Es ist ein schmaler Grad der Abwägung, das gebe ich zu. Aber ich sage Ihnen, trotz dieser Haushaltssituation ist er verantwortbar.
Dazu gehört auch das, was wir für die Kommunen in der gegenwärtigen Situation tun. Ich denke, wer hier sagen kann, wir haben einen besseren Vorschlag, sollte das machen und nicht nur hintenherum meckern und etwas anderes fordern.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, lassen Sie mich abschließend noch auf die Einzelfeststellungen des Rechnungshofs zur Ganztagsschule eingehen. Wir haben daneben natürlich noch viele andere Einzelprüfungen gehabt. Ich gebe Herrn Kollegen Bracht Recht, sie wurden meistens einvernehmlich besprochen. Ich möchte aber noch einmal deutlich machen, bei der Ganztagsschule sehen wir die Sache anders. Es war richtig, dass wir dieses wichtige Reformprojekt am Anfang mit ordentlichen Mitteln ausgestattet haben. Herr Kollege Bracht, ich hätte Sie gern einmal gesehen, wenn das nicht der
Es ist nicht so, dass dieses Geld irgendwo versickert. Wir nehmen das Geld und machen eine weitere Antragsrunde. Ich sage Ihnen noch einmal, wir machen das nicht, weil das Projekt Not leidend ist, sondern weil es so erfolgreich und der Bedarf entsprechend groß im Lande ist. Dahin gehen die Mittel. Das war Gegenstand der Beratungen.
Ich möchte Ihnen noch etwas sagen. Ich möchte auch, dass die Schulen ihre Selbstständigkeit behalten. Sie haben ein Budget, mit dem sie eigenverantwortlich umgehen können. Die Hinweise des Rechnungshofs zur sparsamen Mittelbewirtschaftung werden sie dabei unterstützen. Da bin ich mir sicher. Ich habe vorhin deutlich gemacht, genau an dieser Stelle hätte ich mir eine sachlichere Berichterstattung gewünscht. Das, was Sie hier vorgetragen haben, war nicht die Beschlussempfehlung des Ausschusses.
Ich möchte Ihnen abschließend noch etwas aus meiner Sicht zu den gegebenen Umständen sagen. Ich denke, dass diese Landesregierung nicht nur im Haushaltsjahr 2003 erfolgreich gewirtschaftet hat und verantwortlich mit den Finanzen umgegangen ist, sondern dass sie das auch unter dem Aspekt der Förderung von Wachstum und Beschäftigung angemessen getan hat. Ich halte fest, ich glaube, dass Rheinland-Pfalz wesentlich besser dasteht, als das hier immer wieder von einigen wider besseres Wissen behauptet wird. Herr Kollege Bracht, ich streite nicht ab, dass es im Bereich der Konsolidierung noch einiges zu tun gibt. Das ist ohne Zweifel keine Frage. Ich sage Ihnen aber auch, für immer währende gleichmäßige Schwarzmalerei gibt es überhaupt keinen Anlass.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir stimmen deshalb der vorliegenden Beschlussempfehlung zu und bedanken uns ganz herzlich beim Präsidenten des Rechnungshofs sowie den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowohl des Rechnungshofs als auch des Landtags für die Unterstützung und die gute, meistens sachliche und angenehme Zusammenarbeit. Das habe ich ausdrücklich gesagt.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Zum Bericht des Landesrechnungshofs und zur Entlastung möchte ich zu Beginn einiges zur Haushaltssituation des Landes und zur Art des Haushaltsvollzugs und der Finanzsituation des Landes sagen und dann auf zwei oder drei Punkte im Besonderen eingehen, nämlich die Frage der Personalbewirtschaftung, aber auch die Art und die Praxis, wie das Land und die Ressorts mit Landesbeteiligungen umgehen, also Unternehmen, die das Land betreibt.
Vorweg möchte ich sagen, dass wir, wie in den vergangen Jahren auch, der Landesregierung die Entlastung nicht aussprechen werden. Nicht, weil wir sagen, es wurden goldene Löffel geklaut
sind ausgegangen. Wir kritisieren vielmehr insbesondere im Jahr 2003 ihren Haushaltsvollzug. Wir wollen dies politisch nicht entlasten und wollen auch die Finanzierungspfade, die diese Landesregierung eingeht, die immer verschlungener werden, in diesem Zusammenhang nicht absegnen.
Zur Entwicklung des Landeshaushalts bzw. zur Haushaltslage des Landes haben wir heute Vormittag schon an verschiedenen Stellen diskutiert. Deswegen muss ich das nicht mehr in allen Einzelheiten vortragen. Man muss aber schon deutlich machen, dass wir im Jahr 2003 mit den laufenden Ausgaben die laufenden Einnahmen weit überholt haben.
Hier tut sich eine Lücke von 660 Millionen Euro auf, so wie es der Rechnungshof darstellt. Sicherlich hat das etwas mit zurückgehenden Einnahmen, insbesondere aus Steuern, zu tun. Dieses Leck führt dazu, dass man in entsprechend höherem Umfang Kredite aufnehmen muss. Das führte letztendlich auch dazu, dass 2003 im Haushaltsvollzug, wie von uns im ganzen Jahr prognostiziert und oft strittig mit dem Finanzminister diskutiert, die Nettoneuverschuldung deutlich über der Investitionssumme, also den Ausgaben für Investitionen, lag.
Somit haben wir durch die Art des Haushaltsvollzugs eigentlich eine verfassungswidrige Situation herbeigeführt. Ich teile die Auffassung des Landesrechnungshofs, dass ein Haushalt durchaus im Haushaltsvollzug auch verfassungswidrig gefahren wird. Das ist vor allen Dingen so, seitdem ich weiß, dass es die Landesregierung immer wieder schafft, eine Mehrheit im Parlament zu finden, um Haushalte zu verabschieden, die auf dem Papier einmal so aussehen, als ob sie die Verfassungsvorgaben erfüllen. Wenn man sich kundig darin umschaut, kann man aber sehen, dass sie nicht nur knapp, sondern voll daneben im Haushaltsvollzug vorbeilaufen.
Die Empfehlungen des Rechnungshofs sind in allgemeiner Art gehalten. Da gebe ich Frau Schmitt Recht. Keine Fraktion wird davon abgehalten, während der Haushaltsberatungen oder auch während der Rechnungsprüfung die Vorschläge zu konkretisieren. Frau Schmitt, Sie wissen, wir tun das bei den Haushaltsberatungen nicht immer zu Ihrer Begeisterung. Bei der Rechnungsprüfung vermisse ich natürlich Ihre konkreten Vorschläge in diesem Sinn.
Ich will noch zwei Sätze zu der Frage der Finanzierungspfade bzw. Finanzierungswege sagen. Diese Landesregierung ist sehr kreativ, wenn es darum geht, neue Finanzierungspfade und -wege zu finden, um eine normale, transparente und klare Haushaltsfinanzierung zu umgehen. Das war beim ganzen Bereich der privaten Vorfinanzierung so. Dazu gehören diverse Schattenhaushalte, die Sie in der Vergangenheit eingerichtet haben. Dazu gehören die jetzt eingerichteten zusätzlichen Finanzierungen für Kommunen. Sie brüsten sich mit besonderer Kommunalfreundlichkeit. Tatsächlich machen Sie mit dem jetzt aufgelegten und mit entsprechendem Gesetz verabschiedeten Fonds einen zusätzlichen Topf auf, in dem Schulden aufgenommen werden können. Diese entstehen zusätzlich zu dem, was die Kommunen schon an Verschuldung und zusätzlichen Kassenkrediten haben. Sie zahlen es nicht ab, sondern die Kommunen werden es zukünftig ausgleichen müssen. Sie bürden Ihnen damit eine zusätzliche Last auf.
Die Veräußerung von Vermögen, die so genannte „Vermögensoptimierung“, ist eine Neuauflage davon. Ich bleibe dabei, dass Sie bis heute diesem Parlament noch nicht nachvollziehbar dargelegt haben, dass dieser Weg ein wirtschaftlicherer Weg als die Kreditfinanzierung ist. Deshalb ist unsere Skepsis nach wie vor sehr groß. Das liegt nicht an uns und unserem Verstand oder Verständnis, sondern diese Maßnahmen tragen nicht dazu bei, unser Vertrauen in Ihre Haushaltsbewirtschaftung und Haushaltsführung zu stärken. Ich glaube das sind zahlreiche Gründe, warum wir Ihnen an dieser Stelle auch die politische Entlastung entsagen.
Herr Pörksen, auf Ihren Zwischenruf habe ich gewartet. Wir haben uns schon öfter über die Reform der Mittelinstanz gestritten. Ich erinnere Sie daran, das war noch vor kurzem, als der so genannte Evaluationsbericht in Kurzfassung diesem Parlament vorgelegt wurde. Ich bin ganz froh, dass der Rechnungshof auch in diese Organisationen und Institutionen der Mittelinstanz, also der Struktur- und Genehmigungsdirektion und der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion, hineinschaut und eine Organisationsprüfung unternimmt und dann der Landesregierung sagt, wo es hapert. Er stellt bei dem Punkt Organisations- und Personalbedarf der Zentralabteilung sehr eindeutig fest, wo in diesen Organisationen noch das einzulösen ist, was die Landesregierung seit ihrem Reformschritt angekündigt hat, nämlich Personalkosten einzusparen. In den Reformschritt ist die Landesregierung sehr mutig und laut rufend hineingelaufen, ich glaube, um sich selbst Mut zu machen.
Durch diese Vielfalt an Zuständigkeiten bezüglich der Fach- und Dienstaufsicht, das „Matching“ der verschie
denen Haushalte in den verschiedenen Ressorts usw. – der Rechnungshof hat es detailliert dargelegt – schaffen sie nicht nur eine Verwirrung, sondern in vielen Fällen eine Doppelbearbeitung. Sie schaffen nicht Einheiten, die eigenständig und eigenverantwortlich in diesem Bereich arbeiten können. Der Rechnungshof hat festgestellt, sie haben in diesen Bereichen auch nicht die Möglichkeiten und Potenziale der Einsparungen ausgeschöpft.
Er schreibt, wenn sie zum Beispiel Fachaufsicht im Bereich des Innenministeriums konzentrieren würden, hätten sie eine viel klarere Organisationsstruktur. Ich kann es mir nicht ganz verkneifen zu sagen, was seitens der Landesregierung vorgetragen wurde, man könne da überhaupt nichts machen. Es gebe jetzt einen Ministerratsbeschluss, der sagen würde, vor Ende 2006 machen wir erst einmal gar nichts. Man kann auch keine detaillierten Entscheidungen und Korrekturen vornehmen. Wir machen einen weiteren Evaluationsschritt. Dann, wenn die Landtagswahl vorbei ist, kommen wir vielleicht zu irgendwelchen Entscheidungen.
Meine Damen und Herren, ich finde, so geht es nicht. Man kann nicht auf der einen Seite den Anspruch eines Verwaltungsreformers und -optimierers nach außen tragen und in Wirklichkeit das Haus unbestellt lassen. Das ist das, was Sie in diesen Organisationen und Behörden tun.
Meine Damen und Herren, um auf einen anderen Bereich zu kommen, reicht mir die Zeit nicht mehr. Herr Bracht hat ihn abgedeckt. Es geht um den Neubau des Kleines Hauses des Staatstheaters Mainz. Für mich ist das nur ein Beispiel bei allen großen Baumaßnahmen, die das Land über Investitionsstock und über sonstige Arten der Zuschüsse mitfinanziert. Sie sind immer sehr bescheiden, wenn es um eine konkrete Abrechnung geht. Das ist vor allen Dingen dann der Fall, wenn diese Baumaßnahmen teurer werden, als Sie es jemals erwartet hatten. Das Kleine Haus sollte ursprünglich 18 Millionen Euro kosten. Sie sind bei über 50 Millionen Euro gelandet. Ich sehe etwas Ähnliches bei dem Bau des Stadions in Kaiserslautern auf uns zukommen. Ich hoffe, Sie schauen genauer darauf. Wir müssen eine Möglichkeit schaffen, dass die Kosten da nicht permanent aus dem Ruder laufen.
Meine Damen und Herren, ich sage ein Letztes zu den Beteiligungen und zu der unrühmlichen Rolle, die das Wirtschaftsministerium dabei spielt.
Herr Bauckhage, Sie höchstpersönlich. Wir haben im Ausschuss mehrfach über diese etwas dubiose Europäische Akademie für wissenschaftliche Weiterbildung in Bad Ems gesprochen. Ich habe Ihnen 2002 schon gesagt, das ist eine völlige Schnapsidee zu glauben, dass sich 50- und 55-jährige Russen oder Frühpensionäre in Bad Ems treffen, um sich in nostalgischen Erinnerungen und Weiterbildungen und mit etwas Wassertreten dort zu
erholen. Genau das war das Konzept, auf das Sie gesetzt haben. Das gilt sowohl für die Akademie als für das gemachte und vorgeschobene Gutachten, das zusätzliche Kosten verursachte. Dazu gehört auch die Überlegung, in Bad Ems ein 5-Sterne-Hotel aufzubauen und damit Glanz und neues Gloria in diese Stadt zu bringen.
Mit dem Rheinland-Pfalz-Tag haben Sie mehr zuwege gebracht als mit dieser Akademie und Gesellschaft. Ich habe überhaupt kein Verständnis dafür, wenn Sie heute noch sagen, wir können nicht früher aus dieser Gesellschaft aussteigen; denn dann würde unser Anteil von 7.500 Euro vielleicht draufgehen. Ich sage Ihnen, ziehen Sie sich schleunigst daraus wie aus auch anderen Gesellschaften zurück.
Dort machen Sie eigentlich das Geschäft der Privaten, und zwar noch sehr viel schlechter. Dafür werden Sie von uns keine Unterstützung und schon gar keine Entlastung bekommen, meine Damen und Herren.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Zunächst möchte ich mich dem Dank meiner Vorrederinnen und Vorredner an die Beteiligten bei der Rechnungsprüfung anschließen. Ich danke allen voran dem Präsidenten des Landesrechnungshofs, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, auch der Landtagsverwaltung, der Landesregierung und meinen Kolleginnen und Kollegen für die konzentrierte gemeinsame Arbeit.
Auch das Haushaltsjahr 2003, das diesmal geprüft wurde, war geprägt durch eine sehr angespannte finanzielle Situation im Landeshaushalt, aber auch in den kommunalen Haushalten. Im Detail sind einige Variablen etwas günstiger ausgefallen als im Haushaltsjahr 2002. Die Investitionsquote lag mit 10,3 % wieder um 0,5 % höher als im Vorjahr.
Das Land Rheinland-Pfalz lag damit an dritter Stelle hinter Bayern und dem Saarland mit seinen Investitionen. Diese Investitionen waren zielgerichtet und wirksam. Darüber konnten wir heute auch schon in diesem Hause sprechen.
Die Nettokreditaufnahme, die Kreditfinanzierungsquote und die Zinssteuerquote fielen im Vergleich zu 2002 auch etwas günstiger aus. Dennoch sind wir uns natürlich bewusst und sehen das auch im Konsens so, dass die Kreditaufnahme und der Schuldenstand des Landes nach wie vor zu hoch sind und eine der großen politischen Aufgaben auch in den kommenden Jahren darin bestehen wird, die öffentliche Haushalte auf allen Ebenen weiter zu konsolidieren und auch das Land dauer
Es ist allerdings auch klar, dass es nach wie vor aufgrund der schwachen Konjunkturlage ein deutliches Problem bei den Steuereinnahmen gibt. Auch darauf möchte ich wie meine Kollegen noch einmal hinweisen, problematisch sind vor allem die Steuerschätzungen. Selbst die hiermit betrauten Experten waren in den letzten Jahren nicht in der Lage, die Einnahmen präzise und sicher zu prognostizieren. Im Haushaltsvollzug – auch das ist hier schon gesagt worden, aber auch sehr unterschiedlich bewertet worden – wurde die verfassungsrechtliche Kreditobergrenze überschritten. Das ist ein Faktum. Aber dies ist und muss der Ausnahmefall, in einer Ausnahmesituation besonders unsicherer Zeiten auf der Einnahmenseite bleiben.
Es muss natürlich auch weiterhin alles daran gesetzt werden, auch im Vollzug die Verfassungsgrenze einzuhalten, auch wenn wir uns der Tatsache bewusst sind, dass es bei sehr unsicheren Prognosen in der Einnahmenentwicklung nicht immer garantiert werden kann.