Protokoll der Sitzung vom 17.11.2010

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der SPD und des Abg. Dr. Schmitz, FDP)

Werte Kolleginnen und Kollegen, wir kommen zur Abstimmung.

Herr Dr. Enders, habe ich es richtig verstanden, dass die CDU-Fraktion den Antrag – Drucksache 15/4928 – zurückgezogen hat?

(Bracht, CDU: Ja!)

Dann stimmen wir zunächst über den Änderungsantrag – Drucksache 15/5148 – ab. Wer dem Änderungsantrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Damit ist der Änderungsantrag einstimmig angenommen.

Wir stimmen dann über den Gesetzentwurf – Drucksache 15/4553 – ab. Wer zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Damit ist der Gesetzentwurf einstimmig angenommen.

Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben! – Damit ist der Gesetzentwurf einstimmig angenommen.

Ich rufe Punkt 4 der Tagesordnung auf:

Landesgesetz zur tariflichen Entlohnung bei öffentlichen Aufträgen (Landestariftreuegesetz – LTTG –) Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 15/1696 – Zweite Beratung

dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft und Verkehr – Drucksache 15/5138 –

Die Grundredezeit beträgt zehn Minuten.

Zunächst hat als Berichterstatter Herr Abgeordneter Dötsch das Wort.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Es geht um die zweite Beratung des Landesgesetzes zur tariflichen Entlohnung bei öffentlichen Aufträgen.

Durch den Beschluss des Landtags vom 13. Dezember 2007 ist der Gesetzentwurf an den Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr – federführend –, an den Sozialpolitischen Ausschuss und an den Rechtsausschuss überwiesen worden.

Der Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr hat den Gesetzentwurf in seiner 14. Sitzung am 15. Januar 2008, in seiner 15. Sitzung am 21. Februar 2008, in seiner 21. Sitzung am 21. August 2008, in seiner 23. Sitzung am 30. Oktober 2008, in seiner 42. Sitzung am 15. Juni 2010, in seiner 43. Sitzung am 2. September 2010 und in seiner 46. Sitzung am 28. Oktober 2010 beraten.

In seiner 15. Sitzung am 21. Februar 2008 wurde ein Anhörverfahren zu dem Gesetzentwurf durchgeführt. In seiner 43. Sitzung am 2. September 2010 wurde ein Anhörverfahren zu dem Gesetzentwurf und zu dem Änderungsantrag der Fraktion der SPD durchgeführt.

In seiner 46. Sitzung am 28. Oktober 2010 hat dann der Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr den Gesetzentwurf und den Änderungsantrag der Fraktion der SPD beraten.

Der Sozialpolitische Ausschuss hat den Gesetzentwurf und den Änderungsantrag der Fraktion der SPD in seiner 47. Sitzung am 4. November 2010 beraten.

Der Rechtsausschuss hat den Gesetzentwurf und den Änderungsantrag der Fraktion der SPD in seiner 44. Sitzung am 11. November 2010 beraten.

Es wird empfohlen, den Gesetzentwurf in seiner vorliegenden Fassung – Drucksache 15/5138 – anzunehmen.

(Vereinzelt Beifall bei der CDU)

Vielen Dank, Herr Berichterstatter.

Das Wort hat Herr Abgeordneter Licht von der CDUFraktion.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Zu Beginn eines jeden Gesetzgebungsverfahrens – das ist in der Anhörung sehr deutlich geworden – sollte man sich wesentliche Fragen stellen. Die wesentlichen Fragen, die dort gestellt worden sind und von vielen Experten zur Beantwortung kamen, sind eigentlich drei Grundfragen.

Ist das Gesetz erforderlich? Ist es geeignet? Ist es angemessen?

Wenn man die Expertenanhörung noch einmal Revue passieren lässt, dann kommt man in allen drei Fragestellungen in der Antwort zu einem klaren Nein.

(Ministerpräsident Beck: Jo! Jo!)

Herr Ministerpräsident, ich hätte Ihnen gewünscht, in dieser Anhörung zu sein. Die Einzigen, die zugestimmt haben, waren die Gewerkschaften. Alle anderen, Ihre eigenen Experten, die Sie eingeladen haben, haben gesagt: So nicht. –

(Guth, SPD: Handwerkskammer?)

Sie haben gesagt: Bedenklich, das EU-Recht wird unterlaufen, bestehende gesetzliche Bestimmungen, auch auf Bundesebene, werden hier in besonderer Weise tangiert, und haben Nein gesagt, so nicht. So war das Fazit.

(Vizepräsident Schnabel übernimmt den Vorsitz)

Meine Damen und Herren, warum will denn die SPD dieses Gesetz unbedingt? Die SPD will ein Landestariftreuegesetz, um einen Mindestlohn einzuführen – das ist ihr Ziel – und um Ausschreibungen ideologisch zu steuern. Auch das ist das Ziel.

(Beifall bei der CDU – Frau Fink, SPD: Ideologisch! – Ministerpräsident Beck: Mein Gott, warum hast du mich verlassen? – Zuruf des Abg. Ramsauer, SPD – Zuruf des Abg. Bracht, CDU)

Ich habe die Reaktionen erwartet.

Zum ersten Punkt: Eigentlich kommen Sie in Ihrer Pressekonferenz vom 21. Mai zu dem Ergebnis, dass wir es grundsätzlich gar nicht brauchen, weil bundesrechtliche Regelungen vorhanden sind. Ein Bundesgesetz mit Tariftreueregelungen gibt es ja schon.

(Baldauf, CDU: Wer hat das gesagt?)

Ich glaube, das war sogar der Fraktionsvorsitzende, der dort in der Pressekonferenz dieses Gesetz vorgestellt hat

(Baldauf, CDU: Aha! Das ist ja interessant!)

und zu dem Fazit kam: Der Zoll kontrolliert das ja schon,

(Zuruf des Abg. Ramsauer, SPD)

aber es wäre besser, wenn öffentliche Auftraggeber das auch noch kontrollieren sollten. Also mehr Kontrolle, das ist das Fazit.

Warum sage ich, Ausschreibungen ideologisch steuern? Sie müssen einmal genau schauen, was dort drinsteht. Da steht beispielsweise, neben den 8,50 Euro Mindestlohn sollen darüber hinaus Auftragsvergaben zusätzliche Anforderungen ermöglichen. Was sind denn das für

zusätzliche Anforderungen? Da lesen Sie genau nach: Soziale, umweltbezogene oder innovative Aspekte

(Frau Mohr, SPD: Das ist heute im Wettbewerbsgesetz schon!)

sollen in diesen Ausschreibungen eine besondere Gewichtung erfahren. – Was sind denn beispielsweise soziale Aspekte, die – das haben die Experten gesagt – in einem solchen Gesetz nichts zu suchen haben?

(Zuruf des Abg. Pörksen, SPD)

Was sind denn solche Aspekte? Da wird dann in Ausschreibungen hineinformuliert, wie die Beschäftigung von Auszubildenden im Betrieb geregelt ist, wie die Beschäftigung von Langzeitarbeitslosen geregelt ist, wie die Verwendung von Produkten – jetzt kommt ein besonderer Passus – oder die Lieferung von Waren aus dem Ausland unter dem Blick von Kernarbeitsnormen von internationalen Arbeitsorganisationen zu betrachten ist.

Ja, wer soll denn das kontrollieren? Wer soll denn da noch bis in alle Verästelungen die Kontrolle herstellen? Wer soll denn das am Schluss noch gewährleisten? Es ist ein bürokratisches Monster, das Sie hier aufbauen.

(Beifall bei der CDU)

Meine Damen und Herren, das wird dann noch in unbestimmten Rechtsbegriffen umschrieben. Sachfremde Aspekte finden in diesen Ausschreibungen Einzug. Dazu sagen wir Nein, ganz eindeutig Nein, meine Damen und Herren.