Protokoll der Sitzung vom 14.09.2005

Es war die Intervention auf die Frage: Lobbyisten oder nicht. Das wollte ich an einem Beispiel darstellen.

Jetzt werden das gesamte Flurbereinigungsverfahren und die Zielrichtung Makulatur. Ich erwarte von den beiden Ministerien, dass diese grundsätzliche Frage geklärt wird. Was hat in diesem Falle Vorrang? Ist es Treu und Glauben? Ich lasse nicht zu, dass Bürger informiert werden und diese unter diesen Umständen zustimmen, und mittendrin ist das nicht mehr gültig.

Das hat etwas mit der Glaubwürdigkeit der Politik zu tun. Dann werden wir anschließend diese Frage klären. Ich wäre froh, wenn das auf Spitzenebene erfolgte. Ich erhebe keine Vorwürfe. Das habe ich nicht gemacht, sondern ich stelle ein Problem dar, und ich hätte gern eine Antwort. Bisher waren alle Fachbehörden nicht in der Lage, diese Frage zu beantworten.

(Glocke der Präsidentin)

Sie behaupten hingegen, es sei unlauter, wenn Leute ihre Probleme darstellen. Dieses Beispiel ist eine Frage der Güterabwägung. Auch in Fragen des Naturschutzes kann man in einer solchen Situation umgekehrt vorgehen.

Ich hoffe, dass das geregelt wird. Deshalb lasse ich mich ungern als einen Lobbyisten bzw. als einen Geblendeten oder Verblendeten hinstellen, wenn man die Interessen der Grundstückseigentümer wahrnimmt. Ohne die Inte

ressen der Grundstückseigentümer ist Naturschutz nicht möglich. Das wollte ich einmal klar und deutlich machen.

(Beifall bei der CDU)

Das Wort zu einer weiteren Kurzintervention hat Herr Kollege Creutzmann.

Herr Kollege Dr. Braun, ich möchte zwei Anmerkungen zu Ihren ideologiebehafteten Einwendungen zu gentechnologisch veränderten Nahrungsmitteln machen.

(Zuruf der Abg. Frau Kiltz, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Niemand in diesem Haus ist dagegen, dass gentechnisch veränderte Nahrungsmittel gekennzeichnet werden, sodass jeder Verbraucher wählen kann, ob er diese Nahrungsmittel kauft oder nicht kauft. Daher sind diese Vorwürfe völlig verfehlt.

Es ist doch ein Stück Arroganz der „Reichen“, wenn sie Gentechnologie auf diese Art und Weise verteufeln. Sie wissen ganz genau, welche Probleme insbesondere in Entwicklungsländern auf uns zukommen können.

Gentechnisch veränderte Pflanzen werden auch nicht nur dazu benutzt, um Nahrungsmittel zu erzeugen und sie in den Verkehr zu bringen, sondern sie werden auch industriell genutzt. Das müssen Sie zur Kenntnis nehmen. Sie wissen das genauso gut wie ich. Ich nenne als Stichwort die gentechnisch veränderte Kartoffel, die mehr Stärke produziert.

Unterlassen Sie die Ideologie, indem Sie denen Vorwürfe machen, die die Gentechnik nutzen wollen. Die Pflanzen haben sich über die Jahrhunderte hinweg schon immer verändert.

(Zuruf der Abg. Frau Kiltz, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Es kommt jetzt nur hinzu, dass der Mensch eingreift. Nichts anderes ist das. Nehmen Sie das bitte einmal zur Kenntnis.

Vielen Dank. (Beifall der FDP)

Zur Erwiderung erteile ich Herrn Abgeordneten Dr. Braun das Wort.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Zu Herrn Schmitt kann ich nicht Stellung nehmen,

weil er ein Problem mit dem Ministerium und nicht mit meiner Rede hat. Das können Sie dann mit der Ministerin klären.

Herr Creutzmann, Sie sind jetzt der eigenen Propaganda aufgesessen. Die BASF und andere, die mit der Gentechnik ihr Geld verdienen,

(Creutzmann, FDP: Schwachsinn!)

behaupten, ohne gentechnisch veränderte Lebensmittel würden die Menschen auf der Erde verhungern.

(Creutzmann, FDP: Das habe ich gar nicht gesagt!)

Unser Problem ist ein anderes, nämlich dass in den reichen Nationen viel zu viel Fleisch gegessen wird. Wir haben im Moment weltweit sogar viel zu viel Anbaufläche.

(Creutzmann, FDP: Es geht um Pflanzen und nicht um Tiere!)

Wir können auf dieser Anbaufläche sogar ökologisch genügend Lebensmittel für die Weltbevölkerung erzeugen. Das ist nun einmal so. Da muss man nicht sagen, man benötigt neue Pflanzen, sondern man benötigt eine vernünftige und gerechte Verteilung.

Zum Hunger in der Dritten Welt wird führen – das hat jetzt nichts mit dem Naturschutzgesetz zu tun, sondern mit Ihrer Argumentation –, dass die Bauern dieses Saatgut nicht kaufen können, weil es zu teuer ist, und dass sie ihr eigenes Saatgut nicht mehr anbauen dürfen.

(Creutzmann, FDP: Das behaupten Sie jetzt!)

Das ist ein Problem der Zukunft.

(Creutzmann, FDP: Das behaupten Sie!)

Genau da liegt das wirtschaftliche Problem in der Gentechnik.

Beim Naturschutzgesetz liegt das Problem aber woanders. Es geht mir doch nicht darum, so wie Sie immer behaupten, dass ich ideologisch gegen die Gentechnik vorgehen will, sondern es ist nach wie vor nicht nachgewiesen – sonst hätten Sie kein Problem mit dem Haftungsrecht –, dass gentechnisch veränderte Pflanzen nicht auf andere Felder und Pflanzen übergreifen. Es ist schließlich nicht so, dass ich auf dem einen Acker gentechnisch veränderte Pflanzen anbauen kann und daneben nicht, sondern ich habe das Problem, dass die anderen Pflanzen durch die gentechnisch veränderten Pflanzen „verseucht“ werden können.

Genau das darf nach meiner Auffassung in einem Naturschutzgebiet nicht passieren. Wir wollen dort nicht eine vom Menschen veränderte Gentechnik aussetzen, sondern wir wollen Arten erhalten. Es ist vollkommen klar, dass die sich weiterentwickeln. Das ist in der Natur so. Sie haben aber schon gesagt, bei der Gentechnik greift der Mensch ein, wie er will, und nicht so, wie es die

Natur erfordert. Der geschützte Raum, über den wir heute diskutieren, benötigt diesen Schutz. Deshalb sind wir dafür, dass dort keine gentechnisch veränderten Pflanzen angebaut werden dürfen.

Danke schön.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich erteile Herrn Kollegen Hohn das Wort.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Natur und Landschaft sind die Visitenkarte eines Landes und auch eine Visitenkarte der Landespolitik. Das Landesnaturschutzgesetz, über das wir meiner Meinung nach reden wollen – Frau Schneider, ich hatte den Eindruck, dass Sie das falsche Gesetz kommentiert haben –, das aus guten Gründen ein völlig neues Gesetz ist, setzt das Bundesnaturschutzgesetz in Landesrecht um. Hinter dem neuen Landesnaturschutzgesetz steht eine veränderte Philosophie. Sie beinhaltet, dass die vorrangige Betonung des Schutzgedankens und des Unterschutzstellens zugunsten der Intention – Frau Schneider, man höre –, Naturschutz mit Nutzung zu verbinden und sie miteinander in Einklang zu bringen – nichts weiter –, aufgegeben wird; Sie haben genau vom Gegenteil geredet.

(Beifall der FDP)

Meine Damen und Herren, Naturschutz mit Nutzung ist bereits seit längerem eine Handlungsmaxime und ein Markenzeichen dieser Landesregierung. Diese Maxime macht deutlich, dass eine dynamisch sich fortentwickelnde Natur mit ordnungsgemäßer Bodennutzung durch Landwirtschaft, Forstwirtschaft und Weinbau den Belangen der Natur selbst am besten gerecht wird.

Meine Damen und Herren, die Regelungen der Vorschaltnovelle zu den NATURA-2000-Gebieten wurden 1 zu 1 in das Landesnaturschutzgesetz übernommen. Auch im Nachhinein erweist es sich als kluge politische Entscheidung, den NATURA-2000-Komplex vorab unter gesetzlichen Schutz zu stellen. Vor wenigen Wochen hat der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz die Unterschutzstellung unmittelbar durch Gesetz als mit der Landesverfassung vereinbar bezeichnet. Das ist ein Zeichen, dass wir auf dem richtigen Weg waren und sind.

Aufgrund EU-rechtlicher und bundesrechtlicher Regelungen war dem Landesgesetzgeber die Ausweisung der Schutzgebiete zwingend vorgegeben.

Meine Damen und Herren, obwohl das Recht der kommunalen Selbstverwaltung durch vorrangiges EU- und Bundesrecht verdrängt wird, kann daraus nicht abgeleitet werden, dass gemeindliche Planungen dadurch gänzlich unmöglich oder unzumutbar erschwert würden. EU-rechtlich eröffnete Spielräume müssen im Interesse

der Chancen gemeindlicher Selbstverwaltung und gemeindlicher Planung gemeindefreundlich genutzt werden.

Meine Damen und Herren, der Leitgedanke des Naturschutzgesetzes ist das Prinzip der Nachhaltigkeit. Nachhaltigkeit liegt als Grundmotiv der Entwicklung von Natur und Landschaft ebenso zugrunde wie die umweltverträgliche Nutzung der Ressourcen. Damit wird dem Staatsziel des Schutzes der natürlichen Lebensgrundlagen auch für die künftigen Generationen entsprochen, wie es das Grundgesetz und die Landesverfassung von Rheinland-Pfalz verlangen.

Die Bedeutung von Natur und Landschaft wird auch im Rahmen der Bildung verankert. So müssen entsprechende Bildungsangebote bei schulischen und außerschulischen Erziehungsträgern entsprechend vorgehalten werden.

Meine Damen und Herren, nach Auffassung unserer Fraktion wird damit in überzeugender Weise dem Erziehungsauftrag der Schule in Artikel 33 der Landesverfassung entsprochen.

Meine Damen und Herren, ein weiteres wichtiges Feld in der Umweltpolitik ist eine vorausschauende Flächenpolitik der Kommunen. Sie wird wirkungsvoll unterstützt durch das Instrument des Ökokontos, das erstmalig in diesem Gesetz verankert wird. Das Ökokonto verstärkt die Flexibilität und erleichtert die Eingriffsregelung. Manchmal – man höre und staune – wird erst durch das Ökokonto die Durchführung sinnvoller Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen ermöglicht.

Meine Damen und Herren, dass das Landesnaturschutzgesetz ein schlankes und gut verständliches Gesetz ist, wird am Beispiel der Eingriffsregelung deutlich. Bei der Normierung dessen, was kein Eingriff ist, wird auf die Grundsätze der guten fachlichen Praxis in der Fachgesetzgebung für Landwirtschaft, Weinbau und Forsten verwiesen. Besonders hervorheben möchte ich die Regelung des § 49, die der FDP immer besonders am Herzen gelegen hatte. Ich meine damit die Entschädigungsregelung. Konkret handelt es sich um Ausgleichszahlungen in Geld für die die soziale Bindung übersteigende Einschränkung der Nutzbarkeit bzw. für eine Nutzungsbeschränkung land- und forstwirtschaftlicher Flächen.