Protokoll der Sitzung vom 26.04.2007

Ich danke Ihnen.

(Beifall der FDP – Hartloff, SPD: Man sollte eben nicht die Vernunft absprechen, wenn man selbst einen Eiertanz macht!)

Ich erteile Frau Kollegin Schäfer das Wort.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die CDU-Fraktion will einen weitreichenden, umfassenden und wirkungsvollen Nichtraucherschutz. Die Zeit dafür ist überreif. Die Bürgerinnen und Bürger wollen auch endlich wissen, was auf sie zukommt. Die Diskussionen darüber haben lange genug gedauert.

Eines ist inzwischen überdeutlich geworden: An einer umfassenden gesetzlichen Regelung führt kein Weg vorbei.

Wir sind zwar froh, dass die SPD ihre bisherige Blockadepolitik in Sachen Nichtraucherschutz aufgegeben hat

(Hartloff, SPD: Man muss es nur behaupten!)

ja, da können Sie lachen, aber das ist so – und inzwischen zur Einsicht gekommen zu sein scheint.

Eines ist klar: Wir könnten schon viel weiter sein, wenn Sie nicht alle Mahnungen in den Wind geschlagen und alle unsere Initiativen abgelehnt hätten.

(Beifall der CDU – Ministerpräsident Beck: Wie Niedersachsen!)

Unsere oberste Priorität gilt den Schulen.

(Hartloff, SPD: Und bei den heiklen Punkten sich nicht festlegen!)

Die rauchfreie Schule hätte schon längst zwingend in allen Schulen umgesetzt werden müssen.

(Hartloff, SPD: Ja, so ist es!)

Ja, so ist es. Sie haben das in der Tat blockiert.

(Beifall der CDU)

Eltern und Lehrer haben das immer wieder gefordert. Stattdessen haben Sie, die SPD-Fraktion und Ihre Regierung, das verhindert. Sie haben viel lieber die Verantwortung auf die Schulleiter abgewälzt.

Nur Ihre Gesundheitsministerin war im vergangenen Jahr letztlich bereit, gemeinsam mit den anderen Gesundheitsministern der Länder Schritte zu unternehmen, aber sie wurde wohl vom Rest der Regierung Beck – wenn ich das einmal so sagen darf – ausgebremst.

(Beifall der CDU – Ministerpräsident Beck: Schnöde!)

Umso wichtiger ist es, dass jetzt, wo eine gewisse Einigung erzielt worden ist, schnell gehandelt wird,

(Pörksen, SPD: Lesen Sie mal Ihren komischen Antrag!)

damit die Schulen endlich Klarheit und Planungssicherheit haben. Dazu benötigen sie eine eindeutige Botschaft, dass in Schulgebäuden und auf dem Schulgelände sowie bei Schulveranstaltungen das Rauchen untersagt ist.

Im Übrigen – das haben wir bisher schon immer betont – halten wir es für richtig, das gesetzliche Rauchverbot im Rahmen eines Gesamtpakets umzusetzen. Deshalb gehören zu einer gesetzlichen Regelung weiter die Prävention, aber auch entsprechende Entwöhnungsangebote für Schüler und Lehrer. Das sollten wir bei der Umsetzung berücksichtigen.

(Harald Schweitzer, SPD: Und ein Kaugummiprogramm!)

Das wichtigste an der gegenwärtigen Diskussion und an der geplanten Maßnahme ist, dass ein Bewusstsein geschaffen wird, ein Bewusstsein, dass die Gesundheitsvorsorge im Vordergrund steht. Das ist mir gestern während dem Parlamentarischen Abend an den Ständen der Verbände, beispielsweise im Gespräch mit der Caritas oder auch der Krebsgesellschaft, allzu deutlich geworden.

Dieses Bewusstsein ist zunehmend vorhanden und wird zu einem wirkungsvollen Nichtraucherschutz führen. Auf diesem Weg sind jedoch noch einige Details zu klären. Auch Probleme müssen ausgeräumt werden. Man muss ganz klar sagen, dass jede Regelung im Moment noch ihre Haken und Ösen hat. Das muss man klären. Wir müssen erst einmal beginnen. Das ist das Wichtige und Entscheidende.

(Vereinzelt Beifall bei der CDU)

Dabei ist die Vorbildfunktion ein wichtiger Aspekt. Das betrifft in besonderer Weise die Schulen, aber auch die Jugendarbeit sowie den privaten Bereich, die Familien, und den öffentlichen Bereich. Im öffentlichen Bereich können wir einwirken. Im privaten und unternehmerischen Bereich stellt sich die Frage, inwieweit die Gesetzgebung eingreifen darf.

Der Antrag der CDU-Fraktion hat zum Ziel, das Rauchen in den Schulen, aber auch in Tageseinrichtungen und in den Jugendhäusern für Kinder und Jugendliche zu untersagen. Das betrifft aber auch die öffentlichen Gebäude des Landes und der kommunalen Körperschaften, die Heime, Krankenhäuser und Einrichtungen der Vorsorge, der Pflege, der Behindertenhilfe und die geschlossenen Sportstätten.

Wir wollen das Rauchen in bestimmten geschlossenen Räumen dann gestatten, wenn die Belange des Nichtraucherschutzes nicht beeinträchtigt werden. Davon ist der Bereich der Schulen und der Jugendeinrichtungen ausdrücklich ausgenommen.

(Beifall bei der CDU)

Einige Sätze zur Frage des Nichtraucherschutzes in Gaststätten. Unseres Erachtens sollen in Gaststätten die Betreiber entscheiden, ob und wie das Rauchen in den Gaststätten erlaubt ist. Das Wichtige dabei ist, dass die Verbraucher, die Gäste, wissen müssen, woran sie sind. Deshalb muss es am Eingang erkennbar und gekennzeichnet sein. Der Verbraucher hat dann die Wahl zu entscheiden, was er tut. Das ist eine ehrliche Regelung; denn sie gibt das eindeutige Zeichen.

(Glocke des Präsidenten)

Herr Präsident, ich komme zum Schluss. Andere Regelungsvorschläge haben auch ihre Haken. So ist beispielsweise das generelle Rauchverbot mit den Ausnahmen nicht ehrlich; denn auch hier ist es für die Gäste sehr schwierig nachzuvollziehen. Insofern hätten wir gern eine ehrliche und praktikable Regelung für den Nichtraucherschutz.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Das Wort hat Frau Abgeordnete Ebli.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Thema „Nichtraucherschutz“ hat uns in diesem Haus schon sehr häufig beschäftigt. Ich denke, dass wir uns in der Intention einig sind. Wir wollen und müssen Nichtraucherinnen und Nichtraucher vor dem Qualm der Raucherinnen und Raucher schützen; denn Qualm ist bei aller Liebe zu den Tabakbauern lästig.

Manchmal hält man es aus, weil man vielleicht in einer netten Runde sitzt, sich die Sympathie der Kolleginnen und Kollegen oder auch Familienmitglieder nicht verscherzen oder einfach keinen Ärger haben will. Deswegen hat die Kollegin Vizepräsidentin auch vor kurzem das Rauchen eingestellt.

Den Raucherinnen und Rauchern ist sehr wohl bewusst, dass Rauchen gesundheitsschädlich ist und sogar zum

Tod führen kann. Sie leben aber bewusst mit diesem Risiko.

Meine Damen und Herren, wir wissen mittlerweile, dass Passivrauchen mindestens genauso gesundheitsschädlich wie das aktive Rauchen ist.

Das Deutsche Krebsforschungszentrum in Heidelberg hat vor kurzem Zahlen veröffentlicht, wonach jährlich rund 3.300 Nichtraucher und Nichtraucherinnen an den Folgen des Passivrauchens sterben. Das sind mehr Todesfälle als durch illegale Drogen, Asbest, BSE, SARS, Unfälle, Mord etc., so das Krebsforschungszentrum.

Ich weiß, dass aktive Raucher auch auf andere Studien aufmerksam machen, die diese Zahlen widerlegen möchten und darauf hinweisen, dass über 60 % dieser genannten Todesfälle ohnehin älter als 75 Jahre waren. Den Zweiflern kann man sagen, dass die Studie des Deutschen Krebsforschungszentrum nicht nur von der Fachgesellschaft für Mediziner, sondern auch der WHO, selbst von einigen Zigarettenherstellern wie Philip Morris anerkannt wurde.

Ich möchte mich nicht auf das Parkett von Wissenschaftlern begeben. Wir müssen aber auch nicht mehr darüber diskutieren, Nichtraucherschutz ja oder nein. Darüber sind wir längst hinaus. Wir haben lange auf Prävention, Information und Aufklärungskampagnen gesetzt, und zwar vor allem bei Schülerinnen und Schülern und bei Jugendlichen. Das war nicht umsonst; denn nach den Daten der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung ist der Tabakkonsum gerade bei Jugendlichen in letzter Zeit gesunken. Das ist erfreulich.

(Vereinzelt Beifall bei der SPD)

Ich erinnere an unsere Landeskampagne „Lass stecken!“ und Ähnliches.

Verehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen der CDU, ich möchte Sie an diesem Punkt daran erinnern, dass Sie in der Vergangenheit immer gern die Mittel der Zuwendungen für die Landeszentrale für Gesundheitsförderung streichen wollten. Wir haben das nicht zugelassen;

(Beifall bei der SPD)

denn Aufklärung und Information sind wichtige Aktivitäten der Landeszentrale für Gesundheitsförderung.

(Zurufe von der CDU)