Protokoll der Sitzung vom 06.12.2006

Ich möchte vorausschicken, die Justiz des Landes ist mit diesem Doppelhaushalt zufrieden, und sie kann auch damit zufrieden sein. Der Rechtsstaat ist nicht in Gefahr. Im Gegenteil, der Rechtsstaat ist bei den Richtern und Staatsanwälten des Landes ausgezeichnet aufgehoben und gewährleistet.

(Beifall der SPD)

Es ist schon darauf verwiesen worden, dass die Laufzeiten der verwaltungsgerichtlichen Verfahren in RheinlandPfalz beispielhaft sind. Dasselbe gilt inzwischen auch für die sozialgerichtlichen Verfahren im Ländervergleich. Wir sind mit unseren Verfahren vor den Arbeitsgerichten auch sehr gut. Dasselbe gilt für die anderen Gerichte und die Staatsanwaltschaften. Die Justiz des Landes ist dank der Arbeit zurückliegender Regierungen, aber auch dank der Arbeit dieser Regierung sehr gut aufgestellt, und darüber können wir uns freuen.

(Beifall bei der SPD)

Meine Damen und Herren, erlauben Sie mir, dass ich kurz auf die Eckpunkte des Haushalts sowie die Auswirkungen auf die rheinland-pfälzische Justiz eingehe. Der rheinland-pfälzische Justizhaushalt weist ein Ausgabenvolumen von rund 700 Millionen Euro aus. Mit einem Budget in dieser Größenordnung wird die Justiz des Landes angemessen ausgestattet und in die Lage versetzt, ihre vielfältigen Aufgaben gut lösen zu können.

(Beifall der SPD)

Ich brauche nicht zu betonen, dass ein gut funktionierendes Rechtssystem für das Gemeinwesen, für die Bürgerinnen und Bürger, für die Gesellschaft und für die Wirtschaft unerlässlich ist. Es geht darum, mit diesem Doppelhaushalt die Funktionsfähigkeit der rheinlandpfälzischen Justiz, die eine gute Arbeit geleistet hat und leistet, auch für die Zukunft sicherzustellen.

Wir müssen gewährleisten, dass die Justiz die ihr obliegenden Aufgaben auch weiterhin ordnungsgemäß in guter Qualität und zeitnah erfüllen kann. Diesem Anspruch trägt der vorliegende Haushaltsentwurf Rechnung. Er ist so angelegt, dass die Gerichte, die Staatsanwaltschaften und die Justizvollzugsanstalten des Landes den an sie gestellten hohen Anforderungen gerecht werden und entsprechend mit den hierfür erforderlichen Haushaltsmitteln ausgestattet werden.

Es ist schon gesagt worden: Die Ausgaben der Justiz entfallen zu 63 % auf den Personalbereich und zu 37 % auf Sachausstattung sowie Investitionen. Die Gesamtausgabenansätze steigen 2007 um rund 27 Millionen Euro und 2008 um rund 38,5 Millionen Euro.

Mit dem Personalkostenbudget von rund 436 Millionen Euro bzw. rund 440 Millionen Euro wird es möglich sein, der weiterhin auf hohem Niveau liegenden Belastungssituation zu entsprechen und den zu ihrer Bewältigung benötigten Personalbestand in der vorhandenen Größenordnung auch in den beiden kommenden Jahren beizubehalten.

Darüber hinaus werden dort, wo es geboten ist, im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten auch personelle Verstärkungen vorgenommen. Es wurde schon darauf hingewiesen, dass wir 15 zusätzliche Stellen für Richter und Staatsanwälte in den Haushalt eingestellt haben, die wir vornehmlich für den Bereich der Strafjustiz, also der Staatsanwaltschaften und der Strafgerichte einsetzen wollen.

Ich freue mich sehr, dass es gelungen ist, für den Sozialdienst in der Justiz sechs zusätzliche Stellen einzurichten.

(Beifall bei der SPD)

Der Herr Abgeordnete Burgard hat bereits die Situation im Strafvollzug geschildert. Wir haben in Rheinland-Pfalz einen modernen, effizienten, um Resozialisierung bemühten Strafvollzug.

Wir werden bis zum Jahresende 2008 in Wittlich einen modernst ausgestatteten Erweiterungsbau bekommen. Im Strafvollzug sind dafür 130 neue Stellen vorgesehen. Die genügen auch und werden ausreichen, um dann Wittlich zu einer modernen Strafanstalt zu entwickeln.

(Beifall bei der SPD)

Meine Damen und Herren, wir werden bis Ende des Jahres einen ersten Entwurf – erarbeitet mit neun weiteren Bundesländern – für ein modernes Jugendstrafvollzugsgesetz vorlegen. Es wird ausgehen von den Grundlagen, die uns das Bundesverfassungsgericht geliefert hat.

Sie werden sehen, es wird ein Jugendstrafvollzug konzipiert in diesem Gesetz, der modernsten Anforderungen entspricht, vom Erziehungsgedanken und vom Gedanken der Sozialisierung ausgeht und alles bereitstellt, damit diese Ziele erreicht werden können.

Meine Damen und Herren, die Mittel für Sachausstattung und den laufenden Betrieb der Gerichte, Staatsanwaltschaften sowie der Justizvollzugsanstalten werden unter Berücksichtigung der absehbaren Ausgabenentwicklung dem zu erwartenden Bedarf angepasst. Hierzu zählen mit rund 128 Millionen Euro bzw. rund 132 Millionen Euro die unmittelbar durch die gerichtlichen und staatsanwaltschaftlichen Verfahren entstehenden bundesgesetzlich vorgegebenen Auslagen in Rechtssachen.

Das sind in erster Linie die Aufwendungen für Prozesskostenhilfe, Pflichtverteidigergebühren, Zeugenentschädigungen, Sachverständigenvergütungen und Betreuungskosten. Diese Aufgaben sind – darauf wurde bereits hingewiesen – in den vergangenen Jahren überproportional gestiegen. Sie müssen auch im vorliegenden Doppelhaushalt erneut der von den Gerichten und Staatsanwaltschaften nicht zu steuernden Aufgabenentwicklung angepasst werden.

Darüber hinaus werden auch im kommenden Doppelhaushalt die Voraussetzungen geschaffen, um Investitionen zur Erneuerung vorhandener Ausstattungen sowie zur Fortsetzung von Modernisierungsmaßnahmen auf dem bisherigen Niveau fortzuführen. Das wird zu einer weiteren Steigerung von Effektivität und Effizienz der Justiz führen und einen wichtigen Beitrag zur Qualitätssicherung darstellen.

Meine Damen und Herren, wenige Bemerkungen zum Thema “Rechtspolitik“. Ich finde, es ist nicht alles sinnvoll, was auf Bundesebene an rechtspolitischen Vorhaben und Überlegungen von den CDU-geführten Ländern angeschoben wurde. Ich nenne nur das Stichwort „große Justizreform“. Frau Dr. Lejeune hat darauf bereits hingewiesen.

Wir haben dem nicht zugestimmt, weil es nicht den Namen einer Reform verdient.

(Pörksen, SPD: Sehr richtig!)

Wir haben auch dem Vorhaben einer Aufgabenübertragung auf Notare nicht zugestimmt,

(Pörksen, SPD: Sehr vernünftig!)

weil wir finden, dass die Nachlassgerichte, speziell die freiwillige Gerichtsbarkeit der Amtsgerichte, seit 150 Jahren eine exzellente Arbeit leisten und es keine Gründe dafür gibt, diese Aufgaben auf Notare zu übertragen.

(Pörksen, SPD: Das gilt nicht nur für Notare!)

Was die Frage der Beleihung oder Privatisierung der Gerichtsvollzieher angeht, so habe ich Bedenken, ob es sinnvoll ist, das zu tun, oder es nicht besser ist, das vorhandene System zu verbessern. Inzwischen steht

fest, dass die Kosten um drei- bis viermal so hoch wären, wenn wir zu dieser Privatisierung kämen.

(Pörksen, SPD: Tolle Reform!)

Zur Zusammenlegung der Sozialgerichtsbarkeit mit den Verwaltungsgerichten kann ich sagen, dies stellt eine Sache dar, der wir näher treten würden. Frau Dr. Lejeune, Sie wissen selbst auch, dass es im Bund dort Probleme gibt, die derzeit schwierig zu überwinden sind.

Ähnliches gilt für die Reform der Prozesskostenhilfe, die beim Bundesministerium der Justiz liegt. Dasselbe gilt für die Reform der Sozialgerichtsgebühren. Hier warten wir den Bericht des Bundesministeriums ab.

Zur Frage der Aufgabenübertragung überlegen wir. Das, was Sie gesagt haben, erscheint mir selbst auch prüfenswert. Wir können keinen zu stark belasteten Rechtspflegerstand in den Gerichten noch zusätzlich mit Aufgaben betrauen.

Hier muss zuerst geprüft werden, ob die Rechtspfleger das schaffen. Dazu wollen wir auch prüfen, ob es sinnvoll ist, Aufgaben von den Rechtspflegern auf die Urkundsbeamten zu verlagern.

Auf das, was wir im Bereich von Mediation betreiben, sind wir stolz. Es kann nicht Grund sein, etwas nicht zu tun, weil es andere Länder auch nicht tun. Im Gegenteil, das Cochemer Modell ist ein rheinland-pfälzisches Modell, wird in Rheinland-Pfalz praktiziert und in anderen Ländern übernommen.

Meine Damen und Herren, die Gerichte und Staatsanwaltschaften unseres Landes treffen wichtige Entscheidungen, die – soweit es um Freiheitsentzug geht – in unseren Justizvollzugsanstalten vollstreckt werden. Sie betreffen die Freiheitsrechte der Bürger, ihre zivilrechtlichen und anderen Ansprüche. Sie betreffen Investitionen.

Die Justiz muss eine verlässliche Einrichtung bleiben, die Rechtssicherheit mit Verfahren und Entscheidungen in guter Qualität und angemessener Zeit garantiert. Das stellt hohe Anforderungen an die, die daran mitarbeiten. Deshalb gebührt den Richterinnen und Richtern, den Staatsanwältinnen und Staatsanwälten, allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Justiz Dank und Anerkennung für das Engagement, mit dem sie eine nicht geringe Belastung bewältigen.

(Beifall der SPD)

Danken möchte ich an dieser Stelle aber auch dem Finanzministerium, seiner Spitze sowie seinen Beamten, die uns mit einer guten, fairen und fruchtbaren Zusammenarbeit bei der Aufstellung des Einzelplans geholfen haben.

Ich danke den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern meines Hauses und dem Haushalts- und Finanzausschuss und den Fraktionen dieses hohen Hauses, die den Einzelplan 05 mit viel Sachverstand, aber auch mit kritischem Wohlwollen begleitet und mitgestaltet haben.

Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall der SPD)

Nun danke ich Ihnen, Herr Minister. Zum Einzelplan 05 liegen keine weiteren Wortmeldungen vor.

Ich rufe nunmehr zur Beratung auf:

Einzelplan 06 – Ministerium für Arbeit, Soziales, Familie und Gesundheit –

Abgeordnete Frau Thelen ist die erste Rednerin. Frau Thelen, Sie haben das Wort. Die Fraktionen haben bis zu 20 Minuten Grundredezeit verabredet.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Auch zu der fortgeschrittenen Stunde müssen wir uns noch etwas Zeit für den Einzelplan 06 nehmen. Wie in den Jahren zuvor lässt sich das Land natürlich die Sozial- und Arbeitsmarktpolitik viel kosten. Sie ist der SPD nach wie vor lieb und teuer, was uns nicht wundert.

Ich möchte eingangs noch einmal die Gesamtzahlen nennen, weil ich denke, sie sind beeindruckend. Der Einzelplan 06 wird nach den jetzt vorgesehenen Änderungen im Jahr 2007 Ausgaben von 1,515 Milliarden Euro und im Jahr 2008 von 1,519 Milliarden Euro vorsehen, also durchaus eine erträgliche Steigerungsrate. Ich möchte auch nicht mit den bisherigen Ansätzen vergleichen, weil einiges dazugekommen ist.

Fakt ist natürlich auch, dass dieser Einzelplan auf erhebliche Zuschüsse angewiesen ist, da er sich selbst nur zu einem geringen Teil aus Einnahmen deckt. Das sind in beiden Jahren jeweils rund 860 Millionen Euro, damit also schon erhebliche Beträge. Deshalb ist es der Einzelplan auch wert, sich Zeit für eine Aussprache zu nehmen, auch wenn die Besuchertribüne bis auf wenige Ausnahmen leer ist.

Weshalb möchte ich nicht vergleichen? Wir haben eine neue Aufgabengliederung, was wir heute Morgen im Landtag gehört haben. Es gibt Zuweisungen von Aufgaben an das Ministerium, die nicht nur durch den Weggang von Herrn Zöllner zu erklären sind. Vielmehr hat man sich seitens der Landesregierung entschieden, die frühere Ausländerbeauftragte und jetzige Beauftragte für Integration und Migration im Sozialministerium anzusiedeln.