Protokoll der Sitzung vom 23.05.2007

neuen Lebensabschnitt überzugehen und parallel für junge Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Stellen zu schaffen, um gerade den jungen Menschen eine Perspektive zu vermitteln. Von daher ist es sinnvoll und notwendig, dass eine Form des gleitenden Übergangs in den Ruhestand bestehen bleibt. Entscheidend ist hier, dass wir nach wie vor den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die Möglichkeit geben, ihre persönliche Lebensplanung umzusetzen.

Im Hinblick auf die finanzielle Situation der öffentlichen Haushalte ist es aber auch genauso notwendig – dies stellt auch ein Stück Verantwortung gegenüber den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern aus anderen Bereichen der Arbeitswelt dar –, zeitgemäße Regelungen zu schaffen. Mit der neuen Regelung, mit dem Modell ab dem 55. bis zum 65. Lebensjahr bleiben sowohl die Möglichkeiten des Blockmodells als auch des Teilzeitmodells erhalten. Es ist eine Regelung, die vor allem Flexibilität gibt und versucht, den Bedürfnissen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Rahmen der Möglichkeiten unseres Haushalts – das gehört ausdrücklich dazu – gerecht zu werden.

Mit dem neuen zweiten Modell, das die Möglichkeit der Arbeitstätigkeit bis zum 68. Lebensjahr freiwillig auf Antrag vorsieht, ist auch eine zeitgemäße Regelung gefunden worden. Im Ergebnis liegt dieses neue Modell nur geringfügig unter der alten Regelung.

Mit der Möglichkeit der Verlängerung der Arbeitszeit bis zum 68. Lebensjahr erhöht sich nämlich der Spielraum für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor allem vor dem Hintergrund, dass sich die persönlichen Erwerbsbiographien verändert haben und weiter zukünftig verändern werden.

Die Schulzeiten sind länger geworden. Die Ausbildungszeiten bzw. das Studium beginnen später. Damit liegt naturgemäß auch der Berufseinstieg später, und dadurch verschiebt sich auch der Zeitpunkt für Existenzgründung und Familiengründung.

So ist es durchaus für viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wichtig, eine Möglichkeit zu haben, freiwillig über das 65. Lebensjahr hinaus zu arbeiten und dabei unter Umständen auch noch einen Gehaltszuschlag zu bekommen, um die Mittel zu haben, das oft erst in späteren Jahren neu gebaute Haus abzahlen zu können oder auch um die Mittel für die Kosten der Ausbildung der Kinder zur Verfügung zu haben.

Die modifizierte Regelung bis zum 68. Lebensjahr trägt damit auch der demografischen Entwicklung in unserem Land Rechnung. Sie schafft die Möglichkeit, dass Fachkräfte freiwillig länger im Dienst bleiben können.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, das hatte aus Sicht der Arbeitgeber den Vorteil, dass insbesondere die Erfahrungen, die ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in ihrem Berufsleben gesammelt haben, länger genutzt werden können, sofern der Arbeitnehmer dies möchte. Das trägt mit dazu bei, dass die Mitarbeiterstruktur eine gesunde Mischung aus jüngeren und älteren Arbeitnehmern darstellt.

Gerade ältere Arbeitnehmer mit ihrer Erfahrung helfen den Jüngeren oft, viele Klippen im Berufsleben zu umschiffen. Die Erfahrung sammelt man auch persönlich in der eigenen Berufsausbildung und erst später im Berufsleben. Man erkennt, dass es gut, wichtig und sinnvoll ist, erfahrene Kolleginnen und Kollegen zu haben. Das sagen interessanterweise auch viele ältere Kolleginnen und Kollegen. Wichtig ist für sie, gemeinsam über verschiedene Generationen hinweg miteinander zu arbeiten.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, im Ergebnis ist es entscheidend, dass es eine Altersteilzeitregelung gibt. Das ist nämlich nicht in allen Bundesländern der Fall.

(Beifall bei der SPD)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, unser Land ist geprägt von seinem enormen kulturellen Reichtum. Den gilt es zu bewahren, zu pflegen und auch zu stärken. Das haben wir insbesondere auch in der letzten Woche im Rahmen der Feierlichkeiten zum 60. Geburtstag unseres Landes ausführlich betont und auch dargestellt bekommen.

Mit der Schaffung der neuen „Generaldirektion Kulturelles Erbe“ wird dem Rechnung getragen. Die neue Organisationsform bringt durch die sinnvolle Bündelung von Aufgaben Synergieeffekte. Die Betreuung und Präsentation des kulturellen Erbes wird gestärkt und die enge Vernetzung gerade mit den touristischen Aktivitäten ermöglicht.

Diese Neuorganisation erfordert besoldungsrechtliche Anpassungen, die durch die Berücksichtigung als Antrag im laufenden Gesetzentwurfsverfahren zeitnah die Umsetzung der Strukturreform ermöglichen. Das ist gut für das Kulturland Rheinland-Pfalz: Tradition stärken und am Puls der Zeit sein mit dem Blick nach vorn.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, Konsolidieren, Investieren und Vorsorgen war die Linie unserer Haushaltsberatung. Dieser Linie bleiben wir auch treu.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, nur wenn man von Sparen, Konsolidieren und Vorsorgen redet, muss man auch entsprechend handeln. Dazu stehen wir. Deswegen werden die Steuermehreinnahmen zur Konsolidierung eingesetzt und mit dem hier beabsichtigten Gesetz Konsolidierungsmaßnahmen getroffen; dies aber mit Augenmaß und vor dem Hintergrund, dass wir eine Perspektive für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im öffentlichen Dienst unseres Landes brauchen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir bitten Sie um Zustimmung zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung mit den vorgeschlagenen Änderungen.

Vielen Dank. (Beifall der SPD)

Ich erteile Herrn Abgeordneten Mertin das Wort.

Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir haben das zentrale Thema, das in diesem Gesetzentwurf behandelt wurde, bereits im Rahmen der Aktuellen Stunde diskutiert. Ich möchte deshalb auf weitere Wiederholungen, jedenfalls was diesen Teil angeht, verzichten, und noch einmal zum Ausdruck bringen, dass ich es für meine Fraktion begrüße, dass die Absenkung der Eingangsbesoldung nicht so vorgenommen wird, wie sie ursprünglich geplant wurde. Die Gründe sind hier schon vielfach dargelegt worden. Insofern ist es nicht geboten, dies noch einmal zu wiederholen.

Ich möchte aber deutlich machen, dass wir, auch wenn wir diesen Aspekt begrüßen, dem Änderungsantrag so, wie er vorliegt, nicht zustimmen können, weil wir dadurch mittelbar dem Aspekt zustimmen würden, den Sie, Herr Kollege, eben hier ausgeführt haben: die Veränderungen im Rahmen der Kultureinrichtungen. Das will meine Fraktion ausdrücklich an der Stelle nicht, weshalb wir dem Änderungsantrag, auch wenn er im Ergebnis zu einem Ziel führt, das wir begrüßen, so nicht zustimmen können.

Ich gehe davon aus, dass Herr Kollege Henter von der CDU-Fraktion das auch so gemeint hat, als er vorhin zum Ausdruck brachte, dass seine Fraktion insoweit dem Änderungsantrag zustimmen wolle. Wir wollen nur der Intention Rechnung tragen, aber zustimmen können wir ihm nicht.

Wir können auch dem Gesetzentwurf im Übrigen nicht zustimmen, weil er noch Regelungen enthält, die durchaus in dem einen oder anderen Fall bei mir sogar auf Sympathie stoßen, aber ich gleichwohl Bedenken habe, ob sie rechtlich tragen. In dieser Frage haben wir uns schon ausgetauscht. Das ist die Frage, ob über das 65. Lebensjahr oder über das Erreichen der Dienstaltersgrenze hinaus – je nachdem, um welchen Beamten es sich handelt, kann das auch eine andere Grenze sein – ein Zuschlag gezahlt werden kann. Das halten meine Fraktion und ich immer noch für rechtlich bedenklich. Deshalb können wir auch in diesem Punkt dem Gesetzentwurf so nicht zustimmen.

Im Übrigen ist aber das, was für den öffentlichen Dienst im Land die größere Schwierigkeit gewesen wäre, nämlich die Absenkung der Eingangsbesoldung, obsolet geworden, sodass, auch wenn wir dem Gesetzentwurf aus den eben genannten Gründen nicht zustimmen wollen, ein schlimmer Teil für das Land verhindert werden konnte.

(Beifall der FDP)

Ich erteile das Wort dem Herrn Finanzminister.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Über die Absenkung bzw. Nichtabsenkung der Eingangsbesol

dung haben wir in der Aktuellen Stunde gesprochen. Deshalb möchte ich verzichten, darauf noch einmal einzugehen und mich den beiden anderen Hauptthemen dieses Gesetzentwurfs zuwenden, nämlich der veränderten Regelung für die Altersteilzeit und dem Anreiz, auch über die gesetzliche Altersgrenze hinaus zu arbeiten.

Ich habe zuvor gesagt, beim abstrakten Ziel Haushaltskonsolidierung gehen alle Hände hoch, aber immer dann, wenn es konkret wird, geht ein Teil dieses Hohen Hauses in volle Deckung, weil das unangenehm sein könnte.

Zur Altersteilzeit: In den 90er-Jahren ist die Altersteilzeit peu à peu mit dem Ziel eingeführt worden, dass ältere Beschäftigte möglichst früher in den Ruhestand gehen. Dies geschah in der Erwartung, dass damit Arbeitsplätze für Jüngere frei werden. In der Zwischenzeit haben wir mehr Erkenntnisse und wissen, dass diese Theorie in der Praxis nicht so ganz zutraf. Vor allen Dingen haben wir aber eine demografische Entwicklung, die eindeutig ist und uns dazu zwingt, nicht zu subventionieren, wenn man früher in den Ruhestand geht, sondern im Gegenteil alle Anreize zu setzen, dass es im Durchschnitt zu einer Verlängerung der Lebensarbeitszeit kommt.

Bei der Altersteilzeit haben wir deshalb das Modell, das den frühzeitigen Ruhestand mit einer Prämie versieht, durch ein Modell ersetzt, das den Regelfall, nämlich Ruhestand mit 65 Jahren, als Referenzsituation ansieht. Beide Altersteilzeitmodelle sind so konstruiert, dass sie kostengleich sind mit dem normalen Ruhestand. Gleichzeitig kommen sie aber den individuellen Präferenzen entgegen, indem jeder für sich entscheiden kann, ob bis zur gesetzlichen Altersgrenze voll gearbeitet, vorher die Teilzeit in Anspruch genommen oder das Blockmodell in Anspruch genommen wird und damit der endgültige Ruhestand nicht de jure, aber faktisch früher stattfindet. Dies wirkt sich dann in geringeren Pensionsansprüchen und natürlich auch in geringeren Einkommen während der Altersteilzeit aus.

Zu dem 8-%-Zuschlag für diejenigen, die länger arbeiten als bis zur gesetzlichen Altersgrenze: Das ist ein erheblicher Beitrag zur Haushaltskonsolidierung. Wer das als eine zusätzliche Belastung des Haushalts ansieht, weil wir 8 % mehr bezahlen als das Regelgehalt, kann wirklich nicht rechnen; denn wir sparen drei Jahre Nachbesetzung mit einer vollen Kraft ein. Dies bedeutet, dass wir für drei Jahre Arbeit letztlich nur ein Jahr bezahlen müssen. Das ist aus der Sicht des Haushalts natürlich eine nicht zu unterschätzende Wirkung dieses Modells.

Wir wollen schließlich einen konkreten Anreiz dafür setzen, dass man länger arbeitet,

(Bracht, CDU: Das ginge aber auch billiger!)

wenn man es noch kann und will und wenn es sich um eine Stelle handelt, die auch nachbesetzt werden soll. Der Dienstherr gibt also ein klares und starkes Signal, dass es begrüßt wird, wenn über die gesetzliche Altersgrenze hinaus gearbeitet wird, ohne dass dies, wie in anderen Bundesländern, zur Verpflichtung wird.

Natürlich ist es so, dass viele mit 63, 64 oder 65 Jahren nicht mehr in der Lage sind, länger zu arbeiten. Für diesen Personenkreis sind die unterschiedlichen Altersteilzeitmodelle ideal, um die eigenen Präferenzen tatsächlich leben zu können. Für diejenigen, die noch fit sind und die länger arbeiten wollen, ist mit dem Zuschlag sehr deutlich erklärt, dass der Dienstherr es begrüßt, wenn länger gearbeitet wird. Wie gesagt, ich mache überhaupt keinen Hehl daraus, dass dies für den Haushalt unter dem Strich trotz der schmalen 8-%-Zulage eine erhebliche Entlastung bedeutet. Die 8 % Zuschlag spielen in Anbetracht dessen, was an anderer Stelle eingespart wird, keine besondere Rolle.

Daher ist das ein radikaler Paradigmenwechsel, eine klare Antwort auf die Herausforderungen der demografischen Entwicklung. Mir ist völlig unverständlich, dass dieser Weg, der ordnungspolitisch geboten ist, der langfristig zwingend ist, der auf Freiwilligkeit setzt und der flexible Modelle anbietet, von der Opposition teils völlig abgelehnt wird. Herr Mertin, Sie haben gesagt, Sie haben eine gewisse Sympathie dafür, aber zur Zustimmung können Sie sich offensichtlich doch nicht ganz durchringen.

(Mertin, FDP: Was die Altersteilzeit angeht, wissen Sie das genau!)

Es ist also wie immer: Wenn es darum geht, den Haushalt zu konsolidieren, ist die Regierung auf die einfache Mehrheit des Hauses angewiesen.

Vielen Dank.

(Beifall der SPD)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Deshalb kommen wir nun zur Abstimmung.

Wir stimmen zuerst über den Änderungsantrag der Fraktion der SPD – Drucksache 15/1145 – ab. Wer diesem Änderungsantrag zustimmen möchte, den bitte ich um sein Handzeichen! – Wer stimmt gegen diesen Änderungsantrag? – Enthaltungen? – Der Änderungsantrag wurde mit den Stimmen der SPD gegen die Stimmen der CDU und der FDP angenommen.

Wir kommen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Landesregierung „Landesgesetz zur Änderung des Landesbeamtengesetzes und des Landesbesoldungsgesetzes“ – Drucksache 15/608 – unter Berücksichtigung der zuvor beschlossenen Änderungen. Wer in zweiter Beratung für diesen Gesetzentwurf stimmen möchte, den bitte ich um sein Handzeichen! – Wer ist gegen diesen Gesetzentwurf? – Damit ist dieser Gesetzentwurf in zweiter Beratung mit den Stimmen der SPD gegen die Stimmen der CDU und der FDP angenommen.

Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer für den Gesetzentwurf stimmt, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. – Wer ist gegen diesen Gesetzentwurf? –

Damit ist der Gesetzentwurf in dritter Beratung mit den Stimmen der SPD gegen die Stimmen der CDU und FDP angenommen.

Ich rufe Punkt 4 der Tagesordnung auf:

…tes Landesgesetz zur Änderung des Landesfinanzausgleichsgesetzes Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 15/627 – Zweite Beratung

dazu: Beschlussempfehlung des Innenausschusses – Drucksache 15/1088 –

Ich erteile Herrn Kollegen Henter für die Berichterstattung das Wort.