Hans Jürgen Noss

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Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Problem mangelnder Kommunalfinanzen ist kein Problem, das nur in Rheinland-Pfalz anzutreffen ist, sondern es ist ein bundesweit anzutreffendes Phänomen.
Dass wir Handlungsbedarf im Bereich der Kommunalfinanzen sehen, haben wir deutlich bewiesen, indem wir beispielsweise im Laufe der letzten Jahre von 2003 bis 2006 den Beistandspakt, ab 2007 den Stabilisierungsfonds, durch den die Kommunen – unabhängig von der tatsächlichen Entwicklung der Landesfinanzen – einen Mindestbetrag als Finanzausgleichsmasse garantiert bekommen, der ständig steigt, schafften.
In den beiden letzten Jahren, die – wie vorhin bereits angedeutet wurde – starke finanzielle Einbußen durch die Wirtschaftskrise verzeichneten, haben beispielsweise Hessen und Baden-Württemberg ihren kommunalen Finanzausgleich um rund 400 Millionen Euro gekürzt. Wir haben unseren erhöht.
Wir haben das Konnexitätsprinzip in die Verfassung eingeführt, und zwar einstimmig, und das in einer bundesweit hervorragenden Art und Weise, für die wir gelobt werden.
Wir haben 2010 die Reformagenda zur Verbesserung der kommunalen Finanzen aufgestellt. Wir haben darüber hinaus einen Entschuldungsfonds gegründet, der den Gemeinden die Möglichkeit bietet, vorhandene Liquiditätskredite zu zwei Dritteln abzubauen. Auch das ist beispielhaft in der Bundesrepublik.
Herr Kollege Henter, zu dem, was Sie vorhin mit der Änderung des Finanzausgleichsgesetzes im letzten Jahr sagten, bleibt festzustellen, wir haben diese Änderung ganz klar so beschrieben, dass das ein Schritt ist und keine Lösung darstellt. Für die SPD sind auch kleine Lösungen Verbesserungen. Für Sie offenbar nicht. Von daher gesehen fragt es sich, wer hier die Kommunen alleingelassen hat.
All diese Maßnahmen, die ich eben aufgeführt habe, belasten das Land sehr stark. Nichtsdestotrotz, wir haben es getan.
Allerdings ist eines ganz klar festzustellen: Das, was wir machen können, reicht nicht aus. Hier ist der Bund ganz stark gefordert. Es ist vielleicht bezeichnend, Sie haben das völlig ausgeblendet, das OVG hat das indirekt auch klargestellt, indem es in der Begründung zu seinem Aussetzungs- und Vorlagebeschluss fast ausschließlich die steigenden Soziallasten anführt, die die von Ihnen vorhin genannten prozentualen Steigerungen hatten. Damit habe das Land gegen den Grundsatz der Verteilungssymmetrie verstoßen.
In der ersten Instanz vor dem Verwaltungsgericht Koblenz wurde die Klage des Kreises Neuwied abgewiesen, weil damals festgestellt wurde, dass Kommunalfinanzen nicht losgelöst von der finanziellen Situation des Landes betrachtet werden. Das OVG führt hierzu aus, dass dieser Grundsatz grundsätzlich richtig sei, aber auch der Grundsatz der Verteilungssymmetrie beachtet werden sollte. Dieser ist demnach verletzt, wenn der Anstieg der kommunalen Ausgaben für Pflichtaufgaben bei der Be
messung der FAG-Mittel nicht angemessen berücksichtigt wird.
In diesem Fall hat das OVG vorliegend als angemessen betrachtet, wenn die Steigerung der Schlüsselzuweisungen die Hälfte der Steigerungen der Soziallasten betragen würde. Da dies nicht der Fall war, hat das OVG einen sogenannten Aussetzungs- und Vorlagebeschluss gefasst und holt nun die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs Rheinland-Pfalz ein.
Ob sich dieses der Entscheidung des OVG anschließt, ist noch nicht entschieden und bleibt abzuwarten. Unabhängig hiervon wird das Land seinen kommunalen Finanzausgleich allerdings grundlegend reformieren. Eine umfassende finanzwirtschaftliche Untersuchung ist vorgesehen. Wir sind alle aufgefordert, gute und vernünftige Lösungen zu suchen.
Das Urteil ist sicherlich ein Signal. Aber wir sollten abwarten, wie das OVG entscheidet; denn diese Landesregierung lässt ihre Kommunen nicht im Regen stehen. Nur eines ist ebenfalls klar: Das Land allein kann dies nicht stemmen. –
Das Urteil bestätigt ganz eindeutig die Dringlichkeit einer Gemeindefinanzreform auf Bundesebene. Der Bund muss seinen Verpflichtungen endlich gerecht werden;
denn die Sozialausgaben – nur die sind es – erdrosseln die Kommunen völlig.
Schon im Herbst hat beispielsweise Finanzminister Schäuble angeboten,
dass er eine Lösung finden wird. Allerdings herrscht bis jetzt Schweigen im Walde, es hat sich nichts mehr getan.
Hätten wir das Wachstumsbeschleunigungsgesetz Anfang 2009, mit dem die Hoteliers entsprechend entlastet wurden, nicht auf Bundesebene, hätten wir pro Jahr etwa 60 Millionen Euro mehr für unsere Kommunen, 60 Millionen, die uns allen sehr gut täten.
Danke.
Ich möchte noch zunächst in aller Kürze ein bis zwei Antworten auf Herrn Mertin geben. Sie haben recht, das Konnexitätsprinzip auf Bundesebene war schon seit vielen Jahren ein Thema. Es ist allerdings leider immer von der jeweils herrschenden Koalition – jetzt sind Sie das und die CDU – abgelehnt worden. Das ist bedauerlich. Von daher müssen wir wirklich versuchen, dieses Konnexitätsprinzip einzubringen. Das ist ganz wichtig.
Wenn tatsächlich, wie es das Oberverwaltungsgericht darstellt, aus Artikel 49 der Landesverfassung eine Art Garantenstellung des Landes für die Kommunen bezüglich der Ausgaben des Bundes, eventuell später auch der EU herzuleiten ist, dann ist das natürlich eine Sache, die uns keinerlei Möglichkeit bietet, die Gesetzesflut aus Berlin oder Brüssel einzudämmen. Damit ist das Land so wie alle anderen Länder auch überfordert. Es ist wirklich das Problem, es dorthin zu verlagern, wo es hingehört, nämlich auf die Bundesebene. Hier wäre das Bundesverfassungsgericht gefordert, dann unter Umständen entsprechende Klarstellungen zu treffen.
Ich glaube, bei allen Parteien ist unumstritten, dass es eine Gemeindefinanzreform geben muss. Das wird auch von allen so gesehen. Wir sind uns bloß uneinig, wie sie aussehen sollte.
Was die Frage der finanziellen Situation in RheinlandPfalz betrifft, seien vielleicht nur zwei Zahlen genannt. Wir haben in Rheinland-Pfalz bei den Kommunen je Einwohner ungefähr 450 Euro weniger an Einnahmen, 200 Euro weniger an Ausgaben als auf Bundesebene. Das heißt, wir sparen also. Dennoch fehlen uns pro
Einwohner etwa 250 Euro. Das ist ein Betrag, der aufwächst.
Von daher gesehen ist festzustellen, wir wirtschaften sparsam. Wir lassen die Kommunen nicht im Regen stehen. Die Kommunen können sich auf uns verlassen. Wir haben dies bereits vielfach bewiesen. Das werden auch Sie konstatieren müssen, Herr Mertin, wenn Sie in sich gehen. Von daher gesehen sind wir auf einem guten Weg.
Danke.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Aufgrund des Landesgesetzes über die Ermächtigung der Gemeinden zur Erhebung von Hundesteuer und Vergnügungssteuer sind die Gemeinden unter anderem berechtigt, die Vergnügungssteuer auf Gewinnspielautomaten zu erheben. Diese wird in Form einer sogenannten Pauschalsteuer nach dem sogenannten Stückzahlmaßstab berechnet. Das heißt, alle Geräte werden gleich besteuert nach ihrer Anzahl ohne Berücksichtigung der Einspielergebnisse oder der getätigten Einsätze.
Durch den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Februar 2009 ist die Besteuerung nach dem Stückzahlmaßstab generell ungeeignet, da dieser den zu besteuernden Aufwand der Spielerinnen und Spieler nicht in der gebotenen Weise wirklichkeitsnah abbildet.
Dem sich durch diesen Beschluss ergebenden Anpassungsbedarf trägt der vorliegende Gesetzentwurf Rechnung. Demnach wird das bestehende Landesgesetz über die Ermächtigung der Gemeinden zur Erhebung von Hundesteuer und Vergnügungssteuer außer Kraft gesetzt. Die Erhebung der Vergnügungssteuer und der Hundesteuer richtet sich zukünftig nach dem Kommunalabgabengesetz, was übrigens auch in den meisten anderen Bundesländern so geregelt ist. Den Gemeinden besteht somit im Wege ihres Satzungsrechtes die Möglichkeit, den durch den Wegfall des Stückzahlmaßstabs gewonnenen Gestaltungsspielraum neu auszufüllen.
Vielen Dank.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Der Einzelplan 03 ist eine Fortsetzung der zukunftsweisenden Haushaltspolitik der SPD-Regierung in den letzten Jahren. Diese Politik ist an sachlichen Notwendigkeiten orientiert.
Wir haben im Vorfeld der Haushaltsaufstellung viele Reden, Gespräche und Diskussionen mit Vertretern der Gewerkschaften, mit Interessenverbänden und Bürgern geführt. Wir haben dabei versucht auszuloten, was notwendig und was wünschenswert ist. Ich kann sagen, das Notwendige konnten wir darstellen, ab und zu das Wünschenswerte. Allerdings kam es uns in erster Linie darauf an, das Notwendige tatsächlich sicherzustellen.
Die Finanz- und Wirtschaftskrise spiegelt sich auch in diesem Haushalt wider. So wurden sächliche Kostenansätze und Zuweisungen für Investitionen gekürzt. Mit über 900 Millionen Euro bilden die Personalkosten den mit Abstand höchsten Ausgabenansatz des Einzelplans.
Über die Polizei hat Herr Kollege Hüttner ausführlich informiert.
Zur Feuerwehr. Über 55.000 Männer und Frauen in Rheinland-Pfalz verrichten ihren Dienst bei der freiwilligen Feuerwehr. Ihnen gilt unser Dank. Sie setzen dabei des Öfteren auch ihr Leben ein, wie wir in letzter Zeit leider schmerzhaft erfahren mussten. Wir sind der Meinung, dass an dieser Stelle die Feuerwehrleute gut ausgerüstet sein müssen. Die Kommunen – das weiß ich – tun das ebenfalls. Sie sind der gleichen Meinung. Wir sind hier ganz gut aufgestellt.
Die Einnahmen aus der Feuerschutzsteuer von rund 19,2 Millionen Euro werden für den Brandschutz ausgegeben. Wir sind damit das einzige Bundesland, das diesen Ansatz komplett an die Feuerwehr und ihre Mitglieder entsprechend weitergibt. Rund 14,2 Millionen Euro hiervon sind im Einzelplan 03 veranschlagt. Davon werden die Zuschüsse für die Kommunen und die Unterhaltung der Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule bezahlt.
Für die Beschaffung der digitalen Funkgeräte bilden wir bereits seit 2006 eine Rücklage im Haushalt von jährlich 1,6 Millionen Euro. Die Kommunen sind mit der Lösung, die wir gewählt haben, sehr zufrieden. Wir sind das Bundesland, das die kommunalfreundlichste Lösung durchführt, nämlich indem wir die Errichtung und den Betrieb von Landesseite aus bezahlen und die Kommunen lediglich zu den Endgeräten 50 % der Kosten aufbringen müssen. Den Rest zahlt ebenfalls das Land.
In 2011 sollen auch die acht Integrierten Leitstellen fertiggestellt sein. Hierfür sind rund 8 Millionen Euro eingestellt.
Der Sport ist in Rheinland-Pfalz gut ausgestattet. Die pauschalen Aufwendungen von rund 10,5 Millionen Euro, die wir dem Landessportbund und den regionalen Sportbünden gewährleisten, bilden eine solide und zuverlässige Finanzierungsbasis für die Sportbünde.
Ich möchte nochmals darauf hinweisen, dass wir uns vor Aufstellung des letzten Haushalts mit den Sportbünden geeinigt haben, dass wir den Ansatz von 10,5 Millionen Euro gewährleisten, statt – wie es in der Vergangenheit war – einen geringeren Ansatz, und noch Anteile aus der ODDSET-Wette, die leider immer mehr in ihrem Bestand zurückgeht.
Für Sport-, Spiel- und Freizeitanlagen stehen 16,3 Millionen Euro zur Verfügung; hiervon rund 5,3 Millionen Euro Schuldendiensthilfe für die Schwimmbäder. Wir haben seit 2007 ein Programm aufgelegt, um 50 Millionen Euro aufzuwenden, um die Schwimmbäder in ihrem Bestand zu sanieren und entsprechende Neuanschaffungen zu finanzieren.
Ich glaube, das ist eine gute Möglichkeit, hier tätig zu werden. Mit dem Gesetz wird eine transparente und öffentliche Informationskultur verwirklicht. Das Gesetz schafft darüber hinaus einen angemessenen Ausgleich zwischen den Interessen der Öffentlichkeit an der allgemeinen Verfügbarkeit der Geodaten und der eventuell persönlichkeitsrechtlichen Belange der Betroffenen.
Zur kommunalen Verwaltungsreform. Das erste und das zweite Gesetz sind in Kraft getreten. Die angestrebten Verbesserungen der kommunalen Strukturen sollen so umgesetzt werden, dass wir die Kommunalwahlen 2014 bereits in den neuen Grenzen durchführen können. Die Freiwilligkeitsphase dauert bis Mitte 2012. Als Anreiz und Unterstützung haben wir 2 Millionen Euro für die Kommunen, die sich freiwillig zusammenschließen, eingestellt. Ebenfalls haben wir Mittel eingestellt für Kommunen, die gutachterliche Untersuchungen erwarten – dies macht auch Sinn –, wie sich denn eventuell Zusammenschlüsse auf die Kommunen und die Finanzmöglichkeiten der Kommunen auswirken. Auch hier haben wir entsprechende Mittel veranschlagt.
Eines ist klar. Das war ein erster Schritt. Das sagen wir ganz deutlich. Nach den Landtagswahlen wird es weitergehen. Wir haben die Problematik der kreisfreien Städte, die Stadt-Umland-Problematik, die nicht zu unterschätzen sein wird, insbesondere in den Ballungsräumen. Darüber hinaus werden wir diskutieren müssen, wie die Kreise zukünftig gestaltet werden.
Was ebenfalls ein Thema sein wird, ist die Tatsache, dass alle Experten, die befragt wurden, der Meinung waren, dass die 12.000er Einwohnergrenze für Verbandsgemeinden zu gering sei. Auch hier wird mit Sicherheit nachjustiert werden müssen. Dies erfordert allein schon die kommunale Finanzsituation. Die wurde vorhin von Herrn Henter kurz dargestellt.
Herr Henter, die Finanzsituation der Kommunen ist angespannt, sehr angespannt. Damit unterscheiden wir uns in keiner Phase von Kommunen in anderen Bundesländern. Ich habe in Ihren Ausführungen eines vermisst, dass Sie nämlich irgendwo deutlich gemacht hätten, wie es mit dem Bund aussieht. Die Hauptlast der Kommunen sind nämlich die Soziallasten, die in den letzten Jahren überproportional gestiegen sind. Hierzu von Ihnen kein Wort.
Dabei ergibt sich diese Tatsache allein schon daraus, wenn Sie schauen, wo es diese Lasten gibt.
Wir haben die größten Probleme bei den kreisfreien Städten und bei den Landkreisen, exakt bei den Kommunen, die Träger der Soziallasten sind. Dort sind die übergroßen Liquiditätskredite. Wenn etwa zwei Drittel der bestehenden Liquiditätskredite bei den kreisfreien Städten und über 20 % bei den Landkreisen sind, wird dies verdeutlicht. Von daher war es zielgerichtet und notwendig, dass wir versucht haben, im Finanzausgleich gegenzusteuern und die Mittel dorthin zu bringen, wo sie am ehesten benötigt werden.
Es ist leicht gesagt, wir hätten gern dort und dort noch ein paar Euro mehr. Wir hätten gern das Verstetigungsdarlehen, das heißt die Ablösung, entsprechend gestreckt. Das ist alles wunderbar. Bloß passt das nicht mit Ihren übrigen Forderungen zusammen, dass das Land zu viele Schulden hat. Sie können die Kommunalfinanzen nicht losgelöst von den Finanzen des Landes betrachten. Das ist unredlich und gibt ein falsches Bild. Sie sollten sich überlegen, was Sie wollen.
Sie können nicht bei jeder Gelegenheit anmahnen, dass das Land zu schlecht finanziert wäre und zu viele Schulden hat, aber bei jedem Redebeitrag kommen nur Forderungen nach mehr Ausgaben. Das ist eine unsolide Politik, eine unsolide Haushaltspolitik, und die Bürger wissen das.
Wir haben beispielsweise bei der Kommunalreform eines getan, wir haben nämlich das, was wir vorhatten, vor der Landtagswahl bekannt gegeben – wir hätten auch warten können –, damit die Bürger wissen, auf was sie sich einlassen.
Ich kann eines sagen, in den Kommunen, in denen wir es gesagt haben und die betroffen sind, hatten wir keine Einbußen, das heißt, die Bürger sind schlauer, als Sie vielleicht denken.
Das Finanzausgleichsgesetz, das jetzt vorliegt, bildet einen Ansatz, entsprechende Finanzverbesserungen zu erreichen. Es ist nur ein Baustein in einer ganzen Kette. Wir haben das Konnexitätsprinzip umgesetzt. Der Bund lehnt dies ab. Der Bund möchte keine Konnexität. Wir haben darüber hinaus den Beistandspakt, wir haben das Verstetigungsdarlehen, den Stabilisierungsfonds. Wir haben die Reformagenda zur Verbesserung der kommunalen Finanzen. Wir haben eine Optimierung des Kreditmanagements und Zinsgarantien erreicht. Wir haben das FAG. Wir haben den Entschuldungsfonds eingeführt, eine Sache, die in diesem Jahr kreiert wurde.
Für den Entschuldungsfonds, auch wenn der Ihnen nicht weit genug geht, wollen Sie mehr Landesmittel, um den Entschuldungsfonds entsprechend auszustatten. Auch hier kann man sagen, wir haben versucht, die Kommunen besserzustellen. Wir helfen den Kommunen. Wenn der Bund das ein einziges Mal auch machen würde, wäre uns geholfen. Stattdessen Anfang des letzten
Jahres das so genannte Wachstumsbeschleunigungsgesetz. Was bringt das den Kommunen? – Das bringt den Kommunen Mindereinnahmen per annum von rund 60 Millionen Euro. Das sind Dinge, bei denen Sie über Ihre CDU vielleicht einmal versuchen sollten, Mitstreiter in Berlin zu finden, um entsprechende Weichen zu stellen.
Was natürlich klar ist, ist, dass dieser Entschuldungsfonds lediglich eine Verbesserung des derzeitigen IstBestandes erreicht. Was erforderlich sein wird, sind strukturelle Verbesserungen der gesamten kommunalen Haushaltsfinanzierungen insgesamt.
Hier ist auch der Bund gefordert, der mit seiner Kostensetzung im Rahmen der Sozialhilfe ganz entscheidend dafür verantwortlich ist, dass die Kommunen so stehen, wie sie stehen. Er kann sich nicht einfach entziehen. Er kann nicht einfach ständig neue Lasten im Wohngeldbereich und, und, und weiterhin auf die Kommunen verlagern. Das geht nicht. Das ist jedenfalls unseriös.
Das Landesfinanzausgleichsgesetz wird von uns selbstverständlich mitgetragen, ebenso wie die Änderung des Kommunalabgabengesetzes.
Ein Wort noch zur Zentralstelle für IT-Management, eine Einrichtung, die damals von Ihnen auch nicht so besonders gewollt wurde. Herr Häfner, ich kann Ihnen attestieren, dass Sie mit Ihren Leuten dort eine hervorragende Arbeit leisten. Das, was damals vorhergesagt wurde, nämlich dass wir damit Effizienzen erreichen und Synergieeffekte erzielen können, ist eingetreten, und zwar sowohl in fachlicher Hinsicht – wir haben dort vieles gebündelt, wir haben viele neue Projekte auf den Weg gebracht – als auch in finanzieller Hinsicht. So konnte auch in diesem Jahr trotz einer gesteigerten Aufgabenerfüllung, die Sie bringen, der Ansatz wiederum reduziert werden. Ich glaube, das ist das beste Beispiel für eine zukunftsorientierte Politik der SPD.
Ich gehe davon aus, das heißt, ich bin sicher, dass wir diese Politik auch nach dem März fortsetzen werden.
Vielen Dank.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Mertin, Sie haben recht: Dies wird ein sehr schmerzhaftes Unterfangen werden. Die Kommunen werden alle Möglichkeiten, die sie haben, um Einnahmen zu erzielen, ausschöpfen müssen, und das tut weh. Das tut in vielen Bereichen sehr weh, aber ich glaube, dies ist auch von Anfang an so kommuniziert worden.
Wir alle wissen, dass die Kommunen seit Jahren negative Finanzierungssalden schreiben, die in erster Linie im ehemaligen Verwaltungshaushalt, also im konsumtiven Bereich, aufgetreten sind, wo Kassenkredite – wie sie früher einmal hießen; jetzt heißen sie Kredite zur Liquiditätssicherung –, die an und für sich dafür gedacht sind, auseinanderfallende Zahlungsströme – beispielsweise Lohnzahlungen vor Steuereinzahlungen – auszugleichen, mittlerweile fest eingeplante Finanzierungsmittel sind. Dies führte dazu, dass diese fest eingeplanten Mittel dann nicht mehr zurückgeführt wurden, weil sie in den Kommunen gebraucht wurden, um konsumtive Aufgaben bezahlen zu können. Die hierdurch entstandenen Finanzierungsdefizite haben sich mittlerweile auf rund 5,2 Milliarden Euro kumuliert.
Wir haben als Stichtag für den Entschuldungsfonds den 31. Dezember 2009 festgelegt. Damals waren es 4,6 Milliarden Euro, und es ist vorgesehen, den Kommunen die Möglichkeit einzuräumen, zwei Drittel ihrer Kassenkredite oder Kredite zur Liquiditätssicherung abzulösen. Zwei Drittel sind rund 3,1 Milliarden Euro, die auf 3,9 Milliarden hochgezinst sind und die vom 1. Januar 2012 an bis zum 31. Dezember 2026 entsprechend getilgt werden sollen. Die Kommunen können an dem Entschuldungsfonds teilnehmen, sie müssen es aber nicht. Die meisten Kommunen – so ist mein Eindruck – sind aber bereit, sich an dem Fonds zu beteiligen. Ich gehe aber auch davon aus, dass die eine oder andere Kommune vor dem zurückschrecken wird, was auf sie zukommt, kalte Füße bekommen wird und sich nicht an dem Entschuldungsfonds beteiligen wird. Aber die Frage ist: Welche Alternative hat sie?
Das, was die Landesregierung mit dem Entschuldungsfonds aufgelegt hat, ist ein äußerst ambitioniertes Unterfangen. Wir bieten den Kommunen die Möglichkeit, sich von zwei Dritteln ihrer Belastungen zu befreien, wobei ein Drittel Vorwegentnahme aus dem kommunalen Finanzausgleich, ein Drittel originäre Landesmittel und ein Drittel Beteiligung der Kommunen vorgesehen ist. Dies sind per anno etwa 265 Millionen Euro, die als Annuität gebraucht werden, wovon ein Drittel die Kommunen selbst aufbringen müssen.
Es ist zu sagen, dass dabei viele Kommunen bis an die Grenze dessen gehen müssen, was sie leisten können. Es wird alles auf den Prüfstand zu stellen sein, und es darf keine Vorbehalte bei irgendwelchen Dingen geben. Wir werden auch beispielsweise im Bereich der Grundsteuer oder der Gewerbesteuer den landesüblichen Satz nehmen müssen. Wir haben beispielsweise im Bereich der Grundsteuer einen um etwa 40 Punkte günstigeren Satz als im übrigen Bundesgebiet. Ob sich dies die Kommunen in Rheinland-Pfalz leisten können,
wenn man berücksichtigt, wie wir finanziell dastehen, muss natürlich hinterfragt werden. Aber Sie haben auch recht, es ist eine Momentaufnahme. Der Entschuldungsfonds wirkt im Moment entlastend. Wichtig ist aber auch – dies ist ein großes Unterfangen, das die Kommunalaufsicht leisten muss –, dass die Konsolidierungsmaßnahmen, die die Gemeinden ergreifen, nicht nur bis zum 31. Dezember 2026 wirken, sondern noch weit darüber hinaus. Ein gewisser Effekt tritt schon jetzt ein, da die Kommunen von einem Teil ihrer Zinslasten befreit sind. Dies allein aber wird natürlich nicht ausreichen.
Ich sage noch einmal, es wird in den Kommunen große Probleme bereiten, die Räte davon zu überzeugen. Aber ich bin sicher, wir müssen uns dieser Aufgabe stellen. Es gibt keine Alternative für die Kommunen, als sich am Entschuldungsfonds zu beteiligen und damit zu versuchen, ihre finanzielle Situation wieder in den Griff zu bekommen.
Im Übrigen wird mit jeder Gemeinde ein individueller Konsolidierungsvertrag abgeschlossen, in dem das Land als Kommunalaufsicht ganz explizit auf die Probleme vor Ort in der jeweiligen Gemeinde eingeht. Wenn man so stringent versucht, die Finanzen zu heilen, kann man natürlich nicht alle über einen Kamm scheren. Stattdessen muss man schauen, wie die Besonderheiten sind und welche Probleme es im besonderen Umfang gibt. Des Weiteren kann es nicht sein, dass wir die Umlage der Kreise und der Verbandsgemeinden ins Uferlose steigen lassen. Spätestens bei 100 % bekommen wir Probleme. Das heißt, es muss eine Grenze gesetzt werden, und dies wird auch von allen anderen so gesehen.
Ich meine, dass wir auf dem richtigen Weg sind. Wir müssen diese Maßnahme auch im Kontext vieler Maßnahmen sehen, die das Land ergriffen hat. Als Stichworte nenne ich die Kommunal- und Verwaltungsreform, wir ändern den Finanzausgleich, und wir haben das Konnexitätsprinzip in Rheinland-Pfalz eingeführt. Ich glaube, dies sind Dinge, die den Kommunen helfen werden.
Ich gebe Ihnen vollkommen recht: Ohne adäquate Erstattung der Soziallasten durch den Bund werden wir die Probleme nicht in den Griff bekommen. Das Land tut das ihm Mögliche hierzu.
Vielen Dank.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Landesgesetz zur Änderung des Landesfinanzausgleichsgesetzes stellt diesmal keine Revolution dar, ich glaube aber, es ist eine moderate, angebrachte Fortentwicklung der Bemühungen des Landes, die Finanzen der Kommunen zu verbessern.
Wir haben heute Morgen bereits über den Entschuldungsfonds gesprochen. Auch das ist ein richtiger Ansatz und wird auch im Parlament so gesehen. Die Zahl der Kassenkredite ist eines der Zeichen, die dokumentieren, wie es um die Finanzkraft bestellt ist. Wir hatten das heute Morgen ausführlich diskutiert. Da ist es in der Tat so, dass wir im Land, genau wie die Kommunen in den anderen Ländern, einen Nachholbedarf sehen.
Wir stellen uns dieser Herausforderung. Die Soziallasten ziehen uns natürlich überall die Beine weg. Deshalb ist es auch kein Wunder, dass wir versuchen, die Kommunen, die von Soziallasten geprägte Haushalte haben, zunächst in ihrer Einnahmensituation zu verbessern, nämlich Landkreise und kreisfreie Städte.
Die Schlüsselzuweisung A wird von 76,24 % als Schwellenwert auf 75 % reduziert. Ich glaube, das ist eine angebrachte Maßnahme. Ich glaube, beim letzten Mal hat man hier zugunsten der Gemeinden wohl eine Überkompensation vorgenommen. Die wird jetzt bereinigt.
Die progressive Ausgestaltung der Finanzausgleichsumlage ist ebenfalls ein richtiger Schritt, ein erforderlicher Schritt; denn wir haben einige wenige Kommunen im Land, die soviel Geld haben, dass es angebracht erscheint, dass diese sich im Rahmen der Solidargemeinschaft der kommunalen Familien stärker einbringen,
damit wir dort eine bessere Verteilung der Mittel erreichen können.
Was die von Ihnen angesprochenen 3 Milliarden Euro betrifft, um die der Finanzausgleich, wie einige von Ihnen sagten, „geplündert wurde“, andere sagen, „entnommen hat“, so habe ich mir einmal die Mühe gemacht, die Zahlen irgendwie zu verifizieren, inwieweit sie stimmen.
Tatsache ist, es wurden in der Tat, etwa für 3 Milliarden Euro kumuliert, neue Aufgaben hineingebracht. Dafür sind aber auch neue Einnahmen, Ersatze eingebracht worden, die von Ihnen nur nicht gegengerechnet werden. Da müssten Sie vielleicht einmal gegenrechnen, was für den Finanzausgleich an Mitteln zusätzlich hineingeflossen ist. Dann wird sich die Zahl 3 Milliarden Euro nämlich sehr schnell verflüchtigen.
Wir werden den Soziallastenansatz – das ist ebenfalls notwendig – und darüber hinaus den Schüleransatz stärken. Neue Nivellierungssätze bei der Grundsteuer A und B sind allein schon deshalb geboten, weil es aufgrund der derzeitigen Finanzlage der Kommunen einfach zu erwarten ist, dass diese ihre Einnahmenmöglichkeiten tatsächlich umsetzen.
Wir haben im Gegensatz zum Bundesdurchschnitt erheblich niedrigere Hebesätze. Ich glaube, da macht es viel Sinn, wenn wir versuchen, die Gemeinden dazu zu bringen, dass sie diese Sätze entsprechend anpassen.
Profitieren von den Maßnahmen – die, wie Sie richtig sagen, etwa 30 Millionen Euro betragen – werden die kreisfreien Städte und Landkreise. Wir werden sie damit mit Sicherheit nicht nachhaltig sanieren können – da stimmen wir alle überein –, aber es ist schon ein richtiger Schritt in die richtige Richtung.
Was auch ganz klar ist – die Regierung hat Entsprechendes bereits angekündigt –, es wird eine Nivellierung, eine Überprüfung des Finanzausgleichsgesetzes geben, indem man versucht, auf die jetzigen Gegebenheiten, wie sie sich tatsächlich darstellen, einzugehen.
Ich sage einfach, das Land ist auf einem guten Weg, insbesondere dann, wenn wir diese Maßnahmen, die Verbesserung im kommunalen Finanzausgleich, im Kontext mit dem kommunalen Entschuldungsfonds, mit dem Konnexitätsprinzip, mit der Reformagenda zur Verbesserung der kommunalen Finanzen und mit anderen Maßnahmen sehen, die das Land ergriffen hat.
Wir unternehmen erhebliche Ansprüche. Wenn der Bund Ähnliches unternehmen würde, wäre es um die kommunale Finanzsituation mit Sicherheit besser gestellt.
Wir sollten dieses Thema vielleicht im Innenausschuss noch vertiefen. Wir werden in der nächsten Sitzung eine Anhörung zu dem Thema beantragen.
Danke schön.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich war eben der Meinung, ich bin im falschen Film. Das, was Frau Beilstein mit markigen Worten beschrieben hat, ist in der Form auch nicht nur annähernd so gelaufen. Frau Beilstein, Sie sollten Theaterschriftstellerin werden. Dort hätten Sie eine große Zukunft.
Die jetzigen kommunalen Strukturen bestehen seit etwa 40 Jahren.
Sind Sie jetzt einmal ruhig. Sie haben genug geschwätzt.
Bei der damaligen Kommunalreform haben die CDU mit Ministerpräsident Kohl und die SPD vertrauensvoll zusammengearbeitet. Man hat nach Wegen gesucht, wie man das Ganze vernünftig stemmen kann. Heute sind wir davon meilenweit entfernt. Die CDU hat sich von Anfang an jeglicher Zusammenarbeit entzogen, Frau Beilstein. Zu einem Zeitpunkt, als noch niemand – weder der Ministerpräsident noch Minister noch irgendein Abgeordneter – wissen konnte, wie die Reform aussehen sollte, gab es bereits erste Presseerklärungen der CDU, die ich Ihnen gerne zur Verfügung stelle, in denen klipp und klar gesagt wurde: Wir sind dagegen. Wir wissen zwar noch nicht gegen was, aber wir sind dagegen. – Das sagt doch alles über das aus, was Sie wollten.
Sie haben gesagt, Sie haben die ganze Zeit versucht mitzuarbeiten. Sie haben aber permanent Hürden aufgebaut. Sie haben der SPD laufend irgendwelche Stöckchen in der Hoffnung hingehalten, dass wir drüberspringen. Ich sage ganz klar, wir sind auch um der Sache willen über manche gesprungen, aber irgendwann ist eine Grenze erreicht, an der wir sagen, das geht nicht.
Bis zum heutigen Tag ist uns kein Konzept der CDUFraktion bekannt. Dabei muss ich eindeutig die CDU im Ganzen in Schutz nehmen;
denn die Kommunalpolitiker der CDU sehen das wesentlich anders als Sie. Sie und die Kommunalpolitiker der CDU sind zwei Paar Schuhe. Bei Ihnen ist die Verwaltungsreform unten angekommen. Wir haben beispielsweise in Cochem einen vernünftigen Kompromiss gefunden. Dort ist mittlerweile die erste Fusion gelaufen.
Herr Baldauf, wenn Sie sagen, diese Kommunalreform will niemand, empfehle ich Ihnen, einmal mit den Men
schen zu reden und sie zu fragen, was sie davon halten. Die würden Ihnen nämlich sagen, was los ist.
Frau Beilstein, auch durch die Gutachten von Herrn Professor Dr. Ziekow und von Herrn Professor Dr. Hesse wird das bestätigt, was gelaufen ist. Im Hesse-Gut- achten ist beispielsweise die Aussage enthalten, die im Entwurf enthaltenen Maßnahmen seien prinzipiell zielführend und angemessen. Das widerspricht dem, was Sie eben ausgeführt haben. Herr Professor Dr. Ziekow sagt, aus der Gesamtbewertung heraus lasse sich der Schluss ziehen, dass die verfolgten Ziele mit der Verwaltungsreform erreicht werden könnten. Die überwiegende Zahl der Gebietskörperschaften sei mit den erfolgten Aufgabenveränderungen einverstanden. Auch das deckt sich nicht mit dem, was Sie sagen.
Die Kommunalpolitiker wissen, warum wir eine neue kommunale Verwaltungsreform brauchen. Die demografische Entwicklung, sich ändernde Rahmenbedingungen, die Situation der öffentlichen, speziell der kommunalen Haushalte, die Möglichkeiten, Verwaltung neu zu definieren – eGovernment, wobei wir das erst am Anfang der Bewegung stehen –, sowie all diese Entwicklungen erfordern, dass wir handeln.
Dabei ist es für uns ganz wichtig, Bürgernähe und Bürgerservice nicht zu verschlechtern, sondern zu verbessern, und das bürgerschaftliche Engagement soll erhalten bleiben. Dies ist insbesondere in den Ortsgemeinden in großem Ausmaß erhalten, und wir stärken die Ortsgemeinden. Die Allzuständigkeit der Ortsgemeinden bleibt bestehen, und es ist nicht so, wie Sie es sagen, die Ortsgemeinden würden geschwächt werden. Neue Verbesserungen und die Optimierung der kommunalen Aufgabenverlagerung wird nachher Kollege Pörksen erläutern. Getreu dem Motto „Nah bei den Menschen, für die Menschen“ haben wir ein bundesweit einzigartiges, einmaliges, noch nie da gewesenes Bürgerbeteiligungsmodell gewählt. Wir haben ein offenes Verfahren, das den Bürger von Anfang an eingebunden hat und nicht wie sonst, möglich erst am Schluss, um irgendwelche Dinge abzunicken.
Wenn ich sage, neun Regionalkonferenzen mit rund 2.500 Teilnehmern, fünf Bürgerkongresse mit rund 800 Teilnehmern, sechs Planungszentren mit 150 Teilnehmern, eine landesweite Telefonumfrage mit 10.000 beteiligten Bürgerinnen und Bürgern, die etwa 30 Minuten pro Bürger in Anspruch nahmen, und eine Befragung, dann frage ich Sie, Frau Beilstein: Woher bekommen Sie Ihre Einschätzung, dass diese Bürgerbeteiligung eine Farce darstellt? Das ist an Dekadenz und an Nichtwahrnehmen-wollen nicht zu überbieten. Hier sollten Sie vielleicht die Broschüre, die das Innenministerium herausgegeben hat, mit der Überschrift „Verlässlich. Verantwortlich. Bürgernah“ durchaus lesen. Sie würden vielleicht einiges dabei erkennen.
Viele Ergebnisse der Bürgerbeteiligung sind im Gegenteil zu dem, was Herr Baldauf heute äußerte, auch in den Gesetzentwurf aufgenommen worden. Ich habe in der Schnelle der Zeit einige Punkte aufgeführt: Steige
rung der Effizienz der Aufgabenerledigung, Verbesserung der Zusammenarbeit der verschiedenen Kommunen, Schaffung neuer Gebietsstrukturen, Zusammenlegung von Landkreisen und Verbandsgemeinden, Zusammenlegung nicht allein nach der Einwohnerzahl, sondern weitere Kriterien hinzufügen, sachgerechte Kombination zur Änderung der kommunalen Gebietsstruktur.
Die geplanten Erleichterungen im Bereich der Bürgermitwirkung wie Reduzierung der erforderlichen Quoten, Wegfall Positivkatalog und andere sind Ausfluss dessen, dass wir erkannt haben, dass die Bürger mitarbeiten wollen; man muss sie nur lassen. Ich glaube, die Bürgermitwirkungen bei der Kommunalreform haben dies eindrucksvoll unterstrichen.
Wenn uns dann der Verein „Mehr Demokratie“ bescheinigt, dass wir ein ordentliches Reformpaket in Bezug auf Bürgermitwirkung auf den Weg gebracht haben, spricht dies durchaus für die Bürgerbeteiligung.
Auch Herr Baldauf äußerte sich vor einiger Zeit bezüglich der Bürgerbeteiligung bei der KVR und meinte, je mehr die Verwaltungsreform am Bürger angesiedelt sei, desto besser sei dies. Da hat er sicherlich recht. Wenn dann aber die CDU-Fraktion bei der anschließenden Haushaltsberatung die Mittel, die für die Umsetzung der Bürgerbeteiligung vorgesehen sind, streichen will, so macht das deutlich, dass hier eine große Doppelzüngigkeit herrscht und man nicht alles ernst nehmen darf,
was gesagt wird.
Die neuen optimierten kommunalen Strukturen sollen mindestens 20 Jahre halten. Bei der Prüfung, ob Veränderungsbedarf besteht, sind verschiedene Kriterien – Einwohnerzahl, Zahl der Ortsgemeinden, Flächengröße, Wirtschafts- und Finanzkraft, aber auch historische Bindungen – zu berücksichtigen. Leider wird allzu oft und allzu häufig lediglich auf die Einwohnerzahl abgestellt. Hier ist es sicherlich so, dass die Gutachter fordern, hier statt 12.000 Einwohnern bei den Verbandsgemeinden 13.000 bis 15.000 besser zugrunde zu legen. Aber das ist in einem zweiten Schritt durchaus noch zu beheben.
Wenn Frau Beilstein dann sagt, dass Zwangszusammenlegungen nicht geeignet sind, um finanzielle Aspekte für die Kommune zu erreichen, so zitiere ich aus dem Gutachten von Herrn Professor Junkernheinrich. Der schreibt: „Es gibt somit deutliche Hinweise, dass auf der Verbandsgemeindeebene größere Einheiten angestrebt werden sollten.“ Es ist deutlich, „dass auf der Verbandsgemeindeebene weit überdurchschnittliche Kosten der Leistungserbringung mit einer deutlich unterdurchschnittlichen Verbandsgemeindegröße und einer ausgesprochen negativen Bevölkerungsentwicklung korrespondieren. Diese Konstellation ,klein, teuer, schrumpfend’ ist insofern problematisch.“ Darüber hinaus: Auch freiwillige Maßnahmen können als flankierende Maßnahmen einer
kommunalen Gebiets- und Verwaltungsreform durchaus sinnvoll sein. Allerdings zeigt die Erfahrung in anderen Ländern, dass Instrumente, die ausschließlich auf Freiwilligkeit setzen, in der Regel keine vollwertige Alternative zu einer ganzheitlichen Struktur darstellen. –
Das heißt also, irgendwann kommt der Zeitpunkt, zu dem zu entscheiden ist. Diesen Zeitpunkt werden wir ergreifen. Wenn uns Herr Baldauf Mutlosigkeit vorwirft, wir haben ganz bewusst den Bürgern klaren Wein eingeschenkt.
Ich bin im Moment sowieso knapp in der Zeit. Der kann nachher sowieso fragen.
Wir haben darüber hinaus vor der Kommunalwahl den Bürgern deutlich gemacht, wo wir Bedarf sehen, dass Gebietszusammenlegungen erfolgen. Wir haben die Kommunen benannt. Das Ergebnis ist so gewesen, dass davon nicht die CDU profitiert hat, sondern wir von den Bürgern, auch in den betroffenen Kommunen, eindrucksvoll bestätigt bekommen haben, dass wir den richtigen Weg gehen. Ich glaube, das macht deutlich, dass da keineswegs Mutlosigkeit herrscht, wie Sie es eben beschrieben haben.
Wir haben die Verwaltungsreform in verschiedene Dinge gegliedert. Wir haben jetzt einen ersten Schritt gemacht, und in einem zweiten Schritt werden wir schauen, wie es mit den Landkreisen weitergeht. Wir werden an die kreisfreien Städte herangehen und überlegen müssen, wie wir dort günstiger gestalten und vor allen Dingen wie wir die Stadt-Umland-Problematik vernünftig hinbekommen; denn dort gibt es große Probleme, die uns noch treffen werden.
Die CDU sagt: Die Reform geht zu weit. – Vorhin sagte sie, sie ginge nicht zu weit. Die FDP sagt: Sie geht nicht weit genug. – Von daher glaube ich sagen zu können: Wir haben den goldenen Mittelweg gewählt, und das ist wahrscheinlich der richtige Weg. Die Gutachten und die betroffenen Verbände sowie die Bürgerinnen und Bürger geben uns auf diesem Weg recht.
Danke.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich glaube, ich kann feststellen, dass alle Fraktionen mit mir übereinstimmen, dass sich der Auftrag der Bundeswehr in den Jahren ihres Bestehens grundsätzlich geändert hat. Wir haben völlig neue Herausforderungen, auf die wir entsprechend reagieren können.
Ich wohne in Birkenfeld, wo die Bundeswehr ein ganz wichtiger Faktor auch im gesamten Kreis ist. Von daher weiß ich, dass es seit Bestehen der Bundeswehr irgendwelche Strukturreformgremien oder ähnlich Genanntes gibt, die sich damit beschäftigen, wie die Bundeswehr für die Herausforderungen der kommenden Jahre fit gemacht und umgestaltet werden kann.
Herr Innenminister, bei der jetzigen Umgestaltung bin ich nicht Ihrer Meinung. Sie haben es vorhin gesagt, ich habe es versucht aufzuschreiben. Sie sagten, der Grundwehrdienst ist wichtig, da stimme ich Ihnen zu, egal wie lange er dauert, da stimme ich Ihnen nicht zu.
Der Grundwehrdienst bzw. die Zeit der Ausbildung muss so geartet bzw. von ihrer Länge gestaltet sein, dass die Möglichkeit besteht, den Soldaten das beizubringen, was sie brauchen, um ihnen die Möglichkeit zu geben, ihren Dienst vernünftig zu versehen. Vorgesehen ist, die bisherige Grundausbildung von drei auf zwei Monate zu verkürzen. Je nach Fachrichtung, wo der Soldat eingesetzt werden soll, soll es eine etwa einmonatige Ergänzungsausbildung geben.
Darüber hinaus ist ein dreimonatiger Verbleib in der jeweiligen Funktion vorgesehen. Man muss sich vorstellen, man kommt auf einen Arbeitsplatz für sechs Monate. Man versucht das abzureißen, und danach geht man wieder zurück. Ich kann mir nicht vorstellen, dass der Soldat dort großes Engagement zeigt, sondern er versucht, diese drei Monate, die verbleiben, gut hinter sich zubringen. Von daher gesehen glaube ich, dass der Entschluss, die Wehrdienstzeit von neun auf sechs Monate zu verkürzen, falsch war.
Eines sollte ganz klar sein, die Bundeswehr ist ein so komplexes Gebilde und in der Bevölkerung verankert, dass es notwendig ist, Veränderungen, die die Struktur betreffen, auch unter den Aspekten der Sicherheits- und Gesellschaftspolitik zu diskutieren und nicht so sehr die finanzielle Dimension in den Vordergrund zu rücken, wie es offensichtlich hier der Fall war. Das hat für uns in Rheinland-Pfalz eine doppelte Brisanz. Es liegt ein neues Standortkonzept der Bundeswehr vor, das besagt, dass Standorte, die weniger als 900 Dienstposten haben, entsprechend verkleinert werden sollen.
Wir haben in Rheinland-Pfalz mittlerweile noch 36 Dienststellen, von denen lediglich zehn über dieser Zahl liegen. Das heißt für uns, dass dort auf uns Probleme und Verhandlungsbedarfe zukommen, denen wir uns stellen müssen. Man weiß, dass die Bundeswehrstandorte in der Regel dort sind, wo eine Strukturschwachheit herrscht. Das gilt für die Westpfalz, den Hunsrück und gegebenenfalls für die Eifel. Eine weitere Ausdünnung dort ist fatal.
Hinzu kommt, wir sind immer noch damit beschäftigt, die Probleme der ersten Konversionswelle Ende der 80erJahre abzuarbeiten. Bei uns in Birkenfeld ist das beispielsweise hervorragend mit der Fachhochschule Umwelt-Campus gelungen. Dort studieren mittlerweile rund zweieinhalbtausend Studierende. Es ist in Zweibrücken gelungen, in anderen Standorten ebenfalls. Wir haben
genug Fachhochschulen im Land. Birkenfeld hat beispielsweise die 2. Luftwaffendivision. Die Heinrich-HertzKaserne war ursprünglich eine mit fast 2.000 Soldaten. Jetzt sind dort noch 480 Soldaten, Kommandostab 2. Luftwaffe und einige Unterstützungsverbände.
Wenn diese Kaserne geschlossen werden würde, hätten wir ein riesiges Problem. Wer sich dort halbwegs auskennt, der weiß, dass dies ein Areal ist, das von der Kommune nicht zu bewältigen sein wird.
Das ist eben auch ein Problem, das uns sehr treffen würde. Darüber hinaus ist natürlich einhergehend mit dem Wehrdienst die Frage des Zivildienstes zu sehen, der ebenfalls angesprochen wurde. Wir brauchen im Moment den Zivildienst einfach deshalb, um unsere Systeme im Bereich der Pflege, des Rettungsdienstes und der sonstigen sozialen Dienste überhaupt finanzierbar zu halten. Ich bin selbst Mitglied eines Kuratoriums einer Stiftung, die sich für Leukämiekranke einsetzt. Ohne Zivildienstleistende wären wir nicht in der Lage, unseren Auftrag zu erfüllen. Das sage ich ganz klar.
Deshalb ist es der falsche Weg, dass wir jetzt den Weg so beschreiten, wie ihn die Bundesregierung will. Die Zivildienstleistenden haben die Möglichkeit, ihre Dienstzeit von sechs Monaten auf längstens ein Jahr zu verlängern. Dabei erhalten sie den normalen Sold. Geld, das darüber hinaus gezahlt werden soll, das die Wehrpflichtigen, die den Wehrdienst leisten, vom Bund bekommen, müssten hier die jeweiligen Träger ohne Erstattungsanspruch leisten.
Das heißt also, dass dort der jeweilige Träger einspringen müsste. Wer weiß beispielsweise, wie die Kostenrechnungen im Bereich von Pflegeheimen aussehen und dass wir dort mit viel Mühe jetzt endlich einen Mindestlohn haben, der dringend erforderlich ist, denn die Leute in den Pflegeheimen leisten eine hervorragende Arbeit, die bis an die Grenze des Zumutbaren geht? Wir haben jetzt also endlich dort einen Mindestlohn von 8,50 Euro bei uns hier im Westen.
Wenn jetzt durch die Hintertür quasi ein Niedriglohnsektor geschaffen werden würde, den – das unterstelle ich einfach – im Bewusstsein niemand tatsächlich will,
hätten wir uns alle einen Bärendienst erwiesen. Hinzu kommt, dass sich zum heutigen Zeitpunkt etwa 25 % derjenigen, die den Zivildienst in einem Pflegeheim leisten, später auch für einen Pflegeberuf oder einen Beruf im Rettungswesen entscheiden, sodass wir auch dort viel Substanz verlieren würden. Ich glaube, deshalb ist der Weg, der jetzt beschritten ist, von neun auf sechs Monate zu verkürzen, der falsche Weg.
Was wir aufgreifen sollten, ist das, was der Herr Ministerpräsident aufgezeigt hat. Hier ist wirklich der Appell an alle Fraktionen hier im Haus, gemeinsam zu versuchen, Wege und Möglichkeiten zu suchen sowie Konzepte zu definieren, die es uns ermöglichen, dass wir die Situation, die wir jetzt vorfinden, so ausgestalten können, dass wir daraus für die Menschen in RheinlandPfalz und für die Einrichtungen, die sie dringend benötigen, den besten Ertrag erzielen können. Wenn wir uns dort irgendwo verständigen – ich glaube, wir sind nicht allzu weit auseinander –, sollte man das dann auch als Faustpfand benutzen. Mein Appell geht an alle hier im Haus, dort entsprechend mitzuwirken.
Vielen Dank.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ja, Herr Hörter, den Kommunen geht es schlecht. Das sagt bei
spielsweise auch Petra Roth, die Präsidentin des Deutschen Städtetages. Sie stellt fest, dass den Kommunen droht, zahlungsunfähig zu werden.
Der Deutsche Städte- und Gemeindebund sagt, dass mehr als die Hälfte aller deutschen Kommunen von der Zahlungsunfähigkeit betroffen ist. Dies macht deutlich, wir sprechen hier nicht über ein Phänomen, welches in Rheinland-Pfalz auftritt, sondern über ein gesamtdeutsches Problem. Insgesamt haben die Kommunen in ganz Deutschland große finanzielle Probleme.
Die Entscheidungsträger in Bund und Land sind natürlich aufgefordert, Maßnahmen zu ergreifen, diese Problematik zu verbessern. Das tut beispielsweise die Bundesregierung, indem sie ein Wachstumsbeschleunigungsgesetz – andere sagen ein Schuldenbeschleunigungsgesetz – erlässt, welches allein den Landeshaushalt in Rheinland-Pfalz auf Dauer mit über 120 Millionen Euro und die Kommunen mit 60 Millionen Euro direkt tangiert. Wenn Sie das als Ansatz sehen, den Kommunen zu helfen, dann herzlichen Glückwunsch! Dies ist ein Gesetz, welches in keiner Weise in die derzeitige Zeit passt und welches von uns daher auch nicht gutgeheißen wird.
Darüber hinaus gibt es auch bei der Bundesregierung derzeit etliche, die sich Gedanken machen, wie man denn die Gewerbesteuer kommunenfreundlicher gestalten könnte. Das, was dort auf dem Tisch liegt, ist beispielsweise die Möglichkeit, die Gewerbesteuer abzuschaffen und den Kommunen dafür einen Zuschlag auf die Einkommensteuer einzuräumen. Eine super Gelegenheit. Damit werden natürlich Firmen entlastet. Die Bezieher von Einkommen werden belastet. Wenn das die Lösungsmöglichkeiten sind, die die Bundesregierung aufzeigt, dann armes Deutschland!
Wenn wir von der Finanzlage der Kommunen sprechen, müssen wir darüber hinaus differenzieren. Es gibt nicht die Kommune schlechthin, sondern überall dort, wo Sozialhilfelasten etatisiert sind, haben wir die großen Probleme. Das sind natürlich Landkreise und kreisfreie Städte. Ich möchte ein Beispiel nennen. Wir hatten 2008 einen Finanzierungssaldo von minus 245 Millionen Euro. Hiervon entfielen auf die großen kreisfreien Städte 185 Millionen Euro, auf die Landkreise 105 Millionen Euro. Der Rest hatte ein Plus von 45 Millionen Euro.
Seit Mitte der 90er-Jahre haben sich die Sozialhilfeaufwendungen in etwa verdoppelt. Während früher – ich weiß es aus meiner eigenen Zeit im Kreistag – die Aufkommen der Kreisumlage ausreichten, die Sozialhilfeaufwendungen abzudecken und darüber hinaus noch einen Beitrag zur Gesamthaushaltsdeckung zu erbringen, haben wir heute die Tendenz, dass dies beileibe nicht mehr der Fall ist, sondern wir drauflegen müssen. Es reicht noch nicht einmal dafür, die Sozialhilfeaufwendungen zu decken.
Obwohl Rheinland-Pfalz zu den finanzschwachen Bundesländern gehört, unternehmen wir große Anstrengun
gen, den Kommunen zu helfen. Seit 2003 – das ist einmalig in Deutschland – haben wir den sogenannten Beistandspakt, welcher 2007 in den Stabilisierungsfonds einmündete. Damit gewährleisten wir unseren Kommunen eine gleichbleibende, mindestens um 1 % steigende Umlagemasse pro Jahr.
Wir gewähren trotz der Steuerausfälle des Landes – wir haben beispielsweise seit November 2008 bis Ende des letzten Jahres knapp 600 Millionen gehabt – 2009 eine Steigerung von 71 Millionen Finanzausgleichsmasse, 2010 von 18 Millionen Euro.
Als Beispiel nenne ich unseren Nachbarn Hessen. Er gibt die Steuerausfälle, die er als Land hat, voll an die Kommunen weiter, sprich 2010 eine Kürzung der Verbundmasse um 362 Millionen. Für 2011 sind 400 Millionen geplant. In Baden-Württemberg werden seit 2005 Kürzungen von jährlich etwa 300 Millionen Euro vorgenommen. Ab 2010 und 2011 sollen es 405 Millionen Euro sein. Das zeigt deutlich, wir nehmen die Probleme unserer Kommunen ernst und nehmen sie auch wichtig.
Auch die Kommunen haben darüber hinaus Steuerausfälle zu verzeichnen. Das sind im Jahr 2009 gegenüber 2008 rund 18 %, was auch eine ganz große Belastung für die Kommungen ist.
Wir haben drüber hinaus das Finanzausgleichsgesetz den Bedürfnissen und Herausforderungen entsprechend angepasst. Es nützt auch wenig, wenn beispielsweise Herr Schnabel irgendwann erzählt hat, das Land entziehe den Kommunen jährlich 500 Millionen aus dem Finanzausgleich und Herr Baldauf dann eine Neuordnung der kommunalen Finanzen fordert, ohne dabei allerdings, das kennen wir doch, konkret zu werden. Er ist einmal annähernd konkret geworden. Das war, als er versprach, bei dem Haushalt 2009 80 Millionen Euro zu fordern, um die die Finanzausgleichsmasse aufgestockt werden sollte. Umgesetzt worden ist das nie. Es war ein leeres Versprechen. Er hätte zumindest das Ganze entsprechend fordern können.
Darüber hinaus spricht er davon, dass das Land die Kommunen ausplündere. Er bezifferte den jährlichen Betrag auf 1 Milliarde,
um den das Land seine Kommunen ausplündert. Frau Beilstein ihrerseits erklärt dann in einer Presseerklärung vor Kurzem,
dass es sich dabei um 3 Milliarden pro Jahr handelt. Sie müssten sich irgendwann einigen, welcher Betrag denn jetzt der richtige ist.
Frau Beilstein, bei der Pro-Kopf-Verschuldung der Kommunen von 20.000 Euro – das wissen Sie selbst mittlerweile –,
haben Sie kräftig daneben gelangt. Aber das sind wir auch gewohnt.
Danke.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Henter hat schon vieles gesagt, was ich in der Form, wie er es vorgetragen hat, unterschreiben kann. Daher möchte ich mich nur auf einige Punkte beziehen; denn dies würde der Sitzungsökonomie mit Sicherheit gut tun.
Zu der Spaltung zwischen Statusrecht und allgemeinem Recht möchte ich sagen, wir brauchen bundesweit einen einheitlichen Beamtenstatus, um die Mobilität der Beamten zwischen den verschiedenen Bundesländern zu erreichen. Von daher begrüße ich die derzeitige Regelung, dass die Grundsätze des Beamtentums nach wie vor auf Bundesebene geregelt werden, während das Laufbahnrecht und andere Details auf die Landesebene übertragen werden sollen.
Wir begrüßen ausdrücklich, dass die Landesregierung den Gestaltungsspielraum, der nun besteht, ausgenutzt hat und versucht, die Attraktivität des Beamtentums zu steigern. Wie notwendig dies ist, merken wir bereits im Bereich des Engpasspersonals. Wenn wir Personal benötigen, das eine spezielle Ausbildung mitbringt, treten als Konkurrenten zum öffentlichen Dienst auf dem Arbeitsmarkt die Unternehmen der privaten Wirtschaft auf. Der öffentliche Dienst hat dann zumeist schlechte Karten, da die Privatwirtschaft in der Lage ist, den Beamten mehr zu bezahlen, als die öffentliche Verwaltung dies kann. Darüber hinaus ist im Bereich der Polizei schon lange deutlich geworden, dass in ländlichen Gegenden der Beruf des Beamten durchaus lukrativ war und sich allerdings früher die meisten Polizisten aus dem Bereich Westpfalz, Eifel und Hunsrück rekrutiert haben. Dies hatte das Problem der Überalterung in bestimmten Dienststellen zur Folge. Ich glaube, wenn wir das Beamtenrecht attraktiver gestalten können, können wir diese Dinge endgültig ad acta legen.
Ich begrüße auch ausdrücklich, dass wir Beamtinnen und Beamte, die neben der Zulassungsvoraussetzung über zusätzliche Qualifizierungen für ihr Einstiegsamt verfügen, in ein Beförderungsamt einstufen können, ohne über den Landespersonalausschuss gehen zu müssen. Auch dies wird die Attraktivität des öffentlichen Dienstes mit Sicherheit erheblich steigern. Den Beamten stehen nunmehr theoretisch Aufstiegsmöglichkeiten über die ganze Bandbreite der Besoldungsgruppen A und B offen. Ich glaube, dies ist ein ganz wichtiger Schritt. Durch § 22 des neuen Landesbeamtengesetzes verpflichten wir auch die Beamten, sich entsprechend an Fortbildungsmaßnahmen zu beteiligen, die die Arbeitgeber anbieten, und sich darüber hinaus auch privat selbst fortzubilden. Ich glaube, dies ist ein ganz wichtiger Satz: Es wird nicht mehr ausreichen, wie in der Vergangenheit irgendwo in einer Amtsstube seine Zeit abzusitzen und nach drei oder vier Jahren automatisch davon auszugehen, dass man befördert wird.
Vielmehr wird der Leistungsgedanke einkehren, und dies halte ich für sehr sinnvoll. Ich glaube, dies ist auch der
richtige Weg. Den fleißigen und engagierten Beamten dürften damit alle Wege offen stehen.
Von großer Bedeutung ist für mich auch die Anhebung der Höchstaltersgrenze für die Berufung in das Beamtenverhältnis. Auch damit wird die Wettbewerbsfähigkeit des Beamtentums erheblich gesteigert werden. Vor allen Dingen im Schulbereich, wo wir große Probleme haben, insbesondere in naturwissenschaftlichen Fächern den entsprechenden Nachwuchs zu rekrutieren, haben wir dadurch wesentlich bessere Marktchancen, als dies in der Vergangenheit der Fall war.
Die Reduzierung auf nunmehr nur noch sechs Fachrichtungen ist ebenfalls ein großer Fortschritt. Wenn wir in früheren Zeiten Beamte überleiten mussten, gab es jedes Mal ein Problem bei der Feststellung, ob sie nun die notwendige Ausbildung haben, um die Voraussetzungen der neuen Dienststufe erfüllen zu können. Dies alles wird in Zukunft entfallen. Wir haben eine vernünftige Bildung erreicht, und das ist sehr gut. Im Übrigen wird der Personalausschuss auch die Aufgabe haben, die verschiedenen Ausbildungsmodule, die angeboten werden, zu zertifizieren. Von daher dürfte Ihre Forderung, dass ein einheitliches Level zugrunde gelegt werden muss, schon zum größten Teil erfüllt werden können.
Ich begrüße auch die Möglichkeiten der Verbesserung der Bezahlung unserer Lehrerinnen und Lehrer im gehobenen Dienst. Ich freue mich insbesondere über den sozialen Aspekt, dass wir die Besoldungsgruppe A 2 abschaffen und die Beamten entsprechend in die Besoldungsgruppe A 3 überführen und die Endgrundgehalte von A 3 bis A 6 ebenfalls entsprechend steigern.
Das neue Landesbeamtengesetz rüttelt auch nicht an den althergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums. So ist auch jetzt in Artikel 5 ausdrücklich festgeschrieben, dass die Ausübung hoheitlicher Tätigkeiten als ständige Aufgabe in der Regel Beamtinnen und Beamten zuzuweisen ist. Darüber hinaus ist in § 50 nach wie vor das Streikverbot für Beamte festgelegt, was ebenfalls für das Funktionieren des öffentlichen Dienstes ein ganz elementarer Baustein ist.
Ich möchte sagen, es ist ein guter Entwurf vorgelegt worden, den wir natürlich im Ausschuss und in der Anhörung noch besprechen müssen. Vielleicht lässt sich das eine oder andere noch verbessern, wenngleich aber die Zielrichtung in jedem Fall richtig ist.
Ich halte es insbesondere deshalb für einen gelungenen Entwurf, weil jeder Beamte es jetzt selbst in der Hand hat, stärker als dies in der Vergangenheit der Fall war, über seinen beruflichen Weg und seinen beruflichen Aufstieg durch Fleiß und Engagement selbst zu entscheiden und damit die Möglichkeiten, die er für sich selbst sieht, auch ausschöpfen kann.
In diesem Sinne werden wir das Gesetz konstruktiv begleiten. Ich freue mich für die Beamten des Landes, dass wir im Entwurf eine so gelungene Vorlage haben.
Danke.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Schmitt, das, was Sie gebracht haben, war eine Kappensitzung, eine Büttenrede. Alle Achtung, mehr war es nicht gewesen.
Aus der Tatsache, dass wir dieses Gesetz in der von Ihnen vorgelegten Deutung abgelehnt haben, zu schließen, dass die SPD und damit – die Sie ausgespart haben – die FDP, die ebenfalls dagegen war, kein Interesse an Kommunalpolitik hätten und die Interessen der Bürger nicht verstehen würden, ist schon sehr weit ausgeholt und sehr beachtenswert.
Vielleicht für Ihr Erinnerungsvermögen: Vor der letzten Kommunalwahl haben wir das Kommunalwahlgesetz geändert. Die Änderungen, die dabei durchgeführt wurden, fußten zum größten Teil auf Forderungen des Gemeinde- und Städtebundes. Nach der Wahl haben wir dann das Wahlverfahren analysiert. Es gab dabei Dinge, die positiv gesehen wurden. Andere Dinge wurden weniger positiv gesehen. Es war also nicht nur wie bei Ihnen negativ, sondern es war negativ und positiv.
Wir hatten zu dem Thema eine Anhörung mit den kommunalen Spitzenverbänden und dem Landeswahlleiter. Darüber hinaus haben wir in einer zweitägigen Klausurtagung in Kaiserslautern die ganze Thematik gestreift und sind zu dem Entschluss gekommen, wir müssen über das eine oder andere reden. Hier werden wir auch darüber reden. Wir haben es auch getan. Unser Ziel ist es, mit allen Beteiligten im Raum zu reden, also auch mit Ihnen. Bloß haben wir kein „Kommunalgesetz light“ gemacht, wie Sie es vorlegen.
Das Einzige, was Sie machen, Sie wollen zu der zweifachen Nennung von Kandidaten zurückkehren. Das ist der eine Punkt.
Der andere Punkt ist, Sie wollen die Wahlunterlagen für kommunale Räte verschicken, was im Übrigen verfassungsrechtlich sehr stark mit Zweifel behangen ist. Wir müssen darüber reden, welche Möglichkeiten es gibt.
Darüber hinaus – warum es ein „Kommunalwahlgesetz light“ ist – haben wir mehr Themen. Es wäre schade und falsch, jetzt ein Kommunalwahlgesetz zu beschließen, das nur einen marginalen Teil der Themen, die anzusprechen sind, abdeckt.
Wir könnten über die Größe der Räte und den Versand von Wahlunterlagen, gegebenenfalls auch bei Urwahl sprechen. Wir müssen uns über alles unterhalten.
Die Frage ist, warum jemand drei Monate an einem Ort wohnen muss, bevor er bei Kommunalwahlen mitwählen darf. Wir haben ein ganz modernes Einwohnermeldesystem. Es würde mit Sicherheit schon wesentlich schneller gehen.
Dann ist die Frage, wie wir die Ausschüsse wählen. Sollten wir nicht vielleicht sagen, die Ausschüsse sollen tatsächlich das Spiegelbild der Mehrheitsverhältnisse darstellen? – Bloß das tun sie nicht, wenn irgendjemand krank ist oder fehlt. Wir können darüber reden, ob wir eine Lösung finden.
Wie gestalten wir die Wahlunterlagen? – Es ist von mehreren Seiten moniert worden, dass diese für die Wähler oft unverständlich sind und nachgefragt werden muss. Wir sollten darüber reden, wie wir es machen.
Ich glaube, dass der Innenausschuss Ihrem Gesetzentwurf die Ablehnung erteilt hat. Ich finde es gut; denn damit haben wir die Gelegenheit gefunden, in aller Ruhe vernünftig eine Lösung zu suchen, wie wir das Ganze besser gestalten; denn was bei Ihnen Tatsache war, Sie wollten ein Thema besetzen, Schnelligkeit vor Gründlichkeit, und damit kann man keine Kommunalpolitik machen, vor allen Dingen keine vernünftige.
Ich sage nochmals, wir sind bereit – – –
Das ist kein Quatsch. Das ist so.
Wir sind bereit, mit Ihnen allen gemeinsam über die Möglichkeiten, das Für und Wider von Änderungen zu sprechen, allerdings in einem vernünftigen Rahmen. Dann wollen wir das ganze Tableau abdecken und nicht Teilbereiche herauspicken und in einem Jahr darauf den Rest abarbeiten.
Deshalb: Jetzt Ablehnung des Gesetzentwurfs. Aber wir werden dennoch versuchen, mit allen Beteiligten zu reden.
Danke.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Beilstein hat einiges erzählt, das von Schwarz-WeißDenken geprägt ist. Ich komme zunächst einmal zu der Tatsache, dass die CDU gegen den damaligen Gesetzentwurf gestimmt hat. Wie war es gewesen? Wir hatten uns vorher zusammengesetzt, CDU, FDP und auch die SPD. Wir hatten dabei etwas ausgearbeitet. Frau Beilstein sagte, sie müsse das in ihrer Fraktion noch abschließend beraten, nämlich ob das 1,5-Fache der zu wählenden Personen auf die Liste kommt, oder das Zweifache oder das Einfache. Wir hatten als Kompromiss damals das 1,5-Fache gewählt.
Wir haben dann gewartet, dass eine Rückmeldung kam. Es kam keine.
Es ist so. Herr Auler und ich haben dann einfach gesagt: Jetzt ziehen wir es durch, wie wir es wollten mit dem Einfachen. – Deshalb hat die CDU dann letztendlich gegen ihren eigenen Gesetzentwurf gestimmt. Das ist ein Vorgang, der, glaube ich, einmalig ist. Aber okay, so sind sie halt!
Was die Negativität des gesamten Wahlverfahrens betrifft, so lässt ich ebenfalls eines festhalten: Es ist keine durchgängige negative Signifikanz. – Die einzige Signifikanz, die gegeben ist und negativ ist, sind die ungültigen Stimmen in Ortsgemeinden ohne Wahlvorschläge. Dort sind sie tatsächlich von 5,7 % auf rund 10,8 % gestiegen. Sie ist in Ortsgemeinden gefallen, in denen ein Wahlvorschlag vorlag. Die Tatsache, dass sie dort dermaßen gestiegen ist, könnte vielleicht auch etwas damit zu tun haben, dass das Wahlsystem vielleicht nicht von allen verstanden wurde.
Aber unabhängig hiervon meine ich, es macht durchaus Sinn – das stimme ich Ihnen jetzt einmal ausnahmsweise zu –, dass wir die Änderungen sowie das gesamte Kommunalwahlgesetz überprüfen und uns vor Augen führen, was geändert werden sollte und was man verbessern könnte. Dies bedarf allerdings einer sachorientierten Diskussion und keiner Schnellschüsse, wie Sie sie getan haben.
Ihr Entwurf ist davon gekennzeichnet, dass Sie Schnelligkeit und Populismus vor Gründlichkeit und Sachlichkeit gesetzt haben.
Das werden wir in der Form nicht so machen. Wir haben als SPD-Faktion eine Klausur mit Kommunalpolitikern durchgeführt. Wir haben auf der Grundlage dessen, was wir dort erarbeitet haben, eine Anhörung mit den kom
munalen Spitzenverbänden und mit dem Landeswahlleiter gemacht. Dort wurde dann sowohl Kritik – das ist auch richtig und nicht zu bemängeln – als auch sehr viel Zustimmung für die Änderungen, die durchgeführt wurden, geäußert.
Sie haben auch nur einen ganz kleinen Teil kritisiert. Aber das sei ihnen unbenommen.
Wir sind der Meinung, dass wir über die gesamten Sachen reden müssen. Dabei sehe ich vor allen Dingen insbesondere einen Komplex, über den man reden sollte, nämlich die Wahlbeteiligung. Diese ist im letzten Jahr – wie in den Jahren vorher – schon wieder zurückgegangen, nämlich bei den Kommunalwahlen von rund 63 % über 57,6 % auf jetzt 54,7 %. Das ist zwar bei allen Wahlen der Fall, aber wir sollten überlegen, wie wir bei Kommunalwahlen ein größeres Interesse der Bürger erzielen können, in der Gemeinde mitzuwirken.
Dort mache ich jetzt beispielsweise die Feststellung, dass mittlerweile in sehr vielen Gemeinden ein Umdenken stattgefunden, dass die Bürger nämlich in ganz extremem Umfang versuchen, sich in die Gemeinde einzubringen. Ich stelle das fest bei Arbeitskreisen, die sich gebildet haben, in denen versucht wird, die Identität der Gemeinde zu definieren, in denen versucht wird, den Wohnwert zu steigern, wo versucht wird, für demografische Entwicklungen, die sich anbahnen, Lösungen zu suchen, einfach, um die Gemeinde überlebenswert und lebens- und wohnwertmäßig zu erhalten.
All das zeigt, die Bürger haben Interesse, wir müssen sie eben nur lassen. Da ist zum Beispiel ein ganz wichtiger Punkt, dass wir die Möglichkeiten der Bürger, bei der Gestaltung ihrer Gemeinde mitzuwirken, wesentlich erhöhen, beispielsweise im Bereich der Quoren, die im Bereich des Bürgerentscheids und des Bürgerbegehrens vorliegen. Hier sollten wir überlegen, was wir dort machen können.
Darüber hinaus müssen wir natürlich versuchen, auch andere Dinge anzugehen. Es geht dabei nicht nur, wie Sie in Ihrer Überschrift der heutigen Pressemeldung geschrieben haben, um eine Vereinfachung des Wahlrechts, sondern es geht auch um eine Fortentwicklung des Wahlrechts – so sehe ich das –, zu dem wir aufgefordert sind.
Dabei geht es neben der Ausgestaltung des Mehrheitswahlrechtes, bei dem wir zukünftig darüber reden müssen, wie wir das machen, ob wir die einfache oder zweifache Anzahl von Kandidaten im Verhältnis der zu vergebenden Sitze aufführen, noch um weitere Punkte. Ich sage einfach einmal, Sie schreiben, Versand von Wahlunterlagen für alle Wahlen. Dabei sind natürlich erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken auszuräumen. Wir müssen schauen, wie wir das ausgestalten, damit das überhaupt möglich ist. Die Freiheit der Wahl ist ein ganz wichtiges Instrument, welches zu beachten ist.
Darüber hinaus entstehen Kosten durch diese Sache, die in einem Bereich von 3 Millionen Euro für die Kommunen definiert werden. Es ist festzustellen, wer diese
zahlen soll. Das sind Fragen, die ebenfalls zu stellen sind.
Wir halten es beispielsweise für erforderlich, zu fragen oder zu diskutieren, wie wir es beispielsweise bei Stichwahlen auf der Ebene der Ortsvorsteher halten. Dort finden Wahlen statt, bei denen 10 % bis 15 % der Bürger wählen gehen. Da stellt sich die Frage der politischen Legitimation.