Hannelore Klamm
Sitzungen
Letzte Beiträge
Frau Ministerin, haben Sie Kenntnisse darüber, wer in Rheinland-Pfalz bereits an der Auditierung teilnimmt? Wissen Sie, wie viele Unternehmen bereits Interesse für die Auditierung zeigen?
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Dr. Gölter, Ihr Beitrag zu der Zusammensetzung der Versammlung war wieder typisch Gölter, würde ich sagen.
Ich kann feststellen, auch die biologische Uhr der Männer tickt, nicht nur der Frauen.
Sie haben doch gesagt, Sie geben mir noch 50 % Männer. Nach den 50 % Männern folgen auch 50 % Frauen, Herr Dr. Gölter. Ich kann Sie beruhigen, auch die biologische Uhr von Ihnen tickt.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, Rheinland-Pfalz wird nach einigen anderen Bundesländern ein neues Mediengesetz erhalten, in dem der private Rundfunkbereich, das Pressewesen und die Mediendienste zusammen geregelt sind.
Das von der Landesregierung eingebrachte Gesetz, über das wir heute in erster Lesung beraten, wird somit erstmals einen einheitlichen Rechtsrahmen für Print- und elektronische Medien schaffen und an die Stelle des bisherigen Landesrundfunkgesetzes und des Landespressegesetzes treten.
Damit soll die rechtliche Transparenz und die Nutzerfreundlichkeit erhöht sowie der Konvergenz der Medien Rechnung getragen werden. Herr Dr. Gölter, dies ist sicherlich gewöhnungsbedürftig, wie Sie sagen. Aber ich denke, wir werden uns daran gewöhnen, und es ist zu begrüßen.
Im Gegensatz zu vielen anderen Mediengesetzen wird das neue rheinland-pfälzische Landesmediengesetz jedoch nicht den öffentlich-rechtlichen Rundfunk betreffen. Hier gilt weiterhin der SWR-Staatsvertrag oder die Rundfunkstaatsverträge.
Die möglicherweise als Erstes ins Auge fallende Änderung gegenüber dem Landesrundfunkgesetz ist die Umbenennung der LPR, also der Landeszentrale für private Rundfunkveranstalter, in die Landeszentrale für Medien und Kommunikation. Dies ist erforderlich; denn damit trägt der neue Name den gewachsenen Zuständigkeiten Rechnung, da der bisherige Name wesentliche gesetzliche Aufgaben nicht mehr erfasste. Doch dies ist nur eine Äußerlichkeit.
In einer veränderten komplexeren Medienlandschaft, wie wir sie heute haben, macht es Sinn, einen einheitlichen EU-konformen Rechtsrahmen zu schaffen, und dies gilt insbesondere für die Regelungen, die uns ein Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission eingebracht haben. Durch den uns vorliegenden Gesetzentwurf wird nun den Bedenken der Kommission weitgehend Rechnung getragen.
Einzelne Bestimmungen entfallen ersatzlos wie zum Beispiel das Erfordernis der studiotechnischen Abwicklung des Programms in Rheinland-Pfalz und die Möglichkeit, die Zulassung eines Rundfunkveranstalters unter Ausschluss anderer Bewerber um zehn Jahre zu verlängern. Damit wird sowohl für die Landesmedienanstalt als auch für die Mitglieder der Versammlung der LMK die Arbeit rechtssicherer werden. Leichter wird sie dadurch vorerst sicher nicht; denn die Knappheit der Übertragungskapazitäten im Bereich von UKW, analogem Kabel und DVB-T in Rheinland-Pfalz ist und bleibt vorerst das große Problem der LMK und auch der privaten Rundfunkveranstalter.
Dass als Auswahlkriterium von Frequenzen gerade wegen der Knappheit von Übertragungskapazitäten die kulturelle und regionale Vielfalt aufrechterhalten bleiben soll, ist im Sinn aller Rheinland-Pfälzer. Daher ist die Stärkung der Regionalfenster in dem Gesetzentwurf wichtig und richtig; denn sie werden gut angenommen und gern gesehen. Auch ist festzustellen, dass in dem Gesetzentwurf den wesentlichen Anmerkungen des Landesrechnungshofs zur LPR Rechnung getragen wurde.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ohne den Erkenntnissen der vom Ausschuss für Medien und Multimedia in der letzten Sitzung beschlossenen Anhörung vorgreifen zu wollen, möchte ich doch auf einen Punkt des Gesetzentwurfs näher eingehen. So wird mit § 31 die Grundlage für die Einführung von Medienkompetenznetzwerken und die Einbeziehung der Offenen Kanäle geschaffen und damit als künftiger gesetzlicher Auftrag der LMK festgelegt. Dies ist sinnvoll, verlangt die Entwicklung unseres Mediensystems doch immer umfangreichere Kenntnisse, um die Angebote sinnvoll nutzen zu können. Dies gilt für die Vermittlung von technischem Wissen ebenso wie für die konzeptionelle Kenntnis im Umgang mit vielfältigen Angeboten der elektronischen Massenmedien. Durch die Einführung von Medienkompetenznetzwerken, die von Erwachsenen, von Kindern und von Schulen in Anspruch genommen werden, können neue Möglichkeiten der Mediennutzung voll ausgeschöpft und mögliche Risiken erkannt werden.
Es gibt bereits zwei gute Beispiele in Rheinland-Pfalz, nämlich das Pilotprojekt „Medienkompetenznetzwerk Eifel“ und das „Medienkompetenznetzwerk Südpfalz“. Die dort erzielten Ergebnisse können sich sehen lassen. Es ist erfreulich, dass in Ludwigshafen als drittes Medienkompetenznetzwerk im Bereich der Vorderpfalz etwas getan wird; denn der Erwerb von Medienkompetenz für Erwachsene und für Kinder ist einfach sehr wichtig. Es muss unser Ziel sein, alle Schulen in ihrer medienpädagogischen Arbeit durch die Medienkompetenznetzwerke zu unterstützen und die Medienkompetenzvermittlung bei allen Altersgruppen voranzutreiben. Dazu ist das Engagement der LMK in den rheinlandpfälzischen Ganztagsschulen ein Schritt in die richtige Richtung.
Die Tätigkeit der Offenen Kanäle als Bestandteil kommunaler und lokaler Kommunikation muss dort, wo es sinnvoll ist, gestärkt und gesichert werden, um die Zukunftsfähigkeit zu erhalten. Es wird aber auch eine Überprüfung mancher Offener Kanäle nötig sein, wenn
eine Profilierung als Lokalfernsehen aus den verschiedensten Gründen nicht mehr gegeben ist. Dabei müssen wir aber immer berücksichtigen, dass es sich bei den Offenen Kanälen um die Arbeit von Ehrenamtlichen handelt.
Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
1. Wie beurteilt die Landesregierung die Ergebnisse des Gutachtens?
2. Welche zukünftige Bedeutung wird der IT- und Medienbereich für die Wirtschaftsentwicklung und Zukunftsfähigkeit von Unternehmen haben?
3. Können sich aus einer regionalen Vernetzung der verschiedenen Bereiche neue Beschäftigungschancen ergeben?
4. Wie beurteilt die Landesregierung den Medienstandort Rheinland-Pfalz im Ländervergleich?
Medienberichten zufolge beabsichtigt die Deutsche Post AG, weitere Arbeitsplätze zu streichen, rund 1.000 Postfilialen bundesweit zu schließen und eine hohe Anzahl von Briefkästen zu demontieren. In diesem Zusammenhang wurde auch die Schließung von acht Postfilialen im nördlichen Rheinland-Pfalz bekannt.
Wir fragen die Landesregierung:
1. Welche Postfilialen sollen nach diesen Plänen in Rheinland-Pfalz geschlossen werden?
2. In welchen Orten mit mehr als 2.000 Einwohnern bestehen keine Postfilialen, obwohl nach der Postuniversaldienstleistungsverordnung deren Einrichtung vorgeschrieben ist?
3. Welche Möglichkeiten hat die Landesregierung, auf die Einhaltung der Postuniversaldienstleistungsverordnung einzuwirken?
4. Welche Erkenntnisse liegen der Landesregierung über die Personalentwicklung, die Verlängerung von Zeitverträgen und die Auflösung von unbefristeten Verträgen mit Abfindungen in Rheinland-Pfalz vor?
Herr Minister, es war zugesagt, dass die Sender- und Standortfilialen bei der Deutschen Post AG verbleiben. Nach Aussagen von Gewerkschaften sollen diese aber ebenfalls zu den Töchtern übergehen, was für die Beschäftigten natürlich sehr schwierig wäre, weil die Tarifverträge ganz anders aussehen. Haben Sie Kenntnisse darüber?
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Mittrükker, vertreten Sie die CDU-Fraktion, also die Interessen des Landes, oder vertreten Sie Herrn Malone? Diese Frage hat sich mir eben gestellt.
Das Thema dieser Aktuellen Stunde beschäftigt die Medienpolitiker der SPD-Landtagsfraktion schon seit längerer Zeit. Von den beiden Vorrednern wurde bereits erwähnt, dass viele Fragen offen sind.
Die Verkaufsverträge sind endlich unterschrieben. John Malone ist Besitzer des Kabelnetzes Rheinland-Pfalz. Wird nun das Monopol der Telekom durch Gebietsmonopole ersetzt? Diese und viele andere Fragen müssen nun in kartellrechtlichen und in medienrechtlichen Verfahren geklärt werden.
Highnoon auf allen Kanälen oder ein auf die Bedürfnisse der Anbieter und Nutzer ausgebautes Breitbandkabelnetz in Rheinland-Pfalz? Auch diese Frage stellt sich nicht nur den Medienpolitikern. Wer das Interview von
John Malone im „Spiegel“ gelesen hat, kann sich vorstellen, was auf uns zukommen kann – nicht muss.
Die SPD-Fraktion begrüßt es, dass nach Jahren des Stillstands im Kabelnetz durch die Telekom endlich durch die neue Besitzerin Liberty Media wieder investiert werden soll.
Dies darf jedoch nicht dazu führen, dass Liberty Media an den bewährten Strukturen der deutschen Medienordnung und an der Politik vorbei Sonderkonditionen erpressen kann. Der medien- und kartellrechtliche Prüfbedarf ist kein Regulierungskram, wie es John Malone in „Der Spiegel“ ausdrückte, sondern die Regulierung in Deutschland ist ähnlich wie in den USA ein Instrument für die Ermöglichung von Wettbewerb und Vielfalt.
Die Entwicklung einer positiven Rundfunkordnung muss im Vordergrund stehen. Dabei ist interessant, dass gerade die größten Liberalisierungsvertreter, wie zum Beispiel der VPRT, auf diese medien- und kartellrechtliche Prüfung setzen und nun nach der Politik rufen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, das Kabel hat die Chance, zum Königsweg in der Informationsgesellschaft zu werden. Außer Hörfunk- und Fernsehprogrammen werden künftig schnelle Internetzugänge, Internet für alle auch ohne PC sowie Telefon- und Multimediaservices angeboten werden. Voraussetzung ist die Umrüstung des Kabelnetzes in ein rückkanalfähiges Multimedianetz.
Durch die technische Aufrüstung kann sich das Kabelnetz nicht nur als optimales breitbandiges Zugangsnetz für das Internet entwickeln, sondern auch wettbewerbliche Alternative zum örtlichen Telefonnetz der Telekom sein.
Wer sich einmal die Versorgung über das Breitbandkabel in Rheinland-Pfalz vor Augen führt, stellt fest, dass sie an der Rheinschiene und in den größeren Städten des Landes bei über 75 % liegt. Je weiter es allerdings in die Fläche geht, desto geringer wird der Versorgungsgrad. Es gibt noch viele weiße Flecken auf der rheinland-pfälzischen Landkarte.
Die SPD-Fraktion befürchtet daher, dass es beim Ausbau des BK-Netzes bei dem Zwei-Klassen-System bleibt. Dies kann nicht in unserem Sinn sein.
Natürlich stehen für den Kabelnetzbetreiber Liberty Media die wirtschaftlichen Überlegungen an erster Stelle. Unser Ziel muss aber sein, dass alle Bürgerinnen und Bürger des Landes Rheinland-Pfalz rasch auf preisgünstige, breitbandige Infrastrukturen zurückgreifen können.
Wir begrüßen daher, dass die Landesregierung bei der Frage künftiger Strukturen, Arbeitsplätze, Organisationsformen und Standorte des Kabelgeschäfts das Gespräch mit dem Investor sucht. Eine der wichtigsten Fragen, die uns zurzeit bewegt, ist die Frage nach dem Erhalt der regionalen und überregionalen Vielfalt sowie
der Entwicklung der Entgelte, die der Kunde zu zahlen hat. „Die Zeit“ schreibt dazu: „Das Fernsehen wird amerikanischer und teurer. Sicher hat alles seinen Preis, doch wie hoch er sein wird, darüber gibt es bisher nur Spekulationen.“
Eines ist auch sicher: Die monatlichen Gebühren in Deutschland sind im internationalen Vergleich preiswert. Wer investiert, will später auch kassieren. Medienexperten rechnen fest damit, dass Malone amerikanische Preismodelle in Deutschland einführen will.
Wer neben den wichtigsten Programmen künftig mehr möchte, muss extra zahlen. Das kann teuer werden. Wir begrüßen daher den Vorschlag des Ministerpräsidenten Kurt Beck, den Rundfunkstaatsvertrag dahin gehend zu ändern, dass Betreiber mit Monopolstellung die MustCarry-Rules beachten müssen.
Ebenso begrüßen wir, dass Ministerpräsident Kurt Beck den Vorschlag gemacht hat, dass keine Programmpakete gegen den Willen der Anbieter geschnürt werden dürfen. Wenn John Malone das alles beachten wird und wir zu einer Rundfunkordnung kommen, die beides einbindet, wird es ihm nicht so gehen, wie es Sat 1 mit „ran“ ging, dass die Zuschauer weggeblieben sind, sondern wir werden mit Sicherheit eine interessante Rundfunklandschaft bekommen.
Danke schön.
Wir fragen die Landesregierung:
1. Welchen Stellenwert für eine zukunftsorientierte Kommunikationsinfrastruktur in unserem Land misst die Landesregierung dem Ausbau der rheinlandpfälzischen Kabelnetze zu interaktiven MultimediaNetzen bei?
2. Wie ist der derzeitige Verhandlungsstand zwischen der Deutschen Telekom AG und der Bietergruppe Klesch/Liberty Media u. a. über den Verkauf bzw. Teilverkauf der Kabel Rheinland-Pfalz/Saarland GmbH & Co. KG?
3. Wie beurteilt die Landesregierung die Perspektiven dafür, dass es zu einem gleichwertigen landesweiten Ausbau der in Rheinland-Pfalz vorhandenen Kabelnetze durch den künftigen Eigentümer kommt und nicht nur zu einem Ausbau in den wirtschaftlich lukrativen Ballungsräumen?
4. Wie beurteilt die Landesregierung die von der DLM und der Landeszentrale für private Rundfunkveranstalter öffentlich gemachten rechtlichen, technischen und wirtschaftlichen Bedenken (zum Beispiel Zusammenführung der Netzebenen drei und vier, Zusammenfallen von Kabelnetzbetrieb und eigener Programmeinspeisung im Fall Liberty Media, Ein- haltung der Vorgaben von § 53 Rundfunkstaatsver- trag bei Verwendung von nicht offenen Zugangs- systemen) und deren Erwartung, dass auch in Zukunft Übertragungskapazitäten für ein vielfältiges öffentlich-rechtliches und privates Fernsehangebot im Free-TV zur Verfügung gestellt werden?