Protokoll der Sitzung vom 17.03.2005

(Beifall der CDU)

Es ist also nicht Ihre Rede gewesen, die zum Teil zu dieser großen Unruhe geführt hat.

Meine Damen und Herren, Frau Ministerin, Sie haben eine zum Teil gefällige, auch von uns Zustimmung erfahrende Rede gehalten. Frau Ministerin, Sie haben aber auch eine zum Teil selbstgefällige Erklärung abgegeben.

Ich hätte mir schon gewünscht, dass Sie das, was die Enquete-Kommission dieses Landtags auch zur Entwicklung beigetragen hat, in Ihrer sehr umfassenden Rede deutlich gemacht hätten.

(Vereinzelt Beifall bei der CDU)

Meine Damen und Herren, es passt irgendwie, dass ich, so wie Sie drei Säulen nannten, auch von drei Säulen sprechen werde. Nur, in Ihren drei Säulen fehlt ein Teil ganz wesentlich. Ich spreche von drei Säulen, wenn ich Vorsorge, Schutz und Hilfe als Säulen definiere.

Meine Damen und Herren, diese drei Säulen bilden nur dann ein Ganzes, wenn sie gleichrangig betrachtet werden und ineinander greifen oder dort, wo Vorsorge nicht reicht und weiterer Schutz nicht möglich ist, dann aber Hilfe im Schadensfall geboten sein wird.

Meine Damen und Herren, optimaler Schutz – das wissen wir – ist bei noch so guten Konzepten nie für alle möglich. Auch das muss man offen und fair draußen deutlich sagen.

Hochwasservorsorge, Hochwasserschutz und Hilfen bei Überschwemmungen intelligent weiterzuentwickeln, dem sollte unser aller Bestreben gelten.

Vorsorge, Schutz und Hilfe können auch Eingriffe, Gebote und Verbote vonseiten des Staates notwendig machen. Entscheidend für die Akzeptanz der Menschen in unserem Land wird immer sein, die Bevölkerung, die Betroffenen – ich zitiere aus unserem Antrag – „von der Notwendigkeit aktiven Hochwasserschutzes zu überzeugen und sie für das Anliegen zu gewinnen.“ Ich zitiere weiter: „Demgegenüber ist Hochwasserschutz, der durch undifferenzierte Regelungen Existenzen bedroht und Entwicklungsmöglichkeiten verhindert, kontraproduktiv, zumal dann, wenn der vermeintliche Nutzen in keinem Verhältnis zu den damit verbundenen Einschränkungen oder Belastungen steht.“

Meine Damen und Herren, das, was sich die rotgrüne Bundesregierung in ihrem Gesetzentwurf zum Hochwasserschutz völlig wirklichkeitsfremd vorstellte, hat zu Recht eine Protestwelle ausgelöst.

(Beifall der CDU)

Die Ministerin äußert sich zu dem Kompromiss von gestern mit den Worten: „Zufrieden bin ich nicht, aber leben kann ich damit.“

Meine Damen und Herren, hoffentlich können das auch die Betroffenen; denn es wurde in der Tat Schlimmeres verhindert. Aber mit dem Kompromiss werden neue Kosten auf die Kommunen abgewälzt und zusätzliche Auflagen auf Bauern und Winzer zukommen.

Meine Damen und Herren, Rheinland-Pfalz wird um ein Folgegesetz – davon gehe ich einmal aus – oder um einzelne Landesnovellen nicht herumkommen, um neue Details aus diesen Auswirkungen zu regeln.

Schutz und Hilfe sollte ein solches Gesetz bieten. Schutz wird in Form von Bürokratie und überflüssigen Auflagen geboten. Die Forderung, sich durch dieses Gesetz auf ein hundertjährliches Hochwasserereignis einzustellen, fehlt völlig. Es fehlt völlig, wenn man sich darauf einstellen soll, beispielhaft dann auch notwendige Hilfe vorzubereiten.

Schutz gleich Bürokratie, Hilfe gleich null: Das ist die Botschaft dieses Bundesgesetzes. Es ist eine falsche, weil nur mangelhafte Botschaft.

(Beifall bei der CDU)

Meine Damen und Herren, im Entschließungsantrag zur Regierungserklärung der Ministerin fasst die CDUFraktion in sieben Punkten zusammen, was uns einigt, was die CDU-Fraktion von der Regierung fordert und aus den Erfahrungen der Betroffenen erwartet.

Als Parlament haben wir uns – ich wies schon darauf hin –, alle Fraktionen, in eine Enquete-Kommission „Hochwasser“ eingebracht und Ergebnisse erzielt. Als Parlament und auch als Opposition können wir mit Fug und Recht sagen, dass die ständigen Forderungen aus allen Anträgen zu einer besseren Hochwasservorhersage, zeitigeren Frühwarnung und genaueren Erfassung und daraus abzuleitenden Schutzplänen, die es zum Teil damals nicht gab, als wir diskutierten, eine angemessene Gewässerbettpflege, mehr Hochwasserschutzeinrichtungen oder beispielsweise – Sie erwähnten es sehr breit – dezentrale kleinflächige Rückhalteräume in Rheinland-Pfalz dazu führten, dass wir nach 1994/1995 erst einmal darüber gestritten haben. Wir haben sehr gestritten. Herr Kollege Anheuser wird mit Sicherheit noch einmal darauf eingehen.

Gott sei Dank sind wir heute auf einem gemeinsamen Weg. Alles in allem, ein Hochwasserschutzgesetz des Bundes – da gehen wir mit Ihnen einig – hätten wir in Rheinland-Pfalz nicht gebraucht.

(Beifall der CDU)

Meine Damen und Herren, da die Regierungserklärung auch oder eigentlich als Hommage auf den vor zwei Tagen in den Ruhestand versetzten obersten Wasserwirtschaftler, Herrn Ministerialdirigenten Ellwart, gedacht war oder ist, will auch ich es an dieser Stelle nicht versäumen, ihm auch für vieles Kollegiale ein herzliches Dankeschön und Glückauf für die Zukunft zu sagen.

(Beifall der CDU)

Meine Damen und Herren, was inzwischen in den zwei Säulen meiner Vorstellung getan wurde oder sich auf dem Weg befindet, darf bei aller Würdigung nicht den Blick auf die dritte Säule – die Hilfe – verschließen. Mangelhaft und deshalb im Ergebnis ungenügend sind die Bemühungen der Landesregierung. An dieser Feststellung komme ich nicht vorbei, Frau Ministerin. Sie sind auf diese Dinge gar nicht eingegangen. Eine vor Jahren überarbeitete Elementarschadensverordnung lässt auch heute im Grunde genommen nur Sozialhilfeempfängern finanzielle Hilfe zukommen. Bürokratische Regeln verschlingen in einem Schadensfall im Jahr 2005 und in künftigen Jahren die gleichen Finanzmittel wie vor Jahren. Seitens der Landesregierung gab es keine Konsequenzen aus den Erkenntnissen, meine Damen und Herren.

In einer Meldung der Staatskanzlei vom 26. Juni 2003 hat Ministerpräsident Beck gesagt: Ich freue mich sehr, dass das Thema „Elementarschadensversicherung“ nicht nur auf offene Ohren, sondern erstmals auch auf die Bereitschaft zur tätigen Mitwirkung gestoßen ist. Das ist eine sehr gute Nachricht für viele Menschen in Rheinland-Pfalz. – So der Ministerpräsident damals. Weiter heißt es: Ich bin zuversichtlich, dass nach diesem konstruktiven Anfang die noch zu lösenden Probleme zügig geklärt werden.

Was heißt „zügig“ in diesem Zusammenhang? „Zügig“ heißt beispielsweise: Am 22. Dezember des gleichen Jahres schreibt die Staatskanzlei: „Es zeigt sich, dass die Einführung einer derartigen Versicherung, wenn sie

als Pflichtversicherung konzipiert sein sollte, eine Vielzahl von grundlegenden Fragen aufwirft, die zunächst zu klären sind.“

Meine Damen und Herren, es wurden Kommissionen auf Bundesebene gebildet. Außerdem wurde vereinbart, bis zum 17. Juni 2004 ein Modell einzubringen. Wir warten bis heute darauf. Sie haben mit der Pflichtversicherung auf das falsche Pferd gesetzt. Auch das ist eine Erkenntnis aus der Enquete-Kommission, meine Damen und Herren.

(Beifall bei der CDU)

Wir haben aus unserer Erkenntnis auf einen Hochwasserfonds gebaut. Wir haben gesagt, dass das der richtige Weg ist. Als es im Übrigen darum ging, bei der OderGeschichte etwas zu tun, hat Schröder einen solchen Fonds eingerichtet, in den unter anderem mit Unterstützung des Landes Rheinland-Pfalz etwa 168 Millionen DM eingeflossen sind. Sie haben danach immer noch auf dem Standpunkt gestanden, dass der Fonds der falsche Weg sei. Stattdessen haben Sie auf die Pflichtversicherung gesetzt. Das war ein Schlag ins Wasser. Sie hätten Ihre Regierungserklärung um die dritte Säule, die Hilfe, ergänzen müssen. Deshalb ist Ihre Regierungserklärung in diesem Teil fehlerhaft und mangelhaft. Das müssen Sie nachholen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Das Wort hat Frau Abgeordnete Schleicher-Rothmund.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Das war eine Menge guter Nachrichten von der Frau Ministerin. An dieser Stelle bedanke ich mich sehr herzlich dafür.

(Beifall bei der SPD)

Ich habe eine gute und eine schlechte Nachricht. Die gute zuerst: Die CDU hat ihr Lesegerät und ihr Schreibgerät wieder gefunden und sich schnell daran gemacht, gestern noch einen Antrag zum Hochwasserschutz einzureichen. Selbiger ist nichts anderes als die Zusammenfassung der Empfehlungen der EnqueteKommission. Das ist nun wirklich keine herausragende Leistung, die Sie erbracht haben.

(Beifall bei SPD und FDP – Zuruf des Abg. Licht, CDU)

Dann haben Sie das Ganze noch gewürzt mit unnötiger Polemik. Das war also kein Glanzstück.

Jetzt kommt die schlechte Nachricht: Die CDU hat ihr Hörgerät noch nicht wieder gefunden. Spätestens jetzt, nach der Regierungserklärung, hätten Sie begreifen

müssen, dass die Punkte Ihres Antrags weitgehend umgesetzt werden oder bereits umgesetzt worden sind. Dieser Antrag der CDU-Fraktion ist überflüssig und diese Aussage fast schon tautologisch.

Wir werden den von Ihnen vorgelegten Antrag ablehnen, da wir es für unsinnig halten, die Durchführung vollzogener oder laufender Maßnahmen erneut zu beschließen.

(Beifall bei SPD und FDP)

Ich möchte nun auf die von Ihnen vorgetragenen Punkte eingehen. Die wesentliche Herausforderung beim Hochwasserschutz ist die Schadensvermeidung. Wann begreifen Sie das endlich, Herr Licht? Das ist prioritär.

(Beifall bei SPD und FDP)

Es ist deutlich gesagt worden, dass das Land sehr viele Millionen Euro in die Hand genommen hat. Bis zum Jahr 2005 waren es rund 410 Millionen Euro. Es werden weitere 400 Millionen Euro folgen. Das ist wichtiger für die Menschen vor Ort, als später einen Schaden bezahlt zu bekommen.

(Beifall bei SPD und FDP)

Inwieweit Sie mit Ihren konsequenten Anträgen in Bezug auf eine globale Minderausgabe im Einzelplan 14 einen echten Beitrag dazu leisten, diese Frage sollte man heute auch einmal stellen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, es ist gerade einmal eine Woche her, als in den „Badischen Neuen Nachrichten“ Folgendes zu lesen war: Furcht vor schwerem Hochwasser wächst. Experten befürchten wegen der Schneemassen in den Hochlagen auch in diesem Frühjahr schwere Überschwemmungen. – Die Gefahr, von der wir in der Südpfalz und in Nordbaden morgens in der Zeitung gelesen haben, wurde abends in den Fernsehnachrichten vertieft. Dabei ging es um die Hochwassergefahr im Osten, wo man sich auch Sorgen wegen der vielen Schneemassen in den Gebirgen machte.

Bei dieser Gelegenheit wurden noch einmal die Bilder der Flut an der Oder gezeigt. Auch wenn die Voraussetzungen für dieses Hochwasser damals ganz andere waren, weil es ein Sommerhochwasser war, das aus einer sehr seltenen Wetterkonstellation entstanden ist, so wissen wir alle, dass das Thema „Hochwasser“ ein stetiger Begleiter für die Menschen, die am Fluss leben, ist. Es gibt die klassische Konstellation, wie zum einen das Tauhochwasser, aber auch das Winterhochwasser, das auf den gefrorenen Boden fällt. Beim Sommerhochwasser erinnere ich an das Hochwasser im Mai 1999 oder an das an der Oder im Jahr 1997 sowie an die große Flut im Jahr 2002.

Die Tatsache, dass Flüsse und Bäche ihr Bett verlassen, hat mehrere Gründe. Viele davon dürften wohl von uns Menschen hervorgerufen worden sein. So ist der ursprüngliche Hochwasserschutz der Rheinanlieger von einem 200-jährlichen Hochwasserschutz auf einen derzeit fast 100-jährlichen zurückgegangen. Die Ministerin hat es bereits gesagt: Die Tulla-Begradigung und der