Ich nenne Ihnen ganz konkret ein Beispiel an diesem Fall. Das Landesjugendamt berät nicht nur, sondern es hat auch die Kompetenz, die Betriebserlaubnis zu erteilen und sie wieder zu entziehen.
In dieser Betriebserlaubnis für das Jugendheim Mühlkopf gibt es einen Anhang. In diesem Anhang sind Vorgaben – ich glaube, wenn sie in einer solchen Betriebserlaubnis stehen, sind sie verbindlich –, zum Personal, zur Erfahrenheit, zur Qualifikation usw. des Personals gemacht.
Wenn das so ist, wenn aus gutem Grund solche Vorgaben gemacht werden, dann muss sichergestellt werden, dass diese Vorgaben auch eingehalten werden. In diesem Fall, im Fall von Christina Knoll, sind diese Vorgaben nicht eingehalten worden. Es ist zu spät aufgefallen.
An dieser Stelle sage ich, wenn das so ist, dann brauchen wir doch ein Instrumentarium, dass das früher auffällt.
Ein solches Instrumentarium ist übrigens auch vorgesehen. Dieses Instrumentarium – das ist in der Betriebserlaubnis und in den gesetzlichen Bestimmungen festgelegt – sagt, bei Neueinstellungen im Heim muss unmittelbar ein Personalbogen an das Landesjugendamt übersandt werden.
Wann das genau passiert ist und wann das im Fall von Christina Knoll angekommen ist, wissen wir nicht genau. Wir wissen, wann es möglicherweise herausgegangen ist. Wir wissen, dass es erst zwei bis drei Wochen nachher beim Landesjugendamt eingegangen ist, aber was
Wenn das nicht unmittelbar ist, dann gibt es auch keine Möglichkeit des Eingriffs; denn dieses Instrument ist ganz wichtig. Dann kann das Landesjugendamt sich einen solchen Personalbogen anschauen und feststellen, ob die Vorgaben der Betriebserlaubnis erfüllt sind oder nicht. Wenn sie nicht erfüllt sind, muss es intervenieren.
Darauf kommt es an, dass, wenn Sie Vorgaben machen, egal unter welchen gesetzlichen Voraussetzungen das geschieht, Sie auch Instrumente zu ihrer Überprüfung brauchen.
Diese Instrumente haben nicht zur Verfügung gestanden, hätten aber von der Rechtslage her überhaupt keine Probleme gemacht.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Frau Dreyer, Sie machen es sich sehr einfach. Sie schieben die ganze Verantwortung in zwei Sätzen nur auf das Heim, als wenn Sie mit dem Ganzen nichts zu tun hätten.
Es gibt eine politische Verantwortung. Es waren auch machbare Überprüfungen. Nach SGB VIII gibt die zuständige Behörde dem Landesjugendamt (LJA) darüber hinaus auf, nach den Erfordernissen des Einzelfalles an Ort und Stelle zu überprüfen. Im Lehr- und Praxiskommentar zu SGB VIII von Johann Münder wird das bestätigt.
Aus Zeitgründen will ich das nicht weiter fortsetzen. Dort stehen die Sachen. Es war eine Überprüfung möglich. Sie haben sie nicht wahrgenommen.
In Stutensee ist ein Wachdienst, einer, der von der Statur her vielleicht so gebaut ist wie Herr Billen, groß und kräftig. In Rodalben hatten wir eine Berufsanfängerin, die klein und zierlich war.
Dass das natürlich psychisch junge Menschen, die in diesem Umfeld sind, herausfordert, ist völlig klar. Auch das ist ganz klar gesagt worden.
Es hatte mit Stutensee überhaupt nichts zu tun. Wenn das Konzept so gut funktioniert hätte, dann frage ich mich, warum eine Mitarbeiterin angegriffen und erst nach sieben Stunden gefunden wird.
Wo waren da die ganzen Konzepte, dass es funktioniert? Es hat nicht funktioniert. Da kann man sich noch dreimal hinstellen, es hat nicht funktioniert. Es ist nicht vergleichbar.
Jetzt noch zum wichtigsten Punkt. Sie haben Ihre vorgefertigte Rede gehalten, schön. Sie haben kein Wort zu dem gesagt, was ich angesprochen habe, zu den Abläufen in den Ministerien, dass es noch nicht einmal ein einheitliches Protokoll gab und Sie 14 Tage nach der Tat immer noch nicht wussten, welche Aufgabe Sie wirklich hatten.
Sie haben von Heimaufsicht gesprochen. Heute haben Sie gesagt: „Ich hatte gar nichts damit zu tun.“ Im Dezember haben Sie noch gesagt: „Ich habe die Heimaufsicht.“ Sie waren überhaupt nicht informiert darüber, was Ihre Aufgabe war. Das erschreckt mich noch mehr.
Sie haben den Abgeordneten etwas völlig Falsches gesagt und gehen mit keinem Wort darauf ein. Die Sachlage hat sich durch Ihren Beitrag überhaupt nicht geändert.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Frau Staatsministerin Dreyer, ich wollte wenigstens noch etwas zu dem sagen, was Sie bei mir angesprochen haben. Sie sagten, Sie fänden es etwas unfair, Zitate nach stundenlangen Sitzungen zu nennen.
Wissen Sie denn eigentlich, wann Sie das alles gesagt haben? – Das haben Sie im Sozialpolitischen Ausschuss am 5. Dezember 2003, also vor der Einrichtung des Untersuchungsausschusses, gesagt, und auch ohne
Ich kann mich an das anschließen, was mein Kollege Dr. Rosenbauer gerade ausgeführt hat: Wenn ich mich dunkel entsinne, hatten Sie Ihre Rede damals entsprechend schriftlich vorbereitet. Das gilt im Übrigen für zwei Drittel dieser Zitate, die uns vorliegen. Das sind keine Zitate, die nach zwei oder drei Stunden oder nach noch längerer Zeit herausgepresst worden sind. Vielleicht hätten Sie sich einmal die Mühe machen sollen, diese Zitate nachzuschauen, und dann hätten Sie festgestellt, dass sie stimmen und ohne Druck entstanden sind.
Im Übrigen wollen Sie uns wohl nicht unterstellen, wir wollten Ihnen in irgendeiner Form etwas in den Mund legen, was Sie nicht gesagt haben. Sie haben das gesagt, und Sie haben auch dazu gestanden.
Die Arbeitsgruppenergebnisse, die Sie so loben, sind von den gleichen Leuten entstanden, die zuvor diese gesamte Konzeption überhaupt begonnen haben. Es gibt keinen Unterschied in den Personen. Die Gruppe ist etwas erweitert worden, aber unter dem Strich sind es haargenau die gleichen Personen. Sie kommen hinterher schlicht und ergreifend zum Ergebnis, dass man es besser doch so wie in Stutensee machen soll, was Sie eigentlich schon alles vorher gewusst haben. Dies beißt sich. Sie kommen da nicht heraus, und wir lassen Sie auch nicht heraus.
Das Allerschönste ist zu sagen: Wir beraten nur, wir schauen einmal, wie es läuft. Das ist doch eine Betriebserlaubnis. Eine Betriebserlaubnis für ein Heim hat auch gewisse Auflagen. Diese Auflagen muss ich nicht wiederholen; wir alle kennen sie. Eine Betriebserlaubnis kann auch entzogen werden. Es können entsprechende Maßnahmen ergriffen werden. Es kann bei Überprüfungen entsprechende Reglementierungen geben. Was haben Sie diesbezüglich getan? Ist irgendetwas passiert? Hat sich irgendjemand einmal darum gekümmert, oder hat man es einfach laufen lassen? – So war es nämlich: Man hat laissez-faire gemacht und gehofft, dass schon alles gut gehen wird. Es ist schlimm genug, dass es so gekommen ist. Ich finde es wirklich sehr traurig, wenn man sich in einer Debatte wie der heutigen Beispielsfälle noch einmal vor Augen führt und hinterher sagt, es sei alles ganz anders. Sie sagen, Sie freuen sich, dass Ihre Fraktion Sie unterstützt. Ich denke, auch meine Fraktion unterstützt mich bei meinem Redebeitrag.
Sehr geehrte Frau Ministerin Dreyer, ich halte es einfach für unzulässig, sich heute an dieser Stelle hinter die
Zuständigkeit des Heimträgers zurückzuziehen und auf § 4 SGB VIII zu verweisen. Wenn eine Aufgabe klar umrissen und beschrieben ist, nehmen sie die Heimträger natürlich in ihrer Verantwortung wahr. Aber diese Aufgaben fallen nicht vom Himmel. In diesem Fall ging es um eine sehr außergewöhnliche Aufgabe, so außergewöhnlich, dass sie es den Regierungsfraktionen wert war, sie zweimal hintereinander zum Gegenstand von Forderungen von Koalitionsvereinbarungen zu machen. Es war eine so wichtige Aufgabe, die es wert war, dass sich zwei Ministerien darum kümmerten, sie auch endlich umgesetzt wurde und sie zunächst hingegangen sind, um ein grobes Rahmenkonzept zu erarbeiten, und Sie – wie Sie selbst gesagt haben – nach dem 1. Juli immerhin noch drei Monate Zeit hatten, um dieses Rahmenkonzept im Detail mit dem Träger zu erörtern.
Die Landesregierung und der Träger haben im Detail erörtert, wie diese Aufgabe wahrgenommen werden soll, wie sie finanziert wird, ob die doppelte Nachtschicht finanziert wird, ob man den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mobile Notrufgeräte zur Verfügung stellt. Wenn dies so war – und das ist soeben von Ihnen bestätigt worden –, können Sie nicht sagen, ich habe mir zwar noch die Zeit genommen, im Rahmen einer Pressekonferenz am 1. Juli zu erklären, wann das Projekt beginnt, aber im Übrigen habe ich damit nichts zu tun.
Die politische Verantwortung, die Sie durch die detaillierte Vereinbarung der Rahmenkonzeption sowie über die Betriebserlaubnis und deren notwendige Überprüfung eingegangen sind, ist die politische Verantwortung, die Sie in diesem Fall tragen. Sie ist nicht auf den Träger abwälzbar. Deshalb bleiben wir bei unserer Forderung: Es wird ein Rücktritt der zuständigen Ministerin gefordert.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die schreckliche Tat, die Gegenstand dieses Untersuchungsausschusses gewesen ist, hat jeden – Sie alle und auch mich – betroffen gemacht. Sie gebietet und gebot zunächst eine strafrechtliche Aufarbeitung, die zwischenzeitlich rechtskräftig abgeschlossen worden ist. Es ist eine sehr schlimme, tragische und sinnlose Tat gewesen, die den Angehörigen, Freunden und Kollegen sehr viel Leid gebracht hat.
Aber neben dieser gebotenen strafrechtlichen Aufarbeitung war es selbstverständlich auch unsere Pflicht zu untersuchen, ob in dem einen oder anderen Fall möglicherweise Verbesserungen in der Konzeption und in der Durchführung möglich sind. Frau Kollegin Dreyer hat insoweit ausgeführt, dass sie eine Arbeitsgruppe eingesetzt hat, die auch zu entsprechenden Ergebnissen gekommen ist. Wir haben beide für die Landesregierung erklärt, dass wir bei Fortsetzung dieses Projektes sowohl
die Erkenntnisse der Arbeitsgruppe als auch die Erkenntnisse des Untersuchungsausschusses mitberücksichtigen wollen.