Dann wird auch kein Bericht erstattet. Ich darf um Wortmeldungen bitten. – Für die CDU-Fraktion erteile ich Herrn Kollegen Henter das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Der ursprüngliche Gesetzentwurf liegt heute in arg veränderter Form vor. Im Kern übrig geblieben sind die Regelungen über die Altersteilzeit und die Verlängerung des Dienstalters von 65 auf 68 Jahre. Die Absenkung der Besoldung für Dienstanfänger soll heute mit Änderungsantrag der SPD-Fraktion gestrichen werden.
Die Landesregierung und die SPD-Landtagsfraktion haben offenbar eingesehen, dass die ursprünglich vorgesehene Absenkung der Eingangsbesoldung für Beamtinnen und Beamte des gehobenen und höheren Dienstes der absolut falsche Weg zur Sanierung des Landeshaushalts gewesen ist.
1. Die Absenkung wäre sozial ungerecht gewesen, da damit Einkommenseinbußen zwischen 120 Euro und 360 Euro im Monat einhergegangen wären, zumal davon junge Beamtinnen und Beamte betroffen gewesen wären, die sich in der Familiengründungsphase befinden.
2. Die vorgesehene Regelung hätte Beamtinnen und Beamte mit zweierlei Arbeitseinkommen nach sich gezogen, was in keinem Fall förderlich für die Motivation der Dienstanfängerinnen und Dienstanfänger gewesen wäre.
3. Es wäre schwierig geworden, für das Land qualifizierten Nachwuchs zu gewinnen, insbesondere in der Nähe der Landesgrenze zu Nordrhein-Westfalen, Saarland oder Hessen. Im Schulbereich wären insbesondere Nachwuchslehrer mit gesuchten Fächerkombinationen von der Absenkung betroffen gewesen, und es hätte die große Gefahr bestanden, dass sie dem Land RheinlandPfalz als Dienstherr den Rücken gekehrt hätten.
Auch unter dem viel diskutierten Gesichtspunkt der demografischen Entwicklung wäre die Absenkung keine faire und gerechte Lösung gewesen, da sie eine Benachteiligung der jüngeren Generation dargestellt hätte.
Wenn man dann noch berücksichtigt, dass im Gesetzentwurf vorgesehen ist, dass Beamtinnen und Beamte, die ihre Dienstzeit von 65 Jahre auf 68 Jahre verlängern, 8 % zusätzliches Einkommen bekommen sollen, also Beamtinnen und Beamte, die in der Regel schon im höchsten Dienstalter sind und das meiste Geld verdienen, dann wäre die Absenkung bei den Dienstanfängerinnen und Dienstanfängern im doppelten Maße sozial ungerecht gewesen.
Lassen Sie mich im Übrigen sagen, liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPD-Fraktion, diese Absenkung hätte auch im Widerspruch zu den Bestrebungen im TVÖD gestanden, gerade den jungen Berufskolleginnen und -kollegen mehr Gehalt zukommen zu lassen.
Sie wollten den anderen Weg gehen. Ich freue mich aber darüber, dass Sie zu der Einsicht gelangt sind, davon Abstand zu nehmen, zwei Klassen von Berufsanfängerinnen bzw. Berufsanfängern zu schaffen, und zwar jene, die der Absenkung unterfallen wären, und jene, die hiervon ausgenommen worden wären.
Als Argument für die Änderung des Gesetzentwurfs führt die SPD-Fraktion eine verstärkte Nachfrage nach qualifizierten und leistungsfähigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aufgrund der verbesserten gesamtwirtschaftlichen Situation an.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, hat sich diese Situation in den letzten 14 Tagen geändert? In der Sitzung des Haushalts- und Finanzausschusses vom 3. Mai dieses Jahres haben Sie noch dem ursprünglichen Gesetzentwurf gegen die Stimmen der CDU und der FDP zugestimmt.
Ich glaube, aufgrund allgemeiner Daten war schon am 3. Mai erkennbar, dass sich die gesamtwirtschaftlichen Verhältnisse in der Bundesrepublik Deutschland entscheidend zum Besseren geändert haben.
Daher ist es umso verwunderlicher, dass Ihnen diese Einsicht in den vergangenen 14 Tagen gekommen ist. Wir freuen uns darüber im Interesse der jungen Dienstanfängerinnen und Dienstanfänger.
Ich vermute, nicht die von Ihnen herangezogene gekünstelte Begründung ist die Ursache für die Änderung Ihrer Position. Ich vermute, der vereinte Protest von Gewerkschaften, kommunalen Spitzenverbänden
Sie haben eine Position vertreten, mit der Sie allein auf weiter Flur gestanden haben, mit der Sie vollkommen isoliert gewesen sind. Im Interesse der jungen Beamtinnen und Beamten ist eine späte Einsicht von Landesregierung und SPD-Fraktion besser als keine Einsicht. Diese Änderung wird daher von uns ausdrücklich begrüßt. (Beifall bei der CDU)
Zu den übrigen Teilen des Gesetzentwurfs bleibt auszuführen, bei der Altersteilzeit wird es dazu führen, dass zwischen 430 und 530 Euro weniger im Portemonnaie der einzelnen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter übrig bleiben. Es sind Einbußen von 10 % bis 14 % zu erwarten.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich befürchte, für die Angehörigen der Einkommensgruppe des mittleren Dienstes wird es vollkommen unattraktiv werden, von der Altersteilzeit Gebrauch zu machen. Die CDUFraktion wird daher dieser Regelung nicht zustimmen.
Im Übrigen haben wir in diesem Gesetzentwurf noch die Regelung, dass Beamtinnen und Beamte, die ihre Arbeitszeit von 65 auf 68 Jahre verlängern, dies mit 8 % Zuschlag vergütet bekommen sollen. Ich sehe dafür keinen Anlass, hier noch einen Bonus zu bezahlen. Wer bis 68 verlängert, kann das auch mit der jetzigen vollen Einkommensstruktur machen. Deshalb wird die CDUFraktion dem vorliegenden Gesetzentwurf mit Ausnahme des Änderungsantrags, der die Absenkung der Eingangsbezüge rückgängig macht, nicht zustimmen. Dem werden wir selbstverständlich zustimmen.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Nach der Einbringung des Gesetzentwurfs wur
de über die Thematik – das ist parlamentarisches Verfahren – intensiv beraten. Es wurde eine Anhörung durchgeführt, und bei den Anhörungsberatungen wurde – man höre und staune – auch an 1986 erinnert, als es in diesem Hause schon einmal ähnliche Vorschläge gab. Das möchte ich bei dieser Gelegenheit sagen. Wenn man schon über die Thematik intensiv berät und nachdenkt, sollte man auch die Vergangenheit im Blickfeld haben.
Die gemeinsamen Beratungen haben ergeben, dass auch durch die konjunkturelle Entwicklung – die Gründe haben wir schon dargelegt – positive Veränderungen auf dem Arbeitsmarkt entstanden sind und eine neue Situation vorhanden ist. Veränderte Situationen erfordern flexible Reaktionen und auch Modifizierungen.
Unser Land steht als Arbeitgeber im Wettbewerb mit der privaten Wirtschaft, und wir haben ein hohes Interesse, engagierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für den Landesdienst zu finden. Von daher unterstützen wir den Vorschlag, auf die Absenkung der Eingangsbesoldung zu verzichten, gewichten auch die von der gewerkschaftlichen Seite vorgetragenen Positionen und bringen einen entsprechenden Änderungsantrag zum Gesetzentwurf ein.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir stellen uns damit dem Wettbewerb um qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Das ist bei den vor uns liegenden Herausforderungen zur Zukunftsgestaltung unseres Landes sehr wichtig. Doch es bleibt notwendig, mit dem Gesetz auch Konsolidierungs- und Vorsorgemaßnahmen vorzunehmen. Verständlicherweise lösen Konsolidierungsmaßnahmen insbesondere im Personalbereich keine Freude aus. Aber Sparmaßnahmen bleiben trotz Steuermehreinnahmen notwendig, um Spielräume für die Zukunft zu erarbeiten.
Selbstverständlich ist die Haltung der Arbeitnehmervertretungen, der Gewerkschaften und der Interessenverbände nachvollziehbar. Wenn man selbst ähnliche Funktionen ausgeübt hat, weiß man, dass es wichtig und richtig ist, Positionen für Kolleginnen und Kollegen zu ergreifen. Die betroffenen Mitarbeiter leisten nämlich einen Solidarbeitrag, und der verdient auch unsere Beachtung und unseren Respekt.
Mit diesem Solidarbeitrag werden aber auch Spielräume geschaffen, um andere Mitarbeiter zu beschäftigen und in anderen Bereichen Perspektiven zu schaffen; denn vor dem Hintergrund einer Personalausgabenquote von ca. 39 % in unserem Haushalt sind leider auch im Personalbereich Einsparungen notwendig.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, entscheidend ist aber, dass Lösungen aufgezeigt werden, die Konsolidierung ermöglichen und trotzdem Perspektiven schaffen. So ist der vorgelegte Entwurf für die neue Altersteilzeit eine Möglichkeit, die von vielen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern unseres Landes genutzt werden kann; denn es geht um die ursprüngliche Idee, um gleitend in einen