Protokoll der Sitzung vom 14.09.2005

Auch bei unsrem Modell sparen die Eltern den Elternbeitrag für das bisherige letzte Kindergartenjahr, weil es schulgeldfrei ist.

Liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPD, ich darf Sie an dieser Stelle an Ihre Wortbeiträge und an das erinnern, wie Sie das kommentiert haben, als wir darüber diskutiert haben, dass Ministerpräsident Müller im Saarland diese Freistellung vorgenommen hat.

(Beifall bei der CDU – Zurufe der Abg. Pörksen, SPD, und Frau Morsblech, FDP)

Im Gegensatz zu Ihrer Vorgehensweise wird bei unserem Modell das Einschulungsalter entscheidend gesenkt. Die Verschiebung des Stichtags um zwei Monate, und das erst im Schuljahr 2008/2009, ist nach unserer Meinung dagegen nur minimal.

Der Übergang vom Kindergarten zur Grundschule ist ein weiterer Schwerpunkt der bisherigen Bildungspolitik. Es ist richtig, die Kooperation zwischen beiden Institutionen zu verbessern. Dem stimmen wir ausdrücklich zu. Frau Ministerin, ich frage Sie, warum haben Sie in Artikel 2, § 19 dieses nicht verbindlich hier festgeschrieben. Die Kooperation und der Abgleich der Bildungskonzepte muss nach unserer Meinung ein Muss sein.

(Beifall bei der CDU)

Auch im Punkt der Zusammenarbeit zwischen Kindergarten und Grundschule sehe ich einen Vorteil in unserem Konzept. Erzieherinnen und Erzieher, die eine Gruppe im letzten Kindergartenjahr betreuen, begleiten diese Kinder stundenweise in die Eingangsstufe der Grundschule. Der Einsatz zusätzlicher Förderlehrer, Schulpsychologen, Schulsozialarbeiter in der Grundschule würde die Qualität der Bildungsarbeit auf dieser Stufe nachhaltig verbessern.

In diesem Zusammenhang möchte ich auf den neuesten Bildungsbericht der OECD hinweisen, in dem festgestellt wird, dass in Bezug auf die Klassenstärke und den Umfang der Unterrichtsverpflichtung in Deutschland nichts unternommen wurde. Dies gilt auch für Rheinland-Pfalz. Frau Ahnen, Sie behaupten immer wieder, die Klassenstärke spiele für die Qualität des Unterrichts keine Rolle. Alle Praktiker widersprechen dem. Wer einmal in einer Grundschule war, in der die Hälfte aus Migrantenkindern besteht, der kann das nachvollziehen.

Lassen Sie mich abschließend noch eine Bemerkung zur finanziellen Seite des Gesetzentwurfs machen. Beim Nachlesen Ihrer Presseverlautbarungen vom Februar und heute stelle ich fest, Sie jonglieren mit den Millionen, wie Sie das gerade für nötig halten bzw. wie es Ihnen gerade passt. Im Februar heißt es, die zusätzlichen Kosten betragen gegenüber dem Tagesbetreuungsausbaugesetz 19 Millionen Euro, die Entlastung der Träger und Eltern sind 37 Millionen Euro, die Mehrkosten für das Land sind 56 Millionen Euro. Nun sind es plötzlich 8,2 Millionen Euro Mehrkosten, Entlastung der Träger und Eltern 50,4 Millionen Euro, Mehrkosten für das Land 58,6 Millionen Euro. Man fragt sich: Wer hat falsch gerechnet, oder ist der Rechenstift vom Wahlkampf geführt worden?

(Schweitzer, SPD: Ihr habt doch nichts anderes im Kopf!)

Die Antwort müssen Sie geben, warum es unterschiedliche Zahlen gibt.

Meine Damen und Herren, ich mache zum Schluss noch einen Hinweis auf die finanzielle Seite, die mein Kollege, Herr Schnabel, in der Juli-Sitzung angesprochen hat. Dem ist nichts hinzuzufügen, außer dem Hinweis, dass 210 Millionen Euro für den Bereich der Kinderbetreuung aus dem kommunalen Finanzausgleich finanziert werden. Das ist Geld, das eigentlich den Kommunen zusteht.

Vielen Dank.

(Beifall der CDU)

Meine Damen und Herren, gibt es weitere Wortmeldungen? – Das ist nicht der Fall. Ich schließe die Aussprache. Es wird vorgeschlagen, diesen Gesetzentwurf an den Ausschuss für Bildung und Jugend – federführend –, an den Ausschuss für Gleichstellung und Frauenförderung, an den Haushalts- und Finanzausschuss und an den Rechtsausschuss zu überweisen. Es gibt keinen Widerspruch, dann wird so verfahren.

Ich rufe Punkt 5 der Tagesordnung auf:

Landesgesetz zur nachhaltigen Entwicklung von Natur und Landschaft (Landesnaturschutzgesetz – LNatSchG –) Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 14/3877 Zweite Beratung

dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt und Forsten – Drucksache 14/4466 –

Änderungsantrag der Fraktion der CDU – Drucksache 14/4477 –

Änderungsantrag der Fraktionen der SPD und FDP – Drucksache 14/4478 –

Natur und Landschaft nachhaltig entwickeln – Wildnis zulassen – Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Entschließung – – Drucksache 14/4486 –

Ich erteile Herrn Berichterstatter Dr. Thomas Gebhart das Wort.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der Gesetzentwurf der Landesregierung, Landesgesetz zur nachhaltigen Entwicklung von Natur und Umwelt, Landesnaturschutzgesetz – Drucksache 14/3877 –, wurde durch Beschluss des Landtags vom 17. März dieses Jahres an den Ausschuss für Umwelt und Forsten – federführend – und an den Rechtsausschuss überwiesen. Der Ausschuss für Umwelt und Forsten hat den Gesetzentwurf in drei Sitzungen beraten, und zwar in seiner 33. Sitzung, in seiner 34. Sitzung und in seiner 37. Sitzung. In seiner 34. Sitzung hat der Ausschuss für Umwelt und Forsten zudem ein Anhörverfahren durchgeführt.

In der 37. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Forsten wurde ein Änderungsantrag der Fraktion der CDU zum Gesetzentwurf der Landesregierung mehrheitlich abgelehnt. Der Ausschuss empfiehlt mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen, dass der Gesetzentwurf der Landesregierung angenommen werden soll.

Der Rechtsausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 40. Sitzung am 8. September ebenfalls beraten. Der Rechtsausschuss empfiehlt dem Landtag, den Gesetzentwurf anzunehmen.

(Beifall bei der CDU)

Vielen Dank, Herr Berichterstatter.

Ich eröffne die Aussprache. Ich erteile Frau Abgeordneter Schneider das Wort.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir beraten heute abschließend das Landesnaturschutzgesetz. Die Landesregierung, insbesondere die Ministerin, spricht immer wieder davon, dass Naturschutz nur Hand in

Hand mit dem bäuerlichen Berufsstand funktioniert und die Landesregierung auf Dialog, Deregulierung und Kooperation gesteigerten Wert legt. Diesem erhobenen Anspruch wird das neue Landesnaturschutzgesetz nicht einmal ansatzweise gerecht. Ganz im Gegenteil, durch dieses Gesetz werden nur neue Regeln aufgenommen, die das Bundesnaturschutzgesetz nicht zwingend erfordert und die ohne Not momentan über geltendes Recht hinaus gehen, was zur Folge haben wird, dass erneut mehr Bürokratie auf die Menschen zukommt und damit ein Mehr an unnötigen Kontrollen.

Bei allen Auftritten von SPD-Vertretern in den vergangenen Wochen bei dem bäuerlichen Berufsstand haben Sie immer wieder von Deregulierung und Entbürokratisierung gesprochen und die Verantwortung dafür der EU oder der Bundeslandwirtschaftsministerin zugeschoben.

Ich widerspreche Ihnen nicht in der Aussage, dass die Ministerin Künast dem Berufsstand in den letzten Jahren nur Probleme bereitet hat, aber ich frage Sie, was Sie in den letzten Wochen getan haben, wo Sie Ihre Hausaufgaben gemacht haben. Sicherlich nicht in diesem Gesetzentwurf; denn dann hätten Sie nämlich die vorgetragenen Bedenken bei der Anhörung ernst genommen und auch entsprechend abgeändert. Aber weder Sie noch die Sie tragenden Fraktionen waren wirklich an einer ernsthaften Auseinandersetzung interessiert. Dies wurde spätestens bei der außerplanmäßigen Ausschusssitzung am 7. Juli klar, in der Sie sich weder mit unserem Änderungsantrag, geschweige denn mit dem Gesetzentwurf befasst haben. Diese Ausschusssitzung dauerte nämlich maximal 15 Minuten.

(Stretz, SPD: Woran lag das? Ihr wart doch gar nicht da!)

Wir, die CDU-Fraktion, haben in unserem Änderungsantrag die wichtigsten Mängel aufgegriffen, um unserem Ziel der Entbürokratisierung und dem Abbau von Konfrontation von Naturschutz und Landwirtschaft ein Stück näher zu kommen.

Ein weiterer Punkt, der für uns sehr wichtig ist, ist, dass ein Gesetzestext eindeutig und klar formuliert ist und für unterschiedliche Interpretationen kein Raum bleibt. Es ist für uns nicht hinnehmbar – daran müssten eigentlich alle hier im Parlament vertretenen Fraktionen ein Interesse habe –, dass das, was geregelt werden soll, im Gesetz steht und nicht dann vom Ministerium in einer Vielzahl von Verordnungsermächtigungen über die Hintertür als Verordnung eingeführt wird.

(Beifall der CDU)

Frau Ministerin, ich frage Sie, warum Sie nicht einfach das in das Gesetz schreiben, was Sie wollen. Ich möchte hier nur einige Beispiele aufgreifen und daran verdeutlichen, wo wir seitens der CDU-Fraktion Bedenken haben und wieso wir solche Veränderungen in unserem Antrag vorgeschlagen haben.

Die im Gesetz vorgesehene Duldungspflicht gegenüber von der Naturschutzbehörde beauftragten Personen ist nach unserer Auffassung zu undifferenziert und zu weitgehend. Wir fordern deshalb, nicht über die Regelungen

des Bundesnaturschutzgesetzes hinaus zu gehen und fordern eine Informationspflicht für das Betreten landwirtschaftlich genutzter Flächen.

Auch die Ausweitung der Aufgaben von Naturschutzbeauftragten ist nicht praxisgerecht und wird sich als kontraproduktiv erweisen.

(Vereinzelt Beifall bei der CDU)

Naturschutzbeauftragte mit hoheitlichen Aufgaben ohne jegliche Sachkundenachweise werden nur zu Konfrontationen führen und nützen unter dem Strich nichts.

(Beifall bei der CDU)

Ein weiterer Kritikpunkt ist die mangelnde Beteiligung von Grundstückseigentümern und -nutzern im Gesetzentwurf. In der Vergangenheit hätten wir uns – Beispiel der FFH-Gebiete, Vogelschutzgebiete und Naturschutzgebiete – viel Ärger ersparen können, wenn Sie, Frau Ministerin, und Ihr Ministerium den Berufsstand frühzeitig mit in die Beratungen eingebunden hätten.

(Beifall der CDU)

Aktuell zeigen sich auch wieder Probleme. Fragen Sie einmal meinen Kollegen Dieter Schmitt, der Bürgermeister in Fisch ist, was er zurzeit in einem Flurbereinigungsverfahren erlebt. Dies sollte zukünftig vermieden werden. Darum wollen wir, dass die Beteiligung klar gesetzlich fixiert wird.

Für die CDU-Fraktion ist es auch nicht nachvollziehbar, warum die Landesregierung im neuen Gesetzentwurf von der bisherigen Regelung abweicht, dass die land-, forst- und fischereiwirtschaftliche Nutzung nicht als Eingriff in die Natur gesehen wird. Es gibt keinerlei Begründung dafür – auch nicht im Bundesnaturschutzgesetz –, warum der Zusatz „in der Regel“ von Ihnen eingefügt wurde. Wieso nehmen Sie eine solche unbegründete Änderung vor, und vor allem, was bezwecken sie damit?

Ein letzter Punkt, auf den ich eingehen möchte, ist § 15, in dem die Bodenbewässerung als Eingriff in die Natur zu behandeln ist und somit eine Umweltverträglichkeitsprüfung stattfinden muss. Gerade die letzten Sommer haben gezeigt, dass Bodenbewässerung eine wichtige Bedeutung für die Wirtschaftlichkeit der Betriebe hat und eine Umweltverträglichkeitsprüfung nur eine zusätzliche finanzielle Belastung für die Betriebe bedeutet und die Zeit, die dafür notwendig ist, in keiner Relation dazu steht. Deshalb fordern wir in unserem Änderungsantrag, auch diesen Punkt ersatzlos zu streichen.

Ich möchte noch einen Satz zum Änderungsantrag der Fraktionen der SPD und FDP sagen, obwohl er es eigentlich nicht wirklich wert ist.

(Stretz, SPD: Dann lass’ es!)

Herr Stretz, mit einer Ausnahme. Man hatte zwar das Gefühl beim Lesen, dass diese Ausnahme wohl bloß nach dem Motto hineingekommen ist „Ein blindes Huhn findet auch einmal ein Korn“, aber diese eine Ausnahme möchte ich erklären, weil wir sie ausdrücklich unterstüt