Lieber Herr Kollege Dr. Schmitz! Sie haben soeben einmal ganz locker die alten Hilfezentren und die Beratungs- und Koordinierungsstellen durcheinander geworfen.
Fakt ist, dass Ihr Gesetzentwurf die Kommunen als potenzielle Träger von Beratungs- und Koordinierungsstellen ausschließt. Das halten wir schlichtweg für falsch. Die Kommunen erhalten mit der Durchführung und der Organisation regionaler Pflegekonferenzen eine wichtige
Aufgabe in diesem Gesetz. Dann müssen sie auch die Möglichkeit haben, als Träger einer Beratungs- und Koordinierungsstelle selbst aktiv zum Zuge zu kommen, zumal wir große Skepsis haben, ob die ambulanten Hilfezentren, ob die bisherigen Träger von Beratungs- und Koordinierungsstellen unter den Bedingungen dieses Gesetzes wirklich noch bereit und in der Lage sind, den nach wie vor verbleibenden Eigenanteil in Höhe von 20 % der Personalkosten zu finanzieren. Für diesen Fall ist es nicht mehr als sinnvoll, dass auch die Kommunen als Träger solcher Einrichtungen eintreten.
Auch die größere Flexibilität ist durch unseren Gesetzentwurf sehr wohl gegeben. Sie klammern sich an einem Einwohnerrichtwert von 30.000 fest. Wir halten dies gerade in ländlichen Regionen, in großen Flächen für eine falsche Festlegung. Es muss möglich sein, sowohl darüber als auch darunter zu gehen. Deshalb halten wir eine solche Festschreibung für schlichtweg überflüssig. Das heißt, unser Gesetzentwurf würde zu deutlich besserer Praktikabilität und Flexibilität in der Umsetzung des Gesetzes bei der Institution der Beratungs- und Koordinierungsstellen führen. Deshalb plädieren wir noch einmal vehement dafür. Bitte unterstützen Sie unseren Änderungsantrag. Er wird zum Vorteil des Gesetzes sein.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen, meine Herren! Es ist tatsächlich etwas erstaunlich, wie Herr Kollege Dr. Schmitz den eigenen Gesetzentwurf, der – wie wir gerade gehört haben – nicht von der Landesregierung stammt, in einem kleinen Detail in der Darstellung etwas dahingeschludert hat. Aber so ist das nun einmal. Ich werde gleich noch etwas dazu sagen.
Ich unterstreiche und unterschreibe, dass wir in diesem Land eine gute Versorgung mit ambulanter Pflege haben. Zum Zweiten unterstreiche ich, wie schon so oft, alle Aussagen, dass wir ohne pflegende Angehörige und ohne ehrenamtliche Pflege nicht auskommen. Herr Dr. Schmitz hat gesagt, dies sei sozusagen zusätzlich zu dem, was professionell vorhanden ist. Aber ich denke, wenn man sich das Ausmaß an ehrenamtlicher sowie an Angehörigenpflege anschaut, muss man dies in die richtige Dimension einordnen und weiß, was zusätzlich
und was in der Hauptsache geleistet wird. Ich sage Ihnen, dies wird auch in Zukunft so sein müssen. Ohne die ehrenamtliche Pflege kommen wir selbstverständlich nicht aus.
Wir dürfen nicht vergessen, was der Anlass dieses Gesetzentwurfs ist. Wenn vieles gut ist, warum macht man dann einen neuen Gesetzentwurf? – Wir sind aufgrund der erwähnten Gerichtsentscheidungen dazu gezwungen, ein solches Gesetz zu machen. Deshalb ist der Jubel meinerseits etwas begrenzt. Ich sehe allerdings ein, dass es diesen Zwang gegeben hat.
Mit dem Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen und den zusätzlich vorgelegten Änderungen ist nach meiner Meinung in anbetracht der Situation eine gute Lösung gefunden worden. Lieber Herr Kollege Rüddel, das kann man auch in Wahlkampfzeiten sagen. Man kann ganz souverän sein: Wenn die etwas richtig machen, kann man es auch in solchen Zeiten sagen. Ich glaube, es ist eine gute Lösung gefunden worden.
Ich komme zunächst zu dem Änderungsantrag der CDUFraktion. Mir hat sich bisher, auch nach Ihrem Vortrag, nicht erschlossen, inwiefern diese Änderungsanträge so schwergewichtig sein sollen, dass sie eine Ablehnung des Gesetzentwurfs rechtfertigen könnten. Sie sind aus meiner Sicht zum Teil überflüssig, zum Teil allerdings auch bedenklich. Wenn ich daran denke, dass Sie die Bindung der Größe der Betreuungsbereiche aufheben wollen, halte ich dies für höchst bedenklich. Das können wir nicht mittragen. Von daher werden wir Ihre Änderungsanträge ablehnen. Sie geben genug Grund, sie abzulehnen, aber sie sind nicht so schwergewichtig, um die Ablehnung dieses Gesetzentwurfs zu rechtfertigen.
Etwas anderes ist es mit Ihrem Entschließungsantrag. Was Herr Kollege Rösch dazu gesagt hat, war Polemik, aber verstanden habe ich es als logischen Beitrag auch nicht. Wenn, wie alle sagen, mit diesem Gesetz Neuland betreten wird, ist es doch eine Selbstverständlichkeit, dass man nach einiger Zeit überprüft, inwiefern das funktioniert oder inwiefern es nicht funktioniert.
Sie haben des Weiteren gesagt, diese Landesregierung werde am 27. März 2006 bekannt geben, wann die Überprüfung stattfinden soll. Nun war die CDU schon ein wenig verwirrt, wer den Antrag eingebracht hat. Nun stiften Sie weitere Verwirrung und sprechen plötzlich für eine Landesregierung nach dem 27. März 2006.
Das weiß ich doch nicht, Herr Mertes. Wer nach dem 27. März regiert, weiß ich nicht. Sie wissen das wahrscheinlich. Trotzdem, sehen Sie es doch einem Parlament oder einer Opposition nach, – –
dass wir bestimmte Sachen festgeschrieben haben. Nun stellen Sie sich einmal vor, nach dem 27. März 2006 gibt es eine andere Landesregierung.
Dann wären Sie doch froh, heute würde ein entsprechender Beschluss gefasst. Das macht uns doch alle nicht nur locker, sondern auch sicherer.
Liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU, ich bitte Sie, nicht in die offene Flanke mit dieser Frist zu laufen.
Verändern Sie die Frist um ein weiteres Jahr in Ihrem Entschließungsantrag. Das scheint mir sachgerecht zu sein. Dann kann man seriös darauf schauen, ob das Gesetz in allen Teilen trägt, um dann gegebenenfalls Korrekturen anzubringen. Bei einer solchen Änderung werden wir dem Entschließungsantrag sowie dem Gesetzentwurf und den Änderungsanträgen der Koalition zustimmen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Noch einmal zur Klarstellung: Wenn das Land in der Verantwortung steht und wir uns zu Recht, Frau Kollegin Thelen – – –
Wir haben beide darauf abgestellt. Herr Kollege Marz, wenn wir uns sagen, Kommunen sollen nur dann eigene Dienst anbieten, wenn private und frei gemeinnützige Träger – – –
Herr Kollege Marz hat genau auf dieses Faktum verwiesen. Dann möchte ich klarstellen, dass es gute Gründe dafür gibt.
Natürlich, Sie haben auf diese Position von Frau Thelen abgestellt und sagten, wenn der Kollege Schmitz das nicht so richtig aufgenommen hat. Darauf möchte ich mit Ihrer freundlichen Zustimmung eingehen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir können gemeinsam singen, aber reden sollte der Redner hier vorn allein.
Wenn die Kommunen also nicht eigene Dienste aufbauen sollen, dann ist es auch selbstverständlich, dass sie bei dem zentralen Instrument der Beratungs- und Koordinierungsstellen, wo es darum geht, Patienten zu Pflegediensten zu schicken, nach Meinung der Landesregierung und dieses Gesetzes erst einmal nichts verloren haben.
Dieser Position ist nichts hinzuzufügen. Das halte ich genauso richtig wie die Kollegin von der SPD. Dass Frau Thelen das vielleicht nicht passt und Sie darauf abstellen und eine Gemeinsamkeit herstellen, das habe ich nicht zu verantworten.