Protokoll der Sitzung vom 18.11.2010

(Glocke der Präsidentin)

mit dem Thema „Medien“ stärker befassen, damit sie wissen, was sie tun, wenn sie sich in alle möglichen Dinge einklicken.

Ich denke, wir werden eine sehr angeregte Beratung im Ausschuss haben, gerade auch vor dem Hintergrund dieses einen Themas. Dann werden wir sehen, ob wir bei der Schlussabstimmung Einigkeit erzielen.

Vielen Dank.

(Beifall der SPD und des Abg. Kuhn, FDP)

Für die CDU-Fraktion hat Herr Kollege Schneiders das Wort.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Es ist eigentlich relativ selten, dass ich so uneingeschränkt den Ausführungen meines Vorredners Pörksen folgen kann.

(Zuruf des Abg. Pörksen, SPD – Ernst, CDU: Er hat sich aber auch Mühe gegeben!)

In diesem Fall liegt es aber auf der Hand, weil wir einen gemeinsamen Gesetzentwurf eingebracht haben, über den wir – wie Herr Pörksen bereits ausgeführt hat – auch im Vorfeld in der Datenschutzkommission und darüber hinaus lange diskutiert haben. Deshalb will ich mich auf einige Anmerkungen beschränken, die zwar auch schon angeklungen oder angesprochen worden sind, gleichwohl noch einmal auch seitens unserer Fraktion betont werden sollten.

Mit der Novelle des Bundesdatenschutzgesetzes im Jahr 2009 sind zahlreiche Vorschriften für den öffentlichen und auch für den nicht öffentlichen Bereich fortentwickelt worden, die nun auch die Landesdatenschutzbeauftragten fordern. Einen ähnlichen Meilenstein hat das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom März 2010 gesetzt, das zudem festgestellt hat, dass die Datenschutzaufsichtsbehörden für den nicht öffentlichen Bereich in Deutschland nicht völlig unabhängig seien.

Wir haben uns bei diesem gemeinsamen Gesetzentwurf – wie immer bei einem Konsens – auf einen Minimalkonsens verständigen können und andere Dinge ausgeklammert, die seitens des Datenschutzbeauftragten und seiner Behörde vielleicht noch etwas stärker forciert worden wären. Dies trifft zum Beispiel für den Bildungsauftrag zu. Wir waren der Meinung, selbstverständlich ist es eine fortwährende und dauerhafte Aufgabe, junge Menschen im Bildungsbereich auf den Umgang mit Daten und die Gefährdung hinzuweisen, die dadurch entstehen kann. Aber wie will man in einem Gesetzentwurf einen Bildungsauftrag formulieren? An wen soll er gerichtet sein, und wen soll er verpflichten?

Wir haben deshalb diesen Bereich in dem Gesetzentwurf ausgeklammert und uns stattdessen auf die Punkte konzentriert, die aus den beiden vorhin genannten Pfeilern – aus der Novelle des Bundesdatenschutzgesetzes und aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs – erwachsen. Wir haben uns auf den Gesetzentwurf, ergänzt durch die Datenskandale der letzten Jahre, verständigt, der Ihnen nunmehr heute vorliegt.

Ich will nicht verschweigen, dass wir auch die Dienstaufsicht problematisiert haben, der der Datenschutzbeauftragte in gewisser Weise nach wie vor unterliegt und die vom Europäischen Gerichtshof Kritik erfahren hat. Wir haben uns letztendlich auf die Aussage verständigt, da der Landesdatenschutzbeauftragte auch in der rheinland-pfälzischen Konstruktion nicht völlig vom Landtag wegzudenken ist, untersteht er zwar der Dienstaufsicht des Landtagspräsidenten, aber dadurch wird seine Unabhängigkeit nicht beeinträchtigt. Ich denke, damit haben wir in dem Umfang, wie wir es tun konnten, den Forderungen des Europäischen Gerichtshofs und der Bundesdatenschutznovelle Rechnung getragen. Wir haben uns auf den Ihnen vorliegenden gemeinsamen Entwurf in der Drucksache 15/5135 verständigt und bitten nun das gesamte Plenum, dem zuzustimmen.

Danke schön.

(Beifall der CDU und der SPD)

Vielen Dank, Herr Kollege Schneiders.

Ich darf Gäste im rheinland-pfälzischen Landtag begrüßen, und zwar Mitglieder des Männergesangvereins Holzappel. Herzlich willkommen in Mainz!

(Beifall im Hause)

Für die FDP-Fraktion hat nun Herr Kollege Strutz das Wort.

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist – um an eine Formulierung meines Vorredners anzuknüpfen – schon außergewöhnlich und selten, dass CDU und SPD gemeinsam einen Antrag einbringen, ohne dass die FDP dabei ist. Dies hat aber einen zentralen Grund, und deswegen setze ich auf die von Herrn Kollegen Pörksen soeben angesprochenen Ausschussberatungen. Diesen Punkt hat er auch richtigerweise problematisiert; denn er stellt einen auch für meine Fraktion ganz wichtigen Aspekt dar.

Es ist die Frage: Wie geht der Staat mit seinen Bürgern beim Thema „Videoüberwachung“ um? Ist es zulässig, dass eine von unseren Bürgern eigentlich anerkannte Institution wissentlich schriftlich die Unwahrheit formuliert? Ist es richtig, dass man ein Sicherheitsgefühl signalisiert, das es tatsächlich gar nicht gibt? – Das sind spannende Fragestellungen, und ich hoffe, dass wir sie in den Ausschussberatungen vielleicht doch noch so sensibilisieren können, dass wir neben der reinen Formulierung, wie wir sie derzeit in dem Gesetzentwurf festgeschrieben haben – die Videoüberwachung auch als Attrappe ist grundsätzlich zulässig, wenn die entsprechenden Regelungen wie bei der normalen Überwachung angewendet werden –, vielleicht doch noch einen Weg finden, um es meiner Fraktion zu erleichtern, dieses Gesetz tatsächlich gemeinsam mit den beiden anderen Fraktionen auf den Weg zu bringen.

Wir befassen uns in diesem Hohen Hause erneut mit dem Thema „Datenschutz“. Ich glaube, dieses Thema hat es verdient, dass es nicht nur auf das veränderte Nutzungsverhalten gerade der jüngeren Generation reagiert, was den Umgang mit persönlichen Daten anbelangt. Wir setzen nicht nur die europäische Rechtsprechung um, was die Unabhängigkeit des Landesdatenschutzbeauftragten anbelangt, sondern wir setzen auch etwas um, das erfreulicherweise auch in den Schulen zunehmend auf fruchtbaren Boden fällt, nämlich den gezielten, korrekten und sensiblen Umgang mit den eigenen Daten und mit den Chancen eines globalen Netzwerks.

(Beifall der FDP)

Es ist erfreulich, dass die vom Landesdatenschutzbeauftragten ausgebildeten und qualifizierten Berater mittlerweile in den Schulen nachgefragt werden. Mittlerweile existiert eine Warteliste der Schulen, die dieses Angebot gern in Anspruch nehmen möchten.

Wichtig neben diesem Unterschied ist aber aus Sicht meiner Fraktion auch, dass wir in den Beratungen in der Datenschutzkommission einen großen Konsens erzielen konnten und sich auch die Erfahrungen, die jeder in seinem eigenen Umfeld gewonnen hat, sehr befruchtend auf die Formulierungen des Gesetzes ausgewirkt haben.

Ich glaube, dass wir hinsichtlich der Grenzziehung zwischen dem, was man an Datenverknüpfung sozusagen hinter den Kulissen vornehmen kann, und dem, was man an Chancen des Internets und an den Daten jedes Einzelnen sieht, eine sehr gute Regelung getroffen haben.

Herr Kollege Pörksen, ich möchte noch einmal unterstreichen, was Sie gesagt haben. Ich glaube, wir brauchen eine erhöhte Sensibilität, bei uns im täglichen Leben darauf zu achten, wo Eingriffe in unsere Persönlichkeitsrechte zumindest vorzunehmen versucht werden. Ich glaube, dass wir auch darauf achten sollten – das hat sich auch bei dem Besuch des Landesdatenschutzbeauftragten in der Mainzer Fußgängerzone gezeigt –, dass wir über die Überwachungseinrichtungen nicht Arbeitnehmerrechte aushöhlen.

Insoweit bin ich froh, dass uns mit diesem Gesetzentwurf die Chance gegeben wird, dass wir in den Ausschussberatungen den Konsens in 98 % dieses Gesetzes herbeiführen. Vielleicht gelingt es uns auch noch, die restlichen 2 % in dem einen kleinen Paragrafen so zu regeln, dass wir alle damit leben können.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall der FDP)

Für die Landesregierung hat nun Herr Staatssekretär Lewentz das Wort.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte mich für die Landesregierung dafür bedanken, dass wir bei der Erarbeitung dieses Gesetzentwurfs intensiv beteiligt waren. Ich glaube – dies darf ich auch nach den drei Wortbeiträgen meiner Vorredner sagen –, Datenschutz ist ein Bevölkerungsschutz, ein Persönlichkeitsschutz oder auch ein Schutz im Hinblick auf Arbeitnehmerrechte. Wir können alle davon überzeugt sein, dass Rheinland-Pfalz in Sachen Datenschutz auf einem sehr guten Weg ist.

Ohne das, was meine Vorredner betont haben, zu wiederholen, möchte ich doch drei Punkte ansprechen.

1. Der Schutz des informationellen Datenschutzbestimmungsrechts im Bereich der Videoüberwachung wird gestärkt. Der Gesetzentwurf verfolgt in dieser Hinsicht eine Differenzierung zwischen Videobeobachtung, Monitoring und Videoaufzeichnung. Diese Differenzierung erscheint sachgerecht, weil sie der unterschiedlichen

Eingriffsintensität der beiden Maßnahmen Rechnung trägt.

Ich möchte in dieser Hinsicht auch noch einmal auf die Ausführungen der Abgeordneten Pörksen und Strutz Bezug nehmen. Ich denke, dass wir in den weiteren Beratungen vielleicht doch noch den Weg zueinander finden können. Alles andere ist bisher in einem gemeinsamen Konsens besprochen worden.

Meine Damen und Herren, außerdem soll mit dem vorliegenden Gesetzentwurf durch eine entsprechende Änderung des § 23 Abs. 1 und des § 24 Abs. 1 Satz 2 des Landesdatenschutzgesetzes den europarechtlichen Vorgaben hinsichtlich der Unabhängigkeit der Datenschutzkontrolle Rechnung getragen werden.

Das halte ich wirklich für eine sehr bemerkenswerte und herausragende Verbesserung; denn dies bedeutet für den Landesbeauftragten für den Datenschutz die Verleihung einer Unabhängigkeit, die derjenigen der Richter vergleichbar ist. Ich glaube, das ist wirklich ein gewaltiger Schritt nach vorne.

Drittens wird vor allem der vorliegende Gesetzentwurf nach Auffassung der Landesregierung dazu beitragen, die Persönlichkeitsrechte der Bürgerinnen und Bürger weiter zu stärken. Das Recht, grundsätzlich selbst über die Verwendung der persönlichen Daten bestimmen zu können, wird gewährleistet. Das ist gut und richtig.

Die Ausführungen zum Programm „Medienkompetenz macht Schule“ kann ich nur unterstreichen. Dieses Projekt ist ein Flaggschiff unserer Politik. Wenn wir in einem Begleitantrag weitere positive Regelungen finden können, wollen wir uns auch da gerne mit einbringen. Wir bieten an, bei der weiteren Erarbeitung der Positionsklärungen und bei der Erarbeitung eines Begleitantrages mitzuarbeiten.

Unberührt davon werden natürlich weitere notwendige Initiativen auf der Bundesebene bleiben. Dies gilt allerdings auch mit Blick auf Regelungen, die im Rahmen der Europäischen Union vorbereitet werden müssen. Ich glaube, man muss kein Prophet sein, wenn man sagt, dass dieses Thema „Datenschutz“ uns auch weiterhin sehr intensiv begleiten wird.

(Beifall bei der SPD)

Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf an den Innenausschuss – feder- führend – und an den Rechtsausschuss zu überweisen. – Es erhebt sich kein Widerspruch, dann ist es so beschlossen.

Ich rufe die Punkte 22 und 23 der Tagesordnung auf, die gemeinsam aufgerufen und beraten werden sollen:

Zustimmung des Landes zu Protokoll Nr. 3 zum Europäischen Rahmenübereinkommen über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen Gebietskörperschaften betref- fend Verbünde für euroregionale Zusammenarbeit (VEZ) Antrag der Landesregierung – Drucksache 15/4732 –

dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Europafragen – Drucksache 15/5055 –

Bericht über den Stand und die mögliche Weiterentwicklung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit in Rheinland-Pfalz (Berichtszeitraum: Januar 2008 bis Dezember 2009) Besprechung des Berichts der Landesregierung (Drucksache 15/5046) auf Antrag der Fraktion der SPD – Drucksache 15/5079 –

Die Fraktionen sind übereingekommen, diese Punkte ohne Aussprache zu behandeln. Auf Berichterstattung wird ebenfalls verzichtet.

Wir kommen zur unmittelbaren Abstimmung über den Antrag der Landesregierung – Drucksache 15/4732 –, da die Beschlussempfehlung die Zustimmung empfiehlt. Wer diesem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Vielen Dank, das war einstimmig.

Somit ist der Bericht über den Stand und die mögliche Weiterentwicklung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit in Rheinland-Pfalz (Berichtszeitraum: Januar 2008 bis Dezember 2009) erledigt. Vielen Dank.

Ich rufe Punkt 24 der Tagesordnung auf: