Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wenn sich auch hinter dem Gesetzesantrag der Fraktionskollegen der SPD nur wenige Zeilen verbergen, so sollte man die Dimension dieser Änderung nicht klein
reden. Es ist sowohl für diejenigen – davon kann jeder von uns einmal betroffen sein –, die als Patienten in einer solchen Notfallsituation behandelt werden müssen, ein ganz wichtiges Element, was hier geregelt werden soll, als auch für diejenigen, die als Retter an diesen Orten tätig sind. Man muss ihnen ein Stück Rechtssicherheit geben.
Wer so wie ich in der Verwandtschaft Rettungssanitäter im aktiven Einsatz hat, der weiß, dass es in der heutigen Zeit leider immer öfter geschieht, dass Voyeurismus, Gaffertum und andere Dinge eine Rolle spielen und nicht so sehr im Vordergrund steht, ob Patienten gerettet werden können und eine Notfallversorgung effektiv betrieben werden kann.
Dies ist Tatbestand. Deswegen ist es für meine Fraktion wichtig, dass wir bei den Beratungen im Ausschuss das besonders unterstreichen. Wir müssen die Bedeutung unterstreichen, wie wir denjenigen helfen, auf deren Hilfe wir bauen und die in der Vergangenheit ihre Hilfsmaßnahmen effektiv koordinieren konnten. Diese sind meistens als Erste am Einsatzort. Wir müssen ihnen die Möglichkeit geben bzw. müssen alle Voraussetzungen schaffen, damit sie effektiv Hilfe leisten können.
Insofern freuen wir uns auf eine gute Ausschussberatung. In der Zielsetzung trägt meine Fraktion selbstverständlich, wie ich erwähnt habe, das, was mit dem Gesetzesantrag beabsichtigt ist, gerne mit.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich glaube, man darf in diesen Tagen feststellen, dass wir vor großen Herausforderungen der Inneren Sicherheit stehen. Wenn man einige Monate zur Loveparade zurückschaut, dann ist auch dort einiges passiert, was Grund für diese Gesetzesinitiative der SPD-Fraktion gewesen ist. Diese begrüße ich ausdrücklich.
Meine Damen und Herren, wir haben in Rheinland-Pfalz 55.000 Mitglieder der freiwilligen Feuerwehren, 14.000 Jungen und Mädchen bei den Jugendfeuerwehren. Wenn ich mir den jungen Mann dahinten betrachte, der so aufmerksam unsere Sitzung verfolgt, dann ist das genau die Zielgruppe bzw. die jungen Kerle, die wir bei der Jugendfeuerwehr, beim DRK, beim THW und überall brauchen.
Wir haben ein ausgeprägtes Ehrenamt bei den Rettungsdiensten, dem Technischen Hilfswerk und der Polizei. Rund 100.000 Menschen in Rheinland-Pfalz gewährleisten Innere Sicherheit. Ich glaube, wir können alle in diesem Zusammenhang Folgendes feststellen:
2. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter leisten tagtäglich hervorragende Arbeit zum Wohle der Allgemeinheit.
4. Es fehlt an der einen oder anderen Stelle noch die rechtliche Rahmenbedingung, da sie die gleichen Möglichkeiten wie zum Beispiel ein Einsatzleiter einer Feuerwehreinheit haben, der am Einsatzort andere rechtliche Möglichkeiten hat. Vor dem Hintergrund begrüßt die Landesregierung diese Initiative sehr. Das sind die Ergänzungen, die von allen drei Vorrednern genannt wurden, auf die es ankommt. Die muss ich an dieser Stelle nicht wiederholen. Wir werden uns intensiv an den weiteren Beratungen beteiligen.
Herr Lammert, ich kann es bezüglich Ihres Hinweises nicht überschauen. Ich glaube, das kann man gemeinsam in den Ausschussberatungen besprechen. Ich darf Ihnen ansonsten auf diesem Weg noch mitteilen, die Thematik ist Teil der Beratungen der Innenministerkonferenz heute und morgen in Hamburg. Von daher gesehen sind wir, glaube ich, gemeinsam auf dem richtigen Weg.
Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf der Fraktion der SPD – Drucksache 15/5061 – an den Innenausschuss – federführend – sowie an den Rechtsausschuss zu überweisen. Besteht Einverständnis? Es erhebt sich kein Widerspruch, dann ist es so beschlossen.
Landesgesetz zur Änderung des Privatschul- gesetzes Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 15/5086 – Erste Beratung
Herr Präsident, meine Damen und Herren Abgeordnete! Ich freue mich, eine Änderung des Privatschulgesetzes in den Landtag einbringen zu dürfen, die im Wesentlichen die Verbesserung der Refinanzierung von Schulen
in freier Trägerschaft bezweckt. Wie Sie wissen, haben wir 114 Ersatzschulen in freier Trägerschaft, die einerseits das staatliche Schulwesen ergänzen, indem sie durchaus eigene pädagogische Konzepte umsetzen können, indem sie aber andererseits aus Sicht der Träger spezifische Bildungsangebote anbieten. Sofern sie Ersatzschulen sind, entlasten sie das öffentliche Schulwesen. Deswegen bedürfen sie auch der öffentlichen finanziellen Unterstützung, um diese Aufgaben erfüllen zu können.
Dazu gibt es im Land Rheinland-Pfalz seit den 70erJahren eine Grundlage, ein Verfahren, das in seinem Kern noch heute gilt und lange Zeit in der Lage war, eine adäquate Refinanzierung der Privatschulen, der Schulen in freier Trägerschaft, sicherzustellen.
Allerdings haben sich zwei wesentliche Punkte seither geändert – teils erheblich geändert –, auf die wir reagieren müssen:
Erstens sind die Lehrerkollegien an den Schulen in freier Trägerschaft heute im Durchschnitt wesentlich älter als zu Beginn der 70er-Jahre.
Zweitens sind, wie wir alle wissen, die Kosten für eine angemessene Altersversorgung allgemein und damit auch bei Lehrkräften teilweise massiv und überproportional angestiegen.
Vor allen Dingen diese Entwicklungen haben dazu geführt, dass zwischen den Kosten, die den Schulträgern entstehen, und der Refinanzierung durch das Land eine Lücke klaffte, die es nun möglichst weit zu schließen gilt. Dabei wird, was mich freut, einerseits von den Trägern der Schulen ein angemessener Eigenanteil nicht infrage gestellt. Andererseits wird auch konstatiert, dass sie sich nicht für eine allgemeine Zulassung von Schulgeld aussprechen, sondern ganz im Gegenteil, dass der Zugang auch zu diesen Schulen unabhängig von den Einkommensverhältnissen der Eltern möglich sein soll.
Wir haben in intensiven Gesprächen – namentlich mit der katholischen und der evangelischen Kirche – versucht, eine Lösung zu finden und verschiedene Lösungsansätze diskutiert. Ich glaube, wir haben jetzt eine adäquate Lösung gefunden, indem wir praktisch vollständig die durchschnittlichen Personalkosten erstatten. Darin enthalten sind auch die Arbeitgeberbeiträge für die Sozialversicherung wie die Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Daneben gibt es höhere Erstattungen bei den Beiträgen für die Alters- und Hinterbliebenenversorgung sowie bei den Sachkosten.
Das alles kostet eine Menge Geld. Durch die vorgesehenen Änderungen entstehen für das Land im Jahr 2011 zusätzliche Kosten in Höhe von 15,5 Millionen Euro und ab 2012 von 18,5 Millionen Euro. Das Land – der Haushaltsgesetzgeber – nimmt hier erhebliche zusätzliche Mittel in die Hand, um das Angebot an Schulen in freier Trägerschaft auch in der Zukunft absichern zu können.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die entsprechenden Voraussetzungen sollen in diesem Privatschulgesetz getroffen werden. Änderungen habe ich im Einzelnen kurz dargestellt. Die Detailänderungen erfolgen
dann in der Landesverordnung zur Durchführung des Privatschulgesetzes, die natürlich erst nach Verabschiedung des Gesetzes erlassen werden kann.
Ich denke, dass wir mit diesen Neuregelungen gute Grundlagen für die Arbeit der Schulen in freier Trägerschaft geschaffen haben. Vor dem Hintergrund ist es auch nicht verwunderlich, dass namentlich die katholische und die evangelische Kirche im schriftlichen Anhörungsverfahren den Verbesserungen für die öffentliche Finanzhilfe zugestimmt haben. Ich würde mich sehr freuen, wenn Sie bei den weiteren Beratungen selbiges tun könnten.
(Ein Mitglied der SPD-Fraktion übernimmt die Funktion von Abg. Frau Dickes, CDU, als schriftführende Abgeordnete)
Dann kann ich mit meinem Lob direkt anfangen. Vielen Dank für die Unterstützung der SPD-Fraktion dafür, dass ich hier Stellung zum Privatschulgesetz nehmen kann. Wir diskutieren heute in der ersten Lesung über ein Privatschulgesetz. Frau Ministerin, ich freue mich, dass wir das tun können. Ich freue mich, dass wir gerade Kirchen damit weiter unterstützen können, wenn sie ein Angebot vorhalten, das für die Bildungslandschaft in Rheinland-Pfalz ein ausgesprochen wichtiges Angebot ist.
Es gibt sehr viele positive Wirkungen von Schulen in privater Trägerschaft auch auf die allgemeinen Schulen, die staatlichen Schulen. Dort, wo Privatschulen sind, sind auch die öffentlichen Schulen besser; denn Wettbewerb und Austausch spornen an. Davon profitieren alle Schülerinnen und Schüler, gleich auf welcher Schule sie sind.
Es zeigt sich gerade auch im Bereich der privaten Schulen, wie positiv sich Eigenverantwortung auszeichnet. Gerade Schulen in kirchlicher Trägerschaft zeichnen sich auch ganz besonders durch ihren Fokus auf die Werte und dadurch aus, dass sie ein Auge auf die ganzheitliche Entwicklung halten. Das begrüßen wir ausdrücklich.
Aber auch Waldorfschulen beispielsweise haben das Lernen in den öffentlichen Schulen durch neue Ansätze
und Lernmethoden entscheidend mit beeinflusst. Diese positiven Effekte müssen auch entsprechend gewürdigt werden.