Dann setzten Sie wieder solche Dinge in die Welt. Mir liegt hier ein Gutachten vor. Das Wirtschaftsministerium hat um eine gutachtliche Stellungnahme gebeten, ob Herr Kunkel nach den Verfehlungen, die vor ein paar Jahren aufgetreten sind, hätte rausgeworfen werden können. Das Rechtsgutachten kommt zu dem Ergebnis: Nein.
Es kommet zu dem Ergebnis: Nein. Aber Sie haben in der Öffentlichkeit verbreitet, es gäbe jemanden, eine Fachanwältin für Arbeitsrecht – das haben Sie alles erzählt; ich war mit dabei –, die gesagt hätte, Herrn Kunkel hätte man damals hinausschmeißen können.
Frau Thomas, von wem das stammt? – Hören Sie doch auf, die Unschuldige zu spielen. Sie instrumentalisieren die Medien und sagen dann, ich war es nicht. Verstehen Sie? – Das ist Ihr Spiel, das Sie betreiben.
Ich habe es im Ausschuss miterlebt. Da wird in nicht öffentlicher Sitzung etwas gesagt, dann geht man hinaus zu den Medien, und am nächsten Tag können Sie es in der Zeitung lesen.
(Dr. Braun, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das nehmen Sie aber zurück! – Zuruf der Abg. Frau Thomas, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
(Dr. Braun, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Frau Präsidentin, das geht nicht, dass solche Vorwürfe erhoben werden dürfen!)
Herr Kollege Dr. Braun, ich habe nicht behauptet, dass Sie das waren. Ich habe gesagt, es wurde in nicht öffentlicher Sitzung gesprochen, es wurde alles gesagt, und am nächsten Tag konnte man es in der Zeitung lesen. Ich habe nicht gesagt, dass Sie das waren.
Das habe ich nicht gesagt. Ich habe nur gesagt, wie es läuft. Mehr habe ich nicht gesagt. Ich habe nicht gesagt, wer es war.
So, ich lese Ihnen jetzt einmal aus dem Rechtsgutachten vor: „Soweit laut Presseveröffentlichung eine Fachanwältin für Arbeitsrecht eine andere Einschätzung abgegeben haben soll, wird diesseits davon ausgegangen“ – so schreibt der Gutachter –, „dass der oben dargestellte Sachverhalt nicht voll umfänglich bekannt war; denn juristische Antworten können nur so gut und richtig sein wie die Fragestellung und die Information.“
Ich sage Ihnen noch etwas: Die Wirtschaftsprüfer haben die Hafenbetriebe GmbH geprüft. Sie haben nichts festgestellt. Die Steuerprüfung war da. Sie hat nichts festgestellt. Sie konnten auch nichts feststellen. Das haben wir Ihnen hundertmal erzählt. Das werden wir Ihnen noch zweihundertmal erzählen. Wenn zwei Leute, die führend in einem Unternehmen sind, das Vier-Augen-Prinzip nicht nur verletzen, sondern noch zusammenarbeiten, dann haben Sie null Chancen gegen Korruption.
Sie müssen jetzt – dies hat das Wirtschaftsministerium gemacht – eine Prüfungsgesellschaft beauftragen, die auf Bestechung und Korruption spezialisiert ist. Diese muss nämlich völlig anders prüfen als bei einer normalen Wirtschaftsprüfung. Das ist das Entscheidende.
Der Untersuchungsausschuss, den Sie immer wieder fordern, wäre völlig kontraproduktiv. Können Sie sich nicht vorstellen, dass die Staatsanwaltschaft bereits ermittelt? Herr Kollege Braun, wir stellen immer wieder fest, dass die Ermittlungen gegen immer mehr Firmen gehen und vielleicht auch noch gehen werden. Wollen Sie über den Untersuchungsausschuss die Staatsanwaltschaft behindern, weil die Akten hier angefordert werden? Wollen Sie den Wirtschaftsprüfer behindern?
Was hat das Ministerium gemacht? Es wird bis 1998 zurück geprüft, weit vor die Zeit dieser Korruptionsvorwürfe. Warum? – Weil bis 1998 die Verjährung von Straftaten eintritt. Sie könnten maximal zehn Jahre zurück prüfen lassen, weil Sie nur eine Aufbewahrung der Bücher von zehn Jahren haben. Das wäre das Allerhöchste, das Sie machen könnten. Das Ministerium tut alles Hand in Hand mit der Staatsanwaltschaft, um aufzuklären. Das muss gemacht werden, rigoros.
Meine Damen und Herren, das, was bei der Hafenbetriebe GmbH gelaufen ist, ist sicher schlimm. Das ist fast wie eine kriminelle Vereinigung; dies muss man sagen.
Da baut einer eine Yacht und stellt die Rechnung nicht an die Firma der Hafenbetriebe, sondern ein Dritter stellt die Rechnung, der mit der Hafenbetriebe GmbH in wirtschaftlicher Verbindung steht. Das ist unerträglich. Das müssen Sie sich einmal vorstellen.
Ich sage Ihnen noch etwas zum Schluss: Wenn die Angeklagten verurteilt sind: Ins Korruptionsregister, dann in der Öffentlichkeit anprangern, nie wieder Aufträge in den nächsten Jahren. Das muss die Konsequenz sein. Ansonsten legen Sie einen solchen Sumpf von Korruption nicht still. Das muss unser aller Ziel sein.
Zunächst einmal, um es auf den Punkt zu bringen, Herr Dr. Braun, das, was Sie machen, hat immer vorverurteilenden Charakter. Da ist auch System dahinter. Es geht Ihnen in Wahrheit nicht um die Aufklärung eines Korruptionsskandals, sondern es geht Ihnen darum, persönlich Menschen zu beschädigen.
(Frau Thomas, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das ist eine Unverschämtheit, was Sie hier sagen! – Zuruf der Abg. Frau Grützmacher, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Darum geht es Ihnen. Wenn Sie an der Aufklärung so viel Interesse hätten, würden Sie zumindest einmal die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen abwarten.
Herr Kollege Hartloff, Herr Kollege Creutzmann und Herr Kollege Baldauf haben das in aller Nüchternheit und Klarheit dargestellt.
Meine Damen und Herren, dies ist ein untauglicher Versuch. Wer unvoreingenommen die Fakten überprüft, weiß, dass die erhobenen Vorwürfe unbegründet sind.
Das sind die Fakten: Die Hafenbetriebe sind nach den bisherigen Erkenntnissen zum Opfer krimineller Machenschaften einzelner Mitarbeiter geworden. Das ist fraglos so.
Diesen Mitarbeitern – es handelt sich um den früheren Geschäftsführer und einen früheren Abteilungsleiter – werden Untreue und Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr vorgeworfen. Die Beschuldigten sollen Zuwendungen und Vorteile dafür verlangt und erhalten haben, dass sie Firmen bei der Auftragsvergabe bevorzugt behandelt haben.
Das ist der Vorwurf. Ein Urteil gibt es übrigens noch nicht. Das hat auch etwas mit dem Rechtsstaat zu tun.
Im Gegenzug dazu sollen sie überhöhte oder fingierte Abrechnungen dieser Firmen gegenüber den Hafenbetrieben Ludwigshafen als sachlich richtig bestätigt und zur Auszahlung angewiesen haben.
Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft richten sich gegen weitere Beschuldigte aus den an diesen Vorgängen beteiligten Unternehmen.
Meine Damen und Herren, oberstes Ziel muss es sein und ist es, die Vorfälle lückenlos aufzuklären und die Verantwortlichen strafrechtlich und zivilrechtlich zur Rechenschaft zu ziehen.
Gerade deshalb war es und ist es richtig, dass der Aufsichtsratsvorsitzende umgehend nach Bekanntwerden der Vorwürfe gehandelt hat. Er hat eine renommierte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit der Durchführung einer Sonderprüfung beauftragt.
Die Prüfer haben Mitte Januar 2005 ihre Tätigkeit aufgenommen. Sie arbeiten – dies ist für die rasche Aufklärung der Vorfälle unerlässlich – Hand in Hand mit der Staatsanwaltschaft und der Steuerfahndung.
Auch in einem anderen Punkt hat der Aufsichtsratsvorsitzende umgehend gehandelt. Auf seinen Vorschlag wurden sowohl dem Geschäftsführer als auch dem weiteren Bediensteten unverzüglich fristlos gekündigt. Damit war der Weg frei für die Einstellung eines neuen Geschäftsführers, der mit großer Erfahrung und großem Geschick die Hafenbetriebe in dieser schwierigen Zeit leitet.