Es sei mir in diesem Zusammenhang aber die kritische Anmerkung erlaubt, dass noch im Sozialpolitischen Ausschuss am 30. Oktober 2007 in der Antwort der Landesregierung auf einen Antrag der Fraktion der CDU nach § 76 Abs. 2 GOLT bestätigt wurde, es bedürfe
keiner weiteren Hygieneverordnung und die bestehenden gesetzlichen Grundlagen und Verordnungen würden ausreichen, um dem Problem Herr zu werden. Die Maßnahmen, die Rheinland-Pfalz im Rahmen seiner Möglichkeiten ergreife, würden den richtigen Weg darstellen.
Wir haben seit 1992 immer wieder darauf hingewiesen, um die Situation der Krankenhaushygiene zu verbessern. Deswegen sind wir froh; denn eine Rechtsverordnung kann das Ganze vernünftig bündeln und auch in der richtigen Form zusammenfassen.
Ich möchte zum Abschluss noch etwas zu § 34 sagen. Ich bin außerordentlich dankbar, dass es gelungen ist, in Absatz 1 Satz 2 bezüglich der Aufnahmekapazität von Krankenhausabteilungen unter Angabe von Untersuchungs- und Behandlungskapazitäten eine Präzisierung zu finden, um die Notfallversorgung zu optimieren und Patiententourismus zu vermeiden.
Ich möchte dies an einem kurzen Beispiel erläutern. Ein Patient kommt nach einem Unfall mit einer schweren Gehirnverletzung in einem Krankenhaus in die Notaufnahme, wird operiert und auf die Intensivstation verlegt. Es kann vorkommen, dass ein Krankenhaus in unmittelbarer Nähe vielleicht kein Intensivbett hat, ihn aber operieren könnte. Es wäre nicht angemessen, den Patienten über weite Entfernungen zu transportieren, wobei er Schaden nehmen kann, nur um ihn lückenlos in einem Krankenhaus zu behandeln.
Es ist besser, den Patienten zuerst in die Notaufnahme des Krankenhauses in der näheren Umgebung aufzunehmen, ihn zu operieren und anschließend gegebenenfalls unter Intensivtransport zu verlegen. Das verhindert den Patiententourismus. Deswegen bin ich außerordentlich dankbar, dass wir diesen Kompromiss finden konnten und Sie uns entgegengekommen sind.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Sie verabschieden heute ein richtig gutes Gesetz. Das hat mir dieser Tage ein Bekannter aus dem Gesundheitswesen gesagt. Ich meine, er hat recht. Es ist ein gutes Gesetz.
Das Landeskrankenhausgesetz aus dem Jahr 1986 wird mit der heutigen Beschlussfassung nicht nur modernisiert, sondern den veränderten Anforderungen angepasst, wie der wohnortnahen und leistungsfähigen Versorgung oder dem Anspruch verbesserter interdisziplinärer Zusammenarbeit, nämlich von der stationären in die ambulante Versorgung.
Herr Dr. Enders ist sehr explizit auf wichtige Veränderungen eingegangen. Ich danke ihm dafür, dass er das wichtige Thema „Hygiene“ angesprochen hat.
Frau Ministerin, wir sind sehr froh darüber, dass das Thema „Notfallversorgung“ in diesem Gesetz geregelt wird und künftig Notfallpatientinnen und -patienten nicht mehr abgewiesen werden dürfen. Menschen, die sich in akuter Lebensgefahr befinden, müssen aufgenommen und versorgt werden.
Sehr geehrte Frau Ministerin, in das Gesetz wurde auch eine Regelung zur Verbesserung der Organspende aufgenommen. Dafür sind wir in der SPD-Fraktion ganz besonders dankbar.
In diesem Zusammenhang muss auch die neue Krankenhausplanung erwähnt werden, weil sie ganz besonders gut und ruhig gelungen ist. Das zeigt eine sehr gute partnerschaftliche und konstruktive Zusammenarbeit mit den Trägern, allen Beteiligten und Ihrem Haus. Ich denke, das ist nicht in allen Ländern der Fall.
Dass künftig die Landespsychotherapeutenkammer, die Landesapothekerkammer und der Dachverband der Pflegeorganisationen im Krankenhausplanungsausschuss mitberaten, entspricht dem partnerschaftlichen Verständnis Ihres Hauses und der Landesregierung. Aus diesem Grund war es uns auch wichtig, dass in den kommenden Beratungen in den Beratungsgremien auch die Kommunen, der Landkreistag und der Städtetag mit Sitz und Stimme vertreten sind. Das ist der Tatsache geschuldet, dass Städte und Landkreise bei der Versorgung in der Fläche eine besondere Verantwortung haben.
Wir haben heute einen gemeinsamen Antrag aller Fraktionen zum Krankenhausgesetz eingebracht – auch darauf ist Herr Kollege Enders eingegangen –, der die Erweiterung des Ausschusses für Krankenhausplanung durch den Landkreistag oder Städtetag ermöglicht, die Maßnahmen zur Krankenhaushygiene präzisiert und auch die angesprochene Notfallversorgung in den Krankenhäusern differenzierter darstellt und regelt.
Ich bedanke mich ausdrücklich dafür, dass dies gemeinsam möglich war. Herzlichen Dank an die CDU- und die FDP-Fraktion. Das zeigt, dass man, wenn die Vernunft regiert, gemeinsame Dinge auf den Weg bringen kann.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die FDP-Landtagsfraktion begrüßt das geänderte Landeskrankenhausgesetz. Es ist wohltuend, ein Gesetz mitzu
tragen, das fachlich kompetent ist, von den Angehörten im Wesentlichen begrüßt wurde und bei dem die Konfliktlinien eher im filigranen Bereich angesiedelt waren.
Ich freue mich auch, dass dem Änderungsantrag vonseiten aller Parteien entsprochen wird. Ich glaube, dass wir insbesondere in Richtung eigene Entscheidung der Häuser, flexible Organisation und Verfahrenserleichterungen einen wirklichen Schritt vorwärtsgekommen sind.
Ich sehe, ohne dass ich Wasser in den Wein gießen will, wenn überhaupt, das Problem – aber das sehen wir alle –, dass man mit neuen Aufgaben und Forderungen an die Krankenhäuser im Grunde auch neue Mittel verbinden müsste. Daran krankt es wahrscheinlich auch in Zukunft. Andererseits glaube ich, dass in der sektorenübergreifenden Medizin, zu der dieses Landeskrankenhausgesetz auch gute Beiträge leistet, Effizienzchancen und Rationalisierungschancen liegen, die man nicht außer Acht lassen darf.
Als Gäste auf der Zuschauertribüne begrüße ich Schülerinnen und Schüler der Trierer Waldorfschule und Trierer Bürgerinnen und Bürger. Seien Sie herzlich willkommen im Landtag!
Meine sehr verehrten Herren und Damen, Kollegen und Kolleginnen! Ich bin der Auffassung, dass wir heute, und das noch gemeinsam – das ist sehr schön –, ein gutes, neues oder weiterentwickeltes Landeskrankenhausgesetz verabschieden werden. Ich möchte gar nicht mehr großartig auf die Inhalte eingehen. Vielleicht nur noch ein paar Stichworte.
Die Krankenhausplanung wird in Zukunft flexibler. Das ist schon ein Stück in unsere jetzige Krankenhausplanung eingedrungen gewesen. Der Krankenhausplanungsausschuss wird durch neue Mitglieder fachlich bereichert. Die Wahl der Patientenfürsprecher und -fürsprecherinnen kann in Zukunft durch Patientenverbände sehr stark mitbestimmt werden. Die Aufgabenbeschreibung des Sozialdienstes ist verändert worden.
Was mir noch einmal wichtig ist: Die Bestimmungen des Kinderschutzes und der Kindergesundheit sind in dieses Gesetz extra explizit aufgenommen worden.
Natürlich mussten auch Bestimmungen zur Arzneimittelkommission dem heutigen Stand des medizinischen Fortschritts angepasst werden.
Die Notfallversorgung – sie ist schon von Herrn Dr. Enders angesprochen worden – ist sicherlich ein Kern dieses Landeskrankenhausgesetzes. Da gab es Weiterentwicklungsbedarf. Ich glaube, die gesetzlichen Vorgaben zur Notfallversorgung sind jetzt sehr gut gelungen.
Herr Dr. Enders, gerne haben wir uns geeinigt, was das Thema „Krankenhaushygiene“ betrifft. Wir haben in unserem eigenen Gesetzentwurf schon eine Rechtsverordnungsermächtigung gehabt. Ich kann mit dieser Konkretisierung sehr gut leben. Der nächste Schritt wird sein, dass wir uns als Ministerium daran begeben werden, die Rechtsverordnung entsprechend auf den Weg zu bringen.
Ach, ein Thema noch. Die Organspende möchte ich noch ansprechen; denn ich lasse keinen Krankenhaustermin aus, um dort nicht auch dieses wichtige Thema anzusprechen. Ich glaube, es ist unser aller Anliegen, dass wir im Bereich Organspende weiterkommen. Deshalb ist es mir wichtig, noch einmal zu betonen, dass es wichtig ist, im Gesetz diese Klarstellung zu haben, dass es eine wesentliche Aufgabe der Krankenhäuser ist, aber auch die Verfahren, die wir vor zwei Jahren mit spezifischen Vereinbarungen begonnen haben, weiter nach vorne zu bringen.
Wir haben Gott sei Dank im letzten Jahr zum ersten Mal seit langer Zeit eine Steigerung, was die Anzahl der Organspenden betrifft. Es heißt, es sind erste Früchte durch die getroffene Vereinbarung mit den Krankenhäusern zu sehen.
Es ist mir persönlich ein großes Anliegen. Deshalb die Bitte an die engagierten Kollegen und Kolleginnen, dieses Thema regelmäßig zu thematisieren, weil es oft nur Trägheit, komplizierte Verfahren und Ähnliches sind, warum Menschen sich mit dem Thema nicht beschäftigen. Ich halte es für ein außerordentlich wichtiges Thema und für eine große Aufgabe auch der Krankenhäuser.
Ich darf mit der Feststellung abschließen, dass ich schon bei der Einbringung des Gesetzes betont habe, dass das neue Landeskrankenhausgesetz mit dem neuen Landeskrankenhausplan sehr viel zu tun hat. Ich darf noch einmal erwähnen, dass der intensive Dialog mit allen Partnern und Partnerinnen dabei für mich als Ministerin, aber auch für unser Haus eine außerordentlich wichtige Rolle gespielt hat. Ein bisschen stolz sind wir schon darauf, dass der Plan einvernehmlich verabschiedet werden konnte und Sie heute gemeinsam dem Gesetz mit dem Änderungsantrag zustimmen werden.
Ich danke für diesen konstruktiven Dialog. Ich denke, sagen zu dürfen, dass unsere Krankenhäuser mit dem Plan und der gesetzlichen Grundlage von den Rahmenbedingungen her wieder Bedingungen haben, die eine weitere positive Entwicklung für sie in den nächsten Jahren sicherstellen. Wir werden als Landesregierung die Krankenhäuser nach wie vor eng auf ihrem Weg begleiten, auch bei immer neuen Herausforderungen.
Ich denke, wir haben in Zukunft noch viele Themen. Aber unsere Krankenhäuser sind sehr gut aufgestellt, das in Zukunft zu schaffen.