Pörksen, SPD)

Auch die Abwasserproblematik der Gemeinde Thalfang wird besprochen und positiv geregelt.

Ich bin nicht Flughafenbetreiber, Frau Kollegin Kiltz. Da müssen Sie Herrn Schumacher und Herrn Helfer fragen – die werden Ihnen das genauestens sagen können – oder im Verband nachfragen. Ich bin dort nicht Flughafenbetreiber.

Aber ich stelle mich uneingeschränkt hinter die Verlängerung der Landebahn, weil ich weiß, dass das der Schlüssel für einen weiteren Erfolg am Flughafen Hahn ist.

(Beifall der FDP und der SPD – Mertes, SPD: So ist es!)

Meine Damen und Herren, weitere Fragen sehe ich nicht. Die Mündliche Anfrage ist beantwortet. Vielen Dank, Herr Minister.

(Beifall der FDP und der SPD)

Ich rufe die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Norbert Stretz (SPD), Verzögerte Bestattung eines verstorbenen Sozialhilfeempfängers in Pirmasens – Nummer 7 der Drucksache 14/3769 – betreffend, auf.

Herr Abgeordneter Stretz, bitte schön.

Meine Fragen hierzu:

1. Welche Kenntnisse liegen der Landesregierung hierzu vor?

2. Wie werden Bestattungen mit unklarer Kostenübernahme in anderen kommunalen Gebietskörperschaften des Landes geregelt?

3. Sind der Landesregierung ähnliche Fälle bekannt?

4. Gibt es für derartige Fälle Empfehlungen der Landesregierung?

Es antwortet Frau Staatsministerin Dreyer.

Sehr verehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Herren und Damen! Die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Norbert Stretz beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Das Ministerium für Arbeit, Soziales, Familie und Gesundheit hat Kenntnis von dem Bericht in der „Rheinpfalz“ („Pirmasenser Rundschau“) vom 12. Januar 2005. Eine offizielle Befassung erfolgte nicht.

Aufgrund ergänzender Ermittlungen ist zusammenfassend Folgendes festzustellen: Die Stadtverwaltung wurde am Freitag, den 10. Dezember 2004, von dem gesetzlichen Betreuer über den Sterbefall informiert.

Dem zuständigen Ordnungsamt der Stadtverwaltung war zu diesem Zeitpunkt nicht bekannt, ob Angehörige vorhanden sind. Die Stadtverwaltung veranlasste daher, den Verstorbenen durch ein Bestattungsunternehmen, einem Notdienst, in die Leichenhalle zu bringen.

Am Montag, dem 13. Dezember 2004, wurde dann durch das Ordnungsamt ermittelt, dass Angehörige, und zwar Kinder, Geschwister und eine geschiedene Frau vorhanden sind. Diese wurden informiert. Die Kinder des

Verstorbenen beauftragten das Bestattungsunternehmen, die Bestattung durchzuführen.

Der Bestattungsunternehmer veranlasste die Verbringung in das Krematorium nach Landau. Als von dort Kosten in Rechnung gestellt wurden, hat der Bestattungsunternehmer den Auftrag zurückgenommen.

Die Stadtverwaltung wurde am 23. Dezember erneut mit der Sache befasst. Daraufhin veranlasste der Sozialdezernent der Stadt Pirmasens, dass ohne Anerkennung einer Rechtspflicht eine Kostenzusage erteilt wurde, damit die Bestattung vollzogen werden konnte. Dies geschah dann am 30. Dezember 2004.