Hier haben wir im Änderungsantrag – das hat Herr Lammert nicht erwähnt – den Nichtverantwortlichen noch herausgenommen. Es ist ja eine ganz elementare Sache, dass sich die Maßnahme nur an den Verantwortlichen richtet.
Lassen Sie mich auf den zweiten Punkt, nämlich den Kernbereich der privaten Lebensgestaltung, eingehen. Hier hat das Bundesverfassungsgericht mehrfach erkannt, dass wir diesen Kernbereich haben und dieser dem staatlichen Zugriff uneingeschränkt entzogen ist.
Hier sind Maßnahmen im gesamten Gesetz insgesamt getroffen, dass, wenn es einmal zu dem Fall kommen könnte, dass man doch solche Daten erhoben hat, die dem höchstpersönlichen Charakter unterliegen, also eine Person das genau so haben möchte, man dann Löschungssituationen hat, um dementsprechend gegenwirken zu können.
Es ist nun einmal eine extrem schwierige Situation, dies konkret festzustellen; denn Sie wissen nie, ob sich nicht aus einem privaten und höchst vertraulichen Gespräch, das zwei Menschen in einem Zimmer führen – es ist ja vorher zu prüfen, wo in welchem Zimmer welche Gespräche geführt werden könnten –, plötzlich doch etwas ganz anderes entwickelt; denn auch Lebenspartner oder Freunde oder wie auch immer könnten in einen anderen Slang des Gesprächs verfallen.
Deswegen haben uns unter anderem die Anzuhörenden gesagt: Denkt noch einmal darüber nach, ob dieses Wort „alleine“ – alleine Erkenntnisse aus dem Kernbereich privater Lebensgestaltung – dann das absolut richtige Wort ist.
Hier gab es diverse Untersuchungen, auch von den Juristen des Wissenschaftlichen Dienstes, die sagen: Mit dem „alleine“ können wir nicht definitiv ausschließen, dass eine Verletzung stattfinden könnte. Sie sagen aber auch, dass ein „hauptsächlich“ oder ein „vor allem“ oder ein anderes Wort, das man suchen könnte, noch viel weniger geeignet ist und das „alleine“ schon das beste Wort, die beste Formulierung ist, die man sich dort vorstellen kann, und schließlich auch in der StPO, im BKAGesetz oder G-10-Gesetz geregelt ist. Deswegen sollten wir es auch so stehen lassen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, umso wichtiger ist es als Vorschlag des Landesdatenschutzbeauftragten, dass wir die Sachleitungsbefugnis ausdrücklich noch einmal formulieren und dann diese Kernbereichsrelevanz vom OVG noch einmal geprüft werden kann.
Als dritten Punkt haben wir die Rasterfahndung. Hier hat uns das Bundesverfassungsgericht sehr deutlich eine Veränderung nahegelegt. Jetzt wird das Ganze auf eine konkrete Gefahr hochgesetzt. Auch das ist ganz wichtig, dass man dem entsprechenden Erfordernis des Bundesverfassungsgerichts nachkommt. So ist die automatische Kennzeichenabgleichung als vierter Punkt gestrichen worden. Nicht nur, dass wir im Sinne der Generalklausel die Möglichkeit hätten oder bisher keinen Gebrauch in der ganzen Sache hatten, sondern das, was da war, war ja verfassungsrechtlich bedenklich, so das Urteil des Verfassungsgerichtes. Dementsprechend ist es auch konsequent, dies abzusetzen.
Über die eine oder andere weitere Änderung hat Herr Lammert schon etwas gesagt. Lassen Sie mich noch einmal insoweit verdeutlichen, warum es wichtig ist, im POG das Versammlungsgesetz und das Post- und Briefgeheimnis auch zitiert sehen zu müssen; denn es ist so, dass, wenn eine Maßnahme im Vorfeld einer Versammlung als Kontrolle stattfindet oder wenn wir einen Verdacht haben, dass über einen Brief gewisse Drohungen ergehen, wenn wir allein diesen Eingriff leisten würden und wir hätten dieses Zitat nicht, dann wäre die Maßnahme rechtswidrig. Insoweit wird hier eine Rechtsklarheit dargestellt.
Eine weitere Änderung, die wir mit dem Änderungsantrag der drei Fraktionen einbringen, ist die Tatsache, dass wir die Datenübermittlung an die anderen Länder im Schengener Abkommen ebenfalls leichter machen, weil dort geregelt ist, dass es im Schengener Bereich insgesamt nicht schwieriger sein darf, als es deutschlandintern geregelt ist.
Zur Onlinedurchsuchung: Natürlich ist die Onlinedurchsuchung der wichtigste Punkt oder der meist diskutierte Punkt, zumindest wenn man die Medien betrachtet. Das war sowohl nach der Vorstellung des Ministers so, als auch so, als wir hier im Plenum die erste Runde hatten.
Es wird analog des BKA-Gesetzes geregelt, dass wir die Onlinedurchsuchung durchführen dürfen. Es wird von uns im Gesetz hier geregelt, dass wir eben kein Betretungsrecht hineinnehmen. Ich muss nicht mehr im Detail darauf eingehen, dass natürlich alles den strengen Maß
stäben des Bundesverfassungsgerichts entsprechen wird und alles im Detail geregelt ist. Das ist eine Selbstverständlichkeit, aber zum Betretungsrecht ist das eine oder andere schon noch einmal zu sagen, weil die Gewerkschaften in der Anhörung unter anderem gesagt haben, die Polizeigewerkschaften hätten dieses Betretungsrecht sehr gerne.
Das mag aus der Sicht der Polizei natürlich verständlich sein, aber auch nach den wiederholt geführten Diskussionen sind wir der Auffassung, dass wir uns an die Regelung, die im BKA-Gesetz beschrieben ist, halten sollten. Erstens ist dort kein Betretungsrecht gegeben, zweitens ist Rheinland-Pfalz überhaupt das zweite Bundesland, das die Onlinedurchsuchung jetzt regelt. Das erste Bundesland, das es regelt, seit der Bund sein Gesetz gemacht hat, ist Bayern. Dort wird genau diese Regelung derzeit vor dem Verfassungsgerichtshof beklagt.
Es wäre ja absolut unsinnig, wenn wir hier sehenden Auges eine Regelung treffen würden, bei der wir absolut sicher sein müssen, dass wir in kürzester Zeit damit vor dem Verfassungsgericht stehen würden, um mit möglicher, mit großer Wahrscheinlichkeit – das ist zumindest meine Hypothese – dann dort ausgebremst zu werden, sonst hätte der Bund das ja auch schon gemacht. Also ist es auch konsequent, was wir hier tun.
(Beifall der SPD – Frau Kohnle-Gros, CDU: Das klingt alles so ein bisschen wie das Pfeifen im Walde!)
Meine sehr verehrten Damen und Herren, da Herr Lammert das schon angekündigt hat und aus dem Ausschuss heraus die FDP dem Gesetz schon zugestimmt hat – wir bringen den Änderungsantrag alle drei gemeinsam ein –, denke ich, ist es müßig, auf die Details noch weiter einzugehen, aber lassen Sie mich insoweit zusammenfassend noch einmal sagen: Hier wird ein Gesetz entsprechend den Vorgaben des Rechts noch sicherer gemacht. Es werden der Polizei damit gute Instrumente in die Hand gegeben, um in Zukunft eine gute Sicherheitsarbeit noch besser machen zu können. Von daher bedanke ich mich schon für die Signale der beiden Fraktionen und für die Aufmerksamkeit.
Auf der Zuschauertribüne begrüße ich Sportabzeichenprüferinnen und -prüfer aus Speyer. Seien Sie herzlich willkommen im Landtag!
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Zwei Dinge möchte ich doch am Anfang noch klarstellen: Herr Kollege Hüttner, erstens haben wir einen Beförderungsstau bei der rheinland-pfälzischen Polizei.
Herr Kollege Lammert, zweitens hat der Personalbestand der rheinland-pfälzischen Polizei nichts, aber auch gar nichts mit der Vorlage des Gesetzentwurfs zu tun.
Denn der vorgelegte Gesetzentwurf hat ganz einfach ein ganz anderes Ziel. Er hat das Ziel, auch in Zukunft die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger in RheinlandPfalz auf höchstmöglichem Niveau zu sichern, und er hat das Ziel, eine Rechtssicherheit bei Polizistinnen und Polizisten in Rheinland-Pfalz zu schaffen.
Die Entscheidungen höchstrichterlicher Rechtsprechung wurden in diesem Gesetzentwurf umgesetzt. Als wir vor einigen Wochen zum ersten Mal über den Gesetzentwurf diskutiert haben, habe ich gesagt, dass man den Entwurf genauer betrachten muss: Es gibt gute Seiten daran, aber es gibt auch Dinge, bei denen wir aufpassen müssen, beispielsweise, die Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger nicht zu weit einzuschränken. Ich habe gesagt, dass man dieses Gesetz von zwei Seiten betrachten muss und wir uns darüber im Ausschuss noch unterhalten müssen.
Den Gesetzentwurf, den wir nun seitens der Landesregierung vorgelegt bekommen haben, können wir so mittragen. Insbesondere was die Onlinedurchsuchung anbelangt, sind wir froh darüber, dass wir in Zukunft besser gewappnet sind, was terroristische Gewalttaten anbelangt, Herr Innenminister. Wir haben uns aber auch immer dafür eingesetzt, dass nicht gleichzeitig das Betretungsrecht für Wohnungen mit eingeführt wird. In dem Gesetzentwurf ist dieses Betretungsrecht nicht vorgesehen, und darüber sind wir sehr froh.
Wir sind auch froh darüber, dass ein Richter am Oberverwaltungsgericht eine entsprechende Maßnahme genehmigen muss. Ich denke, dies ist eine sehr hohe Hürde, und die Bürgerinnen und Bürger werden dankbar sein, dass man höchstrichterliche Menschen im Land darüber entscheiden lässt.
Die automatische Kennzeichenerfassung wurde gestrichen, Herr Kollege Lammert hat dies soeben mit Bedauern angesprochen. Herr Kollege Lammert, aber wenn
man feststellt, dass man eine Vorschrift nicht braucht, muss man sie auch nicht unbedingt in ein neues Gesetz mit aufnehmen. Ich möchte Sie nur daran erinnern, dass vor einigen Jahren gesagt wurde, wir bräuchten unbedingt den Großen Lauschangriff. Aber als es überprüft wurde, hat man auf einmal nach einigen Jahren gemerkt, wir haben ihn nie gebraucht.
Ich glaube, man sollte damit vorsichtig sein, was man einbringt. Machen wir uns doch nichts vor! Von dem sogenannten automatischen Kfz-Kennzeichenabgleich wären in allererster Linie Bürgerinnen und Bürger, Autofahrer erfasst worden, die sich nie irgendeiner Straftat schuldig gemacht haben. Die Polizei hingegen muss ihre Kraft dafür aufwenden, die Rechtsbrecher zu finden, und nicht, um Daten von unschuldigen Bürgerinnen und Bürgern zu sammeln.
Genau das macht es unter anderem auch aus, dass die garantierte Privatsphäre unangetastet bleibt. Es ist sehr wichtig, dass dies in dem Gesetzentwurf so beachtet wurde.
Es war auch sehr gut, dass schon von Anbeginn an der Landesdatenschutzbeauftragte mit seinem Team eingebunden war und auch entsprechende Verbesserungen vorgelegt hat, die umgesetzt wurden.
Was wir uns als FDP-Fraktion noch wünschen würden, wäre, dass das Gesetz innerhalb der nächsten Legislaturperiode evaluiert wird, um zu sehen, ob es sich bewährt hat, ob alle Bestimmungen so bleiben müssen, ob man nicht vielleicht wieder mehr Rechte gewähren kann oder ob es möglicherweise weiterer Restriktionen bedarf. Ich denke, eine Evaluation wäre für alle Seiten gut.
Die FDP-Fraktion wird dem Gesetzentwurf zustimmen, und ich darf mich an dieser Stelle für die wirklich gute Zusammenarbeit bedanken.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich will zwei Bemerkungen vorab machen. Ich möchte darauf hinweisen, dass der Gesetzentwurf, der uns vorliegt, von drei Fraktionen getragen wird, die in diesem Haus Verantwortung tragen, sei es als Regierung oder als Opposition, und dies in einer Zeit, in der man üblicherweise annimmt, dass man sich gegenseitig nur vorwirft, man sei nicht auf der Höhe der Zeit, um es einmal milde auszudrücken.
Der zweite Punkt ist, wir reden über ein Polizei- und Ordnungsbehördengesetz, das heißt, über Gefahrenabwehr und damit über Eingriffe, die die Menschen spüren,
die die Menschen belasten und mit denen die Polizei eine entsprechende Möglichkeit hat wie niemand sonst, in die Freiheitsrechte des Bürgers einzugreifen, meine sehr geehrten Damen und Herren. Das ist die Grundlage, über die wir reden.
Ich denke, alle drei Fraktionen haben in dieser Situation sehr verantwortungsbewusst die Fragen gestellt: Wie sieht es mit den belastenden Eingriffsrechten aus? Wie sieht es mit den neuen Technologien aus, die wir bedenken müssen? Wie können wir es so gestalten, dass wir einerseits dem Anspruch gerecht werden, die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten, aber andererseits auch gewährleisten, dass ihre Freiheitsrechte so wenig wie möglich eingeschränkt werden? –
Ich denke, in dem Gesetzentwurf ist eine austarierte Balance zwischen den Sicherheitsbelangen und den Freiheitsrechten der Bürgerinnen und Bürger festzustellen. Es ist mir wichtig, dies zu sagen, da es oftmals so dargestellt wird, als werde alles schon irgendwie geregelt werden oder wie auch immer. – Das Polizei- und Ordnungsbehördenrecht greift beispielsweise bei einem Platzverweis, bei einer Herausnahme aus einer Familie oder bei Gewalt gegen Frauen sehr weit. Von daher waren diese beiden Ziele wichtig.