Herr Stretz, mit einer Ausnahme. Man hatte zwar das Gefühl beim Lesen, dass diese Ausnahme wohl bloß nach dem Motto hineingekommen ist „Ein blindes Huhn findet auch einmal ein Korn“, aber diese eine Ausnahme möchte ich erklären, weil wir sie ausdrücklich unterstüt
zen, und zwar ist es die Ergänzung des § 33 Abs. 1, wonach die Gemeinden per Satzung den Reit-, Fahr- und Fußgängerverkehr regeln können. Diese Änderung begrüßt die CDU-Fraktion ausdrücklich und stimmt dem auch voll zu. Da aber der Antrag als Ganzes zur Abstimmung steht, können wir, die CDU-Fraktion, ihn nicht unterstützen, weil Ihre Änderungsanträge sich nicht einmal ansatzweise mit den Problemen und Bedenken beschäftigen, die in der Anhörung vorgetragen wurden.
Abschließend fordere ich Sie auf: Folgen Sie unseren Änderungsvorschlägen, damit die Aussage, ein erfolgreicher Naturschutz setzt auf Partnerschaft, nicht nur eine Floskel ist, sondern Ihren Worten auch Taten folgen; denn Naturschutz geht nur in einem Miteinander. Dies ist nur durch Verständnis und Akzeptanz möglich. Diese Akzeptanz erreichen Sie nur dann, wenn Sie klare und sinnvolle Regelungen vorgeben und unnötige abbauen. Genau weil Sie dies im vorliegenden Landesnaturschutzgesetz nicht machen, können wir ihm auch nicht zustimmen. Wir, die CDU-Fraktion, wissen nämlich, wer die Landschaft pflegt und erhält. Deshalb werden wir unsere Hand nicht dazu reichen, dass die Arbeit der Bauern, die schon schwer genug ist, noch weiter erschwert wird.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kollegin, es ist schon ein dreistes Stück, darauf hinzuweisen, die letzte Sitzung des Umweltausschusses hätte nur 15 Minuten gedauert, und wir hätten nichts gesagt. Ihr wart doch gar nicht anwesend. Als wir begonnen haben, war ein einziger in der Sitzung anwesend. Das ist schon dreist.
Zu Beginn der Sitzung hat ein einziges Licht auf der Bank der CDU-Fraktion an diesem Morgen geleuchtet. Ich gebe zu, es war noch früh, aber trotzdem. So war das damals.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, lassen Sie mich nochmals die zentralen Inhalte des neuen Landesgesetzes zur nachhaltigen Entwicklung von Natur und Landschaft in acht Punkten zusammenfassen:
6. die vollzugsfreundliche Ausgestaltung von Landschaftsplanung, Umweltbeobachtung und Biotopverbund,
Bei der Anhörung, die wir im Ausschuss durchgeführt haben, und auch in den schriftlichen Stellungnahmen wurden natürlich Änderungsvorschläge vorgebracht, die man als Einzelinteressen durchaus auch verstehen und nachvollziehen kann. Aber sie würden in weiten Teilen das Gesetz aufblähen oder gar die Zielsetzung des Gesetzentwurfs verfehlen. Aus der Anhörung heraus haben die Regierungsfraktionen den ihnen vorliegenden Änderungsantrag formuliert. Ich bin froh, dass Sie wenigstens dem einen Punkt zustimmen würden, ansonsten alles ablehnen wollten.
Hier will ich insbesondere noch einmal auf § 33 hinweisen. Da haben wir die Anregung oder die Kritik des Gemeinde- und Städtebundes aufgegriffen, die noch einmal im letzten Monatsheft August wiederholt wurde, dass wir klargestellt haben, Lösungen vor Ort sollen gesucht werden, wenn es um Reiten und Kutschfahrten auf den Wirtschaftswegen und Privatwegen gehen soll.
Außerdem ist es auch noch wichtig, auf § 43, auf die Duldungspflicht, hinzuweisen, die wir dort auch noch einmal klargestellt haben, weil es auch da bei dem einen oder anderen Probleme gab: Werden da Privaträume betreten oder ist da die Möglichkeit, Privaträume zu betreten? – Da wird in der Änderung noch einmal eine Klarstellung herbeigeführt.
Da Sie vorhin angemerkt haben, wir hätten uns mit Ihrem Änderungsantrag im Ausschuss nicht auseinander gesetzt, erlaube ich mir jetzt, zu einigen Punkten Ihres Antrags noch einmal Stellung zu beziehen.
Zum Ersten ist es nicht geeignet, dass wir dies als Zielbestimmung aufgreifen. Das Wechselspiel zwischen Landwirtschaft und Naturschutz ist in § 3 geregelt. Das haben Sie auch damals schon nicht verstanden, weil man ein bisschen weiterlesen muss. Man muss ein Gesetz lesen. Am Schluss kann man sagen, es fehlt irgendetwas oder man könnte etwas umstellen. Aber man sollte bei § 1 nicht kritisieren, es steht irgendetwas nicht drin, was, wenn man weiterliest, in § 3 festzustellen ist.
§ 2 Abs. 1 Nr. 2 spricht umfassend die Bedeutung der Landschaft für die Lebensqualität an. Ihr Änderungsvor
Unter Punkt 3 haben Sie eine ganze Reihe von Spiegelstrichen gemacht. Diesen Vorschlägen ist bereits in § 3 des Gesetzentwurfs Rechnung getragen. So weit unter Buchstabe c der Wechsel der Bodennutzungsart freigestellt werden soll, ist dies ebenfalls nicht zu rechtfertigen. Ich will auf die Rechtsprechung hinweisen, wo ein Urteil vorliegt, das dies ausdrücklich betont.
Zu Ihrem vierten Punkt weise ich darauf hin, dass auch die Landwirtschaftskammer – man höre – eine Behörde ist und im Übrigen eine allgemeine Öffentlichkeitsinformation Gegenstand des Informationsgesetzes ist, das wir nachher noch in der Einbringung haben werden.
Zu Ihrer fünften Forderung, die vorgeschlagene Streichung wäre mit den bundesrechtlichen Vorgaben nicht zu vereinbaren.
Zu Sechstens: Auf den Zusatz „in der Regel“ – Sie hatten es gerade eben angesprochen – kann nicht verzichtet werden, weil nur diese Formulierung die Lebenswirklichkeit widerspiegelt. Es soll nicht konkret gesagt werden, es geht nur in dem und dem Fall, sondern es soll gesagt werden, in der Regel ist die und die Situation gegeben.
Es wird deutlich, die vorgeschlagenen Änderungen beziehen sich überwiegend auf Sonderregelungen für die Landwirtschaft. Dies wird auch dadurch deutlich, wer heute für die CDU zu diesem Gesetz geredet hat. Sie sind zum Teil überflüssig, weil im Gesetz Regelungen enthalten sind oder die Änderung mit dem Bundesrecht nicht kompatibel ist, sondern eher geeignet wäre, Unklarheit statt Klarheit zu erzeugen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, zu den Details des neuen Gesetzes habe ich bereits in der Plenarsitzung Stellung genommen. Ich glaube, es erübrigt sich, das alles noch einmal zu wiederholen. Wichtig ist mir allerdings der Hinweis, dass bereits in der Überschrift dieses neuen Gesetzes seine grundlegende Neuausrichtung auf seine nachhaltige Entwicklung zum Ausdruck kommt. Ziel ist es, die natürlichen Lebensgrundlagen auch für die kommenden Generationen zu sichern.
Lassen Sie mich auch ausdrücklich betonen, es handelt sich um ein Naturschutzgesetz. Manche scheinen dies bis heute noch nicht begriffen zu haben. Dem einen oder anderen geht das Gesetz nicht weit genug. Andere wiederum kritisieren zu starke Eingriffe in verschiedene Bereiche.
Wir meinen, es ist ein gutes Gesetz, das nach umfassenden Beratungen seine endgültige Fassung gefunden hat, und wir werden diesem Gesetz natürlich zustimmen.
Herr Kollege Stretz, ich gebe es schon fast auf, mit Ihnen fachlich zu diskutieren, weil wer so ideologisch geprägt ist wie Sie – – –
Es hat sich heute wieder wie ein roter Faden durchgezogen, was Sie die letzten Wochen praktizieren. Es wird gelogen und gelogen und gelogen, ohne rot zu werden.
Die CDU-Fraktion war in der besagten Ausschusssitzung mit drei Abgeordneten vertreten: Herr Alexander Licht, Herr Thomas Gebhart und Christine Schneider. Hier zu behaupten, wir wären nicht anwesend gewesen – – –
Sie waren nicht bereit, unseren Änderungsantrag und den Gesetzentwurf zu beraten, weil Sie ideologisch geprägt sind und der Ministerin nachspringen. Wir sollen jetzt die Bösen und diejenigen sein, die nicht da waren. Solche Lügen können wir nicht stehen lassen.
Wissen Sie, es ist schade, dass in den Protokollen der Ausschusssitzungen keine Uhrzeiten vermerkt sind.