Aber wenn in einem besonderen Fall im persönlichen Bereich ein besonderer Härtefall vorliegt, den wir noch nicht gemeinsam definiert haben, sollte eine Zweidrittelmehrheit diese Empfehlung aussprechen, weil dann der Letztentscheidende, der verantwortliche Minister, sich darauf beziehen muss und darauf beziehen kann.
In dem damaligen Fall, als Walter Zuber und ich darüber geredet haben, haben wir gesagt, wir wollen eine Sicherheit, dass ein Gremium nicht mit einer Mehrheit fünf zu vier, vier zu drei oder drei zu zwei abstimmen kann, sondern dass eine Zweidrittelmehrheit hinter uns steht, damit wir sagen können, dies ist eine Entscheidung, die breit getragen wird.
Das wollen wir, und von daher ist unsere Regelung gut. Sie ist vernünftig, und ich denke, wir brauchen dafür kein Gesetz.
Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Wir kommen unmittelbar zur Abstimmung über den Gesetzentwurf. Wer dem Gesetzentwurf – Drucksachen 14/3909/3963 – zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Wer lehnt ihn ab? – Der Gesetzentwurf ist mit den Stimmen der SPD, der CDU und der FDP gegen die Stimmen der Antrag stellenden Fraktion abgelehnt worden.
...tes Landesgesetz zur Änderung des Landesgesetzes zur Ausführung fleisch- und geflügelfleischhygienerechtlicher Vorschriften Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD und FDP – Drucksache 14/3823 – Zweite Beratung
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Gestatten Sie mir einen Hinweis. Die Drucksache 14/4060 weist irrtümlich auf die Beschlussempfehlung des Innenausschusses hin, der federführende Ausschuss ist aber der Ausschuss für Umwelt und Forsten.
Meine Damen und Herren, mit einiger Spannung warten wir auf das Ergebnis der Abstimmung zu diesem Tagesordnungspunkt. Dabei handelt es sich nicht um ein kontrovers wichtiges, hochpolitisches Thema, wenn es auch für die Betroffenen, die Kommunen, das Land und die Schlachtbetriebe wichtig ist. Nein, es geht uns um das Abstimmungsverhalten in den verschiedenen Ausschüssen. (Zuruf von der SPD: Sehr wahr!)
Ich habe bereits bei der ersten Beratung in diesem Haus zu der Änderung des Landesgesetzes zur Ausführung fleisch- und geflügelfleischhygienerechtlicher Vorschriften darauf hingewiesen, dass die wesentliche Änderung durch ein Gerichtsurteil begründet wurde. Deshalb haben die Fraktionen der SPD und FDP im Februar 2005 den entsprechenden Gesetzentwurf eingebracht.
Nach der ersten Beratung in diesem Haus ging der Antrag in den federführenden Ausschuss für Umwelt und Forsten. Da ich sowohl im Ausschuss für Umwelt und Forsten als auch im Ausschuss für Landwirtschaft und Weinbau Mitglied bin, habe ich alle Diskussionen mitverfolgt. Siehe da, bei der Abstimmung fand diese Gesetzesvorlage die Zustimmung von SPD, FDP und CDU gegen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, was Sie im Protokoll nachlesen können.
Inzwischen hatten die Fraktionen weitere Sachargumente betreffend § 1 Abs. 1 bekommen. Hier ging es um die öffentlichen Schlachthäuser in kreisangehörigen Städten. Es wurde im Ausschuss für Umwelt und Forsten verabredet, einen gemeinsamen Änderungsantrag von SPD, FDP und CDU auszuarbeiten und auf die aufgezeigten Probleme zu reagieren.
Dieser Betrieb, der uns angeschrieben, die Probleme einleuchtend dargestellt und uns mit seinen Argumenten überzeugt hat, kommt aus dem Wahlkreis des Kollegen Licht. Gestatten Sie mir diesen Hinweis.
Der Gesetzentwurf ging dann an die mitberatenden Ausschüsse, nämlich an den Ausschuss für Landwirtschaft und Weinbau und an den Rechtsausschuss. Im Ausschuss für Landwirtschaft und Weinbau habe ich selbst die Diskussion mitbekommen. Dort hat die CDU den Antrag abgelehnt.
Wie ich nachgelesen habe, hat sie den Antrag im Rechtsausschuss auch abgelehnt. Dies können Sie in den Protokollen nachlesen.
Wohin will die Union? Ja oder nein? Ich bin sehr gespannt auf die Abstimmung. Vor allem bin ich darauf gespannt, wer denn gleich spricht, die Befürworter oder die Ablehner oder beide.
Stellen sich hier die beiden Lager der CDU in diesem Land bei den geflügelfleischhygienerechtlichen Vorschriften dar?
Liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU, oder geht es vielleicht auch ausnahmsweise einmal um die Sache? Die Sachpolitiker im Ausschuss für Umwelt und Forsten waren sich einig. Es wäre schön, wenn Sie sich daran erinnern. Es würde unserem Ansehen sicher gut tun, wenn wir nicht hü und hott, ja und nein sagen.
Ich möchte Ihnen zum Schluss eine Redeweisheit mit auf den Weg geben: Wenn man nicht weiß, wohin man will, sollte man wenigstens als Erster da gewesen sein.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist in der Tat spannend, sich bei einem solchen Thema zu einem solchen Exkurs verleiten zu lassen. Liebe Kollegin, wenn Sie länger diesem Parlament angehören würden, – –
In der Tat eine Historie, Herr Ministerpräsident. Wir beschäftigen uns mit einem rechtsungültigen Zustand, der zwischen den Jahren 1991 und 1999 in einen Gebührentatbestand hineingreift, den wir mit diesem Gesetz ändern.
Zu der Historie insgesamt gehört auch, dass es eine ganze Reihe von Rechtsstreitigkeiten mit Betrieben in diesem Land Rheinland-Pfalz gibt. Wenn Sie in der ersten Debatte aufmerksam zugehört hätten, so wüssten Sie, ich habe zu dieser Änderung deutlich darauf verwiesen, dass die Landesregierung diese Änderung als Chance nutzen sollte, um sich mit diesen Betrieben zu einigen. Wenn es zu dieser Einigung kommt, dann sind wir die Letzten, die dann außen vor stehen. Frau Kollegin, das habe ich im Zusammenhang dieser Debatte gesagt.
In der ganzen Chronologie dieses Gesetzes gab es im Jahr 2003 schon eine Änderungsdebatte im Plenum. Sie sind damals einem Änderungsantrag der CDU-Fraktion nicht gefolgt.
Wir hätten also insgesamt auch sagen können, wir lehnen das Gesetz schon aus diesem Grund ab, weil Sie diese Punkte, die wir damals einführen wollten, seinerzeit schon abgelehnt haben. Allein das wäre Grund gewesen heute Nein zu sagen. Sie sind nach wie vor nicht bereit, die damals gemachten Änderungen aufzunehmen. Schon darum sagen wir heute Nein.
Wir sagen auch deshalb Nein, weil Sie es versäumt haben, mit den Betrieben einen Einigungsprozess herbeizuführen. Auch darum sagen wir Nein.