Mit dieser Sorgfalt müssen wir auch dieses Thema behandeln. Es ist ein Thema für den Deutschen Bundestag. Es ist ein Thema für die deutschen Parlamentarierinnen und Parlamentarier, die sich in dem Prozess damit auseinandersetzen müssen und nach ihrem eigenen Gewissen überlegen müssen, was der richtige Schritt beim Thema „Spätabtreibung“ ist.
Wir haben überhaupt keine Bedenken, wenn man sich beispielsweise mit einer Intensivierung der Beratung auseinandersetzt. Ich gehe aber davon aus, dass wir in Rheinland-Pfalz sehr gute Bedingungen haben. Alles in allem bleibt es ein sensibles Thema. Ich kann nur appellieren, dass dieses Thema nicht zu einem parteipolitischen Streitpunkt wird, sondern man tatsächlich respektiert, dass es unterschiedliche Haltungen dazu gibt und die Parlamentarier die Freiheit haben müssen, nach ihrem Wissen und Gewissen darüber zu entscheiden.
Als Gäste im Landtag begrüße ich den Kegelclub „Spitze Kugel“ aus Nastätten. Herzlich willkommen im Landtag!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Frau Dreyer, alles, was Sie gesagt haben, ist richtig und widerspricht nicht dem, was ich gesagt habe. Deshalb ist das gar nicht wichtig. Trotzdem widerlege ich das jetzt im Detail. Es geht darum, dass ich noch einmal darauf hinweise, was auch im Bundestag über die Fraktionen hin- weg – – – Es gibt diese Gruppenberatungen, auch wenn es nicht die Fraktionen, sondern einzelne Abgeordnete sind, die darin ein wichtiges Thema sehen. Es kommt tatsächlich darauf an.
Es gibt einen Widerspruch, beim § 218 StGB eine Veränderung herbeizuführen. Dabei gibt es offensichtlich keine Zustimmung, dass man nämlich sagt, die Behinderung allein dürfe kein Grund für eine medizinische Indikation sein.
Es kommt darauf an, an dieser Stelle deutlich zu machen, dass es solche Fälle gibt. Sie sagen, dass in Rheinland-Pfalz eine interdisziplinäre Beratung stattfindet. Frau Dr. Lejeune hat gesagt, dass die Beratung vorher – vielleicht sogar schon vor der Pränataldiagnostik – stattfindet, weil man darüber nachdenken muss, wie es um das Recht des Nichtwissens steht, ob Ärzte weiterhin darauf hinweisen müssen, welche Untersuchungen es gibt, und ob die Eltern, wenn sie das nicht wahrnehmen, nicht auch unter einen gewissen Druck geraten.
Ich denke, das sind alles Dinge, die noch einmal diskutiert werden können. Das ist in der Tat gar nicht der Platz und die Zeit, um dies alles auszuführen. Aber es geht schon einfach darum, auch noch einmal – – –
Ich denke, wir haben schon gemerkt, dass Sie nicht, zumindest wenn Sie als Fraktionen oder für Ihre Fraktion sprechen, bereit sind, mit uns sofort in diesen Dialog einzusteigen. (Glocke des Präsidenten)
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Frau KohnleGros, selbstverständlich sind wir im Dialog über solche schwerwiegenden Fragen. Es stellt sich aus meiner Sicht nur die Frage: Müssen wir auch handeln, und in welcher Form ist ein Handeln geboten? Wenn ich aus der Rede von Frau Kollegin Steinruck entnehme, dass die Zahlen der Spätabtreibungen in den letzten Jahren bundesweit mit etwa 170 konstant sind und wir uns alle darüber einig sind, dass die Frauen, die sich nach Beratung durch die Ärzte dazu gezwungen sehen, in einer sehr schwierigen Entscheidung für sich aufgrund ärztlicher Beratung zu entscheiden, dann können wir festhalten, dass ein Missbrauch dieser Regelung der Gesetze nicht gegeben ist. Wenn das so ist, ist die Frage, welchen Handlungsbedarf wir an anderen Regelungen haben, beispielsweise eine Dreitagesfrist nach einer Beratung.
Frau Lejeune, Sie sagten, eine schnelle Entscheidung ist da nicht geboten. Sie wissen natürlich, dass eine Schwangerschaft fortschreitet und mit solchen Fragen schon Zeiten verbunden sind.
Es ist die Frage, ob wir nicht bei einer solchen Frage mit einer solchen Regelung, drei Tage zu warten und die Beratung verpflichtend zu machen, mehr unser eigenes Gewissen beruhigen, als für die Sache, für die betroffenen Personen und auch für die Kinder bessere oder andere Lösungen erreichen würden. Da bin ich skeptisch. Die Beratungsangebote gibt es. Die können intensiviert werden. Ich bin auch ganz sicher, dass die Familien, die Frauen, die davon betroffen sind,
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich freue mich außerordentlich, dass Sie, Frau Ministerin Dreyer, fast möchte ich sagen, unserer Position deutlich näher stehen als der Ihrer eigenen Fraktion;
denn Sie haben gesagt, dass eine Beratung regelmäßig stattfindet und auch stattfinden muss. Diese Pflicht ist in dem ersten Redebeitrag von der SPD in Abrede gestellt worden. Auch Herr Hartloff hat noch einmal untermauert, eine Beratungspflicht sollte nicht festgeschrieben werden.
Herr Hartloff, ich muss ganz ehrlich sagen, die Argumentation, die Sie eben vorgebracht haben, ob es den Betroffenen mehr dienen würde oder weniger dienen würde, passt insofern nicht ganz; denn wenn Sie in § 218 a Abs. 1 StGB schauen, haben wir auch eine Beratungspflicht, und über diese Beratungspflicht wird so gar nicht diskutiert.
Die Spätabtreibungen sind mit Sicherheit für die Betroffenen – insofern haben Sie recht – nicht weniger belastend als die Fälle nach § 218 a Abs. 1 StGB.
Die Beratungspflicht hat durchaus ihr Gutes, zumal auch noch eins dabei zu berücksichtigen ist, wie sie im Einzelnen ausgestaltet wird. Wie gesagt, da müssen sich die Bundespolitiker Gedanken darüber machen. Da sind wir nicht gefordert.
Aber es ist klar, es findet eine intensive medizinische Beratung statt. Wenn Sie aber mit den Medizinern sprechen, die mit solchen Fragen der medizinisch assistierten Reproduktion befasst sind, dann bleiben oft Fragen der genetischen Art. Psychosoziale und psychologische Fragen bleiben hin und wieder offen. Ich glaube schon, wenn man da eine Beratungspflicht installieren würde, wäre es nicht nur für die Beruhigung unseres eigenen Gewissens, sondern auch für das der Betroffenen.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Herren und Damen! Es ist mir schon wichtig, noch einmal klarzustellen, was ich gesagt habe.
Ich habe gesagt, dass es gar nicht vorstellbar ist, wenn eine Spätabtreibung ansteht, dass eine Frau es einfach so macht. Natürlich holt sie sich den Rat der Ärzte und Ärztinnen. Natürlich holt sie sich die Unterstützung von Beratungsinstitutionen.
Ich habe gesagt, in Rheinland-Pfalz ist das sowieso gewährleistet, weil mir der Landesverband versichert hat, dass es immer ein interdisziplinäres Angebot der Beratung gibt. Insofern habe ich nicht davon gesprochen, dass ich es für erforderlich halte, dass eine Beratungspflicht eingeführt wird.
„Umgang mit Gewalt in Video- und Computerspielen“ auf Antrag der Fraktion der SPD – Drucksache 15/707 –
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir Eltern, aber auch Lehrer, Schüler und Politiker sind erfüllt mit einer Sorge der Zunahme von Gewaltdarstellungen in den Medien und gewaltverherrlichenden Spielen. Uns alle eint das Bemühen um einen vernünftigen Umgang mit Gewalt in Video- und Computerspielen. Brutale Gewalt scheint lukrativer Alltag in den Medien zu sein.