Protokoll der Sitzung vom 17.01.2007

(Beifall der SPD – Harald Schweitzer, SPD: So ist es!)

Opposition zu sein, heißt nicht einfach nur Nein zu sagen, sondern bedeutet konstruktives MiteinanderArbeiten. Das wäre im Sinne der Kommunen, für die Sie sich hier angeblich so einsetzen.

(Beifall der SPD)

In den Jahren 2001 bis 2003 kam es bekanntlich zu einem in diesem Maß nicht erwarteten Zusammenbruch der Steuereinnahmen der öffentlichen Hand. Im Einvernehmen mit den kommunalen Spitzenverbänden verständigte man sich darauf, den Kommunen ab 2003 eine Mindestfinanzausgleichsmasse zu gewähren.

Überschreitungen der Mindestfinanzausgleichsmasse werden seitdem kreditiert und sollen zinsfrei zurückgezahlt werden. Das gilt auch für die Darlehen, die im Haushaltsjahr 2007 aus dem Stabilisierungsfonds entnommen wurden. Die Entlastung der Kommunen hat Herr Minister Bruch schon geschildert.

In der Vorlage finden sich auch Gesetzesänderungen bedingt durch das neue kommunale Haushaltsrecht Doppik.

Die immer wieder geübte Kritik des Rechnungshofes an der Förderung von kulturellem Vorhaben in privater Trägerschaft soll jetzt gesetzlich geregelt werden. Das heißt, diese schon viele Jahre praktizierte Form der Förderung kommunaler Kulturprojekte soll jetzt gesetzlich geregelt werden. Ich denke, dagegen kann niemand etwas haben.

Im Rahmen der anstehenden Gesetzesänderung wird auch dem Urteil des Verfassungsgerichtshofes vom 2. März 2006 Rechnung getragen. Der Stationierungsansatz wird geändert.

Da ich aus einer Region komme, in der wir sehr viele nicht kasernierte Soldatinnen und Soldaten haben, freuen wir uns natürlich über diesen kommunalen Leistungsansatz von 35 %. Die Neuregelung wird sich übrigens auf die bereits bestandskräftige Festsetzung der Schlüsselzuweisung B 2 für das Jahr 2005 erstrecken.

Der vorliegende Gesetzentwurf sieht auch vor, dass die Bedarfszuweisungen abgeschafft werden und die frei werdenden Mittel für Schlüsselzuweisungen als allgemeine Haushaltszuweisungen den Kommunen zugeführt werden sollen.

Im Laufe der Jahre hat sich herausgestellt, dass Bedarfszuweisungen kein geeignetes Mittel zur dauerhaften Bewältigung kommunaler Finanzprobleme sind. Durch die vermehrte Inanspruchnahme aufgrund der eingangs schon erwähnten Steuereinnahmenausfälle konnten im Jahr 2005 nur etwa 15 % der unabweisbaren Fehlbeträge bewilligt werden. Die Bewilligungsquote lag im Jahr 2006 lediglich bei 18,6 %.

Die Umschichtung dieser rund 48 Millionen Euro Bedarfszuweisungsgelder ist wohl die am heftigsten diskutierte Änderung dieses Landesfinanzausgleichsgesetzes. Die Verteilung der frei werdenden Mittel soll wie folgt geschehen: rund 23 Millionen Euro Zuweisungen für die Schlüsselmasse A und rund 25 Millionen Euro Zuweisungen für die Schlüsselmasse B 2. Der Gemeinde- und Städtebund lehnt die Abschaffung der Bedarfszuweisungen ab und fordert die Zuweisungen der gesamten Summe in die Schlüsselmasse A. Der Landkreis- und der Städtetag akzeptieren die Erhöhung der Schlüsselmasse A um rund 23 Millionen Euro, sahen aber die ursprünglich vorgesehene Anhebung des

Schwellenwerts für die Schlüsselzuweisung A als zu hoch an.

Ich denke, dass die jetzt gefundene Regelung ein guter Kompromiss ist.

(Beifall der SPD)

Da die Schlüsselmasse A ein Mittel zur Steuerkraftergänzung ist, wurde den Bedenken des Landkreis- und des Städtetages bezüglich der Anhebung des Schwellenwertes Rechnung getragen; denn die Höhe wird nun aufgrund einer Durchschnittsbetrachtung der Jahre 2002 bis 2007 erfolgen, also von 73 % auf 76,24 %. Damit ist gewährleistet, dass auch Ortsgemeinden, die keine Schlüsselzuweisungen B 2 erhalten, von den umgeschichteten Mitteln profitieren.

Da die Schlüsselzuweisung A auch die Grundlage zur Berechnung der Verbands- und Kreisumlage ist, liegt es nun nicht in unserer Verantwortung, sondern in der Verantwortung der Landkreise und Verbandsgemeinden, die Umlage gerecht zu gestalten.

(Beifall der SPD – Harald Schweitzer, SPD: So ist es!)

Die Forderung des Gemeinde- und Städtebunds, die gesamten Mittel der Schlüsselmasse A zuzuschlagen, findet – wie dargelegt – keinen Zuspruch. Bei einer solchen Entscheidung würden insbesondere die kreisfreien Städte benachteiligt werden, die wegen ihrer hohen Steuerkraft regelmäßig keine Schlüsselzuweisungen erhalten, jedoch in den letzten Jahren durchschnittlich 30,6 % der Bedarfszuweisungen erhalten haben. Insofern ist dies ein sehr schlüssiger und auch logischer Vollzug zur Mittelverteilung.

Ein nicht zu vernachlässigender Aspekt der Aufgabe der Bedarfszuweisung ist die Verwaltungsvereinfachung, der Wegfall der Anträge auf Bedarfszuweisungen. Es bedurfte immer eines hohen Verwaltungsaufwands, sach- und fachgerechte Anträge für unabweisbare Fehlbeträge an die Genehmigungsbehörden zu stellen, um sie prüfen und genehmigen zu lassen. Die Abschaffung der Bedarfszuweisungen und die Verteilung auf die Schlüsselmassen trägt mit Sicherheit nicht nur zur Verwaltungsvereinfachung bei, sondern auch zu mehr Verantwortung von politischen Gremien wie Stadt- und/oder Gemeinderat.

(Beifall bei der SPD)

Entscheidungen zum Beispiel über die Höhe der Gewerbesteuer oder über den Verkauf von Tafelsilber einer Kommune sind nun nicht mehr abhängig von den Kriterien, Bedarfszuweisungen beantragt zu haben.

Fazit: Insgesamt versucht der Gesetzentwurf, den unterschiedlichen Interessenlagen von Land und Kommunen Rechnung zu tragen. Ich wünsche uns eine gute Beratung.

Vielen Dank.

(Beifall der SPD)

Das Wort hat Herr Kollege Creutzmann.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Eine Reihe politischer Entscheidungen im Bereich des kommunalen Finanzausgleichs machen den Gesetzentwurf erforderlich. Es erfolgt unter anderem eine Anpassung an das kommunale Rechnungswesen im neuen kommunalen Haushaltsrecht.

Ich möchte nur auf diejenigen Regelungen eingehen, die kommunalpolitisch besonders relevant sind und die haushaltsmäßig namhafte Beträge betreffen. Zunächst möchte ich ein paar Anmerkungen zu den Bedarfszuweisungen machen, die ab dem 1. Januar 2007 entfallen. Ursprünglich sollte den Ortsgemeinden und auch den kreisfreien Städten individuell dann geholfen werden, wenn die Verwaltungshaushalte aus eigener Kraft nicht mehr ausgeglichen werden konnten, wenn also insoweit ein unabweisbarer finanzieller Notstand eingetreten war. Um den immer gleich groß gebliebenen Kuchen „Bedarfszuweisungen“ hat sich eine immer größer werdende Schar von „Mitessern“ eingefunden mit der Folge, dass sie im Laufe der Zeit mit immer schmaler werdenden Kuchenstückchen abgespeist werden mussten.

Die Erkenntnis, dass man angesichts einer Bewilligungsquote von zuletzt 15 % und angesichts eines mit hohem Verwaltungsaufwand verbundenen Antrags- und Bewilligungsverfahrens so nicht weitermachen könnte, hält unsere Fraktion für richtig und zielführend.

(Beifall des Abg. Pörksen, SPD – Pörksen, SPD: Wenn Sie nicht klatschen, muss ich klatschen!)

Ja, die Fraktion muss nicht immer alles beklatschen, was wir sagen.

(Harald Schweitzer, SPD: Ich dachte, bei Ihnen schon!)

Das ist sicher richtig,

(Heiterkeit bei der SPD)

aber ich ertrage es auch, wenn die Fraktion nicht immer klatscht, Herr Kollege Schweitzer. Aber ich muss sagen, das war auch in der Vergangenheit der Fall, und insofern war das für mich nichts Neues.

Meine Damen und Herren, die Verteilung des fast unveränderten Ansatzes von 48 Millionen Euro auf die Schlüsselmasse A und B 2 im Verhältnis zu den bisher von den Ortsgemeinden erhaltenen Anteilen aus der Bedarfszuweisung hat ergeben, dass 23 Millionen Euro in die Schlüsselmasse A und 25 Millionen Euro in die Schlüsselmasse B fließen. Dies wurde bereits erwähnt. Den Hauptgewinn bei der Schlüsselzuweisung A machen allerdings nicht die Ortsgemeinden. Wegen der Umlagewirkung für die Verbandsgemeinden und Kreise

verbleiben den Ortsgemeinden lediglich 8 Millionen Euro. Das wird für die Ortsgemeinden eine herbe Enttäuschung sein; denn die bisherige Bedarfszuweisung war wegen ihrer speziellen Zweckbestimmung natürlich nicht umlagepflichtig.

Die FDP-Fraktion hält die Ortsgemeinden für das Herzstück und für das Rückgrat der rheinland-pfälzischen Kommunen.

(Beifall bei der FDP)

Insofern hätten wir es gern gesehen, wenn der verbleibende Anteil der Schlüsselmasse A größer gewesen wäre. Unsere Fraktion räumt allerdings auch ein, dass es bei der Schlüsselmasse B 2 Bedarfe gibt, die nicht übergangen werden können.

Wir halten also den Wegfall der Bedarfszuweisung vom Ansatz her für richtig. Wir halten es auch für richtig und im speziellen Interesse der Ortsgemeinden liegend, dass der Schwellenwert für die Schlüsselzuweisung A von bisher 73 % auf 76,4 % erhöht wird. Wenn nunmehr die Verbandsgemeinden und Kreise unerhofft höhere Einnahmen erhalten, so haben wir die Erwartung, dass die dadurch entstehenden Spielräume zur Umlagesenkung genutzt werden, ich sage aber auch, genutzt werden können, meine Damen und Herren.

Alle, die kommunalpolitisch verantwortlich sind, wissen, dass viele Verbandsgemeinden, aber nun auch zunehmend die meisten Landkreise ihre Haushalte nicht mehr ausgleichen können. Dies wird natürlich dazu führen, dass man versucht sein wird, dies nicht über Umlagesenkungen weiterzugeben.

Man muss allerdings darüber reden. In unserem RheinPfalz-Kreis hat sich die Finanzsituation im kommenden Haushaltsjahr aufgrund struktureller Veränderungen signifikant verbessert. Insofern muss man darüber reden, ob eine Umlagesenkung möglich ist. Aber ich befürchte – das sage ich ganz offen –, dass die meisten Kreise sich darüber freuen werden, dass bei gleichem Umlagesatz absolut mehr in den Kreishaushalt fließt; denn auch die Kreise müssen natürlich versuchen, ihre Haushalte auszugleichen.

Ich möchte ein Wort zur Entlastung der Kommunen im Rahmen der Abrechnung des kommunalen Finanzausgleichs im Jahr 2007 für die Jahre 2004 und 2005 sagen. Die Negativabrechnung im Haushaltsjahr 2007 in Höhe von zusammen rund 80 Millionen Euro und die sich daraus ergebenden Zuführungen aus dem Stabilisierungsfonds werden entgegen der bisherigen Regelungen zinsfrei gestellt. Dem Land entstehen dadurch zusätzliche Zinskosten von 3 Millionen Euro, die es nicht weiter berechnete. Dies ist zu begrüßen.

Im Jahr 2008 dreht sich allerdings das Verhältnis um: Die Landesleistungen übersteigen die Garantiesumme bereits um 57 Millionen Euro, die als Tilgungsleistung der Kommunen dem Stabilisierungsfonds als positives Anlagevermögen zugeführt werden. Entsprechend reduziert sich das kommunale Verstetigungsdarlehen.

Meine Damen und Herren, der Gesetzentwurf enthält noch einige Detailregelungen, auf die ich im Einzelnen nicht eingehen möchte.

(Glocke des Präsidenten)

Wir werden diesen Gesetzentwurf positiv in den Ausschussberatungen begleiten.

Vielen herzlichen Dank.

(Beifall der FDP)

Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf der Landesregierung an den Innenausschuss – federführend –, Herr Schweitzer,