Man darf sich nichts vormachen: Die Realität sieht ganz anders aus. Dort, wo das Prädikat „rauchfreie Schule“ hängt, gibt es nach wie vor zum Teil durchaus noch Lehrerzimmer, in denen geraucht werden kann.
Hier geht es nicht um Hessen, hier geht es um Rheinland-Pfalz. Das, von dem Sie sagen, es sei offensichtlich schon Realität, ist nicht Realität.
Ich komme noch einmal auf den Zeitpunkt zu sprechen. Frau Kollegin Morsblech, es ist offensichtlich immer schon der falsche Zeitpunkt gewesen, und zwar von Anfang an. Dies war im Übrigen offensichtlich auch im Sommer letzten Jahres der Fall, als sich die Gesund
heitsministerkonferenz ganz klar für gesetzliche Grundlagen, ein gesetzliches Rauchverbot an Schulen,
ausgesprochen hat. Es ist einstimmig beschlossen worden, und Frau Ministerin Dreyer hat das mitgetragen, insbesondere durch Rauchverbote in Einrichtungen des Gesundheitswesens, der Behindertenhilfe, in der Pflege sowie an Schulen und in Kindertagesstätten. Wie ist es denn mit der Umsetzung? – Wenn Sie davon sprechen, dass Frau Ministerin Dreyer eingebunden ist, muss ich sagen, erwarte ich von ihr, dass sie, wenn sie an einer solchen Gesundheitsministerkonferenz teilnimmt und ihre Stimme dafür hergibt, auch dafür sorgt, dass Beschlüsse umgesetzt werden. Das ist ein ganz klarer Fall, und das erwarten auch die Eltern.
Auch der Landeselternbeirat vertritt durch seine Vertreter den Elternwillen, und wir sollten diesen Elternwillen ernst nehmen.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Diese Debatte ist wie viele andere, die von der CDU angezettelt werden, wieder von Aktionismus und Opportunismus geprägt.
Es ist gut, dass wir heute wieder einmal über den Schutz von Nichtraucherinnen und Nichtrauchern in RheinlandPfalz sprechen; denn dadurch schaffen wir Öffentlichkeit und Sensibilität für dieses Thema.
Wir wollen nämlich einen umfassenden Schutz von Nichtraucherinnen und Nichtrauchern in RheinlandPfalz. Wir setzen dabei auf Schutz und Prävention und nicht auf die Verfolgung von Rauchern.
(Zurufe der CDU – Hartloff, SPD: Ich bin einmal gespannt, wie Sie sich äußern, wenn wir das umsetzen!)
Gerade in der Schule ist der Weg der Prävention und Bewusstseinsbildung erfolgreich und nachhaltig. Das sehen wir objektiv an der großen Zahl. Es sind 87 % der Schulen, die sich an diesen Programmen beteiligen und rauchfreie Schule geworden sind. Das sehen wir subjektiv an vielen Gesprächen mit jungen Menschen in unserem Land. Das sehen wir auch an den statistischen
Zahlen, was heute Morgen in der Anfrage auch deutlich geworden ist, dass nämlich jugendliche Raucherinnen und Raucher zum Glück weniger werden.
Nichtrauchen ist in, Rauchen ist doof – „Be Smart, Don’t Start“, dieses Programm ist sogar schon an der Grundschule meiner Tochter bekannt und in das Bewusstsein von ganz jungen Schülerinnen und Schülern eingetreten. Meine Damen und Herren, das zieht mehr als Verbote.
Gerade in dem Alter von Jugendlichen ist es so, dass Verbote und Gesetze allzu gerne auch einmal überschritten werden. Es würde mich wundern, wenn das nicht auch in Ihren Reihen ab und zu einmal der Fall gewesen wäre.
Ich möchte sagen, dass die Landeszentrale für gesundheitliche Aufklärung wunderbare Arbeit leistet. Sie geht in die Schulen und macht wichtige Projekte. Wir wollen die Jugendlichen gegen den Konsum von Drogen und gegen Süchte stark machen. Das geht nicht nur um Nikotin. Dabei geht es auch um Alkohol, um Ecstasy, um Spielsucht und viele andere Dinge.
Wenn Sie § 80 der Schulordnung lesen, so geht es darin nicht nur um Nikotin. Dort steht auch ausdrücklich das Thema „Alkohol“. Das halte ich für eine mindestens ebenso große Gefahr wie das, was Sie hier hochstilisieren.
Weitere rechtliche Schritte haben wir nie ausgeschlossen – die Ministerin hat es bereits zweimal ausgeführt –, aber Rheinland-Pfalz ist keine Insel und will keine Insel werden. Die Arbeitsgruppe tagt. Auch die SPDFraktionsvorsitzenden werden sich in der kommenden Woche mit dem Thema beschäftigen. Ich wünsche Ihnen allen, Frau Dreyer und Herrn Hartloff, gutes Gelingen in den Verhandlungen. Ich bin mir sicher, dass wir gemeinsam zu einer guten, tragfähigen und nachhaltigen Lösung kommen werden.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte aus gesundheitspolitischer Sicht diese Debatte kurz ergänzen, auch, weil Ministerin Malu Dreyer angesprochen worden ist. Wir haben das Problem der Gleichzeitigkeit noch nicht gelöst. Sie befindet sich heute im Bundesratsausschuss, um das Thema „Gesundheitspolitik“ zu behandeln. Zu dem Thema, das heute hier unter dem Vorzeichen der Diskussion um „Rauchen in Schulen“ und „Nichtraucherschutz“ behandelt wird, ist zu sagen, es ist uns sehr wichtig, dass wir
Man muss auch hervorheben, es werden die Landtage sein, die sich mit diesem Gesetzgebungsverfahren befassen werden. Deshalb glaube ich, dass alle heute angeführten Gesichtspunkte eingebracht werden können.
Es ist sehr wichtig, dass die gemeinsame Arbeitsgruppe der Länder einen Versuch macht, einen möglichst weitgehenden, gemeinsamen Entwurf für alle Institutionen und alle notwendigen Regelungen zu treffen. Wir werden direkt daran beteiligt sein, diese Gemeinsamkeit auch herzustellen. Deshalb haben wir darauf verzichtet, jetzt schon alle Regelungen und Absichten als endgültig festzulegen. Wir müssen dort eine gemeinsame Regelung finden. Ich glaube, das ist ein wichtiges Ziel. Damit können wir dazu beitragen, dass das, was in RheinlandPfalz schon erreicht worden ist, für alle ein Vorbild sein wird. Insofern bin ich überzeugt, dass die Regelung demnächst so getroffen wird, dass ein wirksamer Nichtraucherschutz in allen öffentlichen Gebäuden gesichert ist.
„Folgen des Urteils des Bundesverfassungsgerichtes zur Erbschaftsteuer für Rheinland-Pfalz“ auf Antrag der Fraktion der CDU – Drucksache 15/766 –
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit Urteil vom 31. Januar 2007 hat das Bundesverfassungsgericht grob gesagt festgestellt, dass die Grundlage zur Bewertung von Erbschaftsteuern so nicht aufrechterhalten bleiben kann, wie es bisher war.
Die Regelung selbst wird über Bundesrecht durchgeführt. Die Einnahmen aus dieser Erbschaftsteuer kommen dem Land zugute. Deshalb hat die CDULandtagsfraktion auch schon lange gefordert, dass wir im Rahmen der Föderalismusdebatte dafür Sorge tragen, dass wir auch die Gesetzgebungskompetenz dafür bekommen.
Unabhängig davon hat der Urteilsinhalt jetzt ergeben, dass es ungleiche Bewertungen bei Vermögenswerten gibt, die man versilbern muss, also bei Grundstücken, bei Wertpapieren und ähnlichen Dingen. Man hat fest
gestellt, dass man zukünftig den „gemeinen“ Wert festsetzen soll. „Gemeiner“ Wert, was kann das sein, was soll das sein? Es ist wohl der Marktwert. Davon muss man ausgehen. Das wird dazu führen, dass man bei der Bewertung eine erhebliche Veränderung durchführt und sich dadurch das ganze System verschiebt.
Wir sehen erhebliche Gefahren, wenn man jetzt nicht bei der Neugestaltung einer Unternehmensteuer dafür Sorge trägt, dass gerade im Bereich des Mittelstandes, dort im Bereich des kleineren Mittelstandes, darauf geachtet wird, dass zukünftig dort keine Belastungen herbeigeführt werden. Das ist für uns eine ganz essentielle Forderung, weil – wie es vorher richtig angekündigt wurde – es so ist, Rheinland-Pfalz ist ein mittelständisch geprägtes Land.
Wir alle wissen, im Oktober 2006 ist diese Debatte bezüglich der neuen Unternehmensteuer losgegangen. Es ist vorgesehen, dass man künftig die bisherigen Bewertungsabschläge wegfallen lässt, auch die Freibeträge. Ich muss noch einmal wiederholen, genau da ist die Krux. Das bedeutet in Zukunft, dass auch kleine Betriebe, die bisher durchaus die Möglichkeit hatten, sich über Freibeträge oder über die bisherigen Bewertungsabschläge einer entsprechenden Steuer zu entziehen, zukünftig belastet werden.
Weiterhin ist angedacht, dass man bei einer solchen Neustrukturierung das produktive Vermögen berücksichtigt, dies begünstigt, dies nicht im Einzelfall mit ausgewiesen. Wenn man einen solchen Gesetzentwurf vorlegt und sagt, es gibt produktives Vermögen und nicht produktives Vermögen in einem Betrieb, dann stellt sich natürlich die Frage, wie ich das trenne. Kann ich das überhaupt trennen? Ist ein Grundstück, das ein Unternehmer hat, das er belasten kann, um sich zu entwickeln, nicht vielleicht auch produktives Vermögen?
Aus Sicht der CDU darf es nicht dazu führen, dass wir mit einer Neugestaltung eines Gesetzes einen Moloch aufbauen, der wieder durch Einzelfälle in Regelungen klarstellt, was produktiv und was unproduktiv ist. Es muss vielmehr klar und deutlich herauskommen, Betriebe sind in einer Form zu versteuern, sodass jeder Unternehmer auch weiß, wo es hinzuführen hat, ohne wieder 1.000 Ausnahmeregelungen zu schaffen.
Nachdem wir in diesem Zusammenhang die Befürchtung haben, dass gerade bei der neuen Unternehmensteuer kleine Betriebe belastet werden, sind wir der Auffassung, dass auch zukünftig das Modell erhalten bleiben sollte, gerade für mittelständische Betriebe eine Optionierung zuzulassen, also zu sagen: Ihr dürft auch weiterhin Freibeträge oder die bisherigen Bewertungsabschläge in Anspruch nehmen, wenn es denn für euch günstiger ist. –
All dies muss natürlich so ausgewogen sein, dass es gesetzlich haltbar ist. Herr Ministerpräsident, das wird das Bundesverfassungsgericht deshalb mitmachen, weil das Bundesverfassungsgericht lediglich zur zukünftigen
Bewertung etwas gesagt hat, nicht zu der Frage, wie ich das durch Freibeträge oder ähnliche Bereiche lenken kann.