der ein Rechtsgutachten für die Landesmedienanstalten erstellt hat. Er hat dargelegt, dass die im Rundfunkstaatsvertrag festgelegte dynamische Belegungsvorgabe bereits heute kontraproduktiv für Investitionen ist.
Wir hoffen nur, dass bei einem solchen Vorstoß zum jetzigen Zeitpunkt Liberty Media noch an unserem Kabelnetz interessiert bleibt und nicht vom Rücktrittsrecht Gebrauch macht. Wir von der CDU wollen mit und nicht gegen Herrn Malone ein modernes Kabelnetz und nicht zurück in die mediale Steinzeit.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Mittrükker, vertreten Sie die CDU-Fraktion, also die Interessen des Landes, oder vertreten Sie Herrn Malone? Diese Frage hat sich mir eben gestellt.
Das Thema dieser Aktuellen Stunde beschäftigt die Medienpolitiker der SPD-Landtagsfraktion schon seit längerer Zeit. Von den beiden Vorrednern wurde bereits erwähnt, dass viele Fragen offen sind.
Die Verkaufsverträge sind endlich unterschrieben. John Malone ist Besitzer des Kabelnetzes Rheinland-Pfalz. Wird nun das Monopol der Telekom durch Gebietsmonopole ersetzt? Diese und viele andere Fragen müssen nun in kartellrechtlichen und in medienrechtlichen Verfahren geklärt werden.
Highnoon auf allen Kanälen oder ein auf die Bedürfnisse der Anbieter und Nutzer ausgebautes Breitbandkabelnetz in Rheinland-Pfalz? Auch diese Frage stellt sich nicht nur den Medienpolitikern. Wer das Interview von
Die SPD-Fraktion begrüßt es, dass nach Jahren des Stillstands im Kabelnetz durch die Telekom endlich durch die neue Besitzerin Liberty Media wieder investiert werden soll.
Dies darf jedoch nicht dazu führen, dass Liberty Media an den bewährten Strukturen der deutschen Medienordnung und an der Politik vorbei Sonderkonditionen erpressen kann. Der medien- und kartellrechtliche Prüfbedarf ist kein Regulierungskram, wie es John Malone in „Der Spiegel“ ausdrückte, sondern die Regulierung in Deutschland ist ähnlich wie in den USA ein Instrument für die Ermöglichung von Wettbewerb und Vielfalt.
Die Entwicklung einer positiven Rundfunkordnung muss im Vordergrund stehen. Dabei ist interessant, dass gerade die größten Liberalisierungsvertreter, wie zum Beispiel der VPRT, auf diese medien- und kartellrechtliche Prüfung setzen und nun nach der Politik rufen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, das Kabel hat die Chance, zum Königsweg in der Informationsgesellschaft zu werden. Außer Hörfunk- und Fernsehprogrammen werden künftig schnelle Internetzugänge, Internet für alle auch ohne PC sowie Telefon- und Multimediaservices angeboten werden. Voraussetzung ist die Umrüstung des Kabelnetzes in ein rückkanalfähiges Multimedianetz.
Durch die technische Aufrüstung kann sich das Kabelnetz nicht nur als optimales breitbandiges Zugangsnetz für das Internet entwickeln, sondern auch wettbewerbliche Alternative zum örtlichen Telefonnetz der Telekom sein.
Wer sich einmal die Versorgung über das Breitbandkabel in Rheinland-Pfalz vor Augen führt, stellt fest, dass sie an der Rheinschiene und in den größeren Städten des Landes bei über 75 % liegt. Je weiter es allerdings in die Fläche geht, desto geringer wird der Versorgungsgrad. Es gibt noch viele weiße Flecken auf der rheinland-pfälzischen Landkarte.
Die SPD-Fraktion befürchtet daher, dass es beim Ausbau des BK-Netzes bei dem Zwei-Klassen-System bleibt. Dies kann nicht in unserem Sinn sein.
Natürlich stehen für den Kabelnetzbetreiber Liberty Media die wirtschaftlichen Überlegungen an erster Stelle. Unser Ziel muss aber sein, dass alle Bürgerinnen und Bürger des Landes Rheinland-Pfalz rasch auf preisgünstige, breitbandige Infrastrukturen zurückgreifen können.
Wir begrüßen daher, dass die Landesregierung bei der Frage künftiger Strukturen, Arbeitsplätze, Organisationsformen und Standorte des Kabelgeschäfts das Gespräch mit dem Investor sucht. Eine der wichtigsten Fragen, die uns zurzeit bewegt, ist die Frage nach dem Erhalt der regionalen und überregionalen Vielfalt sowie
der Entwicklung der Entgelte, die der Kunde zu zahlen hat. „Die Zeit“ schreibt dazu: „Das Fernsehen wird amerikanischer und teurer. Sicher hat alles seinen Preis, doch wie hoch er sein wird, darüber gibt es bisher nur Spekulationen.“
Eines ist auch sicher: Die monatlichen Gebühren in Deutschland sind im internationalen Vergleich preiswert. Wer investiert, will später auch kassieren. Medienexperten rechnen fest damit, dass Malone amerikanische Preismodelle in Deutschland einführen will.
Wer neben den wichtigsten Programmen künftig mehr möchte, muss extra zahlen. Das kann teuer werden. Wir begrüßen daher den Vorschlag des Ministerpräsidenten Kurt Beck, den Rundfunkstaatsvertrag dahin gehend zu ändern, dass Betreiber mit Monopolstellung die MustCarry-Rules beachten müssen.
Ebenso begrüßen wir, dass Ministerpräsident Kurt Beck den Vorschlag gemacht hat, dass keine Programmpakete gegen den Willen der Anbieter geschnürt werden dürfen. Wenn John Malone das alles beachten wird und wir zu einer Rundfunkordnung kommen, die beides einbindet, wird es ihm nicht so gehen, wie es Sat 1 mit „ran“ ging, dass die Zuschauer weggeblieben sind, sondern wir werden mit Sicherheit eine interessante Rundfunklandschaft bekommen.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Dr. Schmitz, Sie wissen auch nicht genau, warum Sie die Aktuelle Stunde beantragt haben und was wir in diesem Parlament dazu sagen oder tun sollen. Ich habe gehofft, dass Herr Creutzmann spricht. Dieser wäre etwas lauter gewesen, und wir hätten besser zugehört. Es wäre vor allem für mich interessanter gewesen, wie sich der Ritter der freien Marktwirtschaft hierher stellen und Regulierungen fordern kann, die dann die freie Marktwirtschaft wieder beschränken.
Ich habe folgenden Eindruck: Nachdem Ihr Parteichef Brüderle in der Öffentlichkeit vorgeprescht ist und gesagt hat, wir wollen diese Regulierung nicht, und er sich mit Doetz in Berlin unterhalten hat, hat er hier angerufen und gesagt, macht doch mal ihr Jungs in RheinlandPfalz, es muss eine Aktuelle Stunde her, und Sie wissen nun nicht, was Sie dazu sagen sollen.
Wenn die Kabelnetze verkauft werden und wir wissen, dass wir dann keinen Einfluss mehr darauf haben, was mit den Kabelnetzen passiert, gibt es zwei Möglichkeiten, entweder wir greifen wieder regulierend ein und wollen, dass es Inhalt und Kabel weiterhin getrennt gibt, oder wir machen das – dann können wir nicht mehr zurück –, was im Moment Tatsache ist, nämlich dass Kabelbetreiber auch Inhalte anbieten können.
Dann kommt der oberliberale Brüderle zusammen mit Herrn Creutzmann und Herrn Dr. Schmitz. Auch der Ministerpräsident lässt sich mit hineinziehen. Dieser fordert gleich – das wird er später sagen –, dass 50 % der Kabelkapazität nicht vom Netzbetreiber belegt werden dürfen.
Was heißt das in der Konsequenz? Heißt das, dass ein Kabelnetzbetreiber, der im Moment etwa 30 Programme anbieten kann, 15 davon selbst belegen darf?
In ihrer Lösung geht es um die digitalen Kanäle. Malone sagt, er richtet zunächst einmal zehn digitale Kanäle ein, was etwa 100 Programme bedeuten würde. Ich frage mich, warum Sie diese Regelung brauchen. Glauben Sie wirklich, dass ein Kabelnetzbetreiber 100 eigene Kanäle anbietet und nicht, wie es Malone gesagt hat, weil er Geld verdienen will, die Fernsehprogramme, die es gibt, von sich aus transportiert? Malone sagt doch im Moment schon, dass er das in die Kabel einspeisen wird, was die Leute sehen wollen. Es bedarf doch keiner Regulierung von Brüderle und Beck, indem sie sagen, wir müssen noch einmal im Rundfunkgesetz nachtarieren.
Meine Damen und Herren, ich bin der Meinung, wenn es die Möglichkeit gibt, 100 Sender zu empfangen und abzuspielen, brauchen wir keine weiteren Regelungen über die hinaus, die es im Moment gibt. Ich spreche von der Must-Carry-Regelung, die jetzt schon besteht und in der festgelegt ist, dass öffentlich-rechtlicher Rundfunk auch weiterhin übertragen wird und es eine Garantie gibt, dass jeder im Kabelnetz auch öffentlich-rechtlichen Rundfunk empfangen kann und die offenen Kanäle sowie die Dritten Programme, die üblich sind, empfangen werden können. Hier wäre ich sogar für eine Ausweitung der Übertragungsmöglichkeiten, beispielsweise für „DASDING“. Das ist die Aufgabe des Parlaments und der Politik, aber keine Regulierung zwischen privaten Anbietern. Wir können nicht die privaten Anbieter untereinander regulieren wollen.
Die Frage, die sich momentan stellt, ist: Wie reagiert die Politik darauf? – Bayern hat bisher gesagt, die dortige Staatskanzlei hätte kein Interesse, das Mediengesetz zu ändern. Ich weiß nicht, in welcher Perspektive Sie, Herr Ministerpräsident, denken, mit den Änderungen des Mediengesetzes zurecht zu kommen.
Ich frage mich: Wie sieht die Perspektive aus, wenn man mittels einer Regelung in die Kabelnetzbetreibung eines Privaten eingreift, in der wir kontrollieren wollen, wie Programme geschnürt werden?
Dazu möchte ich in der zweiten Runde noch Genaueres sagen. Wir haben jetzt schon Schwierigkeiten bei der Kabelnetzbelegung, siehe Trier und die Sender, die im Moment angeboten werden.
Herr Ministerpräsident, dazu brauchen wir eine Regelung. Dazu brauchen wir eine Instanz, die solche Dinge auch regeln und kontrollieren kann. Die jetzige Landesmedienanstalt ist das meiner Meinung nach nicht.