Wer hektisch schreit, hat selten recht. Das dokumentiert eben auch eine Unstimmigkeit, wie nämlich folgende: Sie haben mit Ihrer Position dazu beigetragen, dass auch dort, wo eigentlich das größte Verständnis sein müsste, nämlich auf der Landwirtschaftsseite, bei Herrn Seehofer nichts bewegt wurde. Sie haben die Position vertreten, Sie wollten alles weg haben. Das war unglaubwürdig. Mit diesem Ansatz haben Sie in Berlin auch nicht vorstellig werden können, weil das keiner ernst nehmen kann.
Herr Eymael, es gibt natürlich andere Bundesländer, in denen deutsche Arbeitskräfte in nennenswertem Umfang in der Landwirtschaft in Saisontätigkeiten eingesetzt werden konnten. Deswegen war Ihre Position in Berlin unglaubwürdig und nicht akzeptabel. Sie war überhaupt nicht einmal Grundlage einer Diskussion, weil man da nicht ernst genommen wurde.
(Beifall der SPD – Eymael, FDP: Sie haben doch Hartz I bis IV entwickelt! – Weitere Zurufe von der CDU)
Sehr geehrte Damen und Herren, Frau Schäfer, wir haben nicht nur im Parlament den Antrag gestellt. Es gibt entsprechende Beschlüsse auf Antrag des Landes Rheinland-Pfalz in der Agrarministerkonferenz und auch heute in der Amtschefkonferenz in Berlin, die parallel tagt. Dort ist auch ein entsprechender Antrag gestellt
worden, wissend, dass wir das Bundesland mit der höchsten Betroffenheit bei den Saisonarbeitskräften
Herr Eymael, es gilt auch für Sie, in Kenntnis der Dinge muss man in der Argumentation auch seriös sein.
Es sind nicht die Bauernverbände in Rheinland-Pfalz, die aufgrund nicht vorhandener Saisonarbeitskräfte von Millionenschäden reden, weil sie viel seriöser mit dem Thema umgehen, weil sie auch die Fakten kennen.
Es gab eine Reihe von Problemen, zum Beispiel an der Mosel, die so nicht akzeptabel sind. Dazu stehe ich. Polnische Arbeitskräfte waren in Betrieben. Dort hatten sie die Arbeit in einigen Wingerten beendet und konnten nicht in Nachbarbetrieben tätig sein, obwohl sie noch eine Genehmigung für mehrere Wochen hatten. Dort ist die Regelung unflexibel und muss geändert werden. Dazu stehe ich. Auch das ist Gegenstand unserer Position.
Es gehört zur Redlichkeit dazu, dass in größerem Umfang von der Härtefallregelung hätte Gebrauch gemacht werden können, als das der Fall war. Das Kontingent hätte es hergegeben, in größerem Umfang Arbeitskräfte einzusetzen. Deswegen werden wir nicht nur reden, sondern auf Initiative des Sozialministeriums und des Landwirtschaftsministeriums wird es einen zeitnahen Termin mit der Bundesagentur für Arbeit und den Landwirtschaftsverbänden geben. Wir werden in den nächsten Wochen klären, wie hoch der Bedarf ist. Das ist im letzten Jahr nicht rechzeitig gemacht worden, Herr Eymael. Hätten wir uns Anfang des Jahres rechtzeitig darum bemüht, wie hoch der Bedarf ist – – –
Ich bin guter Dinge, dass wir sowohl in der Pfalz als auch an der Mosel und in Rheinhessen, an den Stellen, an denen wir besondere Arbeitsmarktsituationen haben, die nötige Anzahl bekommen.
Wir werden diesen Termin in den nächsten Wochen veranstalten. Wir werden genau Bilanz ziehen. Es wird
Möglichkeiten geben, weiterhin mit der Bundesregierung zu reden; denn das ist eine Verwaltungsvorschrift der Bundesagentur, die kurzfristig geändert werden kann. Wir haben keine Rechtsverordnung und kein Gesetz. Die Flexibilität gibt das her. Das werden wir in Verantwortung für die Winzer tun.
Die jetzigen Aussagen von Herrn Müntefering und Herrn Seehofer besagen, man muss noch flexibler auf die regionalen Besonderheiten eingehen. Das werden wir konkret einfordern.
Wir werden im Januar oder Februar handeln. Wir können im Frühjahr oder im Sommer Bilanz ziehen, wie die Situation im konkreten Ernteeinsatz aussieht. Ich bin guter Dinge, dass sich die Situation im Jahr 2007 besser als im Jahr 2006 gestalten wird.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, die Landesregierung hat ihre Redezeit leicht überzogen. Jede Fraktion hat jetzt noch 1,5 Minuten Redezeit.
Herr Minister, es hätte Ihnen auch gut angestanden, das zu sagen, was Sie in Bernkastel in Gänze gesagt haben.
In Bernkastel haben Sie vor 250 Winzern gesagt, die Eckpunkteregelung taugt in der Form nicht, sie muss weg.
Herr Minister, das, was an Zahlen vorgelegt werden muss, brauchen wir nicht mehr neu zu ergründen, das sind die Arbeitslosenzahlen in der Region. Wenn ich bei uns die Arbeitslosenzahlen in der Region mit 4,2 %, 4,8 % oder 5,2 % sehe, dann kann ich schon fast von Vollbeschäftigung reden.
Noch einmal an die Kolleginnen und Kollegen: Das ist an dem Weinbautag deutlich geworden. Ich habe gedacht, wir säßen alle in einem Boot, sogar mit den anwesenden Bundestagskollegen der CDU, dass wir einig waren, die Geschichte kann so nicht weitergetragen werden. Sie muss weg. Ich gebe Ihnen zu, in MecklenburgVorpommern reden wir über andere Arbeitslosenzahlen wie hier. Dort haben wir andere Verhältnisse. Bei einem Kompromiss müssen wir regionalisiert vorgehen. Das war der Punkt. Das gebe ich zu. Das war Ihr Einstand. Wenn man am anderen Tag groß aufgemacht in der
„Möglichkeiten einer verantwortlichen Lösung bei Schwangerschaftsabbrüchen aufgrund medizinischer Indikation“ auf Antrag der Fraktion der CDU – Drucksache 15/696 –
Herr Präsident, meine Damen und Herren Kolleginnen und Kollegen! Die CDU-Fraktion möchte heute einen Dialog mit Ihnen beginnen. Ich denke, Sie alle – die CDU-Fraktion hat das vor allem getan – haben in den letzten Jahren die Entwicklung bei den so genannten Spätabtreibungen, medizinische Indikation in Zusammenhang mit § 218, § 218 a des Strafgesetzbuches beobachtet. Die öffentliche Diskussion zu diesem Themenkomplex hat sehr kurz nach der Neuregelung von 1995 begonnen. Sie erinnern sich alle. Damals wurde aufgrund des Urteils des Bundesverfassungsgerichts nach der Wiedervereinigung zur damaligen Fristenlösung der Komplex im Strafgesetzbuch verändert. Auf Wunsch der Behindertenverbände und der Kirchen ist die Indikation bei behinderten ungeborenen Kindern mit in die medizinische Indikation aufgenommen worden. Sie gilt nach § 218 StGB als straffrei nach dieser Neuregelung.
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes hat uns aufgegeben, die Entwicklung bei den Schwangerschaftsabbrüchen genau zu kontrollieren, um dem Schutz des Lebens den Vorrang zu geben und gesetzgeberisch darauf abzuheben, dass alles im Sinne des Grundgesetzes und des Bundesverfassungsgerichtes vonstattengeht. Unsere Aufmerksamkeit haben wir auf all die Fälle gelenkt, die eine Veränderung darstellen, wie wir sie eigentlich so nicht haben wollen. Darüber sind wir uns mit vielen Menschen in Deutschland einig.
Meine Damen und Herren, die Regelung hat dazu geführt, dass es Schwangerschaftsabbrüche ohne Beratung und ohne eine zeitliche Überlegungsfrist gibt, die nach der 23. Schwangerschaftswoche stattfinden. Das ist ein Zeitpunkt, an dem die Kinder auch außerhalb des Mutterleibes schon lebensfähig sind.