Protokoll der Sitzung vom 01.06.2005

die Erkenntnisse der Arbeitsgruppe als auch die Erkenntnisse des Untersuchungsausschusses mitberücksichtigen wollen.

Ausgangspunkt ist zunächst einmal die bestehende Verpflichtung, einen gesetzlichen Auftrag durchzuführen. Der Bundesgesetzgeber gibt vor, dass ein Richter unter bestimmten Voraussetzungen, wenn er zum Ergebnis kommt, dass die Untersuchungshaft angeordnet werden kann, verpflichtet ist zu sagen, dass eine Untersuchungshaft nicht stattfindet, sondern statt dessen die Einweisung in eine Einrichtung der Jugendhilfe als Ersatz für die Untersuchungshaft zu erfolgen hat, wenn bestimmte Voraussetzungen gegeben sind, die zum Beispiel in der Persönlichkeit des Jugendlichen liegen. Daraus ergeben sich natürlich Spannungsbögen, die miteinander in Einklang zu bringen sind.

Wir haben zunächst auf der einen Seite die Haftgründe, die der Gesetzgeber vorgibt. Das ist Fluchtgefahr, Verdunkelungsgefahr oder Wiederholungsgefahr. Auf der anderen Seite weist der Bundesgesetzgeber ausdrücklich darauf hin, dass die Vermeidung der Untersuchungshaft gerade nicht mit der pädagogischen Betreuung in Einrichtungen der Justiz, also in Justizvollzugsanstalten, durchgeführt werden soll, sondern dass dies in Einrichtungen der Jugendhilfe zu geschehen hat. Dies führt dazu, dass mit den entsprechenden Trägern Verhandlungen geführt werden müssen und im Rahmen dieser Verhandlungen versucht werden muss – auch im Wege des Eingehens von Kompromissen –, das bestehende Spannungsfeld zwischen pädagogischen Erfordernissen einerseits und den sich aus den Haftgründen selbst ergebenden Erfordernissen andererseits zu lösen.

Herr Kollege Marz, wenn Sie ein offenes Konzept befürworten, wie Sie es getan haben, gehen Sie das Risiko ein, dass ein Täter, bei dem Wiederholungsgefahr bejaht worden ist, tatsächlich eine Tat wiederholt. Die Voraussetzungen, um bei Jugendlichen Untersuchungshaft anzuordnen, sind sehr hoch. Es liegt schon eine beträchtliche kriminelle Energie vor, sonst wäre es dem Richter gar nicht möglich, in solchen Fällen Untersuchungshaft anzuordnen.

Vor diesem Hintergrund ist es aus Sicht der Justiz natürlich geboten, eine Entweichungssicherheit zu gewährleisten, da ansonsten der sehr gern erhobene platte Vorwurf wieder erhoben wird: Sie werden gefangen, und die Justiz lässt sie wieder laufen. Dies ist insbesondere auch bei Wiederholungs- oder Fluchtgefahr durchaus eine Möglichkeit.

Hier ist versucht worden, ausgehend von dem Beispiel Stutensee, zu einer Konzeption zu kommen, die, wie sich jetzt auch durch die Ergebnisse Ihres Ausschusses, aber auch der Arbeitsgruppe, die eingesetzt worden ist, gezeigt hat, verbessert werden kann. Wir wollen dies natürlich tun.

Einen Zeitdruck, wie es im Rahmen des Untersuchungsausschusses immer wieder betont wurde, hat es nicht gegeben. Es ist viele Jahre darüber gestritten, aber auch daran gearbeitet worden. Auf ein, zwei, drei oder vier Monate wäre es angesichts dieser Zeitabläufe gar nicht angekommen.

Das Problem des Gitters und des Sicherheitsglases konnte der Sicherheitsfachmann des Justizministeriums ohne Hinzuziehung von Lüftungsfachleuten durchaus so erklären, Herr Kollege Marz, weil wir natürlich ähnliche Probleme auch im Strafvollzug haben. Es hat in anderen Bundesländern einmal den Versuch gegeben, eine Justizvollzugsanstalt ohne Gitter zu machen, insbesondere für Jugendliche. Diese ist später nachgerüstet worden, weil es Lüftungs-, aber auch andere sicherheitserhebliche Probleme damit gegeben hat. Insofern war es nicht nur notwendig, sondern es war durchaus in seiner Kompetenz liegend sagen zu können, dass Gitter gegenüber dem Sicherheitsglas vorzugswürdig sind.

Herr Kollege Baldauf hatte Ausführungen zu dem Brief gemacht, auch Sie Herr Kollege Marz und die anderen, die dazu sprachen. Herr Kollege Baldauf hatte erwähnt, ich hätte im Ausschuss gesagt, heute würde man diesen Brief wahrscheinlich so nicht mehr schreiben. Zu dieser Aussage stehe ich, Herr Kollege Baldauf. Selbstverständlich würden meine Mitarbeiter vor dem Hintergrund des Geschehens und in dem Zusammenhang, in den dieser Brief gestellt worden ist, diesen Brief wahrscheinlich so nicht mehr formulieren, sondern viel stärker zum Ausdruck bringen, dass es nicht um ein Eingreifen im Einzelfall ging, sondern lediglich darum, darauf hinzuweisen, dass das Vorliegen eines Haftgrundes sozusagen auch die Grundlage für das Projekt als solches bereits ist.

Es ist auch nicht das einzige Mal, dass das Heim eine Ablehnung vorgenommen hat. Es war Konzeptbestandteil, dass das Heim die Möglichkeit hat, jederzeit zu sagen, sie nehmen jemanden nicht. Sie hatten auch vorher zwei Jugendliche abgelehnt. Das hat die Justiz ohne Probleme akzeptiert.

Hier war die Besonderheit gegeben, dass man die Ablehnung darauf stützte, dass gerade der Haftgrund genannt wurde. Der Haftgrund sollte der Grund für die Ablehnung sein. Das war aus Sicht des Justizministeriums nicht wegen dieses Einzelfalls, sondern wegen der Gesamtkonzeption insoweit klarzustellen.

Wenn ich dann ausgeführt habe, dass man den Brief heute wahrscheinlich anders formulieren würde, dann ergibt sich das aus dem, was ich gesagt habe.

Frau Kollegin Dreyer hat ausgeführt, dass wir derzeit Gespräche mit Stutensee führen. Stutensee hat in Aussicht gestellt, dem Land Rheinland-Pfalz auf Dauer drei Plätze zur Verfügung stellen zu können. Das ist weniger als das, was wir vorgehabt haben, gibt uns aber derzeit die Möglichkeit, zumindest kurzfristig diese drei Plätze sicherzustellen. Wir werden in den Gesprächen mit Stutensee selbstverständlich die Aspekte, die auch Thema dieses Ausschusses waren, aber auch die Ergebnisse der Arbeitsgruppe einbringen und darüber verhandeln und hoffen, in den nächsten Wochen zu einer entsprechenden Vereinbarung mit Stutensee kommen zu können. Auf diese Art und Weise wollen wir sicherstellen, dass ein Richter auch tatsächlich die Möglichkeit hat, die Einweisung in eine solche Jugendhilfeeinrichtung vornehmen zu können, um nicht vor das Problem gestellt zu werden, Haftgründe bejahen zu müssen, einen jugendlichen Täter aber nicht in eine

solche Einrichtung einweisen zu können, um dann von der gesetzlich gegebenen Folge Gebrauch machen zu müssen, diesen Täter einfach laufen zu lassen.

In diesem Sinn wollen wir versuchen, in den nächsten Wochen das Projekt mithilfe von Stutensee insoweit wieder aufzunehmen.

Herzlichen Dank. (Beifall bei FDP und SPD)

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Der Tagesordnungspunkt ist mit der Besprechung des Berichts erledigt.

Als weitere Gäste im Landtag begrüße ich Landfrauen aus Langenbach. Herzlich willkommen im Landtag!

(Beifall im Hause)

Ich rufe Punkt 3 der Tagesordnung auf:

…tes Landesgesetz zur Änderung des Landesjagdgesetzes Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 14/4127 – Erste Beratung

Die Fraktionen haben eine Redezeit von fünf Minuten vereinbart. Zur Begründung erteile ich Frau Staatsministerin Conrad das Wort.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Landesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Änderung des Landesjagdgesetzes mit dem Ziel vorgelegt, erstens die Fütterung und Kirrung von Schalenwild grundsätzlich zu verbieten und zweitens eine Ermächtigung zu schaffen, Ausnahmen durch Rechtsverordnung zuzulassen.

Meine Damen und Herren, der Handlungsbedarf der Landesregierung ist unabdingbar und unabweisbar vor dem Hintergrund der hohen Schwarzwildbestände in Rheinland-Pfalz, der erheblichen Wildschäden und nach wie vor bestehenden Gefahr einer Schweinepest.

Zu den Zahlen: Die Schwarzwildbestände haben sich in unserem Land innerhalb der letzten 25 Jahre um mindestens den Faktor 13 vervielfacht. Wir haben erhebliche Wildschäden, die landesweit in die Millionen gehen, in Gärten, in Parks, auf Friedhöfen und vor allen Dingen in der Landwirtschaft. Mittlerweile beklagen auch die Winzer heftig, zunehmend und laut erhebliche Wildschäden. Bei ihnen ist es besonders tragisch, weil sie von einer Entschädigung durch die Jagdpächter ausgeschlossen sind.

Regional gibt es zunehmend Probleme, die Jagden zu verpachten, weil die Wildschäden für potenzielle Pächter ein unkalkulierbares Risiko geworden sind.

Ein ganz wichtiger Punkt ist, dass vor allem die hohen Schwarzwildbestände vor allem die Ursache für die rasche Ausbreitung der klassischen Schweinepest und deren Einwanderung in die Hausschweinebestände waren. In den letzten fünf Jahren mussten in RheinlandPfalz in 87 Betrieben über 25.000 Hausschweine gekeult werden. Mancher landwirtschaftliche Betrieb geriet in erhebliche bis existenzielle Probleme.

Das Land Rheinland-Pfalz hat zur Bekämpfung der Schweinepest allein in den Jahren 2002 bis 2004 ca. 16 Millionen Euro ausgeben müssen, Finanzmittel, die wir gern für andere Vorhaben verwendet hätten.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich möchte aber auch an dieser Stelle ausdrücklich den Jägerinnen und Jägern für ihren Einsatz zur Bekämpfung der Schweinepest danken, insbesondere bei der Unterstützung der Impfaktionen im Hunsrück, in der Eifel oder auch jetzt noch fortgesetzt in der Pfalz.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, es ist richtig, es sind viele Faktoren, die zu dem enormen Anstieg der Schwarzwildbestände führen. Es sind sicherlich auch klimatische Bedingungen, auch die Änderung der landwirtschaftlichen Produktion und vor allen Dingen auch eine geänderte Jagdstrategie, die deutlich weniger effizient als früher ist. Es ist aber vor allen Dingen der zusätzliche Futtereintrag über Kirrungen. Die Faktoren natürlicher Art können wir nicht beeinflussen, allerdings Faktoren wie den erheblichen Futtereintrag. Die Jagdstrategien sind durch unsere intensiven Gespräche mit dem Landesjagdverband und auch vor Ort deutlich verbessert worden. Bei der Kirrung besteht aber unverändert Handlungsbedarf.

Ich möchte einige Zahlen nennen. Ergebnis einer badenwürttembergischen Erhebung ist, dass pro erlegtem Stück Schwarzwild ca. 136 Kilogramm Mais gekirrt, das heißt in den Wald eingebracht bzw. gefüttert wird. Dies lässt sich durchaus auf Rheinland-Pfalz übertragen. Damit besteht eine ganzjährige Wachstumsstimulanz für die Schwarzwildpopulation.

Ich weiß sehr wohl, dass sich viele Jäger und Jägerinnen an unsere freiwillige Selbstverpflichtung des Landesjagdverbandes halten, die in dem Zwölfpunkteprogramm seit einigen Jahren festgeschrieben ist.

Alle wissen es, dennoch gilt auch hier, dass viele sich nicht daran halten; denn sie wissen genau, dass wir bisher keine rechtlich handhabbare Regelung haben, den Futtereintrag tatsächlich zu unterbinden.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, die bisher gemaßregelten Regionen Eifel und Hunsrück sind seit zwei Jahren virusfrei. Die Restriktionen bei der Vermarktung von Schweinen und die Verbringung von Hausschweinen konnten im Wesentlichen aufgehoben werden. Die bestehende Immunisierung durch die Impfung bei Wildschweinen liegt bei 52 % und ist heute schon geringer als in der Pfalz. Das ist wichtig zu wissen, auch für Sie, Herr Billen. Sie wird in den kommenden Jahren weiter deutlich absinken.

Nach dem, was die Jäger „frischen“ nennen, nach dem neuen Wurf in diesem Jahr im März und April, hat sich die Population um das Zwei- bis Dreifache vervielfältigt. Im Zusammenhang mit den viel zu hohen Einträgen und mit den enorm anwachsenden Schweinewildbeständen baut sich einfach wieder ein Gefährdungspotenzial für die Schweinepest auf. Wenn Sie so wollen, sitzen wir auf einem Pulverfass Wildschweinbestand in Verbindung mit der Bedrohung durch die Schweinepest. Das stimmt wirklich. Deshalb müssen wir heute handeln und nicht erst dann, wenn der nächste Ausbruch der Schweinepest zu vermerken ist.

(Vereinzelt Beifall bei der SPD)

Meine Damen und Herren, auch wenn die Verordnung heute noch nicht Gegenstand der Beratung ist, sie wird in der Öffentlichkeit diskutiert. Ich will sie kurz ansprechen. Erst einmal muss klar sein, die Verordnung regelt genau die Ausnahmen von dem grundsätzlichen Verbot. Das heißt, wir wollen landesweit die Kirrung zulassen, aber eben nur an bestimmten Stellen und nur in einem bestimmten Umfang.

(Wirz, CDU: Sie haben schon eine Regelung!)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, der Hauptkritikpunkt der Jäger und Jägerinnen ist geknüpft an das so genannte Kartenverfahren. Es ist entgegen der Kritik gerade nicht verwaltungsaufwendig und schon gar nicht in irgendeiner Form bürokratisch. Das muss jeder wissen. Lediglich eine Kopie einer topographischen Karte des jeweiligen Jagdbezirkes mit eingezeichneten Kreuzen für die Kirrplätze ist an die untere Jagdbehörde zu senden. Es ist die Wirkung, dass Jägerinnen und Jäger das erste Mal verbindlich Auskunft geben müssen, wo und in welchem Umfang sie Wildschweine kirren.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir sind ihnen entgegengekommen und beabsichtigen, dass die Dichte der Kirrstellen größer sein kann, als sie bisher nach der freiwilligen Selbstvereinbarung des Landesjagdverbandes zulässig ist.

Wir bewegen uns in Rheinland-Pfalz nicht in einer besonderen Situation, sondern gemeinsam in einem Umfeld anderer Länder. Fast alle deutschen Länder haben ein grundsätzliches Verbot der Fütterung und der Kirrung des Wildes im Wald festgeschrieben. Ich empfehle allen, die sich vor Ort dazu angeblich kompetent äußern, sich in unserem Nachbarland Hessen mit den dortigen Bestimmungen vertraut zu machen. Dort gilt ein generelles Verbot der Kirrung. Nur im Einzelfall können dort Ausnahmen erteilt werden. Es ist mir von einem Kreisverband bekannt, dass dort sogar Kirrtagebücher als Auflagen verwandt werden. Dies ist im Vergleich zu der moderaten Regelung bei uns zu sehen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, dieses Vorhaben erfährt eine ganz breite Unterstützung bei beiden Bauern- und Winzerverbänden. Die Bauern- und Winzerverbände Nassau haben von uns deutlich verlangt, dass wir explizit ein solches Kontrollinstrument einführen. Im Übrigen geht es auch aus dem Schreiben des Gemeinde- und Städtebundes von Herrn Steenbock an

mich hervor. Dort steht ganz klar: Die kartenmäßige Darstellung der eingerichteten Kirrstellen im Vorfeld erscheint aus meiner Sicht unverzichtbar für den Vollzug der Bestimmungen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich könnte aus den Schriften und Schreiben der Kreisbauernverbände, gerade aus den betroffenen Regionen zitieren, sei es aus Bitburg-Prüm oder aus Bernkastel-Wittlich, von betroffenen Bauern, die die Keulung ihres Bestandes erlebt haben, aus der Eifel oder aus dem Hunsrück. Ich könnte aber auch Schreiben von Frau Abgeordneter Weinandy nennen, die mich in Verbindung mit dem Schreiben des Bauern- und Winzerverbandes BitburgPrüm gebeten hat, in diesem Sinn wie vorgesehen zu handeln.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, der Gesetzentwurf bereitet diese Regelung vor. Sie liegt nicht zuletzt im Interesse der Jagd und der Jägerinnen und Jäger in Rheinland-Pfalz, die ein Interesse an gesundem Wildbestand im Wald haben müssen. Sie liegt erst recht im Interesse der Existenz der Schweine haltenden Betriebe in unserem Land. Sie ist ein Entgegenkommen und eine notwendige, sinnvolle, verhältnismäßige und moderate Konsequenz aus den erheblich angestiegenen Wildschäden, die die Landwirtschaft, aber nicht nur sie, sondern viele Privatpersonen mit ihrem Garten und die Gemeinden und Städte erfahren haben.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich bitte Sie im weiteren Verfahren um die Unterstützung dieses Änderungsgesetzes.

Vielen Dank.

(Beifall bei SPD und FDP)

Ich erteile Herrn Abgeordneten Billen das Wort.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, meine sehr verehrten Damen und Herren! Frau Ministerin, im Ziel sind wir uns vollkommen einig, die Population der Wildschweine nicht so weiter steigen zu lassen wie in den letzten 20 Jahren. Im Ziel sind wir uns einig. Es ist die Frage, wie man ein Ziel erreicht.

Mit dem, was Sie als Ministerium als Verordnung bzw. Gesetzesänderung auf den Weg bringen wollen, indem Sie das Parlament dann nicht mehr einschalten, schaffen Sie Bürokratie, mittlerweile Streit oder Auseinandersetzung zwischen Landwirtschaft, Jäger und Forsten, Forstbeamten, erreichen Sie die schwarzen Schafe, die Sie erreichen wollen, nicht. Diese gibt es auch bei den Jägern. Ich mache es an einem kleinen Beispiel fest. Wir nehmen eine Jagd mit 400 Hektar und vier Kirrstellen. Diese sind kartiert und eingetragen. Der Jäger ist ein schwarzes Schaf. Er legt eine fünfte Fütterungsstelle an, die er nicht kartiert. Sie ist weit genug von seinen Kirrstellen weg. Wenn er dabei erwischt wird, ist der