Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Landesregierung, in persona von Frau Ministerin Conrad, verkündet immer wieder, was eben auch der Fall war, dass Naturschutz nur Hand in Hand mit der Landwirtschaft gehen kann.
In Ihren Reden benutzen Sie immer wieder die Worte „Dialog“, „Deregulierung“, „Einfachheit“, „Partnerschaft“, „Entbürokratisierung“ oder „Kooperation“. Aber alle diese hehren Worte sind nicht einmal im Gesetzentwurf wiederzufinden.
Seitens der Landesregierung wird wiederum nicht der Versuch unternommen, Naturschutz und Landwirtschaft Hand in Hand zu regeln, ganz im Gegenteil, dem Parlament wurde heute ein Gesetz vorgelegt, das wiederum die Handschrift trägt: Naturschutz über die Köpfe der Betroffenen hinweg.
Anstatt Konfrontationen abzubauen, wird eine Vielzahl von neuen Regelungen im Vergleich zum bisherigen Landespflegegesetz aufgenommen, die aus unserer Sicht nur zu mehr Bürokratie und mehr Komplexität führen werden.
Es ist sehr bedauerlich, dass die Landesregierung wiederum nicht die Chance genutzt hat, unsinnige Regelungen zu streichen.
Sie haben auch in diesem Gesetzentwurf viele Dinge sehr wachsweich formuliert, bei denen wir im Endeffekt jetzt noch nicht wissen, wenn sie so Gesetz werden, wie sie sich in der Realität darstellen, weil dann gegebenenfalls über Verordnungen am Parlament vorbei oder vielleicht sogar im Gesetzesverfahren die Regelungen geklärt werden müssen.
Die Verbände haben bereits in ihren internen Stellungnahmen einfache Regelungen gefordert und dem Ministerium auch entsprechende Vorschläge unterbreitet, die Sie aber im Gesetzentwurf nicht berücksichtigt haben.
Ich möchte jetzt auf einige Punkte eingehen, die wir auch in unserer internen Anhörung entsprechend besprochen haben, zum Beispiel § 1. Die Formulierung, wonach die Natur und die Landschaft gegebenenfalls wiederherzustellen ist, wird von uns sehr kritisch beäugt. Warum? Es ist nicht die Basis dargelegt, in welchen Zustand die Natur wiederherzustellen ist. Ist es der Zustand im Jahr 2005, im Jahr 1905 oder im Jahr 1805?
Die Landwirtschaft entwickelt sich weiter, auch die Natur entwickelt sich weiter. Die Natur holt sich auch oft manches wieder zurück. Ich nenne hier nur ein Beispiel, das bei uns in der Pfalz zu betrachten ist. Alle diejenigen, die beim Empfang des Bundespräsidenten auf dem Hambacher Schloss waren, haben gesehen, wenn man sich die Bilder des Hambacher Festes im Jahr 1832 betrachtet, so war das Hambacher Schloss umringt von Weinbergen. Zwischenzeitlich sehen Sie dort keine Weinberge mehr, sondern nur noch Wald. Auf welche Basis beziehen Sie also die Wiederherstellung? Dies ist ein Punkt, bei dem wir sagen, das ist sehr wachsweich formuliert.
Ich komme nun zu § 4, Aufgabe der Behörden. In § 4 wird geregelt, dass Behörden, die von Maßnahmen des Naturschutzes betroffen sind, beteiligt werden müssen. Diese Beteiligungspflicht muss aber auch für die Grundstückseigentümer und die Grundstücksnutzer gelten. Deshalb fordert die CDU-Fraktion, dass die Landwirtschaftskammer bei dieser Anhörung von landwirtschaftlichen Flächen auch mit einbezogen wird.
Hätte die Landesregierung dies im Vorfeld bei der Ausweisung von FFH-Gebieten und Vogelschutzgebieten getan, hätte sie sich viel Ärger mit dem Berufsstand erspart.
Ein weiterer Punkt, der beweist, dass mit diesem Gesetz nur zusätzlich Bürokratie und Kosten produziert werden, ist die Regelung der Umweltverträglichkeitsprüfung.
In § 15 wird für die Bodenbewässerung eine Umweltverträglichkeitsprüfung gefordert. Gerade die letzten Sommer haben uns gezeigt, dass die Bodenbewässerung für die Landwirtschaft von existenzieller wirtschaftlicher Bedeutung ist. Deshalb können wir es nicht akzeptieren, dass Sie verpflichtend eine Umweltverträglichkeitsvorprüfung verlangen, die den Betrieben nur zusätzliche Kosten auferlegt und unter anderem auch noch zusätzlich Zeit in Anspruch nimmt, um diese zu machen. Dieser Anspruch ist für uns nicht nachvollziehbar.
Ein weiterer Punkt, der im Zuge der Diskussion noch besprochen werden muss, sind die in § 37 festgelegten Kompetenzen der ehrenamtlichen Naturschutzbeauftragten. Bereits Minister Trittin hat es in Berlin fertig gebracht, die Landwirte und Winzer bespitzeln zu lassen. Sie haben jetzt versucht, gegen diesen Paragraphen – – –
Herr Dr. Braun, ich weiß, dass Ihnen das wehtut, aber die Wahrheit werden wir immer wiederholen. Des Weiteren hat Ihre Fraktion gesagt, sie wolle dies zurückziehen. Herr Minister Trittin hat es gegen den Willen aller Fraktionen durchgesetzt.
Sie haben die Kompetenzen der ehrenamtlich Beauftragten ausgeweitet. Ich muss zwar zugeben, dass sie im Gegensatz zum Referentenentwurf dank der FDP und der Intervention des Landwirtschaftsministeriums hier ein Stück zurückgenommen werden, wir müssen aber trotzdem im Ausschuss diskutieren, welche Kompetenzen die ehrenamtlichen Naturschutzbeauftragten vor Ort haben.
Frau Ministerin, ich komme zum Stichwort „NATURA 2000“. NATURA-2000-Gebiete können nur im Alleingang der Landesregierung ohne Beteiligung der Betroffenen ausgewiesen werden. Aber ich hätte gern eine Antwort auf folgende Frage: Wie weit ist die Landesregierung mit der Umsetzung von NATURA 2000? Wie schaut es mit den Managementplänen aus? Wie schaut es mit der Kostenkalkulation aus?
Ich weiß nicht, ob der Landesregierung bekannt ist, dass bei NATURA 2000 alle Flächen mit Grundstücksnummern penibelst erfasst werden müssen und dann fes tgelegt werden muss, was mit den Flächen passiert. Die Frage ist, wer dies festlegt. Für jede Fläche muss ein Managementplan erstellt werden. Wer erstellt diesen Managementplan? Wer überwacht diesen Managementplan?
Ich möchte Ihnen sagen, unser Nachbarland Hessen hat einmal die Kosten der Umsetzung von NATURA 2000 aufgelistet. In Hessen fallen dafür jährlich 40 Millionen Euro an. Um Ihnen die Berechnung für Rheinland
Pfalz leichter zu machen, im Schnitt brauchen wir für NATURA 2000 100 bis 150 Euro pro Hektar. Ich frage: Hat die Landesregierung dieses Geld zur Verfügung? Wie wollen Sie dies finanzieren? Darauf will die CDUFraktion Antworten haben.
Abschließend kann ich nur sagen, der hier vorliegende Gesetzentwurf ist gegen die Grundstückseigentümer und gegen die Grundstücksnutzer. Das führt im Endergebnis dazu, was Sie und die sie tragenden Fraktionen immer noch nicht verstanden haben, Naturschutz geht nur mit der Landwirtschaft und nicht gegen die Landwirtschaft. Die Landwirte sind diejenigen, die die Natur pflegen. Ohne eine flächendeckende Landbewirtschaftung können wir auch keinen Naturschutz gewährleisten.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist schon erstaunlich, wer zu welchem Thema redet. Es tut mit furchtbar Leid. Ich könnte den Ball weiterspielen.
Ja, ich sehe Sie dort auch. Das ist überhaupt keine Frage, aber Sie sind agrarpolitische Sprecherin der CDU-Fraktion, und genau so war Ihre Rede ausgerichtet. (Jullien, CDU: Das ist wirklich dummes Geschwätz!)
Das ist eigentlich das Fatale. Das umfangreiche Papier, das Sie bei der Presse unterzubringen probiert haben, hatte fünf Seiten, in denen es immer nur um die Beziehung zwischen Landwirtschaft und neuem Gesetz ging.
Sie begreifen überhaupt nicht, dass das ein umfassendes Gesetzeswerk ist, wobei man alle Bereiche einbinden muss.
(Zuruf der Abg. Frau Schneider, CDU – Frau Mangold-Wegner, SPD: Jetzt aber hoppla! – Weitere Zurufe von der SPD)
Wissen Sie, es hat uns damals schon etwas überrascht, als wir die Mail über Ihre Einladung zur Pressekonferenz bekommen haben und dann die Mitteilung erfahren haben, dass Sie – – –