Marlies Kohnle-Gros
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Ich habe ähnliche Fragen. Ich frage die Landesregierung:
1. Handelt es sich bei dem Innenminister Bruch zugeschriebenen Zitat „Für uns entbehrt der Bericht jeder Grundlage und ist nicht überzeugend. Für uns ist Ruanda ein Land mit einem hohen Niveau an Rechtsstaatlichkeit, Sicherheit für seine Bürger und einem hervorragenden Schulsystem und wir glauben, dass Ruanda sich nicht rechtfertigen muss“ um ein wörtliches Zitat?
2. Wenn ja, wie begründet die Landesregierung diese Haltung?
3. Wenn nein, wie beurteilt sie die Verbreitung dieses Zitats auf der offiziellen Homepage des ruandischen Präsidenten und in der ruandischen Presse?
Herr Minister Bruch, Sie haben das dargestellt, was man auch in den Medien über die positive Seite der Entwicklung lesen kann. Stimmen Sie mir zu, dass es in den letzten Monaten manchmal auch sehr ausgewogene Berichte, wenn man das neutral betrachtet, gegeben hat, die aber auch die andere Seite der Entwicklung in Ruanda dargestellt haben?
Ich nenne als Zitate einfach ein paar Zeitungsüberschriften: „Opposition in Angst“, „Verfolgung und Einschränkung“, „Der Furchteinflößende“, „Kritik wird unterdrückt“ usw.
Auch regierungsferne Organisationen oder Nichtregierungsorganisationen haben sich im Vorfeld der Wahlen zu Wort gemeldet und auf die Einschränkung von Freiheitsrechten, Demokratie, Pressefreiheit, der Unterdrückung von Menschenrechten usw. ganz ausdrücklich und mit Beispielen hingewiesen. Ist es nicht auch notwendig, in diesem Hause auf diese dunkle Seite der Entwicklung hinzuweisen?
Herr Bruch, würden Sie mir zustimmen, dass wir in Rheinland-Pfalz aufpassen müssen, weil wir die Partnerschaft und das, was die Graswurzelbewegungen auf beiden Seiten machen, pflegen und weiterführen wollen, dass wir letztendlich nicht einer Staatsführung, einem Staatspräsidenten Rückendeckung geben, was durch diese Verlautbarungen und wie es verlautbart wurde, zum Ausdruck gekommen ist? Wir müssen ganz genau aufpassen, wo wir eine einzelne Persönlichkeit in ihrer Macht stützen, weil wir das, was wir fast 30 Jahre gemeinsam getan haben, weiterführen wollen.
Wie bewegen wir uns auf diesem Grat, dass wir auf der einen Seite nicht zu viel des Guten – so sage ich es einmal vorsichtig – tun?
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Lassen Sie mich einige Schlaglichter auf die vom Kollegen Mittrücker schon genannte Diskussion nicht nur im Medienpolitischen Ausschuss, sondern auch in der Enquete-Kommission „Verantwortung in der medialen Welt“ werfen. Gleich zu Beginn will ich sagen: Die CDUFraktion wird dem Jugendmedienschutzstaatsvertrag zustimmen.
Was nun regelt dieser Jugendmedienschutzstaatsvertrag? Bereits der derzeit geltende Staatsvertrag aus dem Jahr 2002 regelt den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor entwicklungsbeeinträchtigenden und entwicklungsgefährdenden Angeboten sowohl im Fernsehen und Radio als auch im Internet. Anbieter von solchen Angeboten werden durch den Staatsvertrag verpflichtet, dafür zu sorgen, dass Kinder und Jugendliche diese Angebote üblicherweise nicht wahrnehmen.
Durch die Novellierung nun kommen keine weiteren Verpflichtungen für den Inhalt der Anbieter hinzu. Vielmehr soll der erfolgreiche Weg der sogenannten regulierten Selbstregulierung fortgesetzt werden. Der Jugendmedienschutzstaatsvertrag setzt dabei auf nutzerautonome, das heißt an den Eltern orientierte Lösungen.
Die Novellierung basiert zum einen auf einer Evaluierung des bisherigen Staatsvertrags durch das HansBredow-Institut, zum anderen auf einem Auftrag der Ministerpräsidentenkonferenz. Anlass war damals der Amoklauf von Winnenden. Durch die Novellierung wird dem Anbieter eine neue Möglichkeit an die Hand gegeben, seinen jugendschutzrechtlichen Verpflichtungen zu entsprechen. Sobald anerkannte Jugendschutzprogramme am Markt sind, kann der Anbieter seine Verpflichtungen auch dadurch erfüllen, dass er sein Angebot mit einer freiwilligen Alterskennzeichnung versieht.
Diese Altersstufen, die jetzt eingeführt werden – 0, 6, 12, 16 und 18 Jahre – entsprechen der derzeitigen Gesetzeslage zum Beispiel beim Jugendschutzgesetz. Diese Alterskennzeichnung von Angeboten kann auf zweierlei Weise erfolgen, nämlich durch den Anbieter selbst oder durch eine anerkannte Einrichtung der freiwilligen Selbstkontrolle.
Schließlich kann die Einrichtung der freiwilligen Selbstkontrolle eine Kennzeichnung vornehmen, die die zuständige Aufsicht, wie KJM, bestätigen kann. Durch die anerkannte Einrichtung der freiwilligen Selbstkontrolle soll ein sogenanntes Selbstklassifizierungssystem bereitgestellt werden. Das ist ein elektronisches System, das den Anbietern durch einen Katalog jugendschutzrelevanter Fragen führt und das Ergebnis einer Alterskennzeichnung für das Angebot erstellt. Dadurch soll jedem Anbieter die freiwillige Alterskennzeichnung auch ermöglicht werden.
Jugendschutzprogramme – ich habe es schon gesagt – sind nutzerautonome Programme, die Eltern auf einem PC installieren können, um für ihre Kinder einen altersgerechten Internetzugang zu ermöglichen. Nur, wenn die Eltern sich entscheiden, ein Jugendschutzprogramm auf ihrem Rechner für ihr Kind zu aktivieren, werden vorhandene freiwillige Alterskennzeichnungen genutzt, um Inhalte auszufiltern, die für die eingestellte Altersstufe ungeeignet sind. Diese Filterung findet also nicht im Einflussbereich des Netzproviders, sondern ausschließlich im Einflussbereich des Nutzers statt.
Dadurch wird sichergestellt, dass der Jugendschutz nur dort wirkt, wo er auch nötig ist, nämlich am PC, den das Kind nutzt. Die Kommunikation der erwachsenen Nutzer wird durch das Jugendschutzprogramm nicht berührt. Das ist wichtig, weil wir eine Abwägung vornehmen müssen zwischen freier Zugang zu Information und Wissen und freier Kommunikation im Verhältnis zum Jugendschutz. Wirksamer Schutz – das will ich an der Stelle sagen – kann natürlich nur ermöglicht werden, wenn wir irgendwann auch dazu kommen, dass ausländische Anbieter eventuell ihre Angebote freiwillig kennzeichnen, sodass auch sie ausgelesen werden können.
Ich will auch hinzufügen, dass das Telemediengesetz des Bundes, das seinerseits Haftungsvorschriften für fremde Inhalte umfasst, durch die Novellierung dieses Gesetzes, dieses Staatsvertrages unberührt bleibt. Dementsprechend wird auch hier keine neue Pflicht für die Access Provider und für Web-2.0-Anbieter geschaffen.
Meine Damen und Herren, es kommt mir noch darauf an zu sagen, was auch in den Protokollerklärungen der Länder zu diesem Staatsvertrag aufgeführt worden ist. Ein wichtiges Schlagwort findet hier seinen Widerhall; es ist die Medienkompetenz. Wir werden in den nächsten Jahren, wenn die Evaluation wieder ansteht, sehr viel Kraft darauf verschwenden müssen, diese Medienkompetenz bei den Kindern, aber auch bei den Erziehungsberechtigten entscheidend zu stärken, sodass diese Angebote im Sinne des Schutzes von Kindern und Jugendlichen vor schädlichen Inhalten genutzt werden können.
Ich bedanke mich.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Für die CDU-Fraktion darf ich den vorliegenden Gesetzentwurf in aller Kürze begründen. Eigentlich ergibt sich alles Notwendige aus dem vorliegenden Text.
Wir hätten gerne mit diesem Gesetzentwurf eine Veränderung in der Landeshaushaltsordnung, insbesondere in § 76 Abs. 1. Es geht darum, dass die Bücher der Landesregierung bereits zum 30. Juni geschlossen werden sollen. Unsere Erfahrungen in den Haushaltsberatungen der letzten Jahre waren einfach die, dass die Abschlüsse immer später gekommen sind, zum Teil erst in der 50. Woche eines Jahres. Das macht den Haushalt insgesamt intransparent.
Wir denken, dass diese Änderung der Landeshaushaltsordnung ein notwendiger Schritt wäre, um für den Landtag insgesamt eine verbesserte Beratung zu ermöglichen.
Wir bitten um entsprechende Beratung des Gesetzentwurfs. Ich bedanke mich.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, Kolleginnen und Kollegen! Wir haben heute die zweite und dritte Beratung des eben schon vom Kollegen Keller vorgestellten Gesetzentwurfes. Ein 18 Jahre altes Gesetz – so haben es alle festgestellt, die damit arbeiten wollen, sollen und dürfen – hat im Laufe der Jahre dringend der Novellierung bedurft. Es hat ein wenig gedauert, bis wir einen Gesetzentwurf auf dem Tisch liegen hatten. Aber vor dem Sommer war das geschehen, und wir haben den Gesetzentwurf in den Ausschuss geholt und eine Anhörung zu diesem Gesetzentwurf der Landesregierung durchgeführt.
Ich kann an der Stelle nur sagen, Gott sei Dank gibt es dieses Instrument der Anhörung; denn wir sind in der Tat durch diese Anhörung noch ein Stück weit klüger geworden. Wir hatten in dem, was die Landesregierung vorgelegt hatte, zunächst ein schlüssiges Konzept gesehen. Es war auch ein wenig auf moderne Entwicklungen, Verfassungsgerichtsrechtsprechungen und anderes eingegangen worden. Das kann man sehr schön in der Begründung nachlesen. Trotzdem hat die Anhörung für uns alle überraschende und erstaunliche Erkenntnisse gebracht. Das heißt, wir haben ein Stück weit nachgearbeitet, auch gemeinsam im Ausschuss. Sie sehen es an dem gemeinsamen Änderungsantrag, den CDU und SPD vorlegen, aber auch am Änderungsantrag der FDP, zu dem ich extra noch etwas sagen möchte.
Das Archivgesetz behandelt das Umgehen staatlicherseits mit Archivgut nicht wegen des Papiers oder der
anderen Träger von Informationen, sondern vor allem deswegen, weil wir damit natürlich bestimmte Interessen schützen wollen. Zum damaligen Zeitpunkt war gerade das Volkszählungsurteil neu ergangen, vor allem der Persönlichkeitsschutz und der Datenschutz. Inzwischen haben wir neue Entwicklungen. Es ist nicht mehr die Papierform, die vorherrscht, sondern neue Medien, neue Träger von Informationen haben überall Einzug gehalten. Das heißt, von dieser Stelle aus gab es weiteren Handlungsbedarf.
Meine Damen und Herren, es sind auch viele Jahrzehnte vergangen. Was die neuere Geschichte anbelangt, nämlich die Aufarbeitung der NS-Zeit, da gibt es nicht nur wissenschaftliche, hauptamtliche, von Berufs wegen tätige Menschen in diesem Bereich, sondern es gibt auch Ehrenamtliche, die das in ihrer Freizeit machen und sich auch in Rheinland-Pfalz sehr mit der Aufarbeitung des NS-Unrechts befassen und dies auch zu Papier bringen und in Vorträgen und Dokumentationsstätten in der Öffentlichkeit zur Schau stellen.
Jetzt gab es Fragen: Was muss geregelt werden, und wie wollen wir das tun? – Wir hatten das Hauptaugenmerk darauf zu richten, wie wir die Sperrfristen zu behandeln haben. Ich sagte es schon, die Anhörung hat ergeben, dass das, was die Landesregierung vorgedacht hatte, was die Zeiten anbelangt, nicht mehr dem neuesten Stand entsprach und man sich auf neue Zahlen festgelegt hat. Das können sie am besten in unserem gemeinsamen Änderungsantrag noch einmal nachlesen.
Wir haben, da das postmortale Persönlichkeitsrecht durch das Bundesverfassungsgericht verkürzt worden ist, jetzt keine 30 und 20 Jahre mehr, sondern zehn Jahre nach dem Tod einer betroffenen Person oder ihres Familienverbandes. Wir haben umgekehrt aber eine neue Zahl zum Gesetzentwurf, was die Zeit anbelangt, wenn man nicht weiß, wann jemand geboren oder verstorben ist, sodass wir wegen der längeren Lebenszeit der Menschen auf einen Mittelwert gekommen sind, nämlich 100 Jahre und nicht 90, 100 oder 110 Jahre. Es gibt noch eine Zahl 60, die auftaucht, wo es um andere Zusammenhänge in dem Fall geht.
Ich will nur sagen: Wir hatten die Auswertung als CDUFraktion intensiv nachbereitet und haben auch bei der SPD gesehen, dass vieles deckungsgleich ist mit dem, was wir auch erreichen wollten. Wir haben uns dann an verschiedenen Stellen noch einmal zusammengesetzt und das eine oder andere ausgearbeitet. Ich denke, dass es Sinn macht, diesen Änderungsantrag insgesamt zu verabschieden, damit das Gesetz einen modernen und anderen Bundesländern angepassten Rahmen findet.
Ich will zum Schluss etwas zu dem sagen, was die FDP vorgelegt hat. Es war ein wichtiger Punkt in der Anhörung. Das ist die Nachkassation, also das nachträgliche Kassieren von Archivgut. Wir haben uns das auch angesehen und hatten es zunächst in unserem Änderungsantrag. Ich darf an der Stelle auf Seite 12 der Begründung des Gesetzentwurfes verweisen, wo dezidiert dargestellt ist, dass es sich um Ausnahmefälle handelt, die auch die Landesregierung in ihrem ursprünglichen Gesetzentwurf bedacht hatte. Die Begründung zu diesem Gesetzent
wurf geht auch später mit ins Archivgut ein, das heißt, es bleibt für ewig,
sodass wir uns darauf beziehen können. Wenn ich noch sagen darf: Es wird auch eine Gesetzesfolgenabschätzung in zwei Jahren geben, sodass wir, falls wir feststellen, dass wir doch an einer Stelle falsch gelegen haben, gemeinsam nacharbeiten können. – Ich bedanke mich.
Das ist wirklich wahr. Fünf Minuten sind beim Reden ganz kurz, beim Zuhören kommen sie einem manchmal ganz schön lang vor. Das stimmt.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Kollege Auler, vielen Dank, dass Sie die Änderungsvorschläge der SPD-Fraktion nicht vorgelesen haben. Sonst hätte ich gar nicht gewusst, was ich selbst als Leitfaden für meine Rede hätte nehmen sollen.
Meine Damen und Herren, wir hatten eine erste Beratung im Plenum. Dort hatte ich bereits für die CDUFraktion darauf hingewiesen, dass das, was der Minister in seinem Gesetzentwurf für die Landesregierung vorgeschlagen hat, auch für uns nachvollziehbar war. Ich möchte das gar nicht im Einzelnen aufnehmen, sonst reicht nämlich die Zeit wieder nicht, um das Wichtige zu nennen.
Ich vermute aber – so habe ich es gesagt –, dass andere Dinge, die noch aus dem Jahr 2000 herrühren, vielleicht in der Debatte eine größere Rolle spielen werden.
Die Anhörung im Innenausschuss hat genau das bewiesen. Die betroffenen Personalräte – ich werde nachher darauf zurückkommen, welche das waren – haben ihre Forderungen, die sie im Jahr 2000 bei der damaligen Novellierung nicht im Gesetzentwurf haben unterbringen können – trotz der Unterstützung der CDU-Fraktion und einer anderen Oppositionsfraktion hier im Landtag damals –, nicht wieder aufgegriffen.
Bis zum Schluss der Beratungen in der letzten Sitzung des Innenausschusses war nicht klar, wie der Gesetzentwurf letztendlich in das Plenum des Landtags zurückkommen wird. Die SPD-Fraktion hat dann in der Sitzung
einen Änderungsantrag eingebracht. Ich möchte an dieser Stelle sagen, dass diese Änderungen, die dort enthalten sind, die Hauptforderungen – es gab noch eine Menge anderer Forderungen – vom Beamtenbund und von Einzelgewerkschaften und Personalvertretungen gewesen sind. Es waren überwiegend die wesentlichen, für uns auch diejenigen, die wir aufgegriffen hätten. Ich komme noch zu einer Ausnahme.
Die CDU-Fraktion und namentlich die Innenpolitiker haben beraten und sich gefragt, was wir jetzt mit dieser Geschichte machen. Wenn wir den Vorschlag, den wir gerne noch enthalten gehabt hätten – in Analogie zu vor zehn Jahren –, nämlich die Streichung von § 92 Abs. 2, wo es um die Sparkassenbetriebsräte geht
danke, Personalräte –, aufgegriffen und schriftlich vorgelegt hätten und es wäre uns nicht durchgegangen, dann hätten wir vielleicht das Ganze ablehnen müssen. Das wollten wir aber auch nicht.
Wir gehen deswegen an der Stelle, was § 92 Abs. 2 angeht, den halben Weg. Nein, es ist jetzt eigentlich ein Dreiviertelweg, denn der Vorschlag geht schon ganz weg von keiner Mitbestimmung hin zur Mitwirkung, jetzt noch durch Änderungen aus dem SPD-Vorschlag zu einer Mitbestimmung an bestimmten Stellen, was durchaus sinnvoll ist. Wir gehen dort mit.
Wir gehen auch mit bei der Erweiterung des Initiativrechts bei organisatorischen und wirtschaftlichen Angelegenheiten. Sie haben dort auch Regelungen im Gesetzentwurf ausgeweitet. Wir denken, auch das macht wirklich Sinn.
In unserem Sinne ist auch die Änderung bei der Polizei, dass man bei den Regelungen von Umsetzungen unter Wechsel der Dienststelle von mehr als drei Monaten etwas mehr Entgegenkommen zeigt. Auch das ist eine alte Forderung der Polizeigewerkschaft. Ich denke, das macht Sinn.
Der letzte Punkt, den ich namentlich an dieser Stelle erwähnen möchte, ist die Staffelung bei ganz großen Behörden, wo es einfach bundesweit inzwischen andere Wege gibt, wo das abgeglichen ist auch mit anderen Ländern, dass es vielleicht nicht mehr so sinnvoll ist, eine Hürde von 3.000 Personalstellen zu wählen, sondern dort ein Stück weit zurückzugehen.
An der Stelle muss man sagen, das Konnexitätsprinzip hat Berücksichtigung gefunden. Die Landesregierung wird das Geld an die zwei Kommunen, die betroffen sind, und nicht an das ZDF und andere große Behörden, Universitätsklinik Mainz und Universität überweisen.
Ich denke, das zeigt das Spektrum dessen, was vorgelegt worden ist. Ich betone noch einmal, das sind die Dinge, die noch von vor zehn Jahren auf dem Weg waren. Ich glaube, es macht Sinn, das, was ein Stück weit verfassungsrechtlich vorgegeben war, voranzubringen. Viele Dinge sind in den letzten Jahren beklagt worden. Da sind Klärungen erfolgt. Man konnte das eine oder andere gefahrlos nachbessern.
Engagierte und hoch motivierte Mitarbeiter sind gerade in Zeiten – das sage ich auch für die CDU-Fraktion –, in denen es vielerlei Veränderungen gibt, die auf die Beschäftigten zukommen, wichtig. Outsourcing ist ein solcher Begriff, den man nennen muss. Es gibt auch andere Veränderungen, technologischer Art, die die Mitarbeiter sehr stark betreffen. Man muss das notwendige Handwerkszeug für die Personalräte zur Verfügung stellen, um diese Situationen gut zu meistern.
Ich bedanke mich.
Herr Staatsminister, können Sie verstehen, dass ich mich an Ihrem Ausdruck, durch die eventuelle Verkürzung wird der Grundwehrdienst zu einem, wie haben Sie gesagt, Praktikum verkommen, sehr störe?
Ich frage Sie, ob Ihnen bewusst ist, wie derzeit die Ausbildung und die ersten drei Monate, in denen die Grundwehrpflicht ausgeübt wird, ablaufen. In den nächsten drei Monaten spezialisieren sich die jungen Leute etwas.
Dann folgen noch einmal drei Monate, in denen, sage ich einmal, ein etwas gemäßigter Dienst stattfindet. Ist Ihnen das bewusst? Bleiben Sie dabei, dass Sie das für eine verkommene Regelung halten?
Herr Minister, Sie haben dargestellt, dass es eine sachgerechte Lösung sein muss. Sie haben auch auf die entsprechenden Fragen hingewiesen, dass die Länder, der Bund und die EU mit einbezogen werden müssen. Wo sehen Sie jetzt den politischen Spielraum, bevor Sie die Sachfragen gelöst haben?
Herr Staatssekretär, Sie erinnern sich sicherlich, dass es vor geraumer Zeit eine Anschlagsserie auf jüdische Friedhöfe gab. Der damalige Innenminister Zuber hat seinerzeit entgegen der bisherigen Praxis, grundsätzlich keine Videoüberwachung durchzuführen, speziell für diese Objekte eine solche Maßnahme für richtig gehalten und hat sie auch durchgeführt.
Wenn ich es richtig verstehe, gab es in Worms keine Videoanlage, die den wirklichen Täter hätte aufzeichnen können. Denken Sie bei Ihren Maßnahmen darüber nach, auch dieses Instrument einzusetzen?
Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Herr Staatssekretär Lewentz, auch ich bedanke mich für die CDU-Fraktion für diese Art der Debatte und für die Anregung, die von der SPD-Fraktion kam, dass wir den Antrag in den Ausschüssen, an die wir ihn verweisen, weiter diskutieren wollen.
Vielleicht können wir an anderer Stelle das Angebot unseres Fraktionsvorsitzenden, Herrn Baldauf, aufgreifen und noch etwas verändern, um zu einer gemeinsamen Verabschiedung zu kommen. Das würde uns an dieser Stelle sehr froh machen.
Ich will zur Abrundung von unserer Seite einige wenige Bemerkungen machen. Wir waren durch den 1. Mai in diesem Jahr veranlasst, diesen Antrag zu stellen. Dieser Tag hat wieder Gewaltexzesse gebracht. Diese wurden zum Teil verursacht durch rechtsextremistische Demonstrationen und Aufzüge, die dann von autonomen Gruppen vom linken Spektrum entsprechend aufgegriffen und bekämpft worden sind. Es kam auch in diesem Jahr wieder zu Verletzungen – Gott sei Dank nicht so viel wie im vergangenen Jahr – von Polizisten und von Mitdemonstranten, und es kam zu Schäden an öffentlichen und privaten Einrichtungen. Autos sind in Flammen aufgegangen. Das war das eine.
Die Zahlen sind von den Vorrednern genannt worden. Das andere sind die Zahlen, die auf Bundes- und Landesebene von den Kriminalstatistiken genannt wurden. An der Stelle haben wir gedacht, wir müssen ein Stück weit nachhaken.
Herr Preußinger, der Verfassungsschutzbericht, den Sie in diesem Jahr vorgestellt haben, gab Veranlassung, an der Stelle ein Augenmerk drauf zu legen. Ich bedanke mich ausdrücklich für die wie immer ausgewogene Darstellung für das Land Rheinland-Pfalz.
Herr Kollege Hüttner hat Herrn Fromm, den Präsidenten des Bundesamtes für Verfassungsschutz, zitiert. Ich habe mir ebenfalls den Artikel aus der „Frankfurter
Rundschau“ herausgelegt. Es gibt eine qualitative Veränderung. Sie haben schon gesagt, Herr Fromm habe auf die Frage, woher der rasante Anstieg von Straf- und Gewalttaten, die von Linksextremisten begangen würden, herkomme, geantwortet. Er hat das mit der von Ihnen schon angesprochenen Renaissance begründet. Er hat bestätigt, dass sich die Szene radikalisiert. Viel näher ist mir gegangen, dass die Szene offensichtlich auch wieder darüber nachdenkt, Gewalttaten gegen einzelne Personen vorzunehmen, die unseren Staat oder unsere Gesellschaft repräsentieren. Das muss uns sehr zu denken geben. Das rechtfertigt heute ganz besonders diesen Antrag.
Wir sind alle in einem Alter, die die RAF und den Linksterrorismus in Deutschland erlebt haben. Wenn es solche Überlegungen in der Szene gibt, dann macht es erst recht Sinn, sich darüber Gedanken zu machen. Es ist bekannt, dass das nicht nur herausgehobene Persönlichkeiten, die den Staat oder die Wirtschaft repräsentieren, treffen kann, sondern auch unsere Polizeibeamtinnen und -beamten. Das haben wir in einem anderen Zusammenhang oft diskutiert. Die Beamtinnen und Beamten geraten immer wieder in Gefahr, bei Anschlägen und Aktionen verletzt zu werden. An der Stelle ist es wichtig, dass wir etwas tun.
Herr Hüttner, damit das nicht im Raum stehen bleibt, was Sie über Frau Bundesministerin Dr. Schröder gesagt haben, will ich das zurechtrücken. Sie hat in einem nicht vier Wochen alten Interview ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sie die Projekte nicht infrage stellt, die den Rechtsextremismus betreffen. Im Gegenteil, sie hat in dem Artikel der „F.A.Z.“ vom 30. April – das will ich Ihnen nur sagen, vielleicht können Sie sich das noch einmal anschauen – gesagt, dass sie die Projekte sehr gut bewertet, dass sie sie ein Stück weit evaluieren will
und Übertragbares in die Bekämpfung anderer extremistischer Gruppen einbeziehen will.
Das zur Verfügung stehende Geld im Bereich Rechtsextremismus wird nicht angegriffen. Sie hatte 2 Millionen Euro Haushaltsrestmittel, die sie für das neue Vorgehen einsetzen will. Für den nächsten Haushalt hat sie dafür 5 Millionen Euro extra zur Verfügung gestellt bekommen. Das, was Sie angedeutet haben, ist eine Diskussion, die schon ein bisschen älter ist. Das trifft im Augenblick auf diese Fragen nicht zu. Das will ich der Vollständigkeit halber sagen.
Ich denke, wir tun gut daran, diese Diskussion gemeinsam zu führen, um für Rheinland-Pfalz Schaden von unserer Polizei, von verantwortlichen Menschen in diesem Land und natürlich von uns allen abzuwenden.
Ich bedanke mich.
Herr Präsident, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Minister Bruch, ich habe genau zugehört und habe mir das gestern Abend ganz genau angeschaut. Jetzt weiß ich nicht mehr, was ich noch Neues zu dem Gesetzentwurf sagen soll.
Das betrifft jedenfalls die Regelungen, die Sie vorhaben.
Ich kann versuchen, das in der ersten Lesung ein Stück weit zu bewerten. Ich fange damit an, dass ich in die Vergangenheit zurückschaue.
Herr Pörksen, ich sage jetzt nichts zu uns beiden.
Wir haben vor zehn Jahren mit Ihrem Vorgänger, Herrn Zuber, die ganz große Novellierung des Landespersonalvertretungsrechts in Rheinland-Pfalz durchgeführt. Sie haben darauf hingewiesen, dass es immer noch einen schwelenden Konflikt gab. Das waren damals die Personalräte aus den Sparkassen. Dort sind wir uns nicht einig geworden, wie wir das regeln sollen. Das ist heute § 92 Abs. 2 des Gesetzes. Da machen Sie jetzt einen Schritt nach vorne. Sie sehen eine Mitwirkung der Personalräte in den Nummern 11 bis 17 des § 82 vor. Das war damals ein Punkt, bei dem wir als CDUFraktion in unserem Antrag, den wir als Änderungsantrag zum Gesetzentwurf vorgelegt hatten, eine Strei
chung verlangt haben. Wenn ich richtig in das Land hineinhöre, dann gibt es wieder eine Diskussion an dieser Front.
Damals gab es einen weiteren Punkt, der ganz wichtig war. Das waren die Forstleute. Es gab damals die Reform in der Forstverwaltung. Da war das richtig. Man wird sehen, was es hier an weiteren Details gibt.
Ich will bei der generellen Bewertung des Gesetzentwurfes sagen, dass nicht weiter im Gesetzentwurf steht – Sie haben das auch gesagt –, was die Gewerkschaften und der Beamtenbund vorgetragen haben. Sie haben zunächst darauf verzichtet, den Landtag direkt zu informieren. Das ist ein Punkt, den wir ausführlich in der Anhörung nachholen können. Die Anhörung wird sicher intensiv werden. Das haben wir in der Vergangenheit so erfahren.
Das ist richtig so. Es sind immerhin 170.000 Menschen, wenn es die „RHEINPFALZ“ richtig recherchiert hat, von diesen Regelungen betroffen. Sie haben die Grundsätze, dass eine gute Zusammenarbeit zwischen der Dienststellenleitung und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu einem gedeihlichen Arbeiten dazugehört.
An der Neuregelung erscheint mir wichtig, dass Sie den Personalräten vor Ort die Möglichkeit geben, neue Techniken zu nutzen. Das Intranet kann zur Information untereinander genutzt werden, natürlich aber nicht zur Wahlwerbung. Das steht ausdrücklich in der Begründung. Sie bieten das zur Information und zur Zusammenarbeit an. Vieles ist technisch schon vorhanden. Man bewegt sich da nach vorne. Das wird von uns ausdrücklich begrüßt.
Als nachvollziehbar und begrüßenswert empfinden wir, dass Sie beim Initiativrecht der Personalräte eine Erweiterung vorsehen, dass nicht nur die Betreuung von Kindern, sondern auch die Pflege von Angehörigen, die sie zu Hause bei ihren Familienangehörigen leisten müssen, berücksichtigt werden. Die Arbeitszeit kann darauf abgestimmt werden.
Das kommt auch dem, was unsere Bundesministerin Frau Schröder in diesem Zusammenhang vorgedacht hat, ein gutes Stück entgegen. Das wird von uns auch heute schon so begrüßt.
Was wir durchaus nachvollziehbar finden, ist auch die Regelung bei den Jugend- und Auszubildendenvertretungen; denn es ist eben so, dass heute junge Menschen nicht mit 14, 15 oder 16 in den öffentlichen Dienst eintreten und ihre Ausbildung beginnen, sondern sie manchmal schon einen anderen Vorbildungsweg haben, sie älter sind, sie dann aber auch nicht mehr so lange in dieser Funktion tätig sein können. Deswegen ist auch die Verkürzung der Periode auf zwei von jetzt drei Jahren meines Erachtens total sinnvoll. Das sollten wir machen.
Jetzt fällt mir doch noch etwas ein, was Sie vielleicht nicht erwähnt haben. In § 88 werden jetzt auch die Ortsgemeinden als Dienststelle bzw. die Bürgermeister als Chefs, wenn sie denn Personal haben, mit eingeführt.
Das wird sicher die vielen Bürgermeister, die davon betroffen sind, ein Stück weit freuen.
Insgesamt werden ganz viele Dinge, die einfach durch andere Regelungen vorgegeben sind – wir haben neue Tarifverträge; ich nenne jetzt nur einmal beispielhaft den TVöD, den TVL, aber auch bei den Waldarbeitern usw. –, neu geregelt. Da wird vieles angepasst. Es werden Dinge, die man nicht mehr für zwingend notwendig hält, die man in den letzten zehn Jahren gar nicht mehr gebraucht hat, herausgelöscht. Es werden sprachliche und redaktionelle Änderungen – das Gleichstellungsgesetz haben Sie erwähnt – hier noch einmal mit eingebunden. Ich denke, es gibt viele Dinge, die wir auch noch einmal gemeinsam miteinander besprechen könnten. Dann werden wir einmal sehen, wie wir uns dann letztendlich nach den Beratungen in den Ausschüssen zu den einzelnen Regelungen stellen. Ich freue mich auf die Debatte.
Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, Kolleginnen und Kollegen, sehr verehrte Damen und Herren auf der Zuschauertribüne, es ist in letzter Zeit öfter vorgekommen, Herr Pörksen, dass wir uns in wesentlichen Dingen ein Stück weit einig sind.
Sie haben den Gesetzentwurf aus Hamburg eben genannt. Ich hätte ihn natürlich auch hier eingeführt.
Ich will jedoch darauf zurückschwenken, was Sie gesagt haben, nämlich auf die Anhörung im Innenausschuss und auch in der Enquete-Kommission „Verantwortung in der medialen Welt“. Wir haben uns im gleichen Sinne mit dem Rechtsgutachten, das die Landesregierung in Auftrag gegeben hatte, und der Stellungnahme vor allem des Landesdatenschutzbeauftragten auseinandergesetzt.
Was ich aus dieser Anhörung für diese Situation heute mitgenommen habe, ist, dass wir bei Google Street View eine neue Situation haben.
Ich sage jetzt nicht, ob sie rechtswidrig ist oder rechtlich bewertet werden muss, wie auch immer, aber wir haben eine neue Situation.
Die Diskussion in den beiden Ausschüssen hat ergeben, dass unsere Rechtslage so ist, dass sie vor der Internetzeit zustande gekommen ist, das heißt, wir haben in weiten Bereichen, sei es der Datenschutz, seien es die Urheberrechtsfragen, keine gesetzlichen Regelungen, die auf diese Situation passen. Deswegen haben wir das Problem, dass die Rechtsmeinungen, wie das einzelne Handeln von Google zu bewerten ist, sehr weit auseinandergehen. Es geht von rechtswidrig bis zu der Frage, ob es zulässig ist.
Die Datenschutzbeauftragten, die Sie auch schon genannt haben, Herr Pörksen, sind einen Mittelweg gegangen. Sie haben mit Google verhandelt, federführend der Beauftragte in Hamburg wegen des Sitzes der deutschen Niederlassung. Sie haben einen Katalog erarbeitet, unter dem sie – ich glaube, das muss man schon festhalten dürfen –, die Datenschutzbeauftragten, gesagt haben, das, was Google bei Google Street View gemacht hat, ist zulässig, weil die Rechtslage so ist, wie sie ist.
Ich denke, deswegen müssen wir an der Stelle, wo es um die LAN- und WLAN-Netze geht und um das, was registriert, aufgenommen oder gespeichert worden ist, noch einmal genau hinschauen, ob das rechtswidrig oder etwas ist, was andere auch machen. Warum dürfen die das? Wie gehen wir damit um?
Deswegen bin ich froh, dass wir der Frage auf der gesetzlichen Grundlage nähertreten und die Parlamente sich damit beschäftigen, wo wir nachbessern können.
Wir müssen uns im Klaren sein, das können nur deutsche Regelungen sein, die natürlich weltweit zunächst einmal keine Gültigkeit haben. Deswegen muss man sich das ganz genau anschauen.
Die einzelnen Dinge haben Sie genannt. Die will ich jetzt im Einzelnen an dieser Stelle nicht bewerten.
Aber mir ist etwas Zweites ganz wichtig. Ich denke, das ist das, Renate Pepper, was wir auch in der EnqueteKommission in den letzten Monaten gelernt haben. Wir müssen sehr viel stärker an den Selbstdatenschutz der Nutzer gehen, das heißt, wir müssen uns Instrumente überlegen, wie wir an diejenigen herangekommen, die diese Dinge nutzen, die durchaus vor allem gute Seiten haben, aber auch Risiken und Gefahren bergen, wie wir das mit den Eltern, den Schülern, den Erwachsenen, den Älteren und den Verbrauchern – wenn ich einmal den Oberbegriff nehme – in Zukunft hinbekommen, dass diese Menschen sehen, wo der rote Knopf und die Stelle ist, an der ich aufhören muss, persönliche Dinge ins Netz zu stellen und Sicherungsmaßnahmen zu vergessen.
Übrigens ist das bei den LAN-Netzen durchaus möglich. Ich kann mein Codewort, den Schlüssel, den ich verwende, so gestalten, dass er nicht als Hausname oder Familienname genutzt wird, sondern verschlüsselt ist. Wie kann ich mich selbst, meine Daten, meine Geschäfte, die ich im Internet betreibe, schützen? – Deswegen müssen wir schauen, wie wir Kompetenzen auf allen Ebenen stärken können und dass wir staatlicherseits als Verbraucherschützer – wer auch immer – Regelungen finden.
Der dritte Punkt, der mir wichtig erscheint: Wir müssen dann auch schauen, dass sich die Menschen, die sich durch die Geschichten beschwert fühlen, ein Stück weit wehren. Diese Widerspruchsrechte und Widerspruchsmöglichkeiten müssen bekannt gemacht werden. Wir haben das in der Enquete-Kommission so besprochen. Ich habe als Unterlage einen Bogen hereingegeben, damit er sich in den Akten befindet.
Wir müssen es bekannt machen und immer wieder die Verbraucher und Nutzer darauf hinweisen und motivieren, sich gegenüber denjenigen, von denen sie sich beschwert fühlen, zur Wehr zu setzen. Ich glaube, dann wird ein Stück weit ihr Image angekratzt und sie überlegen, wie weit sie im Einzelfall gehen. Damit müssen wir ein Stück weit den Weg zwischen Freiheit und Sicherheit im Netz austarieren. Das ist auch unsere Aufgabe als Parlament.
Ich denke, wir haben uns heute dieser Frage gestellt.
Vielen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Vielen Dank, Sie haben nun die fachliche Erklärung zu dem geliefert, was ich vorhin gemeint habe: Die Leute müssen selbst dafür sorgen, dass sie ihre Netze schützen; denn die Technik erlaubt all diese Dinge, und deswegen muss man wissen, wie man verhindern kann, dass man lokalisiert wird und jemand anderes auf die Daten zugreifen kann. Dies wird eine der wesentlichen Aufgaben sein.
Ich möchte noch einen Satz zu den Ausführungen von Herrn Justizminister Dr. Bamberger sagen. Das, was Sie nun für die Gesetzgebung entwickelt haben, ist alles schön und gut. Aber ich denke, Google Street View ist schon ein Stück weiter. Das Unternehmen hat schon Deutschland abgefahren, und sie haben schon die Rohdaten erfasst. Es stellt sich nun die Frage: Wie weit würden Sie gehen, wenn Sie Verstöße feststellen würden? Würden Sie verhindern, dass die Daten nach Deutschland überspielt werden und benutzt werden können? – Das ist die entscheidende Frage an dieser Stelle; denn in der Theorie haben wir diese Dinge in der Tat aufgearbeitet.
Ich würde Ihnen auch gern den Rat geben, sich einmal das Gutachten des Datenschutzbeauftragten – er kann selbst im Plenum nicht sprechen – genau durchzulesen; denn in dieser Vorlage für die beiden Ausschüsse ist noch einmal sehr schön ein Punkt dargestellt, bei dem es an einigen Stellen vielleicht eine Diskrepanz gibt zwischen dem Gutachten von Herrn Professor Dreier und Frau Professorin Spiecker einerseits und der Meinung der Datenschutzbeauftragten in Deutschland andererseits. Es gibt durchaus einige Diskrepanzen, die für Google sprechen, und das sollten wir vielleicht auch mit bedenken, bevor wir endgültig den Stab brechen.
Ich möchte ein Beispiel nennen. Auch Sie haben soeben die Höhe der Filmkameras genannt, die auf den Autos installiert sind. Sie haben die Frage aufgeworfen, ob man damit in den Garten oder in andere private Räume hineinfilmen und Daten erheben kann. Wenn ich sage, das Filmen ist ab einer Höhe verboten, die höher ist als die menschliche Größe, könnte man auch daraus ableiten, dass das Filmen erlaubt ist, solange die Kamera auf dem Niveau der menschlichen Größe installiert ist.
Sie gehen nach dem Gutachten davon aus, dass dies überhaupt nicht erlaubt ist, und ich glaube, man müsste sich noch einmal genau anschauen, was dort schon festgeschrieben und auch begutachtet untersucht ist, damit man keinen Fehler macht.
Vielen Dank.
Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich wollte mich eigentlich gar nicht auf den Verfahrensweg einlassen.
Herr Kollege Heinrich, jetzt muss ich es doch sagen. Es gab auch Gespräche zwischen der FDP und der CDU über den Antrag. Allerdings befand sich dieser schon in einem Stadium, in dem ich lediglich noch hätte unterschreiben, aber keine einzige Zeile mehr ändern können.
Das war schon vor Weihnachten. Das ist ein Weg, bei dem ich gesagt habe, dass das nicht so geht. Man wird eingeladen zu unterschreiben, kann sich aber an der
inhaltlichen Ausgestaltung des Antrags nicht mehr beteiligen. Im Übrigen hatte ich nicht nur formale, sondern auch inhaltliche Bedenken.
Jetzt muss man vielleicht zur Historie der Entwicklung des Antrags noch einen Satz sagen; denn Herr Dr. Schmitz hat das Wesentliche ausgelassen. Er hat nämlich den ursprünglichen Antrag der FDP nicht wirklich benannt. Die FDP wollte mit ihrem ursprünglichen Antrag eine Medienhochschule in Mainz für den RheinMain-Raum erreichen. Dieser Antrag ist im Ausschuss in der Anhörung gewesen und hat – das muss ich feststellen – vor allem bei den betroffenen Hochschulen keinerlei Zustimmung gefunden.
Das hat dazu geführt, dass wir nach der Auswertung der Anhörung gesagt haben, das ist nicht der richtige Weg. Auch der Antrag, der jetzt formuliert ist, geht uns in diesen ganzen Fragen einfach ein Stück zu weit.
Ich muss vielleicht noch einmal zurückgehen. Wenn Sie unseren Antrag gelesen haben, werden Sie feststellen, dass wir, was die sachlichen und fachlichen Fragen anbelangt, überhaupt keinen Dissens haben. Wir sehen genauso, dass die Hochschulen und auch die Unternehmen gut aufgestellt sind und die Landesregierung in Mainz mit der Gutenberg-Professur und dem Kompetenzzentrum sehr viel getan hat.
Meine Damen und Herren, das hat Geld und Personalressourcen gekostet und großer Anstrengungen der Zusammenführung an der Hochschule bedurft. Das wurde auch in der Anhörung so dargelegt.
Allerdings gab es Befürchtungen aus der Hochschule und des ganzen Landes. Der Antrag konzentriert sich auch jetzt wieder sehr stark auf Mainz und die Region Rhein-Main. Die anderen wurden als Alibi angedockt. Wir haben im Augenblick nicht die Ressourcen – das haben die Hochschulen mehrfach bestätigt –, um noch eine große Struktur draufzusatteln und große Ressourcen einzusetzen.
Meine Damen und Herren, die Hochschulen haben gesagt, wenn schon Geld vorhanden wäre, gäbe es sinnvollere Ansätze, um weiterzuarbeiten, nämlich noch einmal an die duale Ausbildung und die wissenschaftliche Weiterbildung zu gehen. Hier gibt es offensichtlich noch Nachholbedarf und Defizite.
Deswegen haben wir den Ansatz, auf das zu schauen, was noch fehlt. Wir nehmen auch das mit, was im Ansatz vorhanden ist. Das ist zum Beispiel die virtuelle Hochschule, die ihren Beitrag leisten kann. Deswegen wollen wir das, was vorhanden ist und vernünftigerweise noch ein Stück weit weiter verbessert werden kann, gefördert sehen. Das ist durchaus in dem Antrag so ausformuliert. Der letzte Satz des gemeinsamen Antrags der Fraktionen der SPD und FDP läuft wieder auf die eigenständige Hochschule hinaus. Diese wollen wir zu diesem Zeitpunkt auf jeden Fall nicht.
Ich bin auch mit Ihnen beiden einig, dass es schon Gutachten gibt, die den Medienstandort Rheinland-Pfalz beobachtet und Konsequenzen angedeutet haben. Wenn wir jetzt schon Grundlagen haben, sollten wir
diese weiterentwickeln und sehen, welche Konsequenzen nach einem gewissen Ablauf an Jahren gezogen werden können. Das macht mehr Sinn, als etwas völlig Neues aufzusetzen.
Was mir bei Ihren Wortmeldungen auch gefehlt hat, ist die Clusterbildung. Das war in der Anhörung ein wichtiger Begriff. Das würde bedeuten, dass man die Cluster in allen Regionen des Landes mit den jeweiligen Stärken, die durchaus sehr unterschiedlich sind, ob sie die Gestaltung und das Design oder die Technologie und die Medienausrichtung im rechtlichen und kreativen Bereich nehmen, nach vorne bringt und den Akteuren ein Stück weit weiterhilft.
Ich denke, unser Antrag fasst die Anhörung sehr viel besser zusammen als das, was Sie letztendlich zu Papier gebracht haben. Deswegen haben wir diese Alternative zu Ihrem Antrag ausgearbeitet.
Vielen Dank.
Meine Frage ging in eine ähnliche Richtung. Wir sind bis zum Besuch von Präsident Obama davon ausgegangen, dass in Landstuhl im Hospital selbst diese von Ihnen jetzt genannten 700 Millionen Dollar in einer Generalsanierung investiert werden. Der LBB hat sich schon eine neue Struktur gegeben oder wollte sich eine solche geben – da bin ich mir nicht ganz sicher –, um den Anforderungen, die gestellt werden würden, gerecht werden zu können. Muss man denn jetzt davon ausgehen, dass nur noch über eine Verlagerung diskutiert wird und das mit der Generalsanierung in Landstuhl schon vom Tisch ist?
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Präsidentin, vielen Dank für das Wort. Frau Ministerin, ich könnte es besser
nicht darstellen, deswegen versuche ich erst gar nicht, bestimmte Dinge zu wiederholen.
Das Augenzwinkern zum Schluss war natürlich mir persönlich geschuldet, weil ich seit 2006, zusammen mit der Frau Kollegin Lejeune, Anfragen über den Zeitpunkt, wann denn Rheinland-Pfalz sein Landesarchivgesetz novelliert, gestellt habe. Wir haben das geklärt. Jetzt haben wir einen Entwurf. Wir wollen sehen, dass wir damit zurechtkommen, wie wir ihn letztendlich verabschieden.
Es gibt nur zwei Stellen, an denen ich eine Diskrepanz auch zur Beantwortung der Kleinen Anfragen aus den letzten Jahren feststelle: Das ist einmal diese Frist nach dem Versterben einer Person, wenn kein Geburtsdatum bekannt ist, dass Sie jetzt sagen, wir bleiben doch bei den 100 Jahren seit diesem Zeitpunkt, und in den Anfragen waren es noch 90 Jahre.
Das Zweite ist die Frage, ob zehn Jahre nach dem Tod, so wie es im Urheberrechtsgesetz drinsteht, nicht ausreichen oder ob es tatsächlich die 20 Jahre sein müssen. Das haben Sie damals in den Anfragen anders beantwortet.
Das klären wir im Ausschuss, warum das jetzt so gekommen ist, denke ich, das ist eine Fachfrage. Damit wollen wir uns jetzt nicht beschäftigen.
Was ich trotzdem an der Stelle sagen will: Ich freue mich, dass zwei Personen aus Rheinland-Pfalz mich – ich weiß nicht, wie es bei Frau Lejeune war – ein Stück weit motiviert haben, an dem Thema auch über die Jahre hinweg dranzubleiben.
Das ist einmal Hans Kirsch, ein ehemaliger Polizeibeamter, der – das steht auch in dem Begründungstext – zu der Polizeigeschichte im Dritten Reich in der Region Kaiserslautern recherchiert hat. Er hat dazu auch ein Buch herausgegeben.
Die zweite Person ist Frau Renate Rosenau. Viele werden sie kennen, sie war auch hier, als wir letzte Woche die beachtliche Gedenksitzung hatten. Sie hat sich um die Rheinhessenklinik in Alzey verdient gemacht. Sie hat die 100-jährige Geschichte, insbesondere im Dritten Reich, was damals mit der Euthanasie zusammenhing, aufgearbeitet. Beide haben diese Schranken erlebt und waren nicht damit zufrieden, dass sie an bestimmte Hindernisse gestoßen sind.
Das wollen wir jetzt gemeinsam klären. Ich freue mich auf die Beratungen im Ausschuss.
Vielen Dank.
Herr Staatssekretär, wenn das Ergebnis anders ausgegangen wäre und die Vertragsverlängerung stattgefunden hätte, hätte sich dann auch die Frage gestellt, ob das alles verfassungsgemäß ist, was wir jetzt vertraglich vereinbart haben?
Danke, Herr Präsident. Herr Staatssekretär, würden Sie mir recht geben, dass sich alle Ländervertreter in den letzten 50 Jahren für das öffentlich-rechtliche System stark gemacht haben, insbesondere in den letzten Jahren gegenüber der EU, und auch dafür gesorgt haben, dass wir dieses System erhalten können und auch für entsprechende Finanzierung gesorgt haben?
Herr Staatsminister, wenn ich das alles richtig verstanden habe, gibt es heute eine vorläufige Bewertung, und zum Ende des Jahres wird die Begutachtung vorliegen. Frage: Habe ich Sie richtig verstanden, dass Sie nicht ausschließen, wenn das Gutachten dazu Hinweise gibt, dass Sie im Zusammenhang mit der Gesetzgebung zum Landesbeamtengesetz auch Änderungen vornehmen werden?
Herr Präsident, meine Damen und Herren Kolleginnen und Kollegen! Lieber Herr Kollege Hüttner, Sie haben an unserem begeisterten Beifall zu Beginn gemerkt, dass wir uns sehr über Ihre Eingangsbemerkung gefreut haben, dass es uns immer in diesem Landtag um Extremismus – – –
Ja, relativ. Das wäre dann zuviel des Guten! Aber ich glaube, wir verstehen uns sowieso sehr gut in diesen Fragen; das haben wir schon einige Male bei den Debatten gemerkt. Trotzdem gibt es natürlich zum Schluss einen kleinen Unterschied.
Ich habe mir für heute gedacht, Weihnachten steht vor der Tür. Die intensive Sitzungszeit und der Kalender
geben noch nicht so viel Gefühl her. Ich wollte eigentlich ein Zitat vorlesen, das ich in den letzten Tagen gelesen habe. Der Widerstand gegen Extremismus sei nicht nur eine Pflicht für die Demokraten, sondern auch für die Christen. Ich denke, dies passt sehr gut in diese Zeit.
Dies gilt für alle, die gegen das Nazi-Regime gekämpft haben. Ich nenne Herrn Kardinal von Galen, der sich damals mit seinem ganzen Mut und seiner gesamten Zivilcourage für die behinderten Menschen im Deutschen Reich eingesetzt und verhindert hat, dass die Nazis ihre Praxis fortführen, diese Menschen zu ermorden. Dies soll mein Anfang sein: Wir müssen tatsächlich schauen, was in unserer Republik geschieht. Darüber, dass Schlimmes passiert, sind wir uns einig. Wir müssen gegen alle Gruppierungen, gegen Organisationen und auch gegen Parteien Widerstand leisten, und wir müssen ihnen gegenüber unseren energischen Widerstand zum Ausdruck bringen. Ich glaube, dies kann ich in diesem Hause sagen.
Aber, meine Damen und Herren – dies hat Herr Kollege Hüttner auch angesprochen –, man muss noch einmal deutlich sagen, wenn Demonstrationen oder Veranstaltungen stattfinden, kann es auch nicht angehen, dass sie von der anderen Seite mit Gewalt bekämpft werden und sogar gegen den Staat in Form von Polizistinnen und Polizisten Gewalt angewendet wird. Ich denke, dies muss ebenfalls gebrandmarkt werden. Sie haben dies getan, und wir tun es im gleichen Sinne. Es geht nicht an, dass bestimmte Parteien versuchen, auf ihrem Feld zu kämpfen und alles andere außer Acht zu lassen.
Damit bin ich eigentlich schon bei der Großen Anfrage. Wer mich länger kennt, der weiß, dass ich ein Fan von solchen Zusammenstellungen bin. Man kann dies immer auch als Schatz benutzen, um bestimmte Dinge nachzulesen. Interessanterweise sind in dieser Großen Anfrage – ich nehme an, der Verfassungsschutz hat sich daran beteiligt – die Straftaten beider Spektren dargestellt worden: der Terrorismus und die Straftaten sowohl des rechten als auch des linken Spektrums. – Ich möchte darauf hinweisen, dass die Gewalttaten auch vom linken Spektrum in Rheinland-Pfalz sehr stark zugenommen haben und es sich nicht nur um einfache Gewaltdelikte, sondern oftmals um Landfriedensbruch handelt. Dies ist eine Dimension von Straftaten, die sich sehr schlimm auf die Öffentlichkeit auswirken.
Ich möchte nun etwas zum NPD-Verbotsverfahren sagen. Ich darf dazu die Große Anfrage als Zeugnis benutzen. Der letzte Satz der Anfrage lautet, dass, wenn es darum geht, ein erneutes Verbotsverfahren einzuleiten, dies den engen Schulterschluss des Bundes und aller Länder voraussetzt. Herr Hüttner, ich denke, an dieser Stelle müssen wir noch weiter zusammenkommen. Es gibt unterschiedliche Herangehensweisen. Sie haben es selbst angedeutet, die SPD-geführten Bundesländer haben angekündigt, mit ihren V-Leuten aussteigen zu wollen. Sie haben gesagt, sie könnten durch öffentliche Zitate belegen – dies bestreitet kein Politiker –, dass die NPD verfassungsfeindlich ist.
Aber die anderen sagen: Wenn wir die V-Leute zurückziehen, begeben wir uns in die Gefahr, dass uns Wissen nicht nur über die NPD und ihr Innenleben, sondern auch über die zugeordneten Organisationen – ich nenne beispielhaft die Neonazis oder andere Kameradschaften – verloren geht. Die Arbeit von zehn Jahren oder in die Zukunft gerichtete Erkenntnisse fallen weg, und deswegen ist genau abzuwägen, welches der richtige Weg ist.
Ich habe bereits bei der letzten Debatte im Plenum schon angedeutet, natürlich steht im Grundgesetz, dass wir solche Parteien verbieten können. Aber damals war die Bundesrepublik noch etwas unsicherer aufgestellt als heute. Sie haben die Wahlergebnisse genannt: Sie sind nicht mehr so bedrohlich, wie sie eine Zeit lang einmal gewesen sind, sodass man genau abwägen muss. Besteht tatsächlich die Chance, dass wir wieder verlieren – dies schreiben Sie zumindest in Ihrer Großen Anfrage – und damit ein Öffentlichkeitswirbel um die NPD entsteht, von dem sie allein, aber nicht wir, nicht die Demokraten, profitieren wird? – Dies muss abgewogen werden, und es muss das Sicherheitsbedürfnis des Staates insgesamt abgewogen werden.
Mir hat am besten gefallen, dass jemand bei der Vorbereitung einer Sitzung im Petitionsausschuss des Bundestages gesagt hat, es gibt eine gute Möglichkeit, die NPD aus den Parlamenten herauszuhalten: Wir brauchen sie nicht zu wählen. –
Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Herr Minister Hering, es bleibt Ihr Geheimnis, warum Sie sich an Dingen aus der Vergangenheit abgearbeitet haben. Ich glaube, der Schulterschluss, der durch alle Fraktionen ausgedrückt worden ist, ist das Signal, das wir jetzt brauchen. Wir müssen die betroffenen Landesregierungen, aber auch die Bundesregierung mit dem Signal versehen, dass wir alle zu unseren Standorten, zu den Menschen, die dort beschäftigt sind, und deren Familien stehen und dass wir auch ein Stück weit Vertrauen mitbringen, dass jene, die diese Aufgabe nun zu schultern haben, alle Argumente, die wichtig und richtig sind, in ihre Überlegungen mit einbeziehen, sodass der Standort Deutschland im Hinblick auf die Automobilindustrie und speziell im Hinblick auf Opel eine Zukunft hat.
Meine Damen und Herren, ich habe es schon in der letzten Debatte gesagt: Die Opel-Mitarbeiter in Kaiserslautern – man kann immer nur von dem sprechen, was
man selbst erlebt –, haben nicht nur in den letzten Jahren, sondern in den letzten Jahrzehnten durch ihre Bereitschaft, neue Modelle auch in der Mitarbeit auszuprobieren und sich nach vorn zu bewegen, dazu beigetragen, dass der Name Opel in Deutschland wieder einen besseren Klang hat. Natürlich haben wir aus der Krise gelernt, dass einige Wenige und deren Fehlentscheidungen genügen, um ein ganzes System ins Wanken zu bringen, und nachher ganz Viele gebraucht werden, dass der gesamte Staat und viel Geld nötig sind, um das alles wieder einigermaßen aufzubauen. Das ist bedauerlich, aber das ist eben Fakt. Ich denke, dass wir das eine oder andere in der Vergangenheit durchaus richtig gemacht haben.
Ich will noch einmal sagen, was Angela Merkel auch uns als CDU-Fraktion auf den Weg gegeben hat, als es gar nicht so einfach war zu verstehen, warum wir mit erheblichen Finanzmitteln und auch mit vollem Engagement einsteigen sollen. Das eine oder andere ist von Herrn Mertin und von Herrn Hartloff genannt worden. Ich will noch einmal erwähnen: Die Automobilindustrie ist in Deutschland eine Schlüsselindustrie. Sie hat große Ausstrahlungskraft auch ins Ausland. Wir werden daran gemessen, welche Autos wir bauen und ob wir sie auch weltweit verkaufen können.
Das ist das eine wichtige Argument. Ein zweites lautet – dies wurde gesagt, Herr Hartloff –, dass wir zusehen mussten, wie andere Länder – Sie haben die USA genannt, ich nenne Frankreich – mit viel Geld in ihre Automobilindustrie eingestiegen sind und sie abgesichert haben. Warum hätten ausgerechnet wir nicht reagieren sollen? Ich glaube, das hätte niemand verstanden.
Drittens scheint mir das wichtig, was Christian Baldauf gesagt hat. Die technologische Entwicklung schreitet fort. Wir wussten auch schon vor einem Jahr, dass wir Elektroautos, Hybridautos und andere Dinge brauchen werden. In Deutschland sind das Ingenieurwissen und auch die Arbeitskräfte vorhanden, mit denen diese Dinge umgesetzt werden können. Es wäre sehr schwer zu vermitteln gewesen, dass wir das aufgeben, dass wir dieses Wissen, das wir durch unsere Hochschulen vermitteln, nicht nutzen und zusehen, wie zum Beispiel in Indien oder China neue Automobilindustrien entstehen und uns das eine oder andere wegnehmen. Das hätte wirklich keiner verstanden.
Deswegen war das, was in der Vergangenheit unternommen worden ist, richtig. Wir müssen uns jetzt auf die neue Situation einstellen und sehen, dass wir mit ihr zurechtkommen. Wenn ich es heute Morgen in der „FAZ“ richtig gelesen habe, so ist das Magna-Konzept – die Inhalte, die dahinterstehen –, bei General Motors wieder Verhandlungsbasis, um mit der Bundesregierung im Gespräch zu bleiben. Jetzt kann man wirklich nur hoffen, dass alles, was richtigerweise entwickelt worden ist, auch läuft.
Ich will noch eines sagen: Einige Monate, bevor uns die Finanzkrise getroffen hat, gab es im Opelwerk in Kaiserslautern eine große Präsentation. Alle, die wir anwesend waren, auch die Mitarbeitervertretungen, waren
erleichtert, dass endlich wieder ein Modell – der Insignia; jeder weiß das – für alle fünf Kontinente, mit den entsprechenden Varianten, die zur jeweiligen Region passen, entwickelt worden ist. Man hat sich vorstellen können, dass dieses Auto in einer Stückzahl verkauft werden kann, die ein Weiterbestehen von Opel ermöglicht. Denn dass wir Probleme hatten, ist nichts Neues. Herr Hartloff hat es gesagt: Wir haben schon 1994 damit begonnen, den Standort Kaiserslautern mit viel Geld zunächst zu erhalten und dann weiterzuentwickeln.
Wir waren froh über dieses neue Modell, das uns damals diese Chance eröffnet hat. Aber dann kam die Finanzmarktkrise, und sie kam aus den USA. Das ist unbestritten. Ich habe bereits auf das Management hingewiesen.
Ich denke, wir sind gut beraten, unseren Regierungen nun auch ein Stück weit zu vertrauen, dass sie im Sinne des Opel-Standorts Deutschland das Richtige unternehmen.
Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Präsidentin.
Meine Damen und Herren! Nach beinahe 18 Jahren nehmen wir heute einen ersten Schritt zur Novellierung des rheinland-pfälzischen Gesetzes zur Umsetzung des Betreuungsrechts vor. Es geht nicht um materielles Recht, es geht um die Gestaltung der Betreuungsvereine. Die Ministerin hat es eben angedeutet, gesagt, nicht angedeutet.
Frau Ministerin, ich habe mir das genau angehört, was Sie eben gesagt haben. Ich habe mir Ihren Gesetzentwurf, vor allem auch die Begründung, sehr genau durchgelesen, weil ich mich für das Thema eigentlich seit vielen Jahren, ich kann schon sagen seit Jahrzehnten, interessiere.
Ich weiß nicht genau, ob Sie sich für das genieren, was in dem Gesetzentwurf steht, oder ob Sie einfach heute nicht wirklich den Daumen in die Wunde legen wollten.
In Ihrem Gesetzentwurf und vor allem in der Begründung stehen ein paar harte Worte, ein paar harte Zahlen und auch Konsequenzen, die Sie zu ziehen gedenken, deswegen passt Ihre schöne nette Rede hier vielleicht nicht ganz zu dem, was wir zu beraten haben werden.
Sie haben im Text zum Beispiel geschrieben, dass ein tief greifender Wechsel im System der Anerkennung und
Förderung der Betreuungsvereine bevorsteht und Sie auch einen Beitrag zur Haushaltskonsolidierung des Landes und damit natürlich auch der Kommunen leisten wollen.
Sie beziehen sich in dem Text ausdrücklich auf ein Benchmark, auf einen Ländervergleich, den Mecklenburg-Vorpommern angestoßen hat, bei dem es darum geht, dass festgestellt worden ist, dass wir in RheinlandPfalz in der Tat einmal wieder eine Spitzenstellung haben, aber bei den Ausgaben in diesem Bereich, und Sie natürlich offensichtlich daraus auch die Konsequenzen ziehen müssen.
Wir werden das auch im Ausschuss ein Stück weit hinterfragen müssen, denke ich. Wo liegen denn genau die Unterschiede zu den anderen Bundesländern? Warum braucht man dort gar keine oder nur eine geringere Förderung für die Betreuungsvereine? Was funktioniert dort nicht, was in Rheinland-Pfalz eventuell funktioniert? Das kann man so jetzt noch nicht ablesen aus dem Gesetzentwurf und aus dem, was Sie gesagt haben.
Aber vor allem auch: Wie können wir uns denn tatsächlich eine Struktur weiter leisten, wenn sie vielleicht über das hinausgeschossen ist, was Sie gesagt haben?
Frau Ministerin, Sie haben jetzt nicht gesagt, die Qualität soll gesteigert werden. Aber in Ihrem Gesetzentwurf heißt es ein bisschen anders. Es geht darum, dass es im Moment für das Landesamt als obere Behörde in dem Bereich keine Handhabe gibt für Betreuungsvereine, diese Qualitätsstandards – wie sie auch jetzt schon im Bürgerlichen Gesetzbuch und im Landesgesetz vorhanden sind – zu überprüfen und vor allem, wie denn daraus Konsequenzen gezogen werden sollen. Genau das wollen Sie mit diesem Gesetzentwurf ändern.
Also stellt sich doch die Frage: Was funktioniert im Augenblick schon nicht in diesem Lande? Wo sind denn da die Schwachstellen? Welche Vereine erfüllen gar keine Standards, oder welche Vereine stellen zum Beispiel nicht genug ehrenamtliche Persönlichkeiten zur Verfügung, um diese tatsächlich wichtige Aufgabe zu erfüllen?
Ich denke, es gibt eine Menge Fragen, die sich aus diesem Gesetzentwurf ergeben, die mit tatsächlichen Umständen zu tun haben und deren Beantwortung wir uns natürlich heute erwünscht hätten, aber vor allem dann im Ausschuss zu hinterfragen haben.
Ich will auch noch einmal sagen, diese Förderung – das haben Sie angedeutet – spielt natürlich in die kommunalen Kassen hinein, weil diese verpflichtet sind, sich hier zu beteiligen. Wenn Sie die 106 Vereine beibehalten wollen, wird es da keine Entlastung geben; denn dann sind die gleichen Zahlen, wie sie jetzt da sind, noch gar nicht aus der Welt, außer, wie gesagt, Sie sehen an vielen Stellen Punkte, wo Sie Anerkennungen nach dem neuen Gesetz aberkennen und damit auch die Fördergrundlage entziehen wollen.
Das ist schon eine interessante Entwicklung, die sich mit diesem Gesetzentwurf auftut. Ich denke, wir sollten noch einmal in die Details einsteigen.
Bei der internen Anhörung – das haben Sie niedergeschrieben in der Begründung – gab es durchaus unterschiedliche Meinungen, auch zu dem Verfahren insgesamt. Uns würde interessieren, wie Sie zum Beispiel beim Vertrauensschutz all diesen Ansprüchen gerecht werden wollen; denn man muss sich, glaube ich, noch einmal vor Augen halten, das Gesetz wird in seinem wesentlichen Teil rückwirkend in Kraft treten, nämlich gerade, was die Förderung und Anerkennung anbelangt. Das geht zurück bis zum 31. Dezember 2007.
Die Vereine, die bis zu diesem Zeitpunkt anerkannt waren und Förderung erhalten haben, haben Vertrauensschutz, außer sie erfüllen nicht, dass sie die Qualitäts- und Leistungsvereinbarung bis zum 31. Dezember 2010 – ein Kunststück, diese ganzen Zahlen zusammenzubringen – mit dem Landesamt unterzeichnet haben.
Fragen über Fragen. Ich denke, wir sollten uns diesen stellen und dann sehen, wie wir mit dem Gesetzentwurf insgesamt umgehen.
Herr Minister, würden Sie mir zustimmen, dass eine neue Variante nicht zuletzt durch die Aussagen von Kanzlerkandidat Steinmeier eingespielt worden ist, nämlich dass wir dann, wenn wir zu sehr mit der Standortsicherung und dem Erhalt der Arbeitsplätze argumentieren, Probleme mit der EU-Kommission auch in Person von Kommissar Verheugen (SPD) bekommen werden?
Wie schätzen Sie das ein?
Ich will noch einmal auf die für Deutschland in diesem Zusammenhang existenziellen Fragen zurückkommen. Herr Minister, Sie haben angedeutet, dass es um ein tragfähiges, nachhaltiges industriepolitisches Konzept geht. Das ist auch – in Person der Bundeskanzlerin – die Haltung der Bundesregierung.
Sie sagt, sie machten das mit den Bürgschaften bevorzugt für Magna, weil sie dort ein industriepolitisches Konzept sähen.
Die Sache lässt sich noch ausweiten – das ist meine Frage –: Es geht, vor allem auch für den Standort Rheinland-Pfalz, darum, dass wir Ingenieurleistungen, die zum Beispiel in Rüsselsheim erbracht werden, aber auch die qualifizierte Arbeit der Mitarbeiter in Kaiserslautern und an anderen Standorten sichern und damit auch ein Stück weit den Standort Deutschland. Sind Sie ebenfalls dieser Meinung, und tragen Sie dieses Konzept mit?
Vielen Dank. Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Es ist schon gut, dass wir uns selbst in der Demokratie die Regel gegeben haben, ein Gesetzgebungsverfahren in einem zeitlichen Abstand zu machen. Dann hat man noch Zeit und Gelegenheit, bestimmte Dinge zu recherchieren, zu hinterfragen und Expertisen einzuholen. Wir haben dies als CDU-Fraktion getan.
Ich habe in der ersten grundsätzlichen Aussprache zu diesem Gesetzentwurf der Landesregierung schon auf die unserer Meinung nach völlig verfehlte inhaltliche Ausgestaltung dieses Gesetzentwurfs, was die Gleichstellung der Lebenspartnerschaft mit Ehe und Familie nach Artikel 6 unseres Grundgesetzes und Artikel 23 unserer Landesverfassung anbelangt, hingewiesen.
Jetzt zitiere ich mit Genehmigung der Präsidentin aus dem Text. Das heißt es nämlich: „(…) damit die noch bestehenden rechtlichen Unterschiede zwischen den Institutionen der Ehe und der Lebenspartnerschaft schnellstmöglich beseitigt werden.“
Meine Damen und Herren, das legt genau offen, um was es der Landesregierung und der sie tragenden Fraktion in dieser Frage geht. Es geht ihr darum, möglichst schnell und flächendeckend über viele gesetzliche Regelungen in diesem Land hinweg Tabula rasa zu machen und eine endgültige Situation zu schaffen. Wir werden dem als CDU nicht zustimmen. Das habe ich schon gesagt.
Meine Damen und Herren, der Gesetzentwurf – wenn man so ein bisschen googelt oder andere Recherchemöglichkeiten nutzt, kann man dies feststellen – ist ganz offensichtlich von den betroffenen Gruppierungen geschrieben. Die Landesregierung hat ihn bis auf wenige Ausnahmen – 95 % sind umgesetzt – tatsächlich gefertigt. In der Begründung wird auf andere Bundesländer Bezug genommen.
Meine Damen und Herren, das ist vielleicht für Sie nicht ganz uninteressant. Die Landesregierung befindet sich in guter Gesellschaft mit denen, die ähnliche Regelungen getroffen haben, indem nämlich Rechte, die bisher nur der Familie und der Ehe zugestanden worden sind – vor allem auch in finanzieller Hinsicht, ich nenne als Beispiele die Frage der Beihilfe, den Familienzuschlag im Beamtenrecht oder andere Dinge –, nur in den Bundesländern Berlin, Brandenburg, Bremen und Mecklenburg-Vorpommern so oder so ähnlich geregelt worden sind. Es gibt Ihnen wahrscheinlich nicht zu denken, warum das so ist. Rheinland-Pfalz ist auf dem Weg in die Gesellschaft der rot-rot oder rot-grün regierten Bundesländer.
Baden-Württemberg, Bayern, Hessen und Thüringen werden solche Regelungen nicht mittragen und auch nicht umsetzen.
Übrigens, auch die SPD-Bundestagsfraktion hat bei der Novellierung des Beamtenrechts auf Bundesebene im letzten Jahr einer entsprechenden Regelung, obwohl es einen gewissen Druck der betroffenen Verbände gab, nicht zugestimmt, sondern sie hat genau diese Regelungen, bei denen es um finanzielle Zugeständnisse gegangen wäre, nicht mitgemacht. Ich denke, es ist wichtig, das an dieser Stelle noch einmal zu sagen.
Ich will darauf hinweisen, dass Ehe und Familie, wie sie in unseren Verfassungen absolut geschützt sind, durch ihre Existenz oder die rechtlichen Möglichkeiten, die ihr gegeben sind, auf keinen Fall Lebenspartnerschaften diskriminieren, sondern im Gegenteil, sie stehen unter dem besonderen Schutz. Deswegen ist es nicht opportun, Regelungen einzuführen, die diese Schutzwirkung aushebeln. Daher unser Antrag.
Um das noch zu sagen, wir wollen nicht nur aus finanziellen Gründen, so wie die kommunalen Spitzenverbände das Konnexitätsprinzip ins Gespräch gebracht haben, sondern aus wirklich fachlichen und spezifischen Gründen, wie viele Menschen denn davon betroffen sein werden und ob Ehe und Familie weiterhin in diesem Lande den notwendigen Schutz behalten, eine Evaluation des Gesetzes. Das ist der Inhalt unseres Antrags, für den wir um Zustimmung werben.
Vielen Dank.