Protokoll der Sitzung vom 25.02.2005

Wenn Sie das gerecht finden und vertreten können, dann ist das Ihr Problem, nicht meines. Das Einzige, was mir Leid tut, ist, dass wir nicht gegen das Gesetz stimmen können, weil es EU-konform gemacht werden muss. Es tut mir wirklich in der Seele Leid.

Herr Licht, ich sage Ihnen, Sie müssten eigentlich richtig ins Grübeln kommen. Das, was Sie gemacht haben, ist nicht gut für die Verarbeitungs- und Vermarktungsstrukturen der landwirtschaftlichen Produkte in den ländlichen Räumen.

Jetzt müsste eigentlich Herr Simon ganz vorn stehen und sagen, wir bezahlen freiwillig und legen die Zeitzuschläge auf die Großen um. Das wäre gerecht. Vielleicht können Sie einmal in diesem Sinn mit Ihrem Partner vor Ort reden.

Ich bedanke mich.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Für die Landesregierung erteile ich Frau Staatsministerin Conrad das Wort.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Nach den gekonnten Ein- und Ausführungen von Frau Abgeordneter Fink und Herrn Abgeordneten Dr. Geisen, die sehr ausführlich waren, kann ich mich auf wenige Bemerkungen beschränken.

(Beifall bei der SPD)

Erstens: Frau Abgeordnete Kiltz, es handelt sich in der Tat – dies haben alle gesagt – um eine ausgesprochen komplizierte Materie. Diese hat die Gerichte, die Verwaltungsgerichte und den EuGH, seit 1996 beschäftigt. Frau Kiltz, deswegen ist es keine rheinland-pfälzische Sonderangelegenheit, sondern alle Bundesländer mussten aufgrund dieser Gerichtsentscheidung ihre Landesgesetze anpassen.

Zweitens: Frau Kiltz, ich teile Ihre Auffassung. Ja, wir haben eine Diskrepanz zwischen der europäischen Rechtsauffassung und unserer deutschen Rechtsauffassung, was das Verursacherprinzip betrifft, weil der EuGH aufgrund der europäischen Regelwerke entschieden hat, dass bestimmte Sondertatbestände eben nicht näher verursachergerecht abgerechnet werden können, sondern umgelegt werden müssen. Wir können das bedauern. Das ist so. Verursachergerecht ist das in der Tat nicht, wenn ich Trichinenuntersuchungen abrechnen muss, ob sie gemacht sind oder nicht, oder Zeitzuschläge, die angefordert sind, nicht verursachergerecht umlegen kann.

(Frau Kiltz, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Nehmen Sie die Kommunalisierung zurück!)

Insofern teile ich an dieser Stelle Ihr Bedauern. Aber wir haben das anzupassen.

Drittens: Es ist schon auch eine Frage des Vertrauensschutzes. Dieser steht im Gesetz drin für diejenigen, die in Zukunft noch mit Gebühren zu rechnen haben, weil sie keine rechtskräftigen Bescheide haben: Es gibt insofern einen Vertrauensschutz, als sie keine höheren Gebühren zahlen müssen, als bisher zu berechnen gewesen wären, sodass die Gebühr nach oben nach dem neuen Recht gedeckelt ist.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, die letzte Bemerkung: Ich habe mich bei den Koalitionsfraktionen zu bedanken, dass sie sich dieser komplexen Materie in dieser Konsequenz im Interesse von Gebührensicherheit und auch im Interesse von Verbraucherschutz und Vertrauensschutz so zügig angenommen haben.

Herr Dr. Geisen ich bin Ihnen dankbar, dass Sie noch einmal deutlich gemacht haben, dass ein Verzicht auf diese Regelung uns Gebührenausfälle in Millionenhöhe gekostet hätte. Genau aus diesem Grund – das ist eine

Frage der Gebührengerechtigkeit – hätten wir auch nicht auf einen Vergleich auf der Grundlage einer europäischen Einheitsgebühr eingehen können.

Vielen Dank für diese Initiative und dieses konsequente Vorgehen. (Beifall der SPD und der FDP)

Meine Damen und Herren, das war die erste Beratung des Landesgesetzes zur Änderung des Landegesetzes zur Ausführung fleisch- und geflügelfleischhygienerechtlicher Vorschriften. Der Gesetzentwurf wird an den Ausschuss für Umwelt und Forsten – federführend – und an den Rechtsausschuss überwiesen.

Ich rufe Punkt 12 der Tagesordnung auf:

...tes Landesgesetz zur Änderung des Abgeordnetengesetzes Rheinland-Pfalz Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 14/3835 – Erste Beratung

Die Fraktionen haben eine Redezeit von fünf Minuten beantragt.

Für die Antrag stellende Fraktion spricht Frau Abgeordnete Grützmacher.

Meine Damen und Herren! Heute legen wir als Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN einen Gesetzentwurf vor, der in einer langen Tradition unserer grünen Fraktion steht.

(Mertes, SPD: Und genauso enden wird!)

Seit 1991, also seit drei Legislaturperioden, haben wir immer wieder für grundlegende Änderungen des rheinland-pfälzischen Abgeordnetengesetzes plädiert, und zwar immer unter den zwei großen Gesichtspunkten oder den zwei großen Stichpunkten „Normalisierung“ und „Transparenz“.

Der vorliegende Gesetzentwurf von uns, der grundsätzlich eine Offenlegung auch der Höhe der Einkünfte aus Nebentätigkeiten fordert, steht dabei unter diesem Stichwort „Transparenz“.

Meine Damen und Herren, Sie wissen alle, Transparenz schafft Vertrauen. Das brauchen wir als Politiker im Moment bitter nötig. Aber Transparenz ist auch – das sollte man nicht vergessen – der Todfeind jeder Korruption. Auch das ist noch einmal ein wichtiger Punkt.

Meine Damen und Herren, wir wollen nicht – um es gleich zu Beginn deutlich zu sagen –, dass Abgeordnete keinen Nebentätigkeiten mehr nachgehen können; denn es gibt gute Gründe dafür, dass Abgeordnete auch neben ihrer Arbeit im Parlament noch andere Tätigkeiten

oder auch ihren Beruf ausüben. Das schafft auf der einen Seite Lebensnähe. Das schafft auf der anderen Seite Unabhängigkeit, um hier nur zwei Stichworte zu nennen.

Meine Damen und Herren, was wir mit diesem Gesetzentwurf anstreben, ist, dass die Wählerinnen und Wähler nicht nur erkennen können, bei wem oder für wen ein Abgeordneter oder eine Abgeordnete arbeiten, sondern dass sie auch feststellen, wie viel Zeit ein Abgeordneter, wie viel Zeit die Abgeordneten für diese zusätzlichen Tätigkeiten aufwenden müssen und wie hoch die Vergütung im Einzelnen ist. Nur so ist für den Wähler und die Wählerin erkennbar, ob es Interessenkonflikte geben kann.

Dieser legitime Anspruch der Wählerinnen, über eventuelle Abhängigkeiten und die außerparlamentarische Belastung der Abgeordneten informiert zu sein, ist die eine Seite. Das ist legitim. Aber der Anspruch der Abgeordneten auf die Wahrung ihrer Rechte, besonders die Wahrung ihrer Grundrechte, ist die andere Seite, die man auch in Rechnung stellen muss. Um diese Fragen und diesen Konflikt zwischen diesen beiden Seiten dreht sich auch das Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des rheinland-pfälzischen Landtags.

Meine Damen und Herren, ich will es ganz deutlich sagen, dass ich dieses Gutachten aus Rheinland-Pfalz ebenso wie das Gutachten auf der Bundesebene, das jetzt die gleiche Thematik zum Inhalt hat, eindeutig so lese, dass dem Ob, also ob die Veröffentlichung der Höhe der Einkünfte verfassungsgerecht ist, keine Bedenken entgegenstehen.

(Pörksen, SPD: Das lesen Sie aber falsch!)

Nach dem Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes gibt es Bedenken bei dem Wie, bei der Frage, wie so etwas veröffentlicht werden könnte, ohne dass die Grundrechte der Abgeordneten gefährdet sind. Da sieht das Gutachten – ich zitiere – gewisse Vorbehalte.

Meine Damen und Herren, wir haben nun einen Entwurf vorgelegt, in dem wir neben einer größtmöglichen Transparenz auch die Rechte der Abgeordneten gewahrt sehen. Einmal sollen sie ihre Einkünfte aus Nebentätigkeiten nur innerhalb von bestimmten Einkunftsklassen angeben. Sie haben es gelesen.

Zweitens hat jeder Abgeordnete die Möglichkeit, einen Antrag zu stellen, von der Veröffentlichungspflicht befreit zu werden, wenn es dafür gute Gründe gibt.

(Itzek, SPD: Dann ist er schon tot!)

Meine Damen und Herren, unterschätzen Sie doch nicht immer die Wählerinnen und den Wähler.

Meine Damen und Herren, wir von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sind die Ersten, die so eine Lösung in einem Gesetzentwurf vorstellen. Wir sehen es natürlich mit Genugtuung.

(Mertes, SPD: Bravo, Frau Kollegin!)

Finden Sie es so schlecht, wenn man als Erster hier etwas vorstellt?

(Zuruf des Abg. Mertes, SPD)

Mein lieber Herr Mertes, aber Ihre Ironie ist schon deutlich zu hören.

(Itzek, SPD: Sie sind doch optimal versorgt!)

Würden Sie es vielleicht einmal auf die politische Ebene setzen! – Danke schön.

Meine Damen und Herren, wir sehen natürlich mit Genugtuung, dass jetzt auch Rotgrün auf Bundesebene sich zu einem ähnlichen Vorgehen verständigt hat.

Ich weiß, dass es auch aktuell eine Arbeitsgruppe der Landtagspräsidenten gibt, die sich mit diesem Thema beschäftigt. Sicher haben wir nichts dagegen, auch deren Ergebnisse noch abzuwarten. Meine Damen und Herren, aber dann sollten sich wirklich alle Fraktionen mit dem Ziel verständigen, über die Art, die Herkunft und die Höhe der Einkünfte aus Nebentätigkeiten zum Wohl des politischen Klimas eine größtmögliche Transparenz – so hat es auch der Ministerpräsident in einem Interview gesagt – im Land herzustellen.

Meine Damen und Herren, wenn dann die interessierten Wählerinnen und Wähler sehen, dass der größte Teil aller Abgeordneten herzlich wenig bis gar nichts aus Nebentätigkeiten verdient, dann sollte auch eine andere Unterstellung wieder Allgemeingut werden. Hier will ich einmal Thomas Korte aus der „Frankfurter Rundschau“ zitieren: „Man kann diese oder jene Politik vertreten, ohne von diesem oder jenem Geld zu bekommen, einfach so, aus Überzeugung.“

Vielen Dank.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Es wurde gebeten, den Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD und FDP – Drucksache 14/3823 – darüber hinaus an den Ausschuss für Landwirtschaft und Weinbau zu überweisen. Das möchte ich nur kurz ergänzen.