Protokoll der Sitzung vom 18.11.2010

Ich wünsche diesem Gesetz eine konstruktive Beratung in den Ausschüssen.

Vielen Dank.

(Beifall der SPD)

Das Wort hat Herr Abgeordneter Weiner von der CDUFraktion.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Landesregierung hat aus ihren Fehlern beim Nichtraucherschutzgesetz wenig gelernt.

(Zurufe von der SPD)

Sie wissen gar nicht, worauf ich hinaus will. Wenn 16 Bundesländer 16 unterschiedliche Regelungen haben, kann dies an den Landesgrenzen zu Wettbewerbsverzerrungen führen. Das gilt auch, wenn es um die Öffnungszeiten für die Außengastronomie geht. Das bedeutet, dass der Mainz-Strand mit dem Strand auf der anderen Rheinseite, die Ludwigshafener Gartenlokale mit den Mannheimern und die Zweibrücker Wirte mit denen in Homburg konkurrieren müssen.

Frau Conrad, wir hätten Sie deshalb gern aufgefordert, dass Sie die Regelungen über die Öffnungszeiten mit unseren vier Nachbarländern abstimmen.

(Beifall bei der CDU)

Wir sind uns mit der Landesregierung einig, dass unser Land kinderfreundlicher werden und unsere Gesellschaft mehr Toleranz und Verständnis für Kinder haben soll. Normaler Kinderlärm zu normalen Tageszeiten muss deshalb von allen akzeptiert und hingenommen werden.

Andererseits müssen wir aber auch bei Eltern, Erziehern und Lehrern darauf drängen, dass bei der elterlichen und schulischen Erziehung den Kindern die Regeln des Anstandes und der Rücksichtnahme auf andere vermittelt werden.

Auch Kinder sollten lernen, dass man auf alte und kranke Menschen, Schichtarbeiter und Babys Rücksicht nehmen muss. Deshalb legen wir bei aller Kinderliebe Wert darauf, dass dieses Gesetz nicht als Freibrief für unbegrenzten Lärm verstanden werden darf.

(Beifall bei der CDU)

Frau Ministerin, im Gesetzentwurf steht lapidar, dass Kinderlärm sozial adäquat und zumutbar ist. Was ist sozial adäquat? Was ist zumutbar? Wann ist die Grenze des Zumutbaren überschritten? In der Praxis gibt es viele Probleme. Ich nehme an, Sie wissen das und kennen auch die Stellungnahme der Kommunen.

Was ist, wenn Lärm mit mechanischen und elektrischen Geräten oder Karaoke-Parties im Hof erzeugt wird oder in der Mittagsstunde Bälle an das Garagentor donnern und mit Tröten und Trompeten bis spät abends gelärmt wird? Von den Kommunen wird insbesondere die Regelung für die Abendstunden und die Nachtzeit angemahnt.

Wo endet deshalb die Freiheit der Kinder? Wo beginnt das Schutzbedürfnis der Kranken, das Ruhebedürfnis der älteren Menschen und der Kleinkinder? Das sind Fragen, auf die die kommunalen Spitzenverbände eine Antwort fordern; denn diesen schieben sie de facto die Verantwortung in die Schuhe.

(Beifall der Abg. Frau Thelen, CDU)

Es steht zu befürchten, dass landauf, landab keine einheitliche Auslegung dieses Gesetzes erfolgt, sondern der einzelne Beamte, der einzelne Mitarbeiter der Ordnungsbehörde allein an der Front steht.

Wir fordern deshalb die Landesregierung auf, konkrete Vorgaben, Definitionen und Fallbeispiele dem Gesetz hinzuzufügen.

(Beifall der Abg. Frau Thelen, CDU)

Der dritte Punkt betrifft die Haus- und Gartengeräte. Hier sehen wir zahlreiche unlogische Regelungen. Wenn es um den Lärmschutz geht, wieso sollen dann für die Bürger andere Regeln gelten als für die Obrigkeit?

Der städtische Gärtner, der mit seinem Motorlaubgebläse die Blätter vom Bürgersteig wirbelt, darf dies auch in der Mittagszeit. Der Bürger, der gleich nebenan mit einem leise schnurrenden Akkugerät sein Buchsbäumchen trimmt, darf dies nicht. Wenn er aber einen Profigärtner damit beauftragt, dann darf der das wieder. Wie soll das der Bürger verstehen? Wie soll er es erkennen? Was soll der Mitarbeiter des Ordnungsamts denn tun, wenn er gerufen wird?

(Pörksen, SPD: Was wollen Sie denn jetzt?)

Meine Damen und Herren, die Formulierungen dieses Gesetzes sind zu unpräzise und für die Anwendung in der Praxis wenig hilfreich.

(Unruhe im Hause)

Das Gesetz muss nachgebessert werden. Wir werden deshalb eine Anhörung einfordern.

(Beifall der Abg. Frau Thelen, CDU)

Gestatten Sie mir zum Schluss noch zwei persönliche Bemerkungen.

Kein Rasenmäher ist so laut wie ein über das Haus donnernder Tiefflieger. Diese Problematik, dass viele sich durch Tiefflüge gestört fühlen, ist in manchen Landesteilen evident.

(Pörksen, SPD: Wollen Sie das in das Gesetz schreiben? – Staatsministerin Frau Conrad: Dafür sind wir nicht zuständig!)

Ich weiß, dass man im Land nicht immer zuständig ist, aber wenn Sie mit den Kollegen aus anderen Bundesländern sprechen, können Sie das zu einer Bundesratsinitiative werden lassen.

Auch darüber müssen wir reden und nachdenken.

Über den Sinn und Unsinn mancher technischer Geräte möchte ich auch einmal laut nachdenken.

(Frau Schleicher-Rothmund, SPD: Nicht zu laut!)

Muss es wirklich in jedem Kurpark eine Truppe geben, die mit drei oder vier Turbolaubgebläsen durch den Park geht und die Ruhe stört? Würde es nicht wie früher vielleicht wieder ein Besen und ein Rechen tun, und sind ein paar Herbstlaubblätter mehr auf dem Rasen für die Gesellschaft nicht tragbar?

Also die Abwägung Lärm kontra ein paar Blätter mehr, darüber bitte ich alle einmal nachzudenken.

(Glocke des Präsidenten)

Danke schön.

(Beifall bei der CDU)

Frau Abgeordnete Schellhaaß von der FDP-Fraktion hat das Wort.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Lärm ist gesundheitsschädigend. Aber vieles Schöne im Leben ist leider nun einmal mit Lärm verbunden.

Grundsätzlich ist es richtig, Klarstellungen zu treffen. Aber die Frage ist, wie weit man überhaupt mit einem Gesetz zusätzliche Klarheit schaffen kann. Nehmen wir den Kinderlärm. Da landete vor Gericht die Frage, ob eine Kindertagesstätte überhaupt in einem Wohngebiet sein dürfe. Wo denn sonst?

(Pörksen, SPD: Das meine ich auch!)

Kinder gehören wohl kaum in das Gewerbegebiet. Aber dafür sind wir gar nicht zuständig; denn es ist eine Anlage, und der Bund ist zuständig. Also bleibt uns der ganz normale Kinderlärm. Aber was ist normaler Kinderlärm? Wo ist es sozial zumutbar, wo fängt die Rücksichtslosigkeit an?

Manche Konflikte wären sicherlich gar nicht erst nötig, wenn die Kinder zur Rücksicht erzogen würden, was viele Eltern nicht mehr tun. Manche wären auch nicht nötig, wenn Ältere dafür Verständnis hätten, dass Kinder toben und spielen müssen, damit sie sich ordentlich entwickeln können. So ganz einfach ist das Ganze nicht.

Ähnlich konfliktträchtig ist das mit den Gaststätten, die heute noch kaum angesprochen wurden. Die Konflikte sind so alt wie die Gaststätten. Bisher wurde das Problem nie zur allseitigen Zufriedenheit gelöst.

Einfacher ist es dann schon mit Rasenmähern, Laubsaugern oder Laubbläsern. Laubbläser und Laubsauger vor allem sind nicht nur nervtötend und manchmal lauter als ein LKW, sondern sie sind auch umweltschädlich. Die Laubsauger saugen sämtliche Kleintiere mit, bringen den Boden durcheinander. Igel brauchen zum Beispiel Laubhaufen, um zu überleben.

Also jemand, der sich einen Laubsauger oder Laubbläser anschafft, sollte sich sehr überlegen, ob er das aus Umweltgründen auch ohne die Nachbarn überhaupt tun will.

Aber all das sind für die Bewohner mancher Flugschneise, mancher Hauptverkehrsstraße oder des Mittelrheintals von Bingen bis Bonn Peanuts.

Die Initiative, die die Landesregierung ergriffen hat, ist gut. Aber die Thematik muss im Ausschuss noch sorgfältig behandelt werden.

(Beifall bei der FDP und vereinzelt bei der SPD – Pörksen, SPD: Sehr richtig!)