Dem sich durch diesen Beschluss ergebenden Anpassungsbedarf trägt der vorliegende Gesetzentwurf Rechnung. Demnach wird das bestehende Landesgesetz über die Ermächtigung der Gemeinden zur Erhebung von Hundesteuer und Vergnügungssteuer außer Kraft gesetzt. Die Erhebung der Vergnügungssteuer und der Hundesteuer richtet sich zukünftig nach dem Kommunalabgabengesetz, was übrigens auch in den meisten anderen Bundesländern so geregelt ist. Den Gemeinden besteht somit im Wege ihres Satzungsrechtes die Möglichkeit, den durch den Wegfall des Stückzahlmaßstabs gewonnenen Gestaltungsspielraum neu auszufüllen.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Um das vorwegzusagen, die CDUFraktion wird diesem Gesetz zustimmen. Mein Vorredner hat schon ausgeführt, es liegt eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zugrunde, nach der die Vergnügungssteuer nicht mehr als Pauschalsteuer erhoben werden darf.
Bisher waren die Gemeinden durch die bestehende landesgesetzliche Regelung hinsichtlich der Besteuerungsmaßstäbe an Höchststeuersätze gemäß § 2 Abs. 2 des Landesgesetzes über die Ermächtigung der Gemeinden zur Erhebung von Hundesteuer und Vergnügungssteuer gebunden. Das ist jetzt als verfassungswidrig angesehen worden. Es bedarf nun eines, wie es so schön heißt, Wirklichkeitsmaßstabes, anhand dessen die Gemeinden die Vergnügungssteuer festlegen können.
Da es im Kommunalabgabengesetz (KAG) schon geregelt ist, dass die Gemeinden auch für die Erhebung der Hundesteuer zuständig sind, bedarf es dieses Gesetzes der Gemeinden zur Erhebung von Hunde- und Vergnügungssteuer nicht mehr. Dieses Gesetz kann ersatzlos aufgehoben werden. Es wird dann in Zukunft allein im KAG geregelt, dass die Gemeinden für die Erhebung von Vergnügungs- und Hundesteuer zuständig sind.
Es ist ein Gedanke, dem wir zustimmen können. Es ist gibt ein Gesetz weniger. Das ist für den Gesetzesdschungel positiv. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes muss umgesetzt werden. Die Gemeinden erlangen einen größeren Spielraum. Wir stimmen der Gesetzesvorlage zu.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Es wurde von meinen Vorrednern schon gesagt, dass hier ein Anpassungsbedarf bestanden hat. Es ist schön, wir freuen uns, dass man nunmehr diese beiden Steuern in das Kommunalabgabengesetz übernimmt. Es eröffnet den Gemeinden in unserem Land mehr Gestaltungsspielraum. Die Steuern werden dorthin fließen, wo sie hingehören. Wenn ich sage, mehr Gestaltungsspielraum, dann wird jede Gemeinde für sich selbst bestim
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Der vorliegende Gesetzentwurf geht auf das Bundesverfassungsgericht zurück.
Es ist ein alter Wunsch der Kommunen, dass die Bemessungsgrundlage der Spielautomaten nicht diesem Gesetz unterliegt, sondern dem Kommunalabgabengesetz. Damit kann man selbst entscheiden, wie hoch man die Besteuerung vornimmt. Bisher gab es den Stückzahlmaßstab. Von daher gesehen war klar, man kann nur in einem bestimmten Bereich eine bestimmte Höhe der Besteuerung vornehmen. Von den Automatenaufstellern ist das immer wieder mit uns diskutiert worden. Man hat dem Vorschlag immer kritisch gegenübergestanden. Man hat gesagt, die Kommune wird das möglicherweise so besteuern, dass wir damit nicht leben können. Das ist das Problem.
Nun hat das Bundesverfassungsgericht festgestellt, die bis heute festgelegte Besteuerung ist nicht verfassungsgemäß, weil sie nicht gleichartig ist. Von daher hat es das Gericht aufgehoben.
Es gab die Frage an die Landesregierung, was wir machen. Man hätte auch hingehen können und sagen, wir verändern das Gesetz. Man hätte wieder ein eigenes Gesetz gemacht. Wir waren der Meinung, man kann es in das Kommunalabgabengesetz überführen, zumal es mit der Hundesteuer so ist, dass man das im Kommunalabgabengesetz regeln kann. Dafür braucht man nicht unbedingt ein eigenes Gesetz.
Ich freue mich, dass alle drei Fraktionen dem zustimmen. Ich freue mich, dass wir den Kommunen einen größeren Spielraum geben können.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir kommen zur Abstimmung. Wir stimmen zunächst unmittelbar über den Gesetzentwurf – Drucksache 15/5159 – in zweiter Beratung ab, da die Beschlussempfehlung die unveränderte Annahme empfiehlt. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen
möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Danke. Die Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Der Gesetzentwurf ist einstimmig angenommen.
Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben! – Danke. Die Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Gesetzentwurf einstimmig angenommen.
Neunter Mittelstandsbericht der Landesregierung Besprechung des Berichts der Landesregierung (Drucksache 15/5195, Vorlage 15/5795) auf Antrag der Fraktion der SPD – Drucksache 15/5312 –
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Alle vier Jahre wird entsprechend dem Mittelstandsförderungsgesetz dem Landtag der Mittelstandsbericht vorgelegt und kann besprochen werden. Wir haben das beantragt.
Momentan ist das Mittelstandsförderungsgesetz in der Novellierung. Die erste Lesung ist vorbei. Es ist im Ausschuss. Wir werden mit einem Änderungsantrag beantragen, dass zweimal in der Legislaturperiode dem Landtag ein Bericht vorgelegt wird. Wir denken, das ist richtig; denn der Mittelstand, das heißt, unsere mehr als 180.000 mittelständischen Unternehmen in RheinlandPfalz, haben es mehr als verdient, dass wir ihre wirtschaftlichen Belange im Landtag besprechen und in unsere parlamentarische Beratung mit einbringen.
Diese Unternehmen – das wissen wir alle – sind das Rückgrat der rheinland-pfälzischen Wirtschaft. Sie sind seit Jahren der stabilisierende Wirtschaftsfaktor und ein ganz wichtiger Arbeitgeber in unserem Land.
Auf sie sind wir stolz, und mit ihnen gemeinsam – da bin ich mir sicher – bringen wir Rheinland-Pfalz wirtschaftlich weiter voran.
Im Zeitrahmen dieses Mittelstandsberichts – es reicht von 2006 bis 2009 – entwickelte sich die massivste Wirtschafts- und Finanzkrise der Nachkriegszeit, die die
Die Wirtschaftsdaten aus diesem Bericht greifen auf diesen Berichtszeitraum und spiegeln dies wider. Sie zeigen aber auch, dass es gerade die mittelständischen Unternehmen der Dienstleistungs- und Industriebranche, mit ihnen die vielen Handwerksbetriebe und freien Berufe in unserem Land waren, die sich in der Finanz- und Wirtschaftskrise als äußert robust erwiesen haben, obwohl auch sie deutliche Umsatzeinbrüche zu verzeichnen hatten.
Meine Damen und Herren, man muss sagen, RheinlandPfalz ist vergleichsweise gut durch dieses schwierige Fahrwasser gekommen. Für uns als Fraktion kann aus diesem Bericht als Fazit mitgenommen werden, dass wir darauf achten müssen, dass wir eine ausgewogene mittelständische Struktur in unserem Land wahren.
Heute, 2011, nimmt Rheinland-Pfalz aus wirtschaftlicher Sicht – ich zitiere hier die Arbeitsgemeinschaft der IHK – eine stabile Position im oberen Drittel aller Bundesländer ein. Das ist ein handfester wirtschaftlicher Erfolg und gleichzeitig ein Zeichen für eine gute Wirtschaftspolitik, für ein gutes wirtschafts- und mittelstandsfreundliches Klima in unserem Land.
Meine Damen und Herren, der Anteil der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten im Mittelstand ist in Rheinland-Pfalz höher als in anderen Bundesländern und höher als der Bundesdurchschnitt. Er liegt bei uns bei 71,8 %, im Bundesdurchschnitt nur bei 70,5 %.
Wenn wir genauer auf die Größenstruktur unserer Betriebe blicken, dann sehen wir, dass wir recht viele kleine und kleinste Betriebe im Mittelstand haben. 32 % aller Betriebe haben weniger als 20 Arbeitsplätze. 70 % der Beschäftigten arbeiten in Betrieben mit weniger als 250 Arbeitsplätzen.
Meine Damen und Herren, je kleiner ein Betrieb ist, desto größer werden oftmals die Herausforderungen sein, die sich stellen, um sich kurzfristig an sich verändernde Wettbewerbsbedingungen anzupassen. Durch die Schnelllebigkeit der Märkte haben Strukturwandel und Wettbewerb an Fahrt und Dynamik zugelegt. Deshalb haben wir die Rahmenbedingungen für die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Mittelstandes in Rheinland-Pfalz nicht nur erhalten, sondern immer wieder neu angepasst.
Mit dem novellierten Mittelstandsförderungsgesetz und auch mit dem Ingenieurkammergesetz sind wir ein gutes und solides Stück auf diesem Weg vorangekommen. Das Ingenieurkammergesetz wird morgen beraten.
Der Mittelstand und das Handwerk sind in ihrer Heimatregion verwurzelt. Das ist ihr Merkmal. Deshalb ist die Qualität des Wirtschaftsstandorts ein wichtiger Baustein zur eigenen Wettbewerbsfähigkeit unserer Unternehmen. Neben der Verkehrsinfrastruktur gewinnt eine moderne Informations- und Kommunikationsinfrastruktur weiterhin an Bedeutung. Hier müssen wir weiter daran
arbeiten, regional bedingte Unterschiede in der Versorgung mit schneller Kommunikation auszugleichen.